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#aequivalenzprinzip — Public Fediverse posts

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  1. @apgw @Bahnblogstelle Manchmal ist es effektiv, bei der Stelle, die den Beitrag erhebt (z.B. #studentenwerk oder #asta) darauf zu pochen, dass nach dem #aequivalenzprinzip dem Beitrag eine Nutzungsmoeglichkeit gegenueberstehen muss. Wenn die jeweilige Stelle nicht wuenscht, einem Teil der Studierenden (z.B. Studierende ohne Smartphone, Studierende, die nicht Kunde ausgewaehlter US-Konzerne sind etc.) gegenueber die Nutzungsmoeglichkeit zu gewaehren, sollte von diesen Studierenden auch der Beitrag nicht erhoben werden.

    Im Uebrigen verweist mittlerweile sogar die #bundesregierung darauf, dass ein zeitlich begrenzt gueltiges Papierticket moeglich ist: bundesregierung.de/breg-de/akt - man koennte insofern davon ausgehen, dass es sich hier um eine gewollte Nichterbringung der Leistung gegenueber einem Teil der Studierenden handelt, was dafuer spricht, dass diese dann nicht beitragspflichtig sind.