Bundesregierung: kein Zeugnisverweigungsrecht in der Sozialen Arbeit
Die Bundesregierung lehnt eine Ausweitung des in der #Strafprozessordnung verankerten #Zeugnisverweigerungsrechts auf das Berufsbild der #SozialenArbeit ab. Sie begründet diese Ablehnung unter anderem mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Danach dürfe „wegen der Notwendigkeit des Erhalts einer funktionstüchtigen Rechtspflege der Kreis der Zeugnisverweigerungsberechtigten auf das unbedingt erforderliche Maß begrenzt werden“, heißt es in einer Antwort (21/8337) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/8070).
Mehr dazu https://www.soziale-schuldnerberatung-hamburg.de/2026/bundesregierung-kein-zeugnisverweigungsrecht-in-der-sozialen-arbeit/