home.social

#epetition_neu_157613 — Public Fediverse posts

Live and recent posts from across the Fediverse tagged #epetition_neu_157613, aggregated by home.social.

  1. Die ePetition 157613 an den Bundestag aus dem Bereich Erbschaftsteuer mit dem Titel

    Vorschläge zur Umgestaltung der Erbschaftsteuer für Unternehmensvermögen

    kann bis zum Donnerstag 09. November 2023 02:00 UTC mitgezeichnet werden und lautet

    Die Anwendung der Erbschaftssteuer in Deutschland ist unfair. Vor allem aufgrund von drei wenig bekannten Möglichkeiten kann die Erbschaftssteuer beim Vererben sehr großer Vermögen oft bis auf Null gesenkt werden. Es wird gefordert, diese drei Möglichkeiten so umzugestalten, dass die Steuergerechtigkeit wieder hergestellt ist.</p>

    und wird begründet

    Die Schere der Vermögen geht in Deutschland immer weiter auf – ein wichtiger Bestandteil hiervon ist, dass viele Reiche ihr Vermögen nahezu steuerfrei an ihre Erben übertragen können. Zwar gibt es in Deutschland eine Erbschaftssteuer, durch drei in der Öffentlichkeit wenig bekannte Möglichkeiten kann diese Erbschaftssteuer bei dem Übergang von Betriebsvermögen aber entscheidend, oft bis auf null gesenkt werden: <br/><br/>a) Die Regelverschonung: Bei Vererbung von Vermögen bis 26 mio EUR wert wird generell eine sogenannte Regelverschonung von 85% angesetzt. Das bedeutet, dass 85% des Betriebsvermögens nicht der Erbschaftssteuer unterliegen und lediglich 15% des Vermögens besteuert werden<br/>b) Die Optionsverschonung: Durch Antrag kann bei Vermögen jeder Art eine Verschonung von 100% der Erbschaftssteuer beantragt werden<br/>c) Die Verschonungsbedarfsprüfung: Sofern der Erbende eine anstehende Erbschaftssteuer nicht aus eigenem Vermögen zahlen kann, so kann beantragt werden, die Erbschaftssteuer entsprechend zu senken, so dass sie nicht mehr als 50% des eigenen Vermögens ausmacht. So kann auch eine Firma mit einem Wert von Milliarden ohne Erbschaftssteuer vererbt werden, sofern die Erben nicht vor Erbfall zu eigenem Geld gekommen sind. <br/><br/>Die Motivation und Begründung von allen drei Möglichkeiten ist, die Fortführung von Unternehmen nicht durch eine anstehende Erbschaftssteuerzahlung zu gefährden. Um dieses sicherlich sinnvolle Ziel zu erreichen ist aber ein Steuerverzicht eine unnötige und letztlich falsche Methode.<br/><br/>Es wird beantragt, diese drei Möglichkeiten wie folgt umzugestalten: <br/><br/>Das gleiche Ziel ist erreicht, wenn anstatt eines Steuerverzicht und/oder Regelverschonung der Übergang des Unternehmens in der Form besteuert wird, dass die Steuer zunächst zu einer stillen Beteiligung des Staats an der Unternehmung führt. Die Höhe der stillen Beteiligung wird ermittelt auf Basis des Unternehmenswertes und dem gängigen Erbschaftssteuersatz. Der Erbe hat hierbei eine Wahlfreiheit und kann die Steuer entweder in Form der Beteiligung oder in bar zahlen. Er kann die Beteiligung zu jeder Zeit auf Basis der jeweils aktuellen Unternehmensbewertung auslösen. Mit dieser Methode ist die Unternehmensweiterführung in keiner Weise beeinträchtigt und die Steuergerechtigkeit sichergestellt. Eine Optionsverschonung sollte generell abgeschafft werden – man kann sich ja auch nicht von der Einkommensteuer befreien lassen … <br/><br/>Ein Erbe ist ein Einkommen und es sollte wie Einkommen versteuert werden. Es ist mit der Steuergerechtigkeit nicht zu vereinbaren, dass gerade sehr hohe Vermögen nahezu steuerfrei vererbt werden können. <br/><br/>Die vorgeschlagene Methode schützt die Unternehmen vor Schwierigkeiten aufgrund eines Erbfalls und stellt die Steuergerechtigkeit in diesem Bereich wieder her.

    epetitionen.bundestag.de/petit

    #ePetition_neu_157613 #ePetition_neu #ePetition_157613