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  1. 52 Tage ohne Rückmeldung vom OLG Hamburg.

    Antrag am 15.09.2026 postalisch ausgeliefert, Nachfrage am 16.10. Bis zur Rüge am 06.11.: keine Eingangsbestätigung, kein Aktenzeichen, keine Sachstandsantwort bei mir.

    Meine Behinderung und mein Bedarf an klarer schriftlicher Kommunikation waren mitgeteilt. Trotzdem muss ich weiter hinterherlaufen.

    Am 06.11. habe ich die UN-Sonderberichterstattung angeschrieben.

    Zugang zum Recht braucht eine Antwort.

    #Inklusion #Justiz

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