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  1. Verhaltensscanner

    Was man zum Verhaltensscanner in Berlin wissen sollte

    Software bewertet, wie sich die gefilmten Menschen verhalten: Diese Form der Videoüberwachung wird gerade in Berlin eingeführt. Wir klären die wichtigsten Fragen.

    Was ist der Stand der automatisierten Verhaltensanalyse in Berlin?

    Hier wird die Technologie zunächst mit etwa 30 Kameras am Kottbusser Tor genutzt. Die Kalibrierungsphase, in der Kamerawinkel und Abdeckungsbereiche eingerichtet wurden, ist abgeschlossen. Seit 6. Oktober laufen Kameras und Software immer mal wieder im Testbetrieb. Ein rotes Licht an den Kamera-Sträußen zeigt an, wenn aufgezeichnet wird.

    Wie geht es weiter?

    Nach dem Test- folgt der „Probeechtbetrieb“, in dem das System 24 Stunden am Tag aufzeichnet und analysiert. Auf die Frage, wann dieser beginnt, hat die Polizei nicht geantwortet. Er endet vermutlich 2028. Für dann haben die potenziellen Koalitionäre Berlins (Linke, Grüne, SPD) eine Evaluation der Videoüberwachung verabredet, „unter Einbeziehung der Polizei“, so das Sondierungspapier.

    Demnach rechnen sie anscheinend damit, dass 2028 in Berlin noch KI-gestützte Videoüberwachung des öffentlichen Raums stattfindet. Konkret sei über die Zukunft der KI-Kameras noch nicht gesprochen worden, heißt es von Verhandler*innen. Diese seien ein Thema für die Koalitionsverhandlungen, die Anfang November beginnen sollen. Die SPD, die sie mit eingeführt hat, wird sie verteidigen, die Linken wollen sie zurückbauen lassen, die Grünen halten ihre Position noch bedeckt.

    Wie funktioniert die automatisierte Verhaltensanalyse?

    Sie analysiert permament, was videoüberwachte Personen gerade tun. Software legt dafür eine Art Strichmännchen über die abgebildeten Menschen – sie beschreibt ihre Posen und Bewegungen mit Vektoren in einem mathematischen Raum. Dann vergleicht sie das Ergebnis mit ihren Trainingsdaten. Zudem betrachtet sie das gesamte Videobild und versucht den Kontext der Bewegung einzuschätzen. Wenn sie feststellt, dass etwas mit hinreichend großer Wahrscheinlichkeit polizeilich relevant aussieht, gibt sie eine Meldung aus. Dann geht in der Videoleitstelle ein Monitor an, auf dem die Situation zu sehen ist. Und die wachhabende Polizist*in entscheidet, was dann weiter passiert.

    Welche Möglichkeiten hat die Polizist*in in der Videoleitstelle?

    Sie kann die Situation als harmlos einordnen und ignorieren – oder zum Beispiel eine Streife losschicken, die Ausweise kontrolliert oder sogar Personen durchsucht. Vermutlich eher letzteres: Ein gut untersuchter psychologischer Effekt namens automation bias sorgt dafür, dass Menschen dazu neigen, den Ergebnissen von Software zu vertrauen. Am Kottbusser Tor – einer ausgewiesenen Messer- und Waffenverbotszone – darf die Polizei zudem anlassunabhängig kontrollieren. Es ist also gar nicht nötig, dass die Person am Bildschirm eine Straftat erkennt, sie kann die Kontrolle auch prophylaktisch anordnen.

    Was passiert im Fall einer Kontrolle?

    Von der Polizei, womöglich ohne Anlass dazu gegeben zu haben, kontrolliert zu werden, ist potenziell erniedrigend und kann sogar traumatisierend wirken. Immer wieder eskalieren solche Kontrollen, zum Teil übt die Polizei dabei massive Gewalt aus. In dem Fall ist es auch möglich, dass sie das Gegenüber wegen Widerstand anzeigt, woraufhin eine Verurteilung droht.

    Nach welchen Bewegungen wird konkret gesucht?

    In Mannheim, wo derartige Technologie bereits seit 2018 eingesetzt wird, gibt es eine Liste von 15 Verhaltenskategorien, die die KI unterscheiden soll. Darunter sind beispielsweise: Schlagen, Treten, Schubsen, Würgen – die Erkennung von Gewalt ist der rechtliche Auftrag an die Software. Daneben identifiziert sie aber auch Tätigkeiten wie Tanzen, Umarmen, Fahrradfahren. Das ist nötig, damit sie harmlose Situationen von den gesuchten abgrenzen kann. In Berlin hingegen gibt es so eine Liste gar nicht. Welche Bewegungen dort gesucht werden, ist eine Black Box.

    Weil die Software mit „Strichmännchen“ arbeitet, gilt sie als privatsphäreschonend. Was ist da dran?

    Die Software ignoriert durch die Abstraktion wohl tatsächlich Identifikatoren wie Gesicht, Hautfarbe oder Tattoos. Allerdings ist das Bewegungsmuster eines Menschen absolut einzigartig, Menschen können darüber identifiziert werden. Zudem ist die Datenschutzbehauptung schon deshalb irreführend, weil gleichzeitig das voll auflösende Videobild mindestens 28 Tage gespeichert wird. Wenn die Software also eine Situation markiert und die Polizei will wissen, wer da als Täter*in oder Zeug*in vor Ort war, macht sie einen Screenshot und wirft den ins Gesichtserkennungssystem des BKA.

    Wenn die betroffene Person etwa schon einmal erkennungsdienstlich behandelt wurde oder in Deutschland Asyl beantragt hat, fallen da Name, Geburtsdatum, Adresse raus. Und mit der Verhaltensanalyse hat Schwarz-Rot der Berliner Polizei zusätzlich eine Gesichtersuchmaschine erlaubt. Damit könnte sie herausfinden, wo die Person überall im Netz zu finden ist – sobald Bund und Länder einen Workaround gefunden haben, um die EU-rechtlichen Vorgaben beim Einsatz dieser Technologie einzuhalten. Letztlich ist der Eingriff also nicht kleiner als bei der herkömmlichen Videoüberwachung, sondern es kommt im Zweifel ein zweiter, ebenso massiver Privatsphäreneingriff zur klassischen Videoüberwachung dazu.

    Bringt die Verhaltensanalyse überhaupt etwas?

    Das weiß kein Mensch. In keiner der deutschen Städte, in denen das System bislang läuft, ist eine unabhängige Evaluation durchgeführt worden. In Hamburg ergab eine von der Polizei veröffentlichte Zählung, dass etwa 99 Prozent der Situationen, die die KI markiert, sich als Fehlalarm erweisen. In Mannheim kann die Polizei auch nach acht Jahren KI-Einsatz keine einzige Situation nennen, in der die Verhaltensanalyse zur Verhinderung oder zumindest Aufklärung einer Straftat beigetragen hat. Der erhoffte Abschreckungseffekt funktioniert bei Gewalttaten im Affekt und potenziellen Terrorist*innen eher nicht, bei rationalen Straftaten wie Drogenhandel oder Taschendiebstahl ist eine Verdrängung zum Beispiel in Nebenstraßen anzunehmen.

    Woher kommen die Trainingsdaten?

    In freier Wildbahn gibt es – aus KI-Trainer*innen-Sicht – viel zu wenig Kriminalität. In Mannheim ist KI-Training deshalb Handarbeit. Dort mussten Polizist*innen bislang 2.000 Show-Kämpfe unter den Kameras absolvieren. Die Software ist dennoch nicht im Praxisbetrieb. Die Mannheimer Polizei geht davon aus, dass 10.000 Show-Kämpfe nötig sind, bis sie verlässlich läuft. Berlin spart sich diesen Aufwand. Die Software die hier genutzt wird, wurde mit KI-generierten Szenen trainiert. Eine Software, die schätzt, wie Straftaten aussehen könnten, brachte einer anderen Software bei, wie angeblich eine Straftat aussieht. Rechtlich gesehen darf Berlin KI mit personenbezogenen Daten von Bürger*innen trainieren, auch ohne deren Einwilligung. Die Polizei darf die Daten sogar zum Training an die KI-Herstellerfirmen weitergeben.

    Werden mit dieser Technologie Menschen diskriminiert?

    Wenn ein Mensch sich beispielsweise aufgrund von körperlichen Einschränkungen ungewöhnlich bewegt, fällt es der Software schwerer, einzuschätzen, was diese Person tut. Und da die Software tendenziell wohl eher zu viele falsche Alarme produziert, weil sonst die Polizei das Risiko eingeht, eine Straftat zu verpassen, wird sie, wenn sie eine Situation nicht einschätzen kann, vermutlich einen Alarm ausgeben. Damit werden Menschen mit ungewöhnlichen Bewegungsmustern diskriminiert, weil sie erhöhtem Überwachungs- und womöglich auch Kontrolldruck unterliegen. Und wer noch viel direkter diskriminiert wird, das sind wohnungslose Menschen. Denn die Berliner Software schlägt auch bei liegenden Personen Alarm – offiziell um „Unglücksfälle“ zu detektieren. Tatsächlich werden damit wohnungslose Menschen ebenfalls erhöhtem Überwachungs- und Kontrolldruck ausgesetzt. Zudem trifft diese Form der Überwachung vor allem marginalisierte Menschen. Sie wird dort eingesetzt, wo sich Szenen von Trinker*innen oder Drogenkonsument*innen treffen. Menschen mit Geld können sich der Überwachung entziehen. Sie trinken ihr Bier in der verpixelten Gastronomie statt offen gefilmt auf der Parkbank, oder sie fahren Auto, statt sich an zentralen Umsteigebahnhöfen der automatisierten Überwachung aussetzen zu müssen.

    Wer hat die Verhaltensanalyse-Software entwickelt?

    Die Staige GmbH. Die ist eine Tochter der Adesso SE, einer internationalen IT-Holding mit Sitz in Dortmund. Die ist so etwas wie der Generaldienstleister für das Projekt und vergibt Subaufträge an Staige für die Software und an Axis, ein schwedisches Unternehmen, für die Kameras. Adesso ist dafür bekannt, dass 2022/23 Angreifer*innen relativ umfassenden Zugang zum IT-System der Firma hatten. Dass ein privates Unternehmen zum Zug kommt, ist ungewöhnlich. Die Verhaltensanalyse in Mannheim und Hamburg wurde noch mit einem Fraunhofer-Institut realisiert, einem gemeinnützigen Verein.

    Wo läuft das schon?

    In Mannheim seit 2018 am Bahnhofsvorplatz und auf der zentralen Einkaufsmeile. 2023 kam Hamburg dazu, dort arbeitet sie inzwischen auf zwei Plätzen in Bahnhofsnähe. Vergangenes Jahr hat dann Bremen automatisierte Verhaltensanalyse in Trams installiert, seit diesem Jahr gibt es sie auch im ÖPNV von Dortmund und Düsseldorf.

    Wo kommt das noch?

    Automatisierte Überwachung wird das neue Normal. Ende September hat der Bundestag das Bundespolizeigesetz verabschiedet. Damit darf die Bundespolizei an allen deutschen Bahnhöfen Verhaltensscanner einsetzen. Zahlreiche Bundesländer haben den Einsatz auf öffentlichen Plätzen bereits erlaubt oder arbeiten daran. In Berlin sollen, so war zumindest der Plan von Schwarz-Rot, nach dem Kottbusser Tor die Warschauer Brücke folgen, ebenfalls dieses Jahr dann Rotes Rathaus, Innenverwaltung, Jüdisches Museum, nächstes Jahr dann Alexanderplatz und der Görlitzer Park samt Kiez drumherum. Erlaubt ist der Einsatz an allen mutmaßlich „kriminalitätsbelasteten Orten“ und „gefährdeten Einrichtungen“. Was davon tatsächlich realisiert wird, werden die Koalitionsverhandlungen ab Ende Oktober zeigen.

    Was ist das größte Risiko dieser Form der Überwachung?

    Der Konformitätsdruck. Gerade wenn man gar nicht genau weiß, wonach die KI sucht, werden sich Menschen angepasster verhalten. Dabei ist doch die Diversität auch des Ausdrucks Grundlage der freien und offenen Gesellschaft – und damit letztlich der Demokratie. Ungewöhnliches Verhalten erweitert den Denk- und den Möglichkeitsraum, wird aber mit dieser Technologie zum Verdachtsmoment. Automatisierte Überwachung bedeutet eine Entmenschlichung der Kontrolle.

    In welchem Kontext wird diese Technologie eingeführt?

    Ein Überwachungs-KI-Tool kommt selten allein: Gemeinsam mit dem Verhaltensscanner hat Schwarz-Rot im Dezember 2025 auch eine Gesichtersuchmaschine erlaubt, außerdem Megadatenbanken mit automatisierter Analyse à la Palantir und Videodrohnen, die Berlin ebenfalls automatisiert überwachen dürften. Ähnliche Bestrebungen gibt es im Bund und in vielen Ländern. Gleichzeitig sollen die Geheimdienste Zugriff auf Videoüberwachungsanlagen erhalten. Und in Baden-Württemberg überlegt man jetzt schon Verhaltensanalyse mit Echtzeit-Gesichtserkennung zu koppeln.

    Was kann man gegen Verhaltensscanner tun?

    Neben Protestformen wie Demo, Infostand oder performativem Theater im überwachten Areal, gibt es auch die Möglichkeit, Kameras straffrei zu verdecken, so lange man sie nicht in der Funktion einschränkt. Wer sich im Überwachungsbereich bewegt, darf sich zudem in der Regel straffrei vermummen.

    Martin Schwarzbeck  ist seit 2024 Redakteur bei netzpolitik.org. Er hat Soziologie studiert, als Journalist für zahlreiche Medien gearbeitet, von ARD bis taz, und war lange Redakteur bei Berliner Stadtmagazinen, wo er oft Digitalthemen aufgegriffen hat. Martin interessiert sich für Machtstrukturen und die Beziehungen zwischen Menschen und Staaten und Menschen und Konzernen. Ein Fokus dabei sind Techniken und Systeme der Überwachung. Für Recherchen zur Spionage-App mSpy hat er gemeinsam mit Chris Köver 2026 den Sonderpreis Print des Datenschutz Medienpreises DAME erhalten. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Signal: yoshi.42042. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  2. Verfassungsbrecher

    Harte Kritik am Thüringer Polizeigesetz: „Verfassungsrechtlich ist das nicht tragbar“

    Thüringen soll ein neues Polizeigesetz bekommen, das eine Vielzahl weiterer Befugnissen einführt. Zahlreiche Expert*innen haben sich mit dem Entwurf auseinandergesetzt. Aus ihrer Sicht ist er mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.

    Wie viele andere Bundesländer soll auch Thüringen ein Polizeigesetz bekommen, das verschiedene Maßnahmen automatisierter Überwachung erlaubt: Datenanalysen, Videoüberwachung mit Gesichts- und Verhaltenserkennung, Gesichtersuche im Internet und vieles mehr.

    Im Rahmen einer Anhörung im Innenausschuss haben 32 Menschen und Verbände Stellungnahmen dazu abgegeben. Die Hälfte von ihnen hat uns ihre Analysen zukommen lassen. Aus den Papieren wird ersichtlich: Das Polizeigesetz steht an mehreren Stellen im Konflikt mit dem Grundgesetz. Eine Reihe von Expert*innen sieht sogar eine deutliche Unvereinbarkeit. Wir haben uns angeschaut, was die Kritiker*innen zu den Befugnissen sagen.

    Präventives Sicherheitsrecht statt Gefahrenabwehr

    Der Verein Digitalcourage unterstreicht in seiner Stellungnahme, dass Freiheit, informationelle Selbstbestimmung und andere Grundrechte die Grundlage einer demokratischen Gesellschaft seien. Zugleich kämen jede neue Kameraanalyse, jede Datenverknüpfung und jede biometrische Identifizierung zu einem bereits bestehenden Überwachungsgefüge hinzu. „Der Rechtsstaat muss nicht alles technisch Machbare erlauben. Im Gegenteil: Seine Aufgabe ist es, Macht zu begrenzen“, schreibt Digitalcourage.

    Aus Sicht des antifaschistischen Erfurter Bündnisses „Auf die Plätze“ treibt der Gesetzentwurf eine schleichende Normalisierung autoritärer Werkzeuge und entgrenzter Polizeiarbeit voran. Die Freiheitsrechte drohen laut dem Bündnis, „unter dem Deckmantel der Sicherheit verdrängt und zu inhaltsleeren Phrasen zu werden.“

    Felix Ruppert, der an der Ludwig-Maximilians-Universität München Rechtswissenschaften lehrt, konkretisiert, dass der Entwurf an die Stelle des Gefahrenabwehrrechts ein präventives Sicherheitsrecht stelle, das sich „mittels kaum konturierter Voraussetzungen auf bloße Anhaltspunkte und Prognosen stützt und so auf Grundlage unklarer Eingriffsschwellen einen besonders weiten Anwendungsbereich zieht, dabei allerdings an vielen Stellen die gebotene Abwägung mit den damit einhergehenden Grundrechtseingriffen übergeht.“

    Die Landesarbeitsgemeinschaft Jungen- und Männerarbeit Thüringen sieht die Gefahr aufziehen, dass damit zugleich „die strukturelle Absicherung präventiver und beratender Hilfesysteme unzureichend berücksichtigt bleibt.“

    Auf dem Weg zur „Superdatenbank“?

    Der Chaos Computer Club hat seine Stellungnahme gemeinsam mit drei Hackspaces aus dem Bundesland abgegeben. Darin fokussiert er unter anderem auf die Befugnis zur automatisierten Datenanalyse, wie sie mit Palantir-Software möglich ist. Diese und die damit einhergehende Zusammenführung zahlreicher Datenbestände stellen, so der CCC, besonders intensive Grundrechtseingriffe dar.

    Das Bundesverfassungsgericht hat 2023 in einem Grundsatz-Urteil Datenanalyse-Befugnisse aus Polizeigesetzen als verfassungswidrig eingestuft – im Fall von Hessen und Hamburg. Es forderte hohe Eingriffsschwellen für die immens invasive Kontrolltechnik. So muss zum Beispiel eine hinreichend konkretisierte Gefahr vorliegen, damit die Nutzung des Werkzeugs rechtmäßig ist. Thüringen bleibt dabei hinter den Vorgaben zurück, schreibt der CCC, weil die nötige Bedrohung im Gesetzentwurf zu vage formuliert sei.

    Kristin Pfeffer, die an der Hochschule der Polizei Hamburg Öffentliches Recht lehrt, schreibt, dass mit den polizeilich erfassten Daten auch weitere Register verknüpft werden könnten, beispielsweise das Melde‑, Waffen‑, Führerschein- oder Kfz-Register, ebenso Daten, die von Geheimdiensten oder anderen Staaten erhoben werden. Pfeffer bemängelt, dass der Entwurf nicht darauf eingeht, wie diskriminierende Algorithmen verhindert und die Nachvollziehbarkeit sichergestellt werden sollen.

    „Ein ganz neuer Eingriff von besonderer Eingriffsintensität bestünde im Anlegen einer neuen vorsorglichen ‚Superdatenbank‘“, schreibt Pfeffer zudem. Eine solche sei verfassungsrechtlich durch nichts zu rechtfertigen. Sollte Derartiges nicht beabsichtigt sein, müsse das Gesetz dies klarstellen.

    „Selbsterfüllende Prophezeiung“

    Digitalcourage kritisiert, dass für die Analyse auch Daten von von „Opfern, Zeug*innen, Hinweisgeber*innen, Anzeigeerstatter*innen und anderen unbeteiligten Dritten“ verwendet werden sollen, die sich nichts zuschulden haben kommen lassen. Gewonnen würden diese Daten aus „Verdächtigungen, Kontakten, Hinweisen, früheren Kontrollen, Zeugenaussagen und Zufallsfunden“.

    In dieser Mischung sieht das Digitalcourage eine weitere Gefahr. Denn: „Polizeidaten sind keine neutrale Abbildung von Kriminalität. Sie spiegeln auch bisherige Kontrollpraxis wider.“ Auf diese Weise käme es zu einer selbsterfüllenden Prophezeiung: Wo die Datenanalyse Gefahren vermutet, wird stärker kontrolliert. Und wo stärker kontrolliert wird, werden mehr Verstöße gefunden. Diese Funde bestätigen anschließend die vermeintliche Prognose. „Am Ende wirkt die Maschine treffsicher, obwohl sie bestehende Ungleichheiten nur verstärkt“, schreibt Digitalcourage.

    Das antifaschistische Erfurter Bündnis „Auf die Plätze“ befürchtet, dass der Gesetzentwurf auch komplexe Profilbildungen ermögliche, die etwa Bewegungsmuster, das soziale Umfeld und persönliche Neigungen umfassen. „Solche Werkzeuge sind ein Geschenk an zukünftige autoritäre Regierungen, da sie eine Identifizierung und Verfolgung politischer Gegner massiv erleichtern können“, schreibt das Bündnis. Der Paragraf mit der Datenanalyse-Befugnis solle deshalb ersatzlos aus dem Entwurf gestrichen werden.

    Die Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit und den Datenschutz, Louisa Specht-Riemenschneider, vermisst in ihrer Stellungnahme unter anderem eine Regelung zur Speicherdauer in der Analyse-Datenbank. Mit der aktuell geplanten Regelung könnten personenbezogene Daten über einen sehr langen Zeitraum unter bestimmten Bedingungen sogar unbegrenzt gespeichert werden, was Specht-Riemenschneider für unverhältnismäßig hält.

    Sorge vor dem faschistischen Überwachungsstaat

    Nils Zurawski, der an der Universität Hamburg lehrt, hält umfassende Datensammlungen gerade auch angesichts einer drohenden autoritären Regierung für gefährlich, insbesondere wenn sie Personen umfassen, die bislang nicht im Fokus der Polizei standen.

    Auch Digitalcourage erachtet es als politisch fahrlässig, Überwachungsinstrumente zu schaffen, mit denen künftige Regierungen das Verhalten von Personen automatisiert bewerten können. Sie könnten die Befugnisse zudem dazu missbrauchen, „um Klimaaktivist*innen elektronische Fußfesseln anzulegen, engagierten Gewerkschafter*innen die Teilnahme an Streiks zu erschweren, bei Demonstrationen mittels Drohnen massenhaft Handydaten auszulesen“.

    Das Auf-die-Plätze-Bündnis hat ebenfalls die Gefahr einer rechtsradikalen Regierungsübernahme auf dem Schirm. Angesichts dessen „sollte das Ziel von Sicherheitspolitik die Sicherung von Grund- und Freiheitsrechten und von Minderheiten sein, welche in Thüringen schon bald Angriffen durch den Staat selbst ausgesetzt sein könnten“, schreibt das Bündnis. Sicherheitspolitik solle auf soziale Sicherheit setzen und die Ursachen von Kriminalität wie Armut bekämpfen.

    Verhaltensscanner: Wenig Forschung, viel Marketing

    Der CCC glaubt nicht an die Wirksamkeit von Videoüberwachung und verweist dafür auf eine Metastudie sowie einen Bericht des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen. Die auf der Videoüberwachung aufbauende automatisierte Verhaltensanalyse sieht der CCC nicht bereit für den Wirkbetrieb. Es gäbe in dem Bereich zu wenig Forschung, dafür aber viele Marketing-Versprechen. Dementsprechend seien Videoüberwachung und insbesondere die geplanten Verhaltensscanner „zur Gefahrenabwehr ungeeignet.“

    Auch AlgorithmWatch verweist darauf, dass die Wirksamkeit der automatisierten Verhaltensanalyse bislang nicht hinreichend untersucht wurde. Es gebe keine unabhängige Evaluation der in Deutschland bekannten Einsätze dieser Überwachungstechnologie.

    Die Technologie filtere das Verhalten aller Personen in einem bestimmten Bereich pausenlos und analysiere es auf bestimmte Muster hin, schreibt Felix Ruppert. „Mit dem verfassungsgerichtlich zugestandenen Recht, […] nicht permanent dem Gefühl einer Überwachung ausgesetzt zu sein, lässt sich dies nur schwerlich in Einklang bringen“, so der Jurist. „Verfassungsrechtlich ist das nicht tragbar“, schreibt Ruppert. Es ergäbe sich „ ein erheblicher Überwachungseffekt auf die Gesamtgesellschaft“.

    Gesichtersuchmaschinen: Gefahr für die Versammlungsfreiheit

    Der Gesetzentwurf soll der Thüringer Polizei auch die Möglichkeit geben, mit Hilfe von Software im Internet nach bestimmten Gesichtern und Stimmen zu suchen. Aus Sicht der Bundesdatenschutzbeauftragten sei dies wegen „des hohen Eingriffsgewichts sowie der zu pauschalen und undifferenzierten Ausgestaltung […] mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht vereinbar.“

    Insbesondere für die Grundrechte unbeteiligter Personen bestehe ein sehr hohes Risiko. Außerdem könne jede Fehl-Erkennung im Bereich polizeilicher Maßnahmen zu „mitunter auch dauerhaften erheblichen Einschränkungen der Lebensführung sowie gesellschaftlichen und beruflichen Nachteilen führen.“

    Der Einsatz von Gesichtersuchmaschinen bedeute in der Praxis, „dass unzählige Fotos, Videos und Sprachaufnahmen von Unbeteiligten durchsucht werden, obwohl sie keinerlei Anlass gegeben haben“, schreibt Digitalcourage. Dass diese Personen die Daten zum Teil freiwillig ins Netz gestellt haben, spiele dabei keine Rolle. „Wer ein Urlaubsfoto hochlädt, auf einem Gruppenbild erscheint, auf einer Demonstration gefilmt wird, in einem Livestream auftaucht oder auf einer Vereinsseite zu sehen ist, stellt sich damit nicht für eine staatliche Datenbank bereit“, so die NGO.

    Der Jurist Felix Ruppert kritisiert, dass das Gesetz keine Kategorisierung der zu suchenden biometrischen Daten vornehme. So sei es möglich, neben Gesichts- und Stimmerkennung die Identifikation von Menschen auch über ihren Gang oder ihre Iris vorzunehmen. In Zeiten technischen Fortschritts besäße die Befugnis damit eine „nicht vollauf überschaubare Breite“.

    Das Auf-die-Plätze-Bündnis verweist darauf, dass sich auf Bildaufnahmen etwa von Demonstrationen künftig nahezu alle Teilnehmenden identifizieren ließen. Das Bündnis sieht darin eine Gefahr für die Versammlungsfreiheit. Schwierig sei auch, dass der Entwurf keine Benachrichtigung der von einem biometrischen Abgleich betroffenen Personen vorsehe; ein solcher sei auch nur mit erheblichem Aufwand durchsetzbar. Betroffene hätten demnach keine Möglichkeit, gegen die Nutzung ihrer biometrischen Daten vorzugehen.

    Elektronische Fußfessel und die drohende Ausweitung präventiver Polizeiarbeit

    Mit dem Gesetzentwurf soll auch der Einsatz der elektronischen Fußfessel ausgeweitet werden. Diese will die Landesregierung künftig nicht nur Tätern der häuslichen und sexualisierten Gewalt aufzwingen, sondern auch Menschen, die beispielsweise mutmaßlich eine Gefahr für „Anlagen mit unmittelbarer Bedeutung für das Gemeinwesen“ darstellen. Der Landesfrauenrat Thüringen sieht das kritisch. Er fürchtet eine generelle Ausweitung der präventiven Polizeiarbeit und fordert klare Angaben, in welchen Fällen und ab welcher Schwere der drohenden Tat die Fußfessel eingesetzt werden soll.

    Das Auf-die-Plätze-Bündnis sieht die Ausweitung des Fußfesseleinsatzes ebenfalls kritisch. „Denn eine unmittelbare Bedeutung für das Gemeinwesen hat prinzipiell jede Anlage, aus der sich ein direkter Nutzen für einen bestimmbaren Personenkreis ziehen lässt – darunter können Kindergärten, Schwimmbäder, Straßen, aber unter Umständen auch Unternehmen fallen“, schreibt das Bündnis. Denkbar ist demnach also, dass bereits eine drohende Straßenblockade zum Fußfesseleinsatz führen kann.

    Geschäftsstelle und Vorstand von Demokratischer Jugendring Jena befürchten: „Wenn eine elektronische Aufenthaltsüberwachung nicht strikt auf den Schutz konkret gefährdeter Personen für den Bereich der häuslichen Gewalt begrenzt wird, kann sie zu einem Instrument gegen politische und soziale Bewegungen werden.“

    Taser-Einsatz und Kennzeichenscanner

    Der Jurist Andreas Ruch von der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen problematisiert in seiner Stellungnahme die Einführung von Elektroimpulswaffen. Er fürchtet, dass damit polizeiliche Gewaltanwendung normalisiert wird und die Einsatzkräfte in immer mehr Situationen versuchen, diese mit Hilfe von Waffen aufzulösen. Der Einsatz von Tasern sei „mit erheblichen Unsicherheitsfaktoren behaftet“, schreibt Ruch. Die Auswirkungen etwa auf Herzerkrankte oder Schwangere seien nicht untersucht.

    Felix Ruppert von der Uni München hält zudem fest, dass eine anlasslose, ohne konkrete Gefahrenlage durchgeführte automatisierte Kennzeichenerkennung unzulässig ist. Dennoch sei die Technologie im Gesetzentwurf „weitgehend voraussetzungsarm“ verankert. Damit werde beispielsweise auch die Erstellung von Bewegungsprofilen möglich.

    Geschäftsstelle und Vorstand von Demokratischer Jugendring Jena sehen im Kennzeichenscanner auch eine Bedrohung für die gesellschaftliche Partizipation von Jugendlichen. „Gerade Fahrten zu Demonstrationen, Gedenkveranstaltungen, CSDs, Protesten für Vielfalt und eine offene Gesellschaft, Fanbegegnungen oder Jugendverbandswochenenden dürfen nicht den Eindruck erzeugen, dass politische und jugendkulturelle Mobilität staatlich mitprotokolliert wird“, schreiben sie.

    Hinweis: Die Stellungnahme des CCC wurde unter anderem von Constanze Kurz verfasst, die als Redakteurin bei netzpolitik.org arbeitet. Martin Schwarzbeck  ist seit 2024 Redakteur bei netzpolitik.org. Er hat Soziologie studiert, als Journalist für zahlreiche Medien gearbeitet, von ARD bis taz, und war lange Redakteur bei Berliner Stadtmagazinen, wo er oft Digitalthemen aufgegriffen hat. Martin interessiert sich für Machtstrukturen und die Beziehungen zwischen Menschen und Staaten und Menschen und Konzernen. Ein Fokus dabei sind Techniken und Systeme der Überwachung. Für Recherchen zur Spionage-App mSpy hat er gemeinsam mit Chris Köver 2026 den Sonderpreis Print des Datenschutz Medienpreises DAME erhalten. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Signal: yoshi.42042. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  3. Sicherheitsgesetz-Welle: Einer Demokratie unwürdig

    Am Freitag hat der Bundestag den Einsatz von KI-Kameras an Bahnhöfen beschlossen. Weitere automatisierte Überwachungstools sollen folgen. Doch die haben in einer Demokratie nichts verloren. Ein Kommentar.

    Im vergangenen Jahr hat automatisierte Videoüberwachung des öffentlichen Raums in Deutschland einen erstaunlichen Siegeszug hingelegt. Zuvor gab es sie nur in Mannheim. Vor fast genau einem Jahr wurde sie in Frankfurt am Main gestartet, vor zehn Monaten in Hamburg. In Berlin wird der Einsatz gerade vorbereitet, ebenso in zwei Städten in Baden-Württemberg. Und am Freitag hat der Bundestag den Einsatz an deutschen Bahnhöfenbeschlossen. Vier Tage zuvor hat das Innenministerium einen Gesetzentwurf veröffentlicht, der dem Verfassungsschutz den Zugriff auf Überwachungsanlagen erlaubt.

    Die Kontrolle von Menschen mittels automatisierter Videoüberwachung eskalierte innerhalb eines Jahres vom experimentellen Probelauf zur kommenden Realität. Das ging rasant.

    Die Systeme in den verschiedenen Städten erkennen bislang entweder bestimmte Verhaltensmuster oder Gesichter auf Videostreams. In Baden-Württemberg und an den deutschen Bahnhöfen sollen die Technologien zusammen ausgerollt werden.

    Die Bundesregierung will BKA und Bundespolizei zudem bald weitere, extrem invasive Maßnahmen der automatisierten Überwachung erlauben: Eine Internetsuchmaschine für Stimmen und Gesichter und eine Megadatenbank mit KI-gestützter Analyse, wie sie auch Palantir im Angebot hat. Entsprechende Befugnisse für BND und Verfassungsschutz finden sich ebenfalls im Entwurf des Geheimdienstgesetzes.

    Der gläserne Mensch unter Generalverdacht

    Zusammengedacht ergibt das ein System, das vollautomatisiert kontrolliert, was Menschen in der Öffentlichkeit tun, sie bei unerwünschtem Verhalten identifiziert und dann gleich auch noch recherchiert, wo sie sich bewegen und mit wem sie bekannt sind.

    Jede einzelne der kommenden Technologien stellt alle Menschen unter Generalverdacht. Jedes Gesicht wird gescannt, jedes Verhalten wird bewertet, jeder Mensch, der mit der Polizei zu tun hat, landet in der Megadatenbank. Die totalitären Tendenzen sind der automatisierten Überwachung immanent. Sie gefährdet die Demokratie und läuft ihr ganz grundsätzlich zuwider.

    Demokratie ist die Aushandlung der Bedürfnisse verantwortungsbewusster Individuen, von denen angenommen werden muss, dass sie sich angemessen verhalten. Abweichungen können geahndet werden, doch ohne die grundsätzliche Vor-Annahme der Wohlgesonnenheit seiner Bewohner*innen kippt ein System ins Totalitäre. Demokratie hat auch etwas mit Vertrauen zu tun. Wer meint, alle Menschen fürchten zu müssen, wird versuchen, sie zu kontrollieren. Da wo jeder verdächtig ist, beginnt der Überwachungsstaat.

    Martin Schwarzbeck ist seit 2024 Redakteur bei netzpolitik.org. Er hat Soziologie studiert, als Journalist für zahlreiche Medien gearbeitet, von ARD bis taz, und war lange Redakteur bei Berliner Stadtmagazinen, wo er oft Digitalthemen aufgegriffen hat. Martin interessiert sich für Machtstrukturen und die Beziehungen zwischen Menschen und Staaten und Menschen und Konzernen. Ein Fokus dabei sind Techniken und Systeme der Überwachung. Für Recherchen zur Spionage-App mSpy hat er gemeinsam mit Chris Köver 2026 den Sonderpreis Print des Datenschutz Medienpreises DAME erhalten. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Signal: yoshi.42042. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  4. AfD-Parteitag in Erfurt

    Die Angst vor dem faschistischen Überwachungsstaat

    Bei den Protesten gegen den AfD-Parteitag in Erfurt ging es auch um drohende KI-Überwachung. Viele Protestierende fürchten sich davor, dass Videoanalysen und Megadatenbanken Nazis in die Hände fallen. Bereits jetzt ist das Tech-Arsenal beeindruckend, mit dem die Polizei die Rechten absichert.

    Erfurt am vergangenen Samstag: Eine Polizeikolonne bahnt sich ihren Weg durch eine Menge aus Menschen in gelben Westen. Wer im Weg steht, wird zur Seite geschubst. Protestierende kommen zu Fall. Einige skandieren: „Wir sind friedlich, was seid ihr?“ Dann plötzlich Gelächter: Der Letzte in der Kolonne ist ein Clown mit wütender Mimik, der den martialischen Stil der Polizist*innen imitiert.

    Der Clown und die Menschen in den gelben Westen wollen den Bundes-Parteitag der AfD verhindern. Je nach Quelle sind dafür zwischen 31.000 und 50.000 Menschen angereist. Mehrere tausend Polizist*innen sollen sie davon abhalten. Thüringen ist eine AfD-Hochburg, die Partei ist hier mit Abstand stärkste Kraft.

    Der Protest steht auf mehreren Ebenen im polizeilichen Fokus. Kameras auf Stäben, die Polizisten halten. Kameras auf den Wasserwerfern und unter dem Hubschrauber, der über dem Geschehen kreist. Vor allem mit der Kamera aus der Luft kann die Polizei aus großer Höhe und Distanz scharfe Porträts schießen. Mit der Internet-Gesichtersuche, die Bund und viele Landespolizeien einführen wollen, ließen sich dann beispielsweise Arbeitsstelle, Vereinsmitgliedschaften oder Social-Media-Profile der abgebildeten Person aufstöbern.

    „Dann landet man in einer Datenbank“

    Tom, einer der Demonstrierenden, fürchtet, dass eine kommende AfD-Regierung die Bilder nutzen könnte, um Gegner*innen zu identifizieren. Weitere in Thüringen geplante Polizei-Befugnisse, so wie die automatisierte Verhaltenserkennung oder der Aufbau einer KI-basierten Megadatenbank, könnten ebenfalls zur Ausforschung der Strukturen politischer Bewegungen genutzt werden, meint Tom. „Dann landet man in einer Datenbank, weil man auf einer Demonstration war“, sagt er.

    Tom ist mit seiner Angst vor einer kommenden High-Tech-Überwachung nicht allein bei diesem Anti-AfD-Protest. Das polizeigesetzkritische Bündnis „ThürPAG stoppen“stellt einen ganzen Demoblock. David vom Bündnis, der ebenfalls im Rahmen der Proteste in Erfurt ist, sagt: „Die Möglichkeit, Personen anhand von Daten aus dem Internet zu identifizieren, ist extrem einschüchternd.“ Versammlungsfreiheit brauche Anonymität. Sonst könnten staatliche Stellen Profile davon erstellen, wer mit wem bei welchen Protesten dabei ist, sagt David.

    Das Bündnis ThürPAG stoppen verschickte dazu ein Statement: „Viele der geplanten Maßnahmen sind Werkzeuge aus dem Repertoire autoritärer Überwachungsstaaten. Wenn sie dann auch noch in die Hände einer rechtsextremen Partei wie der AfD fallen, dann droht eine Gängelung und Verfolgung demokratisch und antifaschistisch gesinnter Menschen in Thüringen.“ ThürPAG stoppen hat auch eine Petition gegen die thüringische Polizeigesetznovelle aufgesetzt.

    „Wehrt euch, leistet Widerstand“

    Die Hoffnung, den Parteitag zu verhindern, hatte sich früh zerschlagen. Die AfD-Delegierten waren bereits in der Nacht angereist. Anfangs blockieren Protestierende dennoch die Zufahrtswege. Doch nach und nach ziehen immer mehr Gruppen als Demonstrationszüge durch die Stadt und finden dann auf dem Gothaer Platz zusammen. Die Menge singt: „Wehrt euch, leistet Widerstand, gegen den Faschismus hier im Land.“ Vor genau 100 Jahren hielt die NSDAP rund 25 Kilometer entfernt ihren ersten Parteitag nach der Neugründung ab.

    Plötzlich ertönen Buhrufe aus der Menge, Protestierende und Polizist*innen rennen los. Etwa zehn Beamte bilden eine schützende Traube um vier Menschen in grauer Weste, ausgestattet mit Helmen, Kameras und Mikrofon. Auf den ersten Blick ein Presse-Team, tatsächlich scheinen es rechte YouTuber zu sein. Ein Sprecher der Kundgebung fordert über ein Megafon von der Polizei, die Nazi-Streamer zu entfernen. Die Menge drumherum skandiert „Nazis raus“ – und die Polizei eskortiert sie schließlich davon.

    Die Demo zieht daraufhin am zentralen Platz Erfurts vorbei, dem Anger. Hier hängen seit vergangenem Jahr zehn Spezial-Kameras, die mit je mehreren Objektiven gleichzeitig ganze Straßenzüge hochauflösend und scharf erfassen können. Die Aufnahmen werden 14 Tage lang gespeichert.

    Software soll erkennen, wer was tut

    Geht es nach der Thüringer Minderheitsregierung aus CDU, BSW und SPD sollen die Kameras bald mit Verhaltenserkennungs-Software ausgerüstet werden und Bewegungsmuster automatisiert in „problematisch“ oder „egal“ einteilen. Als die Demo vorbeizieht, hängen Blenden vor den Objektiven – zum Schutz des Versammlungsrechts. Doch als am Morgen zahlreiche Aktivist*innen über diesen Platz anreisten, waren die Blenden noch nicht heruntergeklappt.

    Marla ist eine der Demonstrationsteilnehmenden. Die junge Juristin treiben ebenfalls sowohl der Rechtsruck, als auch die drohende KI-Überwachung um. Sie muss auf ihrem Arbeitsweg beinah täglich am Anger umsteigen. „Ich habe da jedes Mal ein mulmiges Gefühl“, sagt sie. Marla fürchtet zudem, dass Thüringen bei der Erstellung einer Datenbank für die KI-Auswertung auf Software von Palantir zurückgreifen könnte. Die Milliardäre hinter dem Unternehmen seien für faschistische Einstellungen bekannt, ihr Produkt „aus demokratischer Perspektive inakzeptabel“.

    Was die Polizei bereits kann

    Die Thüringer Polizei hat auch ohne die neuen, geplanten, KI-Werkzeuge ein beeindruckendes Überwachungsarsenal, mit dem sie den Protest abbilden und analysieren kann. Sie besitzt beispielsweise mehrere Drohnen, mit denen sie regelmäßig auch Großveranstaltungen kontrolliert. Wie viele Drohnen genau ihr zur Verfügung stehen und was die alles können, hält sie geheim. Videoaufnahmen können wohl als Mindestqualifikation vorausgesetzt werden. Im September 2025 waren 85 Thüringer Polizist*innen dazu befähigt, die Flugobjekte zu steuern.

    Die Thüringer Polizei kann zudem Mobiltelefone mit IMSI-Catchern orten und abhören. Sie kann sie mit Cellebrite knacken und hat wohl ebenfalls Zugriff auf Kennzeichenscanner. Und sie kann zudem Staatstrojaner und Funkzellenabfragen nutzen.

    2021 hat die thüringische Polizei beispielsweise nach Sachbeschädigungen per Funkzellenabfrage 138.000 Datensätze zu rund 11.000 Mobilfunkrufnummern erfasst: Standorte, SMS, wer mit wem telefonierte. Benachrichtigt wurden die Betroffenen nicht.

    Jetzt wird zurückgestarrt

    Das Bündnis ThürPAG stoppen benennt auch seine Sorge vor einem weiteren geplanten Polizei-Tool: der elektronischen Fußfessel. Die kann nach dem aktuellen Gesetzentwurf schon bei einer Gefahr für Anlagen mit „unmittelbarer Bedeutung für das Gemeinwesen“ eingesetzt werden. Die Polizei könnte demnach Menschen, die Straßenblockaden ankündigen, mit elektronischen Peilsendern fesseln.

    Der Clown, der anfangs so humorvoll die brutalen Polizist*innen imitierte, ist nicht allein angereist. Er hat eine ganze Truppe von Demo-Clowns dabei. Eine seiner Kolleg*innen, sie trägt einen bunten Hut zur roten Nase, baut sich vor einem Polizisten auf, das geschminkte Gesicht nur einen halben Meter vom Polizeihelm entfernt. Die Clownin starrt in die Augen hinter dem Visier – immer länger und länger. Den ganzen Tag schaute der Staat auf die Zivilgesellschaft – aus dem Hubschrauber, dem Wasserwerfer, den Mast-Kameras. Hier starrt jemand demonstrativ zurück.

    Denis Glismann ist von April bis Juni 2026 Praktikant bei netzpolitik.org und hat Politikwissenschaft an der FU Berlin studiert. Er interessiert sich für Cyberkriminalität, Datenmacht und wie KI, Desinformation und digitale Kultur die politische Realität formen. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Bluesky, Mastodon Martin Sxxhwarzbeck ist seit 2024 Redakteur bei netzpolitik.org. Er hat Soziologie studiert, als Journalist für zahlreiche Medien gearbeitet, von ARD bis taz, und war lange Redakteur bei Berliner Stadtmagazinen, wo er oft Digitalthemen aufgegriffen hat. Martin interessiert sich für Machtstrukturen und die Beziehungen zwischen Menschen und Staaten und Menschen und Konzernen. Ein Fokus dabei sind Techniken und Systeme der Überwachung. Für Recherchen zur Spionage-App mSpy hat er gemeinsam mit Chris Köver 2026 den Sonderpreis Print des Datenschutz Medienpreises DAME erhalten. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Signal: yoshi.42042. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  5. Eine Welle von Widerstand

    Proteste gegen Polizeigesetz-Verschärfungen

    Deutsche Polizeien sollen uns mit KI überwachen. Lange blieb der Aufschrei aus, jetzt gab und gibt es in gleich vier Städten Demonstrationen dagegen. Plopp, Plopp, Plopp, platzen die Regenschirme auf. Sie sind auf einen rechtsradikalen Youtuber gerichtet. Dessen Handykamera zeigt nun nicht mehr auf eine überwachungskritische Demonstration, sondern auf eine Wand aus schwarzem Textil.

    Hinter den Schirmen stehen junge Menschen, teils erst 15 Jahre alt, mit Schlauchschals, Kapuzen, Sonnenbrillen vermummt. Sie skandieren: „Ich bin nichts, ich kann nichts, gebt mir einen Selfie-Stick.“ Sie wollen die Live-Übertragung des Nazi-Streamers stören. Und gleichzeitig noch viel mehr, nämlich: die Überwachungspläne der Bundesregierung aufhalten.

    Gerade drängt die schwarz-rote Regierung ein Überwachungs-Gesetzes-Paket durch den Bundestag. Deutschland soll mit KI überwacht werden, die Menschen biometrisch identifiziert und kriminalistische Analysen, ja gar Listen von Verdächtigen erstellt. Ähnliche Befugnisse bekommen gerade auch viele Landespolizeien, dazu Videoüberwachung, die automatisch prüft, ob sich alle verhalten wie erwünscht. Es droht eine Megadatenbank mit Aufnahmen aus dem öffentlichen Raum, Standort- und Kommunikationsdaten, mindestens fallweise ist auch die Einbeziehung von Gesundheits- und Finanzinformationen möglich.

    Die vermummten Nazi-Stream-Blockierer sind Teil einer Anti-Überwachungs-Demonstration, die sich am vergangenen Samstag gegen die neuen Befugnisse positionierte. Deutlich über 1.000 Menschen ergab eine grobe Zählung am Startpunkt in Berlin-Friedrichshain. Gleichzeitig lief eine Demo durch Kiel. 600 Menschen protestierten dort nach Angabe der Veranstalter*innen, 400 nach Schätzung der Polizei.

    Nächstes Wochenende folgen Demonstrationen in Hamburg und Leipzig. In Sachsen, Thüringen und Niedersachsen richten Aktivisti Informationsveranstaltungen zu den jeweiligen Polizeigesetz-Verschärfungen aus.

    Die Kämpfe aus den Bundesländern zusammenführen

    Es ist eine bundesweite Bewegung, die hier gerade zueinanderfindet, eine Welle von Widerstand. Und die Demo in Berlin ist auch eine Art Vernetzungstreffen. Jonas Grill von der NGO Digitalcourage ist aus Bielefeld in Nordrhein-Westfalen angereist. Dort wird bereits Palantir-Software genutzt. „Es geht hier auch darum, die Kämpfe aus den Bundesländern zusammenzuführen“, sagt Grill.

    Die Veranstalter*innen haben Pappkameras am Stiel ausgeteilt. Menschen halten sich aus Spaß die Attrappen ins Gesicht, lassen einander erahnen, wie das ist, im Fokus von Überwachungstechnologie zu sein. Unter den Show-Kameras formiert sich der schwarze Block, vermummte Gesichter verschanzen sich hinter Transparenten. Ein Mensch hält einen Stab in die Höhe, drei echte Überwachungskameras sind daran befestigt, wie Trophäen einer Jagd.

    Es geht los. Fahnen flattern, Blaulicht flackert, Bass wummert, Menschen skandieren, „Palantir, nicht mit mir!“, oder „Regierungsspanner raus aus den Kiezen! Tech-Milliardäre raus aus den Kiezen! Überwachung aller Eliten!“ zum Beispiel. „Antibiometrische Aktion“ steht auf einem Schild. In der Vielfalt der Demonstrierenden – darunter Kinder und Rentner*innen – ist der schwarze Block letztlich nur ein Farbklecks von vielen. Lächelnde Menschen tanzen im Sonnenschein über die Warschauer Brücke in Berlin.

    Einhorn traurig

    „Vorratsdatenspeicherung macht das Einhorn traurig“, steht auf Linas Schild, daneben ist ein Bild eines traurigen Einhorns gemalt. Lina, die eine Schirmmütze mit der Aufschrift „privacy is normal“ trägt, ist Aktivistin beim Kleindatenverein. Sie wohnt zwischen Görlitzer Park und Kottbusser Tor, ihre alltäglichen Wege führen sie durch Zonen, die künftig mit KI-Kameras überwacht werden sollen. Sie fürchtet, dass die KI-Überwachung nicht mehr zu verhindern ist. „Aber wir können sie mitgestalten und die Spitzen rausnehmen“, glaubt sie.

    Lina ist Privatsphärenfan, bei Demos wie dieser setzt sie ihr Telefon in den Flugmodus – damit Provider und Polizei nicht ihren Standort bekommen. Mit Hilfe der geplanten Gesichtersuchmaschine könnte sie jedoch auf Fotos der Demonstration verortet werden. Das ist unschön, aber kein Grund zu Schwänzen. „Wenn ich deshalb nicht komme, erreichen die ja, was sie wollen“, sagt Lina.

    Sinje und Lukas sind in Brandenburg bei der Linksjugend Solid engagiert. Sie sind hier, weil es ihnen Sorgen macht, dass die KI-Überwachungstechnologie in Zukunft gegen marginalisierte Menschen eingesetzt werden könnte und dass nicht nur die CDU, sondern auch SPD und Grüne bei der Ausweitung der Polizei-Gesetze mitmachen. „Wir brauchen gar keinen Rechtsruck mehr“, sagt Sinje.

    Ückück von den Datenpunks ist aus Dresden angereist und blickt auf die Demonstration, die gerade fast die gesamte Brücke einnimmt. „Das tut richtig gut zu sehen“, sagt sie.

    Wenige hundert Meter nach dem Start: Die Demo führt ganz nah einem singulären Riesenhochhaus vorbei, einem schwarzen Block, wuchtiges Design. Es ist das Deutschland-Hauptquartier von Amazon. Der Konzern ist auch für seine Überwachungspraktiken weltbekannt. Ein Mensch wirft aus der Demonstration heraus einen Farbbeutel auf das Gebäude. „Man muss die staatliche mit der kapitalistischen Überwachung zusammendenken“, sagt einer der Vermummten.

    „Viel mächtiger als alles, wovor man sich früher sorgte“

    Überwachungsgesetze und Kontrollprojekte sorgen in Deutschland inzwischen beinah traditionell für einigen Wirbel. Das zeigten erstmals die Proteste zur 1983 geplante Volkszählung. In den 2000er- und 2010er-Jahren brachte die Kampagne „Freiheit statt Angst“ immer wieder zehntausende Menschen auf die Straße. 2018/19 gab es Proteste in ähnlicher Größenordnung gegen Polizeigesetz-Verschärfungen.

    Lukas Theune ist Geschäftsführer des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV), einer der Organisationen, die zu der Demo aufgerufen haben. Er sagt: „Es gab immer wieder Proteste gegen die Aufrüstung der Sicherheitsgesellschaft. In dieser Tradition stehen wir sicherlich, aber was jetzt eingeführt wird, ist noch viel mächtiger als alles, wovor man sich früher sorgte. Jetzt ist es wichtig, dass die große Mehrheit, die diese Maßnahmen nicht will, vernehmbar wird und Widerstand leistet.“

    Es ginge gerade um eine grundlegende Veränderung der Sicherheitsarchitektur und der Art und Weise, wie wir als Gesellschaft leben können. Theune fürchtet, „dass wir zu einer gläsernen Gesellschaft werden, dass der Staat alles, was wir machen, weiß, dass er uns total überwacht“.

    Die Demo führt auf einen kritischen Punkt zu: Zwei Kuppelkameras in der Unterführung unter der neu eingerichteten Polizeiwache am Kottbusser Tor. Die ist sowieso Hassobjekt der Linken in Berlin. Und die Kameras dort filmen anscheinend ohne Rechtsgrundlage öffentlichen Raum. An ihnen könnte sich die Wut über die zunehmende Überwachung entladen. Die Polizei verspricht laut Veranstalter*innen, dass die Kameras hochgedreht und abgedeckt sein werden, wenn die Demo passiert. Dann ändert sie ihre Meinung, teilt eine Änderung der Route mit. Nun soll es doch nicht wie geplant unter den Kameras hindurchgehen.

    Polizistinnen rennen, um sich zwischen Demo und Wache zu positionieren. Die Demo führt nun einmal um den Kreisverkehr und den gleichen Weg ein Stück zurück, um über einen Schlenker zum Zielort zu kommen. Der Nazi-Streamer hält bis zum Schluss durch – und wird bis zum Schluss mit Regenschirmen abgeblockt. Dann wird die Demo aufgelöst. Sie war womöglich nur so etwas wie der Auftakt des Widerstandes. Die nächsten Demos in Hamburg und Leipzig sind ja schon gesetzt.

    Denis Glismann ist von April bis Juni 2026 Praktikant bei netzpolitik.org und hat Politikwissenschaft an der FU Berlin studiert. Er interessiert sich dafür, wie Datenmacht, Desinformation, KI und digitale Kultur die politische Realität formen. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Bluesky, Mastodon. Martin Schwarzbeck ist seit 2024 Redakteur bei netzpolitik.org. Er hat Soziologie studiert, als Journalist für zahlreiche Medien gearbeitet, von ARD bis taz, und war lange Redakteur bei Berliner Stadtmagazinen, wo er oft Digitalthemen aufgegriffen hat. Martin interessiert sich für Machtstrukturen und die Beziehungen zwischen Menschen und Staaten und Menschen und Konzernen. Ein Fokus dabei sind Techniken und Systeme der Überwachung. Für Recherchen zur Spionage-App mSpy hat er gemeinsam mit Chris Köver 2026 den Sonderpreis Print des Datenschutz Medienpreises DAME erhalten. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Signal: yoshi.42042. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  6. #CCC | #Biometrische #Massenüberwachung nicht länger dulden: #Klage gegen #Hamburger #Datenschutzbehörde

    Der #Chaos_Computer_Club unterstützt die Klage gegen die Hamburger Datenschutzbehörde im Zusammenhang mit der illegalen #Gesichtersuchmaschine #PimEyes. Die Behörde hatte jahrelang keinerlei Maßnahmen ergriffen und das Verfahren dann einfach eingestellt.

    Gegen die #Hamburger #Datenschutzbehörde ist heute von der österreichischen #NGO #noyb eine Klage eingereicht...

    ccc.de/de/updates/2026/biometr

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