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#anwaltsverein — Public Fediverse posts

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  1. Selbstverständlich hat man nicht alle #Tassen im #Schrank. Man sortiert aus.
    Die trüben, ehrlosen Tassen kommen weg. Die rechtsbrechenden, gesetzlosen braunen Tassen kommen weg. Und ganz besonders die #Trump nachäffenden Tassen mit dem Sprung in der Schüssel kommen weg.

    Der #Rechtsanwalt
    #Merz möchte internationale #Rechtsnormen verdrehen, schützt einen #Kriegsverbrecher - was sagt sein #Anwaltsverein dazu? #Ausschluß ?

    #NichtAlleTassenImSchrank #HochDieTassen

    Quelle:
    tagesschau.de/inland/merz-einl

  2. Dieser Artikel stammt von Netzpolitik.org.

    Leistungen für AsylsuchendeAnwaltsverein lehnt Bezahlkarte ab

    Der Deutsche Anwaltverein schaltet sich in die Diskussion um Bezahlkarten ein: Das Existenzminimum sei nicht mehr sicher, wenn Bundesländer selbst etwa entscheiden könnten, wie viel Bargeld mit den Karten abgehoben werden kann. Das könnte zu einer Welle an Klagen führen.


    09.04.2024 um 15:36 Uhr
    Chris Köver – in Datenschutzkeine Ergänzungen Bezahlkarte statt Bargeld: Damit kommt man nicht überall weiter. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Unsplash / Marksus Spiske

    Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete und Asylsuchende ab. Die Einführung einer solchen Karte läge zwar grundsätzlich im Gestaltungsspielraum der Gesetzgebung, schreibt der Verein. Jedoch müssten die Gesetzgeber in so einem Fall dafür sorgen, dass die Karte ohne Einschränkungen genutzt werden kann und dass das Existenzminimum gesichert ist. Das sei nach dem jetzigen Gesetzentwurf der Ampelkoalition nicht der Fall.

    Die Ampel-Fraktionen haben sich nach wochenlangem Streit vor einigen Tagen auf einen Entwurf für eine bundesweite Rechtsgrundlage zur Einführung der Bezahlkarte geeinigt. Sie wollen die Gesetzesänderung im Asylbewerberleistungsgesetz verankern. Die Ausgestaltung der Karten bliebe laut dem Entwurf den Bundesländern überlassen. Diese können nach eigenem Ermessen entscheiden, ob und in welcher Höhe etwa Bargeld mit der Karte abgehoben werden kann, ob die Karten regional begrenzt werden oder wie Online-Käufe und Überweisungen damit getätigt werden dürfen.

    Überweisung erst nach Genehmigung

    Dadurch sei das Existenzminimum nicht sicher gewährleistet. „Zum Führen eines Lebens, das der Würde des Menschen entspricht, gehört es auch, die Möglichkeit einzuräumen, die im Rahmen der Mittellosigkeit beanspruchten Leistungen für die Bedarfsdeckung frei und ohne Auffälligkeiten zu gestalten“, schreibt der Verein. „Ausländische Staatsangehörige verlieren den Geltungsanspruch als soziale Individuen nicht dadurch, dass sie ihre Heimat verlassen und sich in der Bundesrepublik Deutschland – möglicherweise nicht auf Dauer – aufhalten.“

    Zu welchen konkreten Problemen das im Alltag führen kann, beschreibt der Verein in einer ausführlichen Stellungnahme zum Gesetz. In vielen Geschäften ist Kartenzahlung in Deutschland gar nicht möglich, teils lässt sich die Karte erst ab einer bestimmten Summe einsetzen. In vielen anderen Situation im Alltag könne man nur bar bezahlen, etwa den Einkauf auf Flohmärkten oder im Kiosk an der Ecke. Was, wenn die Karte am Wochenende außerhalb der Erreich­barkeit der Behörde verloren geht, gestohlen wird oder der Kartenleser im Lebens­mit­tel­ge­schäft ausfällt?

    Technisch ist es zudem möglich, die Bezahlfunktionen der Karte zu beschränken. Überweisungen, Online-Käufe oder die Teilnahme an Lastschriftverfahren sollen erst auf Antrag möglich sein und müssen von der zuständigen Verwaltung genehmigt werden. Was aber, wenn etwa die Waschmaschine in Raten bezahlt werden soll und die Kommune die nächste Rate nicht freigibt? Auch wenn Menschen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, müssen gemeinsame Kosten an den Partner überwiesen werden.

    „Absehbare Konflikte werden eine Vielzahl von Widerspruchs-, Eil- und Klagever­fahren nach sich ziehen“, prognostiziert der Verein. „Das wird zu einer erheblichen Mehrbelastung der Verwaltung und der Justiz und damit zu erhöhten Kosten führen.“

    14 Länder mit gemeinsamem System

    Der Bundeskanzler und die Ministerpräsident:innen der Länder haben sich im November auf eine bundeseinheitliche Bezahlkarte geeinigt. Eine Arbeitsgruppe hatte bis Ende Januar ein Modell erarbeitet. 14 Bundesländer planen ein gemeinsames System, auch wenn sich die konkreten Einschränkungen unterscheiden können. Das Vergabeverfahren dafür führt Dataport durch, ein IT-Dienstleister für die öffentliche Verwaltung mehrerer Bundesländer. Es soll bis zum Sommer abgeschlossen sein.

    Bayern und Mecklenburg-Vorpommern wollen eigene Bezahlkarten. In Bayern ist das System seit März bereits im Einsatz.

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    Author: Chris Köver

    https://www.bachhausen.de/leistungen-fuer-asylsuchende-anwaltsverein-lehnt-bezahlkarte-ab/

    #anwaltsverein #asylsuchende #bezahlkarte #lehnt #leistungen

  3. Dieser Artikel stammt von Netzpolitik.org.

    Leistungen für AsylsuchendeAnwaltsverein lehnt Bezahlkarte ab

    Der Deutsche Anwaltverein schaltet sich in die Diskussion um Bezahlkarten ein: Das Existenzminimum sei nicht mehr sicher, wenn Bundesländer selbst etwa entscheiden könnten, wie viel Bargeld mit den Karten abgehoben werden kann. Das könnte zu einer Welle an Klagen führen.


    09.04.2024 um 15:36 Uhr
    Chris Köver – in Datenschutzkeine Ergänzungen Bezahlkarte statt Bargeld: Damit kommt man nicht überall weiter. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Unsplash / Marksus Spiske

    Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete und Asylsuchende ab. Die Einführung einer solchen Karte läge zwar grundsätzlich im Gestaltungsspielraum der Gesetzgebung, schreibt der Verein. Jedoch müssten die Gesetzgeber in so einem Fall dafür sorgen, dass die Karte ohne Einschränkungen genutzt werden kann und dass das Existenzminimum gesichert ist. Das sei nach dem jetzigen Gesetzentwurf der Ampelkoalition nicht der Fall.

    Die Ampel-Fraktionen haben sich nach wochenlangem Streit vor einigen Tagen auf einen Entwurf für eine bundesweite Rechtsgrundlage zur Einführung der Bezahlkarte geeinigt. Sie wollen die Gesetzesänderung im Asylbewerberleistungsgesetz verankern. Die Ausgestaltung der Karten bliebe laut dem Entwurf den Bundesländern überlassen. Diese können nach eigenem Ermessen entscheiden, ob und in welcher Höhe etwa Bargeld mit der Karte abgehoben werden kann, ob die Karten regional begrenzt werden oder wie Online-Käufe und Überweisungen damit getätigt werden dürfen.

    Überweisung erst nach Genehmigung

    Dadurch sei das Existenzminimum nicht sicher gewährleistet. „Zum Führen eines Lebens, das der Würde des Menschen entspricht, gehört es auch, die Möglichkeit einzuräumen, die im Rahmen der Mittellosigkeit beanspruchten Leistungen für die Bedarfsdeckung frei und ohne Auffälligkeiten zu gestalten“, schreibt der Verein. „Ausländische Staatsangehörige verlieren den Geltungsanspruch als soziale Individuen nicht dadurch, dass sie ihre Heimat verlassen und sich in der Bundesrepublik Deutschland – möglicherweise nicht auf Dauer – aufhalten.“

    Zu welchen konkreten Problemen das im Alltag führen kann, beschreibt der Verein in einer ausführlichen Stellungnahme zum Gesetz. In vielen Geschäften ist Kartenzahlung in Deutschland gar nicht möglich, teils lässt sich die Karte erst ab einer bestimmten Summe einsetzen. In vielen anderen Situation im Alltag könne man nur bar bezahlen, etwa den Einkauf auf Flohmärkten oder im Kiosk an der Ecke. Was, wenn die Karte am Wochenende außerhalb der Erreich­barkeit der Behörde verloren geht, gestohlen wird oder der Kartenleser im Lebens­mit­tel­ge­schäft ausfällt?

    Technisch ist es zudem möglich, die Bezahlfunktionen der Karte zu beschränken. Überweisungen, Online-Käufe oder die Teilnahme an Lastschriftverfahren sollen erst auf Antrag möglich sein und müssen von der zuständigen Verwaltung genehmigt werden. Was aber, wenn etwa die Waschmaschine in Raten bezahlt werden soll und die Kommune die nächste Rate nicht freigibt? Auch wenn Menschen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, müssen gemeinsame Kosten an den Partner überwiesen werden.

    „Absehbare Konflikte werden eine Vielzahl von Widerspruchs-, Eil- und Klagever­fahren nach sich ziehen“, prognostiziert der Verein. „Das wird zu einer erheblichen Mehrbelastung der Verwaltung und der Justiz und damit zu erhöhten Kosten führen.“

    14 Länder mit gemeinsamem System

    Der Bundeskanzler und die Ministerpräsident:innen der Länder haben sich im November auf eine bundeseinheitliche Bezahlkarte geeinigt. Eine Arbeitsgruppe hatte bis Ende Januar ein Modell erarbeitet. 14 Bundesländer planen ein gemeinsames System, auch wenn sich die konkreten Einschränkungen unterscheiden können. Das Vergabeverfahren dafür führt Dataport durch, ein IT-Dienstleister für die öffentliche Verwaltung mehrerer Bundesländer. Es soll bis zum Sommer abgeschlossen sein.

    Bayern und Mecklenburg-Vorpommern wollen eigene Bezahlkarten. In Bayern ist das System seit März bereits im Einsatz.

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    Author: Chris Köver

    https://www.bachhausen.de/leistungen-fuer-asylsuchende-anwaltsverein-lehnt-bezahlkarte-ab/

    #anwaltsverein #asylsuchende #bezahlkarte #lehnt #leistungen

  4. Dieser Artikel stammt von Netzpolitik.org.

    Leistungen für AsylsuchendeAnwaltsverein lehnt Bezahlkarte ab

    Der Deutsche Anwaltverein schaltet sich in die Diskussion um Bezahlkarten ein: Das Existenzminimum sei nicht mehr sicher, wenn Bundesländer selbst etwa entscheiden könnten, wie viel Bargeld mit den Karten abgehoben werden kann. Das könnte zu einer Welle an Klagen führen.


    09.04.2024 um 15:36 Uhr
    Chris Köver – in Datenschutzkeine Ergänzungen Bezahlkarte statt Bargeld: Damit kommt man nicht überall weiter. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Unsplash / Marksus Spiske

    Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete und Asylsuchende ab. Die Einführung einer solchen Karte läge zwar grundsätzlich im Gestaltungsspielraum der Gesetzgebung, schreibt der Verein. Jedoch müssten die Gesetzgeber in so einem Fall dafür sorgen, dass die Karte ohne Einschränkungen genutzt werden kann und dass das Existenzminimum gesichert ist. Das sei nach dem jetzigen Gesetzentwurf der Ampelkoalition nicht der Fall.

    Die Ampel-Fraktionen haben sich nach wochenlangem Streit vor einigen Tagen auf einen Entwurf für eine bundesweite Rechtsgrundlage zur Einführung der Bezahlkarte geeinigt. Sie wollen die Gesetzesänderung im Asylbewerberleistungsgesetz verankern. Die Ausgestaltung der Karten bliebe laut dem Entwurf den Bundesländern überlassen. Diese können nach eigenem Ermessen entscheiden, ob und in welcher Höhe etwa Bargeld mit der Karte abgehoben werden kann, ob die Karten regional begrenzt werden oder wie Online-Käufe und Überweisungen damit getätigt werden dürfen.

    Überweisung erst nach Genehmigung

    Dadurch sei das Existenzminimum nicht sicher gewährleistet. „Zum Führen eines Lebens, das der Würde des Menschen entspricht, gehört es auch, die Möglichkeit einzuräumen, die im Rahmen der Mittellosigkeit beanspruchten Leistungen für die Bedarfsdeckung frei und ohne Auffälligkeiten zu gestalten“, schreibt der Verein. „Ausländische Staatsangehörige verlieren den Geltungsanspruch als soziale Individuen nicht dadurch, dass sie ihre Heimat verlassen und sich in der Bundesrepublik Deutschland – möglicherweise nicht auf Dauer – aufhalten.“

    Zu welchen konkreten Problemen das im Alltag führen kann, beschreibt der Verein in einer ausführlichen Stellungnahme zum Gesetz. In vielen Geschäften ist Kartenzahlung in Deutschland gar nicht möglich, teils lässt sich die Karte erst ab einer bestimmten Summe einsetzen. In vielen anderen Situation im Alltag könne man nur bar bezahlen, etwa den Einkauf auf Flohmärkten oder im Kiosk an der Ecke. Was, wenn die Karte am Wochenende außerhalb der Erreich­barkeit der Behörde verloren geht, gestohlen wird oder der Kartenleser im Lebens­mit­tel­ge­schäft ausfällt?

    Technisch ist es zudem möglich, die Bezahlfunktionen der Karte zu beschränken. Überweisungen, Online-Käufe oder die Teilnahme an Lastschriftverfahren sollen erst auf Antrag möglich sein und müssen von der zuständigen Verwaltung genehmigt werden. Was aber, wenn etwa die Waschmaschine in Raten bezahlt werden soll und die Kommune die nächste Rate nicht freigibt? Auch wenn Menschen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, müssen gemeinsame Kosten an den Partner überwiesen werden.

    „Absehbare Konflikte werden eine Vielzahl von Widerspruchs-, Eil- und Klagever­fahren nach sich ziehen“, prognostiziert der Verein. „Das wird zu einer erheblichen Mehrbelastung der Verwaltung und der Justiz und damit zu erhöhten Kosten führen.“

    14 Länder mit gemeinsamem System

    Der Bundeskanzler und die Ministerpräsident:innen der Länder haben sich im November auf eine bundeseinheitliche Bezahlkarte geeinigt. Eine Arbeitsgruppe hatte bis Ende Januar ein Modell erarbeitet. 14 Bundesländer planen ein gemeinsames System, auch wenn sich die konkreten Einschränkungen unterscheiden können. Das Vergabeverfahren dafür führt Dataport durch, ein IT-Dienstleister für die öffentliche Verwaltung mehrerer Bundesländer. Es soll bis zum Sommer abgeschlossen sein.

    Bayern und Mecklenburg-Vorpommern wollen eigene Bezahlkarten. In Bayern ist das System seit März bereits im Einsatz.

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    Author: Chris Köver

    https://www.bachhausen.de/leistungen-fuer-asylsuchende-anwaltsverein-lehnt-bezahlkarte-ab/

    #anwaltsverein #asylsuchende #bezahlkarte #lehnt #leistungen

  5. Dieser Artikel stammt von Netzpolitik.org.

    Leistungen für AsylsuchendeAnwaltsverein lehnt Bezahlkarte ab

    Der Deutsche Anwaltverein schaltet sich in die Diskussion um Bezahlkarten ein: Das Existenzminimum sei nicht mehr sicher, wenn Bundesländer selbst etwa entscheiden könnten, wie viel Bargeld mit den Karten abgehoben werden kann. Das könnte zu einer Welle an Klagen führen.


    09.04.2024 um 15:36 Uhr
    Chris Köver – in Datenschutzkeine Ergänzungen Bezahlkarte statt Bargeld: Damit kommt man nicht überall weiter. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Unsplash / Marksus Spiske

    Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete und Asylsuchende ab. Die Einführung einer solchen Karte läge zwar grundsätzlich im Gestaltungsspielraum der Gesetzgebung, schreibt der Verein. Jedoch müssten die Gesetzgeber in so einem Fall dafür sorgen, dass die Karte ohne Einschränkungen genutzt werden kann und dass das Existenzminimum gesichert ist. Das sei nach dem jetzigen Gesetzentwurf der Ampelkoalition nicht der Fall.

    Die Ampel-Fraktionen haben sich nach wochenlangem Streit vor einigen Tagen auf einen Entwurf für eine bundesweite Rechtsgrundlage zur Einführung der Bezahlkarte geeinigt. Sie wollen die Gesetzesänderung im Asylbewerberleistungsgesetz verankern. Die Ausgestaltung der Karten bliebe laut dem Entwurf den Bundesländern überlassen. Diese können nach eigenem Ermessen entscheiden, ob und in welcher Höhe etwa Bargeld mit der Karte abgehoben werden kann, ob die Karten regional begrenzt werden oder wie Online-Käufe und Überweisungen damit getätigt werden dürfen.

    Überweisung erst nach Genehmigung

    Dadurch sei das Existenzminimum nicht sicher gewährleistet. „Zum Führen eines Lebens, das der Würde des Menschen entspricht, gehört es auch, die Möglichkeit einzuräumen, die im Rahmen der Mittellosigkeit beanspruchten Leistungen für die Bedarfsdeckung frei und ohne Auffälligkeiten zu gestalten“, schreibt der Verein. „Ausländische Staatsangehörige verlieren den Geltungsanspruch als soziale Individuen nicht dadurch, dass sie ihre Heimat verlassen und sich in der Bundesrepublik Deutschland – möglicherweise nicht auf Dauer – aufhalten.“

    Zu welchen konkreten Problemen das im Alltag führen kann, beschreibt der Verein in einer ausführlichen Stellungnahme zum Gesetz. In vielen Geschäften ist Kartenzahlung in Deutschland gar nicht möglich, teils lässt sich die Karte erst ab einer bestimmten Summe einsetzen. In vielen anderen Situation im Alltag könne man nur bar bezahlen, etwa den Einkauf auf Flohmärkten oder im Kiosk an der Ecke. Was, wenn die Karte am Wochenende außerhalb der Erreich­barkeit der Behörde verloren geht, gestohlen wird oder der Kartenleser im Lebens­mit­tel­ge­schäft ausfällt?

    Technisch ist es zudem möglich, die Bezahlfunktionen der Karte zu beschränken. Überweisungen, Online-Käufe oder die Teilnahme an Lastschriftverfahren sollen erst auf Antrag möglich sein und müssen von der zuständigen Verwaltung genehmigt werden. Was aber, wenn etwa die Waschmaschine in Raten bezahlt werden soll und die Kommune die nächste Rate nicht freigibt? Auch wenn Menschen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, müssen gemeinsame Kosten an den Partner überwiesen werden.

    „Absehbare Konflikte werden eine Vielzahl von Widerspruchs-, Eil- und Klagever­fahren nach sich ziehen“, prognostiziert der Verein. „Das wird zu einer erheblichen Mehrbelastung der Verwaltung und der Justiz und damit zu erhöhten Kosten führen.“

    14 Länder mit gemeinsamem System

    Der Bundeskanzler und die Ministerpräsident:innen der Länder haben sich im November auf eine bundeseinheitliche Bezahlkarte geeinigt. Eine Arbeitsgruppe hatte bis Ende Januar ein Modell erarbeitet. 14 Bundesländer planen ein gemeinsames System, auch wenn sich die konkreten Einschränkungen unterscheiden können. Das Vergabeverfahren dafür führt Dataport durch, ein IT-Dienstleister für die öffentliche Verwaltung mehrerer Bundesländer. Es soll bis zum Sommer abgeschlossen sein.

    Bayern und Mecklenburg-Vorpommern wollen eigene Bezahlkarten. In Bayern ist das System seit März bereits im Einsatz.

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    Author: Chris Köver

    https://www.bachhausen.de/leistungen-fuer-asylsuchende-anwaltsverein-lehnt-bezahlkarte-ab/

    #anwaltsverein #asylsuchende #bezahlkarte #lehnt #leistungen