#thuringischen — Public Fediverse posts
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die #sächsische #Landesverfassung enthält eine sogenannte #Indemnitätsklausel, die praktisch identisch mit der #thüringischen Regelung ist.
👉Die #Indemnität von #Abgeordneten bedeutet, dass sie „zu keiner Zeit wegen ihrer Abstimmung oder wegen einer Äußerung, die sie im Landtag, in einem seiner Ausschüsse oder sonst in Ausübung ihres Mandats getan haben, gerichtlich oder dienstlich verfolgt“ werden dürfen👈, wie es in Artikel 55 der #Thüringer #Landesverfassung heißt. @de @verfassungsblog
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die #sächsische #Landesverfassung enthält eine sogenannte #Indemnitätsklausel, die praktisch identisch mit der #thüringischen Regelung ist.
👉Die #Indemnität von #Abgeordneten bedeutet, dass sie „zu keiner Zeit wegen ihrer Abstimmung oder wegen einer Äußerung, die sie im Landtag, in einem seiner Ausschüsse oder sonst in Ausübung ihres Mandats getan haben, gerichtlich oder dienstlich verfolgt“ werden dürfen👈, wie es in Artikel 55 der #Thüringer #Landesverfassung heißt. @de @verfassungsblog
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die #sächsische #Landesverfassung enthält eine sogenannte #Indemnitätsklausel, die praktisch identisch mit der #thüringischen Regelung ist.
👉Die #Indemnität von #Abgeordneten bedeutet, dass sie „zu keiner Zeit wegen ihrer Abstimmung oder wegen einer Äußerung, die sie im Landtag, in einem seiner Ausschüsse oder sonst in Ausübung ihres Mandats getan haben, gerichtlich oder dienstlich verfolgt“ werden dürfen👈, wie es in Artikel 55 der #Thüringer #Landesverfassung heißt. @de @verfassungsblog
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die #sächsische #Landesverfassung enthält eine sogenannte #Indemnitätsklausel, die praktisch identisch mit der #thüringischen Regelung ist.
👉Die #Indemnität von #Abgeordneten bedeutet, dass sie „zu keiner Zeit wegen ihrer Abstimmung oder wegen einer Äußerung, die sie im Landtag, in einem seiner Ausschüsse oder sonst in Ausübung ihres Mandats getan haben, gerichtlich oder dienstlich verfolgt“ werden dürfen👈, wie es in Artikel 55 der #Thüringer #Landesverfassung heißt. @de @verfassungsblog
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die #sächsische #Landesverfassung enthält eine sogenannte #Indemnitätsklausel, die praktisch identisch mit der #thüringischen Regelung ist.
👉Die #Indemnität von #Abgeordneten bedeutet, dass sie „zu keiner Zeit wegen ihrer Abstimmung oder wegen einer Äußerung, die sie im Landtag, in einem seiner Ausschüsse oder sonst in Ausübung ihres Mandats getan haben, gerichtlich oder dienstlich verfolgt“ werden dürfen👈, wie es in Artikel 55 der #Thüringer #Landesverfassung heißt. @de @verfassungsblog