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#hängtdiegrünen — Public Fediverse posts

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  1. Das Landgericht München hat der rechtsextremen Partei "Der III. Weg" das Aufhängen von Wahlplakaten mit dem Slogan "Hängt die Grünen!" verboten. Der Satz sei als Aufforderung zu verstehen, jemanden zu töten oder zu verletzen.

    Das Landgericht München I hat der rechtsextremen Splitterpartei "Der III. Weg" das Aufhängen von Wahlplakaten mit dem Slogan "Hängt die Grünen!" verboten. Der Satz sei als Aufforderung zu verstehen, jemanden zu töten oder zu verletzen.
    Landgericht verbietet einstweilig Plakate "Hängt die Grünen!"
  2. Wahlplakate der rechtsextremen Partei "Der III. Weg" mit dem Slogan "Hängt die Grünen" dürfen laut Verwaltungsgerichts Chemnitz mit einem Abstand von min. 100 m zu Plakaten der Grünen aufgehängt werden. Damit wurde einem Eilantrag der Partei "III. Weg" gegen eine Verbotsverfügung in Zwickau Recht gegeben, um deren "kommunikatives Anliegen nicht zu beeinträchtigen".

    freenet.de/nachrichten/topnews

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