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Harte Kritik am Thüringer Polizeigesetz: „Verfassungsrechtlich ist das nicht tragbar“
Thüringen soll ein neues Polizeigesetz bekommen, das eine Vielzahl weiterer Befugnissen einführt. Zahlreiche Expert*innen haben sich mit dem Entwurf auseinandergesetzt. Aus ihrer Sicht ist er mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.
Wie viele andere Bundesländer soll auch Thüringen ein Polizeigesetz bekommen, das verschiedene Maßnahmen automatisierter Überwachung erlaubt: Datenanalysen, Videoüberwachung mit Gesichts- und Verhaltenserkennung, Gesichtersuche im Internet und vieles mehr.
Im Rahmen einer Anhörung im Innenausschuss haben 32 Menschen und Verbände Stellungnahmen dazu abgegeben. Die Hälfte von ihnen hat uns ihre Analysen zukommen lassen. Aus den Papieren wird ersichtlich: Das Polizeigesetz steht an mehreren Stellen im Konflikt mit dem Grundgesetz. Eine Reihe von Expert*innen sieht sogar eine deutliche Unvereinbarkeit. Wir haben uns angeschaut, was die Kritiker*innen zu den Befugnissen sagen.
Präventives Sicherheitsrecht statt Gefahrenabwehr
Der Verein Digitalcourage unterstreicht in seiner Stellungnahme, dass Freiheit, informationelle Selbstbestimmung und andere Grundrechte die Grundlage einer demokratischen Gesellschaft seien. Zugleich kämen jede neue Kameraanalyse, jede Datenverknüpfung und jede biometrische Identifizierung zu einem bereits bestehenden Überwachungsgefüge hinzu. „Der Rechtsstaat muss nicht alles technisch Machbare erlauben. Im Gegenteil: Seine Aufgabe ist es, Macht zu begrenzen“, schreibt Digitalcourage.
Aus Sicht des antifaschistischen Erfurter Bündnisses „Auf die Plätze“ treibt der Gesetzentwurf eine schleichende Normalisierung autoritärer Werkzeuge und entgrenzter Polizeiarbeit voran. Die Freiheitsrechte drohen laut dem Bündnis, „unter dem Deckmantel der Sicherheit verdrängt und zu inhaltsleeren Phrasen zu werden.“
Felix Ruppert, der an der Ludwig-Maximilians-Universität München Rechtswissenschaften lehrt, konkretisiert, dass der Entwurf an die Stelle des Gefahrenabwehrrechts ein präventives Sicherheitsrecht stelle, das sich „mittels kaum konturierter Voraussetzungen auf bloße Anhaltspunkte und Prognosen stützt und so auf Grundlage unklarer Eingriffsschwellen einen besonders weiten Anwendungsbereich zieht, dabei allerdings an vielen Stellen die gebotene Abwägung mit den damit einhergehenden Grundrechtseingriffen übergeht.“
Die Landesarbeitsgemeinschaft Jungen- und Männerarbeit Thüringen sieht die Gefahr aufziehen, dass damit zugleich „die strukturelle Absicherung präventiver und beratender Hilfesysteme unzureichend berücksichtigt bleibt.“
Auf dem Weg zur „Superdatenbank“?
Der Chaos Computer Club hat seine Stellungnahme gemeinsam mit drei Hackspaces aus dem Bundesland abgegeben. Darin fokussiert er unter anderem auf die Befugnis zur automatisierten Datenanalyse, wie sie mit Palantir-Software möglich ist. Diese und die damit einhergehende Zusammenführung zahlreicher Datenbestände stellen, so der CCC, besonders intensive Grundrechtseingriffe dar.
Das Bundesverfassungsgericht hat 2023 in einem Grundsatz-Urteil Datenanalyse-Befugnisse aus Polizeigesetzen als verfassungswidrig eingestuft – im Fall von Hessen und Hamburg. Es forderte hohe Eingriffsschwellen für die immens invasive Kontrolltechnik. So muss zum Beispiel eine hinreichend konkretisierte Gefahr vorliegen, damit die Nutzung des Werkzeugs rechtmäßig ist. Thüringen bleibt dabei hinter den Vorgaben zurück, schreibt der CCC, weil die nötige Bedrohung im Gesetzentwurf zu vage formuliert sei.
Kristin Pfeffer, die an der Hochschule der Polizei Hamburg Öffentliches Recht lehrt, schreibt, dass mit den polizeilich erfassten Daten auch weitere Register verknüpft werden könnten, beispielsweise das Melde‑, Waffen‑, Führerschein- oder Kfz-Register, ebenso Daten, die von Geheimdiensten oder anderen Staaten erhoben werden. Pfeffer bemängelt, dass der Entwurf nicht darauf eingeht, wie diskriminierende Algorithmen verhindert und die Nachvollziehbarkeit sichergestellt werden sollen.
„Ein ganz neuer Eingriff von besonderer Eingriffsintensität bestünde im Anlegen einer neuen vorsorglichen ‚Superdatenbank‘“, schreibt Pfeffer zudem. Eine solche sei verfassungsrechtlich durch nichts zu rechtfertigen. Sollte Derartiges nicht beabsichtigt sein, müsse das Gesetz dies klarstellen.
„Selbsterfüllende Prophezeiung“
Digitalcourage kritisiert, dass für die Analyse auch Daten von von „Opfern, Zeug*innen, Hinweisgeber*innen, Anzeigeerstatter*innen und anderen unbeteiligten Dritten“ verwendet werden sollen, die sich nichts zuschulden haben kommen lassen. Gewonnen würden diese Daten aus „Verdächtigungen, Kontakten, Hinweisen, früheren Kontrollen, Zeugenaussagen und Zufallsfunden“.
In dieser Mischung sieht das Digitalcourage eine weitere Gefahr. Denn: „Polizeidaten sind keine neutrale Abbildung von Kriminalität. Sie spiegeln auch bisherige Kontrollpraxis wider.“ Auf diese Weise käme es zu einer selbsterfüllenden Prophezeiung: Wo die Datenanalyse Gefahren vermutet, wird stärker kontrolliert. Und wo stärker kontrolliert wird, werden mehr Verstöße gefunden. Diese Funde bestätigen anschließend die vermeintliche Prognose. „Am Ende wirkt die Maschine treffsicher, obwohl sie bestehende Ungleichheiten nur verstärkt“, schreibt Digitalcourage.
Das antifaschistische Erfurter Bündnis „Auf die Plätze“ befürchtet, dass der Gesetzentwurf auch komplexe Profilbildungen ermögliche, die etwa Bewegungsmuster, das soziale Umfeld und persönliche Neigungen umfassen. „Solche Werkzeuge sind ein Geschenk an zukünftige autoritäre Regierungen, da sie eine Identifizierung und Verfolgung politischer Gegner massiv erleichtern können“, schreibt das Bündnis. Der Paragraf mit der Datenanalyse-Befugnis solle deshalb ersatzlos aus dem Entwurf gestrichen werden.
Die Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit und den Datenschutz, Louisa Specht-Riemenschneider, vermisst in ihrer Stellungnahme unter anderem eine Regelung zur Speicherdauer in der Analyse-Datenbank. Mit der aktuell geplanten Regelung könnten personenbezogene Daten über einen sehr langen Zeitraum unter bestimmten Bedingungen sogar unbegrenzt gespeichert werden, was Specht-Riemenschneider für unverhältnismäßig hält.
Sorge vor dem faschistischen Überwachungsstaat
Nils Zurawski, der an der Universität Hamburg lehrt, hält umfassende Datensammlungen gerade auch angesichts einer drohenden autoritären Regierung für gefährlich, insbesondere wenn sie Personen umfassen, die bislang nicht im Fokus der Polizei standen.
Auch Digitalcourage erachtet es als politisch fahrlässig, Überwachungsinstrumente zu schaffen, mit denen künftige Regierungen das Verhalten von Personen automatisiert bewerten können. Sie könnten die Befugnisse zudem dazu missbrauchen, „um Klimaaktivist*innen elektronische Fußfesseln anzulegen, engagierten Gewerkschafter*innen die Teilnahme an Streiks zu erschweren, bei Demonstrationen mittels Drohnen massenhaft Handydaten auszulesen“.
Das Auf-die-Plätze-Bündnis hat ebenfalls die Gefahr einer rechtsradikalen Regierungsübernahme auf dem Schirm. Angesichts dessen „sollte das Ziel von Sicherheitspolitik die Sicherung von Grund- und Freiheitsrechten und von Minderheiten sein, welche in Thüringen schon bald Angriffen durch den Staat selbst ausgesetzt sein könnten“, schreibt das Bündnis. Sicherheitspolitik solle auf soziale Sicherheit setzen und die Ursachen von Kriminalität wie Armut bekämpfen.
Verhaltensscanner: Wenig Forschung, viel Marketing
Der CCC glaubt nicht an die Wirksamkeit von Videoüberwachung und verweist dafür auf eine Metastudie sowie einen Bericht des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen. Die auf der Videoüberwachung aufbauende automatisierte Verhaltensanalyse sieht der CCC nicht bereit für den Wirkbetrieb. Es gäbe in dem Bereich zu wenig Forschung, dafür aber viele Marketing-Versprechen. Dementsprechend seien Videoüberwachung und insbesondere die geplanten Verhaltensscanner „zur Gefahrenabwehr ungeeignet.“
Auch AlgorithmWatch verweist darauf, dass die Wirksamkeit der automatisierten Verhaltensanalyse bislang nicht hinreichend untersucht wurde. Es gebe keine unabhängige Evaluation der in Deutschland bekannten Einsätze dieser Überwachungstechnologie.
Die Technologie filtere das Verhalten aller Personen in einem bestimmten Bereich pausenlos und analysiere es auf bestimmte Muster hin, schreibt Felix Ruppert. „Mit dem verfassungsgerichtlich zugestandenen Recht, […] nicht permanent dem Gefühl einer Überwachung ausgesetzt zu sein, lässt sich dies nur schwerlich in Einklang bringen“, so der Jurist. „Verfassungsrechtlich ist das nicht tragbar“, schreibt Ruppert. Es ergäbe sich „ ein erheblicher Überwachungseffekt auf die Gesamtgesellschaft“.
Gesichtersuchmaschinen: Gefahr für die Versammlungsfreiheit
Der Gesetzentwurf soll der Thüringer Polizei auch die Möglichkeit geben, mit Hilfe von Software im Internet nach bestimmten Gesichtern und Stimmen zu suchen. Aus Sicht der Bundesdatenschutzbeauftragten sei dies wegen „des hohen Eingriffsgewichts sowie der zu pauschalen und undifferenzierten Ausgestaltung […] mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht vereinbar.“
Insbesondere für die Grundrechte unbeteiligter Personen bestehe ein sehr hohes Risiko. Außerdem könne jede Fehl-Erkennung im Bereich polizeilicher Maßnahmen zu „mitunter auch dauerhaften erheblichen Einschränkungen der Lebensführung sowie gesellschaftlichen und beruflichen Nachteilen führen.“
Der Einsatz von Gesichtersuchmaschinen bedeute in der Praxis, „dass unzählige Fotos, Videos und Sprachaufnahmen von Unbeteiligten durchsucht werden, obwohl sie keinerlei Anlass gegeben haben“, schreibt Digitalcourage. Dass diese Personen die Daten zum Teil freiwillig ins Netz gestellt haben, spiele dabei keine Rolle. „Wer ein Urlaubsfoto hochlädt, auf einem Gruppenbild erscheint, auf einer Demonstration gefilmt wird, in einem Livestream auftaucht oder auf einer Vereinsseite zu sehen ist, stellt sich damit nicht für eine staatliche Datenbank bereit“, so die NGO.
Der Jurist Felix Ruppert kritisiert, dass das Gesetz keine Kategorisierung der zu suchenden biometrischen Daten vornehme. So sei es möglich, neben Gesichts- und Stimmerkennung die Identifikation von Menschen auch über ihren Gang oder ihre Iris vorzunehmen. In Zeiten technischen Fortschritts besäße die Befugnis damit eine „nicht vollauf überschaubare Breite“.
Das Auf-die-Plätze-Bündnis verweist darauf, dass sich auf Bildaufnahmen etwa von Demonstrationen künftig nahezu alle Teilnehmenden identifizieren ließen. Das Bündnis sieht darin eine Gefahr für die Versammlungsfreiheit. Schwierig sei auch, dass der Entwurf keine Benachrichtigung der von einem biometrischen Abgleich betroffenen Personen vorsehe; ein solcher sei auch nur mit erheblichem Aufwand durchsetzbar. Betroffene hätten demnach keine Möglichkeit, gegen die Nutzung ihrer biometrischen Daten vorzugehen.
Elektronische Fußfessel und die drohende Ausweitung präventiver Polizeiarbeit
Mit dem Gesetzentwurf soll auch der Einsatz der elektronischen Fußfessel ausgeweitet werden. Diese will die Landesregierung künftig nicht nur Tätern der häuslichen und sexualisierten Gewalt aufzwingen, sondern auch Menschen, die beispielsweise mutmaßlich eine Gefahr für „Anlagen mit unmittelbarer Bedeutung für das Gemeinwesen“ darstellen. Der Landesfrauenrat Thüringen sieht das kritisch. Er fürchtet eine generelle Ausweitung der präventiven Polizeiarbeit und fordert klare Angaben, in welchen Fällen und ab welcher Schwere der drohenden Tat die Fußfessel eingesetzt werden soll.
Das Auf-die-Plätze-Bündnis sieht die Ausweitung des Fußfesseleinsatzes ebenfalls kritisch. „Denn eine unmittelbare Bedeutung für das Gemeinwesen hat prinzipiell jede Anlage, aus der sich ein direkter Nutzen für einen bestimmbaren Personenkreis ziehen lässt – darunter können Kindergärten, Schwimmbäder, Straßen, aber unter Umständen auch Unternehmen fallen“, schreibt das Bündnis. Denkbar ist demnach also, dass bereits eine drohende Straßenblockade zum Fußfesseleinsatz führen kann.
Geschäftsstelle und Vorstand von Demokratischer Jugendring Jena befürchten: „Wenn eine elektronische Aufenthaltsüberwachung nicht strikt auf den Schutz konkret gefährdeter Personen für den Bereich der häuslichen Gewalt begrenzt wird, kann sie zu einem Instrument gegen politische und soziale Bewegungen werden.“
Taser-Einsatz und Kennzeichenscanner
Der Jurist Andreas Ruch von der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen problematisiert in seiner Stellungnahme die Einführung von Elektroimpulswaffen. Er fürchtet, dass damit polizeiliche Gewaltanwendung normalisiert wird und die Einsatzkräfte in immer mehr Situationen versuchen, diese mit Hilfe von Waffen aufzulösen. Der Einsatz von Tasern sei „mit erheblichen Unsicherheitsfaktoren behaftet“, schreibt Ruch. Die Auswirkungen etwa auf Herzerkrankte oder Schwangere seien nicht untersucht.
Felix Ruppert von der Uni München hält zudem fest, dass eine anlasslose, ohne konkrete Gefahrenlage durchgeführte automatisierte Kennzeichenerkennung unzulässig ist. Dennoch sei die Technologie im Gesetzentwurf „weitgehend voraussetzungsarm“ verankert. Damit werde beispielsweise auch die Erstellung von Bewegungsprofilen möglich.
Geschäftsstelle und Vorstand von Demokratischer Jugendring Jena sehen im Kennzeichenscanner auch eine Bedrohung für die gesellschaftliche Partizipation von Jugendlichen. „Gerade Fahrten zu Demonstrationen, Gedenkveranstaltungen, CSDs, Protesten für Vielfalt und eine offene Gesellschaft, Fanbegegnungen oder Jugendverbandswochenenden dürfen nicht den Eindruck erzeugen, dass politische und jugendkulturelle Mobilität staatlich mitprotokolliert wird“, schreiben sie.
Hinweis: Die Stellungnahme des CCC wurde unter anderem von Constanze Kurz verfasst, die als Redakteurin bei netzpolitik.org arbeitet. Martin Schwarzbeck ist seit 2024 Redakteur bei netzpolitik.org. Er hat Soziologie studiert, als Journalist für zahlreiche Medien gearbeitet, von ARD bis taz, und war lange Redakteur bei Berliner Stadtmagazinen, wo er oft Digitalthemen aufgegriffen hat. Martin interessiert sich für Machtstrukturen und die Beziehungen zwischen Menschen und Staaten und Menschen und Konzernen. Ein Fokus dabei sind Techniken und Systeme der Überwachung. Für Recherchen zur Spionage-App mSpy hat er gemeinsam mit Chris Köver 2026 den Sonderpreis Print des Datenschutz Medienpreises DAME erhalten. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Signal: yoshi.42042. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.
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Keine erforderliche Mehrheit bei der Bundestagsabstimmung zum #Bundespolizeigesetz
Die Abstimmung zur dritten und letzten Lesung erfolgte am letzten Sitzungstag vor der #Sommerpause. Der Plenarsaal war ziemlich leer, obwohl für den schwerwiegenden Entwurf - z.B. Befugnisse für Echtzeit-Fernidentifizierung, #Staatstrojaner, etc. – eine absolute Mehrheit der Abgeordneten notwendig gewesen wäre. Damit ist die Gesetzesänderung wohl erstmal nicht in Kraft \o/
#correctiv hats gemerkt:
#bundestag #polizeigesetze #überwachung #biometrie #staatstrojaner #bundespolizei #bahnpolizei
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Der (eh schon ziemlich heftige) Befugniserweiterungskatalog für die #Bundespolizei hat kurz vor der Sitzung des Innenausschusses heute noch als Sahnekrönchen die zusätzliche Befugnis zu Biometrischer Detektion in Echtzeit bekommen.
Wir finden, dass das ein weiteres gefährliches Puzzleteil im Überwachungs- und Kontrollumbau unserer Gesellschaft ist. Der Stil, die Egalheit von Grundrechten - alles an diesem Vorgang müffelt nach Autokratie.
Hier haben wir aufgeschrieben, wie wir das einordnen. Und würden uns über weitere Kompliz:innen im Kampf gegen diesen #Überwachungstsunami freuen :)
https://kleindatenverein.org/posts/26/bpol-eskalation/
#polizeigesetze #bundestag #überwachungsstaat #überwachungskameras #ki #gesichtserkennung
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Das war eine fantastische Demo heute! Gute Laune, solidarische Menschen, klare Kante gegen #Überwachungspaket und co. @Sicherheit_ohne_Ueberwachung
Und so viele tolle Slogans und Schilder! Mein Favorit:
#AntiBiometrischeAktion :antifa:Der gemeinsame Protest auf der Straße heute macht Hoffnung. Wir werden uns auch weiter dem massiven Ausbau von Überwachungsbefugnissen entgegen stellen.
#SicherheitOhneÜberwachung #Vorratsdatenspeicherung, #Chatkontrolle #Polizeigesetze -
Gute #Demo in #Berlin gegen die Verschärfung der #Polizeigesetze. Über 1000 Leute waren da und trotzten zeitweise dem Regen.
Gut vorbereitete Parolen, leider etwas wenig eingesetzt.
Und dabei und danach die Gelegenheit genutzt, die anderen lieben Menschen aus dem #datenfreude Netzwerk getroffen :blobcatnompizza: @[email protected] @[email protected] @kleindatenverein
#SicherheitOhneÜberwachung -
#Demo gegen #Überwachung:
„Wir können die Welle brechen“
Gerade werden #deutschlandweit #Polizeigesetze hart verschärft. Kollege #KI zieht ein, die #Überwachung ist künftig automatisiert. Dagegen stellt sich eine Demo am Samstag in Berlin. Im Interview erzählen zwei Mitorganisatoren, warum sich die Teilnahme lohnt.
https://netzpolitik.org/2026/demo-gegen-ueberwachung-wir-koennen-die-welle-brechen/
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Heute Abend um 18 Uhr klären uns Penny und Jule von der #AGUnsicherheit in #Berlin über die krassen Planungen zum #Sicherheitspaket20 auf: Befugnisse, Technologien und wie wir uns dagegen wehren können.
https://www.kiezhaus.org/va-unsicherheit26/
#videouberwachung #palantir #polizeiproblem #polizeigesetze #verhaltenserkennung #vorratsdatespeicherung #vds #datenschutz #innenministerium
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Die Berliner Parzelle des kleindatenvereins trifft sich Di, 17.3. ab 18 Uhr. Diesmal im Stadtschloss Moabit in #Moabit.
Themen werden voraussichtlich #Polizeigesetze (in #Berlin, im Bund und anderswo), das #IFG-Abschaffungsgesetz in Berlin, der #DID und der upcoming #Digitalomat für die #AGH-Wahl im Herbst.
Der Raum ist geheizt. Wir reichen Tee, Cookies und Einhörner.
Komm gern längs :)
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Die Berliner Parzelle des kleindatenvereins trifft sich morgen, Di, 17.2., ab 18 Uhr, im Stadtschloss #Moabit, Rostocker Str. 32b.
Diesmal wegen winterlicher Temperaturen nicht in der Markthalle.
Themen haben wir zuhauf: #DID, #DUTgemacht, #Polizeigesetze und den #DigitalOMat für die Berlin-Wahl.
Alle Interessierten 💜lich willkommen. Es werden Cookies und Einhörner gereicht.
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Offenes Datenpunks-Treffen heute in Bielefeld
Heute ist der erste Dienstag im Monat, also ist heute unser offenes Treffen, und zwar ab 19 Uhr in der Extra Blues Bar (Siekerstraße, Bielefeld).
Vielleicht lauschen wir nur der guten Musik. Vielleicht reden wir über den 39c3, Verratsdatenspeicherung, Palantiere, digitale Omnibusse, Polizeigesetzdeformen, Microslop, Debanking, Degitalisierung, den DI-Day, Linux, das Fediverse … oder das Wetter.
Du bist willkommen, wenn du kein Nazi bist.
#Feditreff #Vorratsdatenspeicherung #Palantir #DigitalOmnibus #Polizeigesetze #PolGNRW #microslop #debanking #Degitalisierung #Chatkontrolle #ChatkontrolleStoppen #DiDay #DIDit #DUDgemacht #Bielefeld #OWL #Ostwestfalen #Westfalen
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Die Berliner Parzelle des kleindatenvereins trifft sich morgen, Di, ab 18 Uhr beim wunderbaren @topio Marktstand in #Berlin #Moabit. Themen u.a.:
- das gerade verabschiedete Berliner #Polizeigesetze
- der #DigitalOmnibus der #EU
- Vorbereitungen für den #39C3
- anstehende #EndOf10-Aktionen
Es haben sich außerdem bewährte Kompliz:innen angesagt.
Alle Wesen warm willkommen. Wir reichen Cookies.
Details: https://kleindatenverein.org/posts/25/treffen-b-251216/
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Automatisierte Datenanalyse
Baden-Württemberg hat bereits Millionen ausgegeben, um Software des US-Konzerns Palantir in die Polizeiarbeit zu integrieren. Im Petitionsausschuss wurde nun das Anliegen angehört, nicht mit Palantir zusammenzuarbeiten. Die Grünen sind dabei zerrissen: Die Bundespartei positioniert sich gegen Palantir, doch die Regierungspartei in Stuttgart trägt den Deal mit.
Das Land Baden-Württemberg hat mehr als 25 Millionen Euro ausgegeben, um eine Lizenz für Software des US-Konzerns Palantir zu kaufen, die in der Polizeiarbeit zum Einsatz kommen soll. Doch die Polizei hat rechtlich noch gar keine Befugnis, sie auch zu nutzen. Denn ein neues Polizeigesetz ist gerade erst auf dem Weg durch den Landtag in Stuttgart, um eine solche Befugnis zu schaffen.
Doch es regt sich erheblicher Widerstand, auch in Form einer öffentlichen Landtagspetition. Die Petition fordert unter anderem, den Palantir-Vertrag offenzulegen und ihn „rückabzuwickeln“.
In Baden-Württemberg sind solche Online-Petitionen eine ganz neue Beteiligungsform, die es erst seit dem Sommer gibt. 13.473 Menschen haben ihren Namen unter die Petition gegen den Einsatz der Palantir-Software gesetzt. Das Quorum von 10.000 Stimmen war damit erreicht, so dass gestern die erste öffentliche Online-Anhörung des Petitionsausschusses folgte.
Grüne auf den Barrikaden
Der Petent Sebastian Müller, der die Sache ins Rollen brachte, setzte sich in seiner Rede vor dem Ausschuss dafür ein, dass die Polizei in Baden-Württemberg nicht mit der Palantir-Software ausgestattet wird. Sich von diesem abgründigen US-Konzern abhängig zu machen, sei eine falsche Weichenstellung. Die Vereinigten Staaten seien insgesamt kein verlässlicher Partner mehr.
In der Rede vor dem Petitionsausschuss regt er an, von Experten rechtlich prüfen zu lassen, „welche Optionen es zum Kündigen der Verträge [mit Palantir] gibt“. Das Gesetzesvorhaben, das die polizeiliche automatisierte Datenanalyse erlauben würde, sieht Müller ebenfalls kritisch.
Der Petent ist langjähriger Umweltaktivist und aktives Grünen-Mitglied. Er trägt sein Anliegen auch innerhalb der grünen Landespartei vor und unterstützt eine Urabstimmung dazu. Nun werden Unterschriften gesammelt, um den Palantir-Einsatz zu verhindern. Wenn fünf Prozent der Grünen-Mitglieder zustimmen, wird ein Mitgliederentscheid fällig.
Weil die Grünen in Baden-Württemberg bekanntlich regieren und den Ministerpräsidenten stellen, könnte der Palantir-Protest im anstehenden Wahlkampf eine Rolle spielen. Denn im März 2026 will Cem Özdemir gern das Amt von Winfried Kretschmann übernehmen.
Zwar ist der zuständige Innenminister Thomas Strobl von der CDU, aber die für den Palantir-Einsatz notwendige Polizeigesetzänderung ist eine gemeinsame Sache der grün-schwarzen Koalition, die Kretschmann in seiner dritten Amtszeit als Ministerpräsident anführt. Auf der anstehenden Landesdelegiertenkonferenz ab 12. Dezember 2025, auf der das Landtagswahlprogramm festgezurrt werden soll, könnte Palantir zum Thema werden.
Beamte in Strobls Ministerium hatten im Sommer den Vertrag mit Palantir geschlossen, ohne den grünen Koalitionspartner vorab zu konsultieren. Die Grünen reagierten irritiert. Und es erzürnte auch die grüne Basis, die jetzt gern noch ein Wörtchen mitreden würde. Mehrere grüne Kreisverbände haben sich bereits gegen den Einsatz von Palantir positioniert. Dazu gehören Ulm, Tübingen, Mannheim und Karlsruhe.
Die grüne Landtagsfraktion hingegen trägt nach einem Kompromiss mit der CDU den Palantir-Einsatz mit, wenn auch mit Unmut. Der Süddeutschen Zeitung sagte Landtagsfraktionschef Andreas Schwarz, man habe Bedenken und Sorgen aufgegriffen. Doch das Innenministerium habe den Palantir-Vertrag geschlossen, das könne man nicht mehr ändern.
Die Anhörung im Petitionsausschuss könnte nun mehr Grüne auf die Barrikaden bringen. Petent Müller sagte der Schwäbischen Zeitung, er wolle, „dass die Entscheidung noch gedreht wird“. Gegenüber netzpolitik.org zeigte sich Müller nach der Anhörung überrascht davon, dass viele Abgeordnete konkrete Regelungen im Polizeigesetz „gar nicht zu kennen schienen“.
Ein grüner Spagat
Rückenwind könnte nun von den Grünen im Bund kommen. Denn die veröffentlichten heute einen Sechs-Punkte-Plan mit dem Titel: Das Internet befreien! Freiheit im Internet garantieren! Darin wenden sie sich ausdrücklich auch gegen Palantir: „Wir lehnen jede Form digitaler Massenüberwachung ab, von der Chatkontrolle über die anlasslose Vorratsdatenspeicherung und öffentliche Gesichtserkennung bis hin zum Einsatz von Palantir-Software.“ Solche Vorhaben „schwächen unsere Freiheit und unsere Souveränität“, heißt es in dem Papier.
Iniitiert wurde der Beitrag von der Bundesvorsitzenden Franziska Brantner und grünen Innenexperten wie dem stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Konstantin von Notz. Auch die Europaabgeordneten Alexandra Geese und Sergey Lagodinsky unterstützen ihn. Wie auch der Petent fordern die Spitzengrünen mehr „Unterstützung für freie und offene Software als Alternative zu den proprietären Anbietern“, zu denen auch Palantir mit seiner geschlossenen Software gehört. Die hohen Kosten für die Lizenzen könne man sich sparen.
Die Grünen auf Bundesebene positionieren sich damit klar gegen die automatisierte Rasterfahndung in den Polizeidatenbanken mit Palantir. Doch im Bund ist die Partei in der Opposition. Wie der Spagat funktionieren soll, dass die Regierungspartei in Baden-Württemberg zur selben Zeit die gesetzliche Grundlage für die automatisierte Datenanalyse schafft und Palantir auch ganz praktisch einzusetzen plant, müssen die Grünen erklären.
Landesdatenschutzbeauftragter bleibt kritisch
Der in den Ausschuss eingeladene Landesdatenschutzbeauftragte, Tobias Keber, ist schon Monate in die Beratungen zu Palantir und zum Polizeigesetz einbezogen. Er kritisierte, dass ihm die flankierende Verwaltungsvorschrift noch immer nicht vorgelegt worden sei. Diese sei jedoch „entscheidend“, um etwa Zugriffsrechte und weitere Details der praktischen Umsetzung bewerten zu können.
Generell sieht Keber die neue Vorschrift zum Data Mining im Polizeigesetz nicht vollständig im Einklang mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, das sich 2023 im Palantir-Urteil mit den Polizeigesetzen Hessens und Hamburgs auseinandergesetzt hatte. Die Paragraphen zur automatisierten Datenanalyse des hessischen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes und des hamburgischen Gesetzes über die Datenverarbeitung der Polizei waren nicht verfassungsgemäß und teilweise nichtig.
Das Gericht stellte die enorm hohe Streubreite und Intensität der Grundrechtseingriffe fest. Im Urteil wurden detailreiche Anforderungen formuliert, wie eine automatisierte Datenanalyse überhaupt rechtmäßig sein kann.
Keber hatte seine Kritikpunkte am neuen Polizeigesetz bereits in einer schriftlichen Stellungnahme ausgeführt und im Innenausschuss dargelegt. Er fasste sie im Petitionsausschuss nochmal zusammen. Er forderte Änderungen und vor allem Präzisierungen. Denn die Regelungen seien in mehrfacher Hinsicht zu unbestimmt: Der Polizei selbst und nicht dem Gesetzgeber sei es teilweise überlassen, darüber zu bestimmen, welche Daten in die Analyse einflössen.
Die Eingriffe in die informationelle Selbstbestimmung durch die Datenanalyse seien tief. Beschuldigte und Verdächtige dürften nicht ohne rechtliche Schutzmaßnahmen mit unbeteiligten Dritten, Opfern oder Zeugen in einen Topf geworfen werden. Mehrere Regelungen seien mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht vereinbar.
Landespolizeipräsidentin sieht in Palantir den „technologischen Marktführer“
Die Landespolizeipräsidentin von Baden-Württemberg, Stefanie Hinz, verteidigte im Ausschuss die Entscheidung für den US-Konzern. Sie nannte Palantir den „technologischen Marktführer“ bei der Datenanalyse im Sicherheitsbereich. Es gebe „nach unserem Wissen keine vergleichbaren Produkte, die zeitnah funktionsbereit wären und alle fachlichen Anforderungen erfüllen“. Dem widersprechen Palantir-Konkurrentenvehement.
Man wolle die Software dennoch nur für fünf Jahre nutzen und strebe dann eine deutsche oder europäische Lösung an, so Hinz. Das betonte auch Innenminister Strobl bereits mehrfach.
Die Polizei in Baden-Württemberg nutzt nach Angaben der Polizeivertreter im Ausschuss hessische Infrastruktur, um Palantir anzuwenden. Die hessischen Landesrechenzentren der Polizei seien Partner. Der Rahmenvertrag, den das Bundesland Bayern mit einer deutschen Tochter von Palantir schloss, ermöglichte Baden-Württemberg, auf eine eigene Ausschreibung zu verzichten und den Vertragsschluss damit erheblich zu beschleunigen.
Petitionsausschuss entscheidet geheim
Die ursprünglich vorgesehene Stunde zur öffentlichen Besprechung des Anliegens des Petenten wurde durch die zahlreichen Fragen der Abgeordneten deutlich überschritten. Was aber der Petitionsausschuss entscheiden wird, bleibt der Öffentlichkeit vorenthalten. Denn das wird in nicht-öffentlicher Sitzung beraten.
Der Ausschuss könnte zwar Vorschläge machen, etwa zur Rückabwicklung des Palantir-Vertrages im Sinne des Petenten, die das Parlament dann berücksichtigen kann. Landespolizeipräsidentin Hinz gab aber bereits einen Hinweis, wie es ausgehen könnte. Zwar als Vertreterin der Exekutive geladen, nahm sie sich dennoch die Freiheit, das Anliegen der Petition insgesamt zu beurteilen. Die Juristin beendete schon ihr Eingangsstatement mit der Bemerkung, dass „der Petition nicht abgeholfen werden“ könne.
Constanze Kurz ist promovierte Informatikerin, Autorin und Herausgeberin von Büchern, zuletzt Cyberwar. Ihre Kolumne „Aus dem Maschinenraum“ erschien von 2010 bis 2019 im Feuilleton der FAZ. Sie lebt in Berlin und ist ehrenamtlich Sprecherin des Chaos Computer Clubs. Sie war Sachverständige der Enquête-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ des Bundestags. Sie erhielt den Toleranz-Preis für Zivilcourage und die Theodor-Heuss-Medaille. Kontakt: E-Mail (OpenPGP). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.
Über Constanze Kurz - netzpolitik:
Unter der Kennung "Gastautor:innen" fassen wir die unterschiedlichsten Beiträge externer Quellen zusammen, die wir dankbar im Beueler-Extradienst (wieder-)veröffentlichen dürfen. Die Autor*innen, Quellen und ggf. Lizenzen sind, soweit bekannt, jeweils im Beitrag vermerkt und/oder verlinkt.
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„Zwei an einem Tag“ – das Buch kennt Ihr?! Darin ist die für mich schockierendste Beschreibung eines Unfalltodes, der mir immer wieder die Tränen in die Augen treibt. Ich hoffe, dass es morgen den Überwachungsfanatikern, die schärfere Polizeigesetze und die Befugnis, vermeintlich Verdächtige mit sogenannten Staatstrojanern zu überwachen, die Tränen in die Augen treibt. Denn das Bundesverfassungsgericht veröffentlicht zu zwei unserer Verfassungsbeschwerden seine Entscheidungen. Also zwei an einem (Donners)tag. Wir hatten die eingereicht, als noch keine bekennenden Faschisten im Bundestag saßen. Und waren schon damals sehr besorgt. Wird das IT-Grundrecht von 2008 Bestand haben? Mögen alle Demokraten und Rechtsstaatler die Daumen drücken. ARD und ZDF kommen morgen in Bielefeld zum Filmen vorbei. Sekt haben wir kalt gestellt. 🥂🍾 #Staatstrojaner #Polizeigesetze #Verfassungsbeschwerde #BVerG #Digitalcourage #Datenschutz
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#Polizeigesetze: Klare Absagen zur Nutzung von #Palantir in #Sachsen
Sachsens Innenminister #ArminSchuster wirbt für die Nutzung von Palantir bei der #Polizei. Die Opposition im #Landtag sieht das als „Irrweg“. Auch der eigene Koalitionspartner #SPD stellt sich klar gegen Schusters Pläne. #CDUShitShow https://netzpolitik.org/2025/polizeigesetze-klare-absagen-zur-nutzung-von-palantir-in-sachsen/
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Klare Absagen zur Nutzung von #Palantir in #Sachsen
#Sachsens #Innenminister Armin #Schuster wirbt für die Nutzung von #Palantir bei der #Polizei. Die #Opposition im #Landtag sieht das als „Irrweg“. Auch der eigene #Koalitionspartner #SPD stellt sich klar gegen Schusters Pläne.
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Merkt ihr, wohin die Reise geht?
#cdU
» Register für psychisch Kranke
» Register für Menschen, die das #Selbstbstimmungsgesetz genutzt haben ( #Transvestitenregister)
» Sichere Herkunftsländer per Verordnung
» #Grenzen dicht trotz Rechtswidrigkeit
» #Polizeigesetze und #Überwachung immer schimmer -
Merkt ihr, wohin die Reisen geht? #cdU » Register für psychisch Kranke » Register für Menschen, die das #Selbstbstimmungsgesetz genutzt haben ( #Transvestitenregister) » Sichere Herkunftsländer per Verordnung » #Grenzen dicht trotz Rechtswidrigkeit » #Polizeigesetze und #Überwachung immer schimmer
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Die Sicherheit der Mächtigen
alle Asylsuchenden Kasernieren,
alle Einwohner nummerieren,
alle Menschen biometrisch erfassen,
alle Kommunikation überwachen,
alle Menschen als potentielle, Straftäter betrachten
alle Schuld dem Datenschutz.Meine Vermutung: Staatsverdruss, Politikmüdigkeit, Vertrauensverlust, allgemeines Misstrauen und weiterhin Anschläge.
#Solingen #Polizeigesetze #Chatkontrolle #Steuernummer #Überwachung #Biometrische -
Ignorante #Gesetzgebung und langsame #Verfassungsgerichte: Welche Auswirkungen haben #Polizeigesetze auf politisches #Engagement? Darüber diskutiert @HoernchenCecile mit Jochen Kopelke (Bundesvorstand gdp) und Dr. Clemens Arzt (Hochschule für Wirtschaft und Recht), moderiert von Soziologin Hasret Karacuban. #75JahreGrundgesetz
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🎙️ In der 43. Folge vom #Netzpodcast sprechen @rahel_estermann, @kire und Sven über:
• #Polizeigesetze
• #OpenSource-Ermittlungen
• Hotel erwirkt virtuelles #Hausverbot -
#Bürger, die für mehr #Klimaschutz demonstrieren, werden verstärkt kriminalisiert:
"#Kriminalisierung von #Pipelineprotesten: Ab in den #Hochsicherheitstrakt
In #Uganda und #Tansania kämpfen #Aktivisten gegen eine gigantische #Ölpipeline. Nun sitzen sie gemeinsam mit Terrorverdächtigen ein.
#Klimaaktivisten #Umweltrechtsorganisationen #Polizeigesetze #Klimabewegung #Menschenrechtsorganisationen
https://taz.de/Kriminalisierung-von-Pipelineprotesten/!5993981/
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#Bürger, die für mehr #Klimaschutz demonstrieren, werden verstärkt kriminalisiert:
"#Haftstrafen für „Öko-Vandalen“
Die #Sanktionen der rechtslastigen Regierung gegen Klimaaktivist:innen in #Italien werden immer drakonischer. Manche werden wie Mafiosi behandelt."
#Klimaaktivisten #Umweltrechtsorganisationen #Polizeigesetze #Klimabewegung #Menschenrechtsorganisationen
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#Bürger, die für mehr #Klimaschutz demonstrieren, werden verstärkt kriminalisiert:
"#Repressionen nehmen global zu
Die #Bundesrepublik verfolgt Aktivist*innen für ihre Proteste. Woanders ist es nicht besser. Die Bewegung reagiert mit #Knastschulungen und Beratung."
#Klimaaktivisten #Umweltrechtsorganisationen @GreenLegal_EU #Polizeigesetze
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@afelia
Ein Grundübel und absolut schädlich für eine #Demokratie.
#Drehtür
Leider passt sich Grün immer mehr an:
Die #FDP darf machen, was sie will, sie kommt, mit Hilfe von #Scholz, durch.@diegruenen tragen Kompromisse, bei denen sie Bauchschmerzen kriegen müssten! #Asylkompromiss
Im Moment verkaufen die ihre Seele. Überall, wo sie an der Macht sind, bes. in den Ländern
#Polizeigesetze
#Verkehr
#Justiz