#lehnt — Public Fediverse posts
Live and recent posts from across the Fediverse tagged #lehnt, aggregated by home.social.
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(Merkur) Influencer-Paar aus Oberbayern lehnt Leihmutterschaft ab: “Es geht um das Kind”
22. July 2026 Auf Instagram sind sie papaundpapi: Christian und Bjoern Behr erklären, warum sie ihren Kinderwunsch anders verwirklicht haben als Jens Spahn. Direktlink Hier den Artikel weiter lesen... -
Volt-Fraktion lehnt SPD-Antrag zum Satellitenplatz-Modell ab
Köln, den 02.07.2026 –Die Volt-Fraktion wird den heute vorgelegten Antrag der SPD zur Weiterentwicklung des Satellitenplatz-Modells rund um den 1. FC Köln und den äußeren Grüngürtel ablehnen. Die Fraktion sieht darin zwar gute Ansätze, hält den Antrag in seiner jetzigen Form jedoch für zu unspezifisch und mit teils unseriösen Zusagen versehen. Die Volt-Fraktion hatte in den vergangenen Tagen einen eigenen Vorschlag für mehr abgesicherte Platzzeiten der Vereine eingebracht, um […]https://www.bachhausen.de/volt-fraktion-lehnt-spd-antrag-zum-satellitenplatz-modell-ab/
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(Merkur) Regenbogenfahne bleibt hängen: Stadtrat lehnt AfD-Antrag ab – ganz ohne Diskussion
2. July 2026 Der Stadtrat hat den ersten Antrag der AfD-Fraktion kommentarlos abgelehnt. Sogar ein AfD-Mitglied stimmte dagegen, ein CSU-Stadtrat war dafür. Direktlink Hier den Artikel weiter lesen... -
(MeinBezirk.at) Wegen Sicherheit: Stadt Wien lehnt Regenbogen-Zebrastreifen in Ottakring ab
24. June 2026 Seit einigen Jahren versuchen die Grünen Ottakring einen Zebrastreifen mit Regenbogenfarben auf der Ottakringer Straße zu etablieren. MeinBezirk hat bei der Stadt nachgefragt, warum es trotz Zustimmung des Bezirks bislang noch nicht dazu gekommen ist. Direktlink Hier den Artikel weiter lesen... -
https://www.europesays.com/afrika/26026/ EU: Abgelehnte Asylbwerber können künftig schneller abgeschoben werden #abgelehnte #Asylbewerber #einigten #Lehnt #Migration #Migrationspolitik #Mitgliedstaaten #Montagabend #Parlament #Politik #Rückführungsverordnung #schneller #Staat #Staaten #Uganda #Verordnung
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EU: Abgelehnte Asylbwerber können künftig schneller abgeschoben werden
Abgelehnte Asylsuchende sollen in Abschiebezentren außerhalb der EU gebracht werden können. Die Treiber der massiven Verschärfung der EU-Migrationspolitik…
#EuropeSays #EU #Europa #abgelehnte #Asylbewerber #einigten #EuropäischeUnion #lehnt #Migration #Migrationspolitik #Mitgliedstaaten #Montagabend #Parlament #Politik #Rückführungsverordnung #schneller #Staat #Staaten #Verordnung
https://www.europesays.com/europa/44362/ -
Düsseldorf: Wird Gerresheims Zentrum jetzt abgepollert?
Das Thema Verkehr dominiert oft genug die Sitzungen der Bezirksvertretungen (BV), so war e…
#Duesseldorf #Deutschland #Deutsch #DE #Schlagzeilen #Headlines #Nachrichten #News #Europe #Europa #EU #Düsseldorf #Autos #Autoverkehr #BV7 #Diepenstraße #Dreherstraße #durchgangsverkehr #Germany #Hahn #lehnt #Maßnahme #Nordrhein-Westfalen #Park  #Parkplätze #Parkplatz #Straße #Verkehr #Verkehrsberuhigung
https://www.europesays.com/de/1049984/ -
Sollte #langsam #jeder #begriffen #haben, #CDU #CSU #lehnt #alles #ab, #grundsätzlich......⬇️
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Dieser Artikel stammt von Netzpolitik.org.
Leistungen für Asylsuchende: Anwaltsverein lehnt Bezahlkarte ab
Der Deutsche Anwaltverein schaltet sich in die Diskussion um Bezahlkarten ein: Das Existenzminimum sei nicht mehr sicher, wenn Bundesländer selbst etwa entscheiden könnten, wie viel Bargeld mit den Karten abgehoben werden kann. Das könnte zu einer Welle an Klagen führen.
09.04.2024 um 15:36 Uhr
– Chris Köver – in Datenschutz – keine Ergänzungen Bezahlkarte statt Bargeld: Damit kommt man nicht überall weiter. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Unsplash / Marksus SpiskeDer Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete und Asylsuchende ab. Die Einführung einer solchen Karte läge zwar grundsätzlich im Gestaltungsspielraum der Gesetzgebung, schreibt der Verein. Jedoch müssten die Gesetzgeber in so einem Fall dafür sorgen, dass die Karte ohne Einschränkungen genutzt werden kann und dass das Existenzminimum gesichert ist. Das sei nach dem jetzigen Gesetzentwurf der Ampelkoalition nicht der Fall.
Die Ampel-Fraktionen haben sich nach wochenlangem Streit vor einigen Tagen auf einen Entwurf für eine bundesweite Rechtsgrundlage zur Einführung der Bezahlkarte geeinigt. Sie wollen die Gesetzesänderung im Asylbewerberleistungsgesetz verankern. Die Ausgestaltung der Karten bliebe laut dem Entwurf den Bundesländern überlassen. Diese können nach eigenem Ermessen entscheiden, ob und in welcher Höhe etwa Bargeld mit der Karte abgehoben werden kann, ob die Karten regional begrenzt werden oder wie Online-Käufe und Überweisungen damit getätigt werden dürfen.
Überweisung erst nach Genehmigung
Dadurch sei das Existenzminimum nicht sicher gewährleistet. „Zum Führen eines Lebens, das der Würde des Menschen entspricht, gehört es auch, die Möglichkeit einzuräumen, die im Rahmen der Mittellosigkeit beanspruchten Leistungen für die Bedarfsdeckung frei und ohne Auffälligkeiten zu gestalten“, schreibt der Verein. „Ausländische Staatsangehörige verlieren den Geltungsanspruch als soziale Individuen nicht dadurch, dass sie ihre Heimat verlassen und sich in der Bundesrepublik Deutschland – möglicherweise nicht auf Dauer – aufhalten.“
Zu welchen konkreten Problemen das im Alltag führen kann, beschreibt der Verein in einer ausführlichen Stellungnahme zum Gesetz. In vielen Geschäften ist Kartenzahlung in Deutschland gar nicht möglich, teils lässt sich die Karte erst ab einer bestimmten Summe einsetzen. In vielen anderen Situation im Alltag könne man nur bar bezahlen, etwa den Einkauf auf Flohmärkten oder im Kiosk an der Ecke. Was, wenn die Karte am Wochenende außerhalb der Erreichbarkeit der Behörde verloren geht, gestohlen wird oder der Kartenleser im Lebensmittelgeschäft ausfällt?
Technisch ist es zudem möglich, die Bezahlfunktionen der Karte zu beschränken. Überweisungen, Online-Käufe oder die Teilnahme an Lastschriftverfahren sollen erst auf Antrag möglich sein und müssen von der zuständigen Verwaltung genehmigt werden. Was aber, wenn etwa die Waschmaschine in Raten bezahlt werden soll und die Kommune die nächste Rate nicht freigibt? Auch wenn Menschen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, müssen gemeinsame Kosten an den Partner überwiesen werden.
„Absehbare Konflikte werden eine Vielzahl von Widerspruchs-, Eil- und Klageverfahren nach sich ziehen“, prognostiziert der Verein. „Das wird zu einer erheblichen Mehrbelastung der Verwaltung und der Justiz und damit zu erhöhten Kosten führen.“
14 Länder mit gemeinsamem System
Der Bundeskanzler und die Ministerpräsident:innen der Länder haben sich im November auf eine bundeseinheitliche Bezahlkarte geeinigt. Eine Arbeitsgruppe hatte bis Ende Januar ein Modell erarbeitet. 14 Bundesländer planen ein gemeinsames System, auch wenn sich die konkreten Einschränkungen unterscheiden können. Das Vergabeverfahren dafür führt Dataport durch, ein IT-Dienstleister für die öffentliche Verwaltung mehrerer Bundesländer. Es soll bis zum Sommer abgeschlossen sein.
Bayern und Mecklenburg-Vorpommern wollen eigene Bezahlkarten. In Bayern ist das System seit März bereits im Einsatz.
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Zur CC-Lizenz für diesen ArtikelAuthor: Chris Köver
https://www.bachhausen.de/leistungen-fuer-asylsuchende-anwaltsverein-lehnt-bezahlkarte-ab/
#anwaltsverein #asylsuchende #bezahlkarte #lehnt #leistungen
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Dieser Artikel stammt von Netzpolitik.org.
Leistungen für Asylsuchende: Anwaltsverein lehnt Bezahlkarte ab
Der Deutsche Anwaltverein schaltet sich in die Diskussion um Bezahlkarten ein: Das Existenzminimum sei nicht mehr sicher, wenn Bundesländer selbst etwa entscheiden könnten, wie viel Bargeld mit den Karten abgehoben werden kann. Das könnte zu einer Welle an Klagen führen.
09.04.2024 um 15:36 Uhr
– Chris Köver – in Datenschutz – keine Ergänzungen Bezahlkarte statt Bargeld: Damit kommt man nicht überall weiter. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Unsplash / Marksus SpiskeDer Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete und Asylsuchende ab. Die Einführung einer solchen Karte läge zwar grundsätzlich im Gestaltungsspielraum der Gesetzgebung, schreibt der Verein. Jedoch müssten die Gesetzgeber in so einem Fall dafür sorgen, dass die Karte ohne Einschränkungen genutzt werden kann und dass das Existenzminimum gesichert ist. Das sei nach dem jetzigen Gesetzentwurf der Ampelkoalition nicht der Fall.
Die Ampel-Fraktionen haben sich nach wochenlangem Streit vor einigen Tagen auf einen Entwurf für eine bundesweite Rechtsgrundlage zur Einführung der Bezahlkarte geeinigt. Sie wollen die Gesetzesänderung im Asylbewerberleistungsgesetz verankern. Die Ausgestaltung der Karten bliebe laut dem Entwurf den Bundesländern überlassen. Diese können nach eigenem Ermessen entscheiden, ob und in welcher Höhe etwa Bargeld mit der Karte abgehoben werden kann, ob die Karten regional begrenzt werden oder wie Online-Käufe und Überweisungen damit getätigt werden dürfen.
Überweisung erst nach Genehmigung
Dadurch sei das Existenzminimum nicht sicher gewährleistet. „Zum Führen eines Lebens, das der Würde des Menschen entspricht, gehört es auch, die Möglichkeit einzuräumen, die im Rahmen der Mittellosigkeit beanspruchten Leistungen für die Bedarfsdeckung frei und ohne Auffälligkeiten zu gestalten“, schreibt der Verein. „Ausländische Staatsangehörige verlieren den Geltungsanspruch als soziale Individuen nicht dadurch, dass sie ihre Heimat verlassen und sich in der Bundesrepublik Deutschland – möglicherweise nicht auf Dauer – aufhalten.“
Zu welchen konkreten Problemen das im Alltag führen kann, beschreibt der Verein in einer ausführlichen Stellungnahme zum Gesetz. In vielen Geschäften ist Kartenzahlung in Deutschland gar nicht möglich, teils lässt sich die Karte erst ab einer bestimmten Summe einsetzen. In vielen anderen Situation im Alltag könne man nur bar bezahlen, etwa den Einkauf auf Flohmärkten oder im Kiosk an der Ecke. Was, wenn die Karte am Wochenende außerhalb der Erreichbarkeit der Behörde verloren geht, gestohlen wird oder der Kartenleser im Lebensmittelgeschäft ausfällt?
Technisch ist es zudem möglich, die Bezahlfunktionen der Karte zu beschränken. Überweisungen, Online-Käufe oder die Teilnahme an Lastschriftverfahren sollen erst auf Antrag möglich sein und müssen von der zuständigen Verwaltung genehmigt werden. Was aber, wenn etwa die Waschmaschine in Raten bezahlt werden soll und die Kommune die nächste Rate nicht freigibt? Auch wenn Menschen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, müssen gemeinsame Kosten an den Partner überwiesen werden.
„Absehbare Konflikte werden eine Vielzahl von Widerspruchs-, Eil- und Klageverfahren nach sich ziehen“, prognostiziert der Verein. „Das wird zu einer erheblichen Mehrbelastung der Verwaltung und der Justiz und damit zu erhöhten Kosten führen.“
14 Länder mit gemeinsamem System
Der Bundeskanzler und die Ministerpräsident:innen der Länder haben sich im November auf eine bundeseinheitliche Bezahlkarte geeinigt. Eine Arbeitsgruppe hatte bis Ende Januar ein Modell erarbeitet. 14 Bundesländer planen ein gemeinsames System, auch wenn sich die konkreten Einschränkungen unterscheiden können. Das Vergabeverfahren dafür führt Dataport durch, ein IT-Dienstleister für die öffentliche Verwaltung mehrerer Bundesländer. Es soll bis zum Sommer abgeschlossen sein.
Bayern und Mecklenburg-Vorpommern wollen eigene Bezahlkarten. In Bayern ist das System seit März bereits im Einsatz.
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#anwaltsverein #asylsuchende #bezahlkarte #lehnt #leistungen
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Leistungen für Asylsuchende: Anwaltsverein lehnt Bezahlkarte ab
Der Deutsche Anwaltverein schaltet sich in die Diskussion um Bezahlkarten ein: Das Existenzminimum sei nicht mehr sicher, wenn Bundesländer selbst etwa entscheiden könnten, wie viel Bargeld mit den Karten abgehoben werden kann. Das könnte zu einer Welle an Klagen führen.
09.04.2024 um 15:36 Uhr
– Chris Köver – in Datenschutz – keine Ergänzungen Bezahlkarte statt Bargeld: Damit kommt man nicht überall weiter. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Unsplash / Marksus SpiskeDer Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete und Asylsuchende ab. Die Einführung einer solchen Karte läge zwar grundsätzlich im Gestaltungsspielraum der Gesetzgebung, schreibt der Verein. Jedoch müssten die Gesetzgeber in so einem Fall dafür sorgen, dass die Karte ohne Einschränkungen genutzt werden kann und dass das Existenzminimum gesichert ist. Das sei nach dem jetzigen Gesetzentwurf der Ampelkoalition nicht der Fall.
Die Ampel-Fraktionen haben sich nach wochenlangem Streit vor einigen Tagen auf einen Entwurf für eine bundesweite Rechtsgrundlage zur Einführung der Bezahlkarte geeinigt. Sie wollen die Gesetzesänderung im Asylbewerberleistungsgesetz verankern. Die Ausgestaltung der Karten bliebe laut dem Entwurf den Bundesländern überlassen. Diese können nach eigenem Ermessen entscheiden, ob und in welcher Höhe etwa Bargeld mit der Karte abgehoben werden kann, ob die Karten regional begrenzt werden oder wie Online-Käufe und Überweisungen damit getätigt werden dürfen.
Überweisung erst nach Genehmigung
Dadurch sei das Existenzminimum nicht sicher gewährleistet. „Zum Führen eines Lebens, das der Würde des Menschen entspricht, gehört es auch, die Möglichkeit einzuräumen, die im Rahmen der Mittellosigkeit beanspruchten Leistungen für die Bedarfsdeckung frei und ohne Auffälligkeiten zu gestalten“, schreibt der Verein. „Ausländische Staatsangehörige verlieren den Geltungsanspruch als soziale Individuen nicht dadurch, dass sie ihre Heimat verlassen und sich in der Bundesrepublik Deutschland – möglicherweise nicht auf Dauer – aufhalten.“
Zu welchen konkreten Problemen das im Alltag führen kann, beschreibt der Verein in einer ausführlichen Stellungnahme zum Gesetz. In vielen Geschäften ist Kartenzahlung in Deutschland gar nicht möglich, teils lässt sich die Karte erst ab einer bestimmten Summe einsetzen. In vielen anderen Situation im Alltag könne man nur bar bezahlen, etwa den Einkauf auf Flohmärkten oder im Kiosk an der Ecke. Was, wenn die Karte am Wochenende außerhalb der Erreichbarkeit der Behörde verloren geht, gestohlen wird oder der Kartenleser im Lebensmittelgeschäft ausfällt?
Technisch ist es zudem möglich, die Bezahlfunktionen der Karte zu beschränken. Überweisungen, Online-Käufe oder die Teilnahme an Lastschriftverfahren sollen erst auf Antrag möglich sein und müssen von der zuständigen Verwaltung genehmigt werden. Was aber, wenn etwa die Waschmaschine in Raten bezahlt werden soll und die Kommune die nächste Rate nicht freigibt? Auch wenn Menschen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, müssen gemeinsame Kosten an den Partner überwiesen werden.
„Absehbare Konflikte werden eine Vielzahl von Widerspruchs-, Eil- und Klageverfahren nach sich ziehen“, prognostiziert der Verein. „Das wird zu einer erheblichen Mehrbelastung der Verwaltung und der Justiz und damit zu erhöhten Kosten führen.“
14 Länder mit gemeinsamem System
Der Bundeskanzler und die Ministerpräsident:innen der Länder haben sich im November auf eine bundeseinheitliche Bezahlkarte geeinigt. Eine Arbeitsgruppe hatte bis Ende Januar ein Modell erarbeitet. 14 Bundesländer planen ein gemeinsames System, auch wenn sich die konkreten Einschränkungen unterscheiden können. Das Vergabeverfahren dafür führt Dataport durch, ein IT-Dienstleister für die öffentliche Verwaltung mehrerer Bundesländer. Es soll bis zum Sommer abgeschlossen sein.
Bayern und Mecklenburg-Vorpommern wollen eigene Bezahlkarten. In Bayern ist das System seit März bereits im Einsatz.
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https://www.bachhausen.de/leistungen-fuer-asylsuchende-anwaltsverein-lehnt-bezahlkarte-ab/
#anwaltsverein #asylsuchende #bezahlkarte #lehnt #leistungen
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Leistungen für Asylsuchende: Anwaltsverein lehnt Bezahlkarte ab
Der Deutsche Anwaltverein schaltet sich in die Diskussion um Bezahlkarten ein: Das Existenzminimum sei nicht mehr sicher, wenn Bundesländer selbst etwa entscheiden könnten, wie viel Bargeld mit den Karten abgehoben werden kann. Das könnte zu einer Welle an Klagen führen.
09.04.2024 um 15:36 Uhr
– Chris Köver – in Datenschutz – keine Ergänzungen Bezahlkarte statt Bargeld: Damit kommt man nicht überall weiter. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Unsplash / Marksus SpiskeDer Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete und Asylsuchende ab. Die Einführung einer solchen Karte läge zwar grundsätzlich im Gestaltungsspielraum der Gesetzgebung, schreibt der Verein. Jedoch müssten die Gesetzgeber in so einem Fall dafür sorgen, dass die Karte ohne Einschränkungen genutzt werden kann und dass das Existenzminimum gesichert ist. Das sei nach dem jetzigen Gesetzentwurf der Ampelkoalition nicht der Fall.
Die Ampel-Fraktionen haben sich nach wochenlangem Streit vor einigen Tagen auf einen Entwurf für eine bundesweite Rechtsgrundlage zur Einführung der Bezahlkarte geeinigt. Sie wollen die Gesetzesänderung im Asylbewerberleistungsgesetz verankern. Die Ausgestaltung der Karten bliebe laut dem Entwurf den Bundesländern überlassen. Diese können nach eigenem Ermessen entscheiden, ob und in welcher Höhe etwa Bargeld mit der Karte abgehoben werden kann, ob die Karten regional begrenzt werden oder wie Online-Käufe und Überweisungen damit getätigt werden dürfen.
Überweisung erst nach Genehmigung
Dadurch sei das Existenzminimum nicht sicher gewährleistet. „Zum Führen eines Lebens, das der Würde des Menschen entspricht, gehört es auch, die Möglichkeit einzuräumen, die im Rahmen der Mittellosigkeit beanspruchten Leistungen für die Bedarfsdeckung frei und ohne Auffälligkeiten zu gestalten“, schreibt der Verein. „Ausländische Staatsangehörige verlieren den Geltungsanspruch als soziale Individuen nicht dadurch, dass sie ihre Heimat verlassen und sich in der Bundesrepublik Deutschland – möglicherweise nicht auf Dauer – aufhalten.“
Zu welchen konkreten Problemen das im Alltag führen kann, beschreibt der Verein in einer ausführlichen Stellungnahme zum Gesetz. In vielen Geschäften ist Kartenzahlung in Deutschland gar nicht möglich, teils lässt sich die Karte erst ab einer bestimmten Summe einsetzen. In vielen anderen Situation im Alltag könne man nur bar bezahlen, etwa den Einkauf auf Flohmärkten oder im Kiosk an der Ecke. Was, wenn die Karte am Wochenende außerhalb der Erreichbarkeit der Behörde verloren geht, gestohlen wird oder der Kartenleser im Lebensmittelgeschäft ausfällt?
Technisch ist es zudem möglich, die Bezahlfunktionen der Karte zu beschränken. Überweisungen, Online-Käufe oder die Teilnahme an Lastschriftverfahren sollen erst auf Antrag möglich sein und müssen von der zuständigen Verwaltung genehmigt werden. Was aber, wenn etwa die Waschmaschine in Raten bezahlt werden soll und die Kommune die nächste Rate nicht freigibt? Auch wenn Menschen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, müssen gemeinsame Kosten an den Partner überwiesen werden.
„Absehbare Konflikte werden eine Vielzahl von Widerspruchs-, Eil- und Klageverfahren nach sich ziehen“, prognostiziert der Verein. „Das wird zu einer erheblichen Mehrbelastung der Verwaltung und der Justiz und damit zu erhöhten Kosten führen.“
14 Länder mit gemeinsamem System
Der Bundeskanzler und die Ministerpräsident:innen der Länder haben sich im November auf eine bundeseinheitliche Bezahlkarte geeinigt. Eine Arbeitsgruppe hatte bis Ende Januar ein Modell erarbeitet. 14 Bundesländer planen ein gemeinsames System, auch wenn sich die konkreten Einschränkungen unterscheiden können. Das Vergabeverfahren dafür führt Dataport durch, ein IT-Dienstleister für die öffentliche Verwaltung mehrerer Bundesländer. Es soll bis zum Sommer abgeschlossen sein.
Bayern und Mecklenburg-Vorpommern wollen eigene Bezahlkarten. In Bayern ist das System seit März bereits im Einsatz.
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