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#internethandler — Public Fediverse posts

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  1. 2022 erhöhte der #Internethändler #Amazon die Preise für den eigenen Premium-Dienst #AmazonPrime. Mittlerweile haben zwei Gerichte befunden, dass die zugrundeliegende Klausel der #AGB unwirksam sei. Nutzer und Nutzerinnen von Amazon Prime im entsprechenden Zeitraum können sich daher nun einer #Sammelklage der #Verbraucherzentrale NRW anschließen, um möglicherweise zu viel gezahlte Beiträge für Amazon Prime zurückzubekommen.

    Mehr dazu: appgefahren.de/?p=393098

    #appgefahren #Apple #AppleBlog #iPhone #iPad #Mac

  2. 2022 erhöhte der #Internethändler #Amazon die Preise für den eigenen Premium-Dienst #AmazonPrime. Mittlerweile haben zwei Gerichte befunden, dass die zugrundeliegende Klausel der #AGB unwirksam sei. Nutzer und Nutzerinnen von Amazon Prime im entsprechenden Zeitraum können sich daher nun einer #Sammelklage der #Verbraucherzentrale NRW anschließen, um möglicherweise zu viel gezahlte Beiträge für Amazon Prime zurückzubekommen.

    Mehr dazu: appgefahren.de/?p=393098

    #appgefahren #Apple #AppleBlog #iPhone #iPad #Mac

  3. 2022 erhöhte der #Internethändler #Amazon die Preise für den eigenen Premium-Dienst #AmazonPrime. Mittlerweile haben zwei Gerichte befunden, dass die zugrundeliegende Klausel der #AGB unwirksam sei. Nutzer und Nutzerinnen von Amazon Prime im entsprechenden Zeitraum können sich daher nun einer #Sammelklage der #Verbraucherzentrale NRW anschließen, um möglicherweise zu viel gezahlte Beiträge für Amazon Prime zurückzubekommen.

    Mehr dazu: appgefahren.de/?p=393098

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  4. 2022 erhöhte der #Internethändler #Amazon die Preise für den eigenen Premium-Dienst #AmazonPrime. Mittlerweile haben zwei Gerichte befunden, dass die zugrundeliegende Klausel der #AGB unwirksam sei. Nutzer und Nutzerinnen von Amazon Prime im entsprechenden Zeitraum können sich daher nun einer #Sammelklage der #Verbraucherzentrale NRW anschließen, um möglicherweise zu viel gezahlte Beiträge für Amazon Prime zurückzubekommen.

    Mehr dazu: appgefahren.de/?p=393098

    #appgefahren #Apple #AppleBlog #iPhone #iPad #Mac

  5. 2022 erhöhte der die Preise für den eigenen Premium-Dienst . Mittlerweile haben zwei Gerichte befunden, dass die zugrundeliegende Klausel der unwirksam sei. Nutzer und Nutzerinnen von Amazon Prime im entsprechenden Zeitraum können sich daher nun einer der NRW anschließen, um möglicherweise zu viel gezahlte Beiträge für Amazon Prime zurückzubekommen.

    Mehr dazu: appgefahren.de/?p=393098