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#epetition_status_186988 — Public Fediverse posts

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  1. Die ePetition 186988 an den Bundestag aus dem Bereich Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung mit dem Titel

    Beteiligung an einer Handlung im Sinne von § 177 StGB unter Strafe stellen

    kann nur noch heute mitgezeichnet werden und hat bislang 190 Mitzeichnende. Nach Ende der Mitzeichnungsfrist wird die Petition von einem MdB im Petitionsausschuss des Bundestags bearbeitet und entschieden werden. Sollte bis zum Ende der Mitzeichnunungsfrist das Quorum erreicht werden, wird der ganze Petitionsausschuss in öffentlicher Sitzung und in Anwesenheit dës Hauptpetentën über die Petition entscheiden.

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    #ePetition_status_186988 #ePetition_heute #ePetition_heute_186988 #ePetition_status #ePetition_186988

  2. Die ePetition 186988 an den Bundestag aus dem Bereich Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung mit dem Titel

    Beteiligung an einer Handlung im Sinne von § 177 StGB unter Strafe stellen

    kann nur noch heute mitgezeichnet werden und hat bislang 190 Mitzeichnende. Nach Ende der Mitzeichnungsfrist wird die Petition von einem MdB im Petitionsausschuss des Bundestags bearbeitet und entschieden werden. Sollte bis zum Ende der Mitzeichnunungsfrist das Quorum erreicht werden, wird der ganze Petitionsausschuss in öffentlicher Sitzung und in Anwesenheit dës Hauptpetentën über die Petition entscheiden.

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    #ePetition_status_186988 #ePetition_heute #ePetition_heute_186988 #ePetition_status #ePetition_186988

  3. Die ePetition 186988 an den Bundestag aus dem Bereich Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung mit dem Titel

    Beteiligung an einer Handlung im Sinne von § 177 StGB unter Strafe stellen

    kann nur noch heute mitgezeichnet werden und hat bislang 190 Mitzeichnende. Nach Ende der Mitzeichnungsfrist wird die Petition von einem MdB im Petitionsausschuss des Bundestags bearbeitet und entschieden werden. Sollte bis zum Ende der Mitzeichnunungsfrist das Quorum erreicht werden, wird der ganze Petitionsausschuss in öffentlicher Sitzung und in Anwesenheit dës Hauptpetentën über die Petition entscheiden.

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  4. Die ePetition 186988 an den Bundestag aus dem Bereich Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung mit dem Titel

    Beteiligung an einer Handlung im Sinne von § 177 StGB unter Strafe stellen

    kann nur noch heute mitgezeichnet werden und hat bislang 167 Mitzeichnende. Nach Ende der Mitzeichnungsfrist wird die Petition von einem MdB im Petitionsausschuss des Bundestags bearbeitet und entschieden werden. Sollte bis zum Ende der Mitzeichnunungsfrist das Quorum erreicht werden, wird der ganze Petitionsausschuss in öffentlicher Sitzung und in Anwesenheit dës Hauptpetentën über die Petition entscheiden.

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    #ePetition_status_186988 #ePetition_heute #ePetition_heute_186988 #ePetition_status #ePetition_186988

  5. Die ePetition 186988 an den Bundestag aus dem Bereich Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung mit dem Titel

    Beteiligung an einer Handlung im Sinne von § 177 StGB unter Strafe stellen

    kann nur noch heute mitgezeichnet werden und hat bislang 167 Mitzeichnende. Nach Ende der Mitzeichnungsfrist wird die Petition von einem MdB im Petitionsausschuss des Bundestags bearbeitet und entschieden werden. Sollte bis zum Ende der Mitzeichnunungsfrist das Quorum erreicht werden, wird der ganze Petitionsausschuss in öffentlicher Sitzung und in Anwesenheit dës Hauptpetentën über die Petition entscheiden.

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  6. Die ePetition 186988 an den Bundestag aus dem Bereich Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung mit dem Titel

    Beteiligung an einer Handlung im Sinne von § 177 StGB unter Strafe stellen

    kann nur noch heute mitgezeichnet werden und hat bislang 167 Mitzeichnende. Nach Ende der Mitzeichnungsfrist wird die Petition von einem MdB im Petitionsausschuss des Bundestags bearbeitet und entschieden werden. Sollte bis zum Ende der Mitzeichnunungsfrist das Quorum erreicht werden, wird der ganze Petitionsausschuss in öffentlicher Sitzung und in Anwesenheit dës Hauptpetentën über die Petition entscheiden.

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  7. Die ePetition 186988 an den Bundestag aus dem Bereich Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung mit dem Titel

    Beteiligung an einer Handlung im Sinne von § 177 StGB unter Strafe stellen

    kann nur noch weniger als 5 Tage mitgezeichnet werden und hat bislang 157 Mitzeichnende. Nach Ende der Mitzeichnungsfrist wird die Petition von einem MdB im Petitionsausschuss des Bundestags bearbeitet und entschieden werden. Sollte bis zum Ende der Mitzeichnunungsfrist das Quorum erreicht werden, wird der ganze Petitionsausschuss in öffentlicher Sitzung und in Anwesenheit dës Hauptpetentën über die Petition entscheiden.

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    #ePetition_status_186988 #ePetition_5Tage #ePetition_5Tage_186988 #d24 #ePetition_status #ePetition_186988

  8. Die ePetition 186988 an den Bundestag aus dem Bereich Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung mit dem Titel

    Beteiligung an einer Handlung im Sinne von § 177 StGB unter Strafe stellen

    kann nur noch weniger als 5 Tage mitgezeichnet werden und hat bislang 157 Mitzeichnende. Nach Ende der Mitzeichnungsfrist wird die Petition von einem MdB im Petitionsausschuss des Bundestags bearbeitet und entschieden werden. Sollte bis zum Ende der Mitzeichnunungsfrist das Quorum erreicht werden, wird der ganze Petitionsausschuss in öffentlicher Sitzung und in Anwesenheit dës Hauptpetentën über die Petition entscheiden.

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  9. Die ePetition 186988 an den Bundestag aus dem Bereich Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung mit dem Titel

    Beteiligung an einer Handlung im Sinne von § 177 StGB unter Strafe stellen

    kann nur noch weniger als 5 Tage mitgezeichnet werden und hat bislang 157 Mitzeichnende. Nach Ende der Mitzeichnungsfrist wird die Petition von einem MdB im Petitionsausschuss des Bundestags bearbeitet und entschieden werden. Sollte bis zum Ende der Mitzeichnunungsfrist das Quorum erreicht werden, wird der ganze Petitionsausschuss in öffentlicher Sitzung und in Anwesenheit dës Hauptpetentën über die Petition entscheiden.

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  10. Die ePetition 186988 an den Bundestag aus dem Bereich Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung mit dem Titel

    Beteiligung an einer Handlung im Sinne von § 177 StGB unter Strafe stellen

    kann nur noch weniger als 5 Tage mitgezeichnet werden und hat bislang 157 Mitzeichnende. Nach Ende der Mitzeichnungsfrist wird die Petition von einem MdB im Petitionsausschuss des Bundestags bearbeitet und entschieden werden. Sollte bis zum Ende der Mitzeichnunungsfrist das Quorum erreicht werden, wird der ganze Petitionsausschuss in öffentlicher Sitzung und in Anwesenheit dës Hauptpetentën über die Petition entscheiden.

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  11. Die ePetition 186988 an den Bundestag aus dem Bereich Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung mit dem Titel

    Beteiligung an einer Handlung im Sinne von § 177 StGB unter Strafe stellen

    kann nur noch weniger als 5 Tage mitgezeichnet werden und hat bislang 126 Mitzeichnende. Nach Ende der Mitzeichnungsfrist wird die Petition von einem MdB im Petitionsausschuss des Bundestags bearbeitet und entschieden werden. Sollte bis zum Ende der Mitzeichnunungsfrist das Quorum erreicht werden, wird der ganze Petitionsausschuss in öffentlicher Sitzung und in Anwesenheit dës Hauptpetentën über die Petition entscheiden.

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  12. Die ePetition 186988 an den Bundestag aus dem Bereich Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung mit dem Titel

    Beteiligung an einer Handlung im Sinne von § 177 StGB unter Strafe stellen

    kann nur noch weniger als 5 Tage mitgezeichnet werden und hat bislang 126 Mitzeichnende. Nach Ende der Mitzeichnungsfrist wird die Petition von einem MdB im Petitionsausschuss des Bundestags bearbeitet und entschieden werden. Sollte bis zum Ende der Mitzeichnunungsfrist das Quorum erreicht werden, wird der ganze Petitionsausschuss in öffentlicher Sitzung und in Anwesenheit dës Hauptpetentën über die Petition entscheiden.

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  13. Die ePetition 186988 an den Bundestag aus dem Bereich Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung mit dem Titel

    Beteiligung an einer Handlung im Sinne von § 177 StGB unter Strafe stellen

    kann nur noch weniger als 5 Tage mitgezeichnet werden und hat bislang 126 Mitzeichnende. Nach Ende der Mitzeichnungsfrist wird die Petition von einem MdB im Petitionsausschuss des Bundestags bearbeitet und entschieden werden. Sollte bis zum Ende der Mitzeichnunungsfrist das Quorum erreicht werden, wird der ganze Petitionsausschuss in öffentlicher Sitzung und in Anwesenheit dës Hauptpetentën über die Petition entscheiden.

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  14. Die ePetition 186988 an den Bundestag aus dem Bereich Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung mit dem Titel

    Beteiligung an einer Handlung im Sinne von § 177 StGB unter Strafe stellen

    kann nur noch weniger als 5 Tage mitgezeichnet werden und hat bislang 106 Mitzeichnende. Nach Ende der Mitzeichnungsfrist wird die Petition von einem MdB im Petitionsausschuss des Bundestags bearbeitet und entschieden werden. Sollte bis zum Ende der Mitzeichnunungsfrist das Quorum erreicht werden, wird der ganze Petitionsausschuss in öffentlicher Sitzung und in Anwesenheit dës Hauptpetentën über die Petition entscheiden.

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    #ePetition_status_186988 #ePetition_5Tage #ePetition_5Tage_186988 #d21 #ePetition_status #ePetition_186988

  15. Die ePetition 186988 an den Bundestag aus dem Bereich Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung mit dem Titel

    Beteiligung an einer Handlung im Sinne von § 177 StGB unter Strafe stellen

    kann nur noch weniger als 5 Tage mitgezeichnet werden und hat bislang 106 Mitzeichnende. Nach Ende der Mitzeichnungsfrist wird die Petition von einem MdB im Petitionsausschuss des Bundestags bearbeitet und entschieden werden. Sollte bis zum Ende der Mitzeichnunungsfrist das Quorum erreicht werden, wird der ganze Petitionsausschuss in öffentlicher Sitzung und in Anwesenheit dës Hauptpetentën über die Petition entscheiden.

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  16. Die ePetition 186988 an den Bundestag aus dem Bereich Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung mit dem Titel

    Beteiligung an einer Handlung im Sinne von § 177 StGB unter Strafe stellen

    kann nur noch weniger als 5 Tage mitgezeichnet werden und hat bislang 106 Mitzeichnende. Nach Ende der Mitzeichnungsfrist wird die Petition von einem MdB im Petitionsausschuss des Bundestags bearbeitet und entschieden werden. Sollte bis zum Ende der Mitzeichnunungsfrist das Quorum erreicht werden, wird der ganze Petitionsausschuss in öffentlicher Sitzung und in Anwesenheit dës Hauptpetentën über die Petition entscheiden.

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    #ePetition_status_186988 #ePetition_5Tage #ePetition_5Tage_186988 #d21 #ePetition_status #ePetition_186988