Melderegister Schleswig-Holstein
Was weiß der Staat über die Menschen in meiner Straße?
In Schleswig-Holstein können Behörden Melderegisterdaten jetzt auch geografisch auswerten. Gebiet auf der Karte markieren, Daten über die dort gemeldeten Menschen abrufen. Ohne Namen, aber beispielsweise mit Altersangaben.
Für Evakuierungen mag das sinnvoll sein. Aber wie klein dürfen solche Gebiete werden? Und wann werden vermeintlich anonyme Daten wieder personenbezogen?
Seit 14. Oktober in Kraft. Wir sollten genau hinschauen, was Behörden damit machen dürfen.
LT-Drs. 20/4644