#reetdachhauser — Public Fediverse posts
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Bekanntmachung des Amtes Geest und Marsch Südholstein
Anordnung für ein #Abbrennverbot von #Feuerwerkskörpern
#Reetdachhäuser gelten aufgrund ihrer Dacheindeckung als besonders brandgefährdet. […]
1. Raketen dürfen nicht innerhalb eines Schutzabstandes im Umkreis von 200 m Entfernung von Gebäuden mit weicher Bedachung (#Reetdach) abgebrannt werden.
2. Andere pyrotechnische Gegenstände dürfen nicht innerhalb eines Schutzabstandes im Umkreis von 50 m von Gebäuden mit weicher Bedachung abgebrannt werden.
[…] Zuwiderhandlungen können gemäß § 46 Ziff. 9 der Ersten Verordnung zum #Sprengstoffgesetz (I.SprengV) in Verbindung mit § 41
Abs. 1 Ziff. 16 des Sprengstoffgesetzes als #Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 10.000€ geahndet werden.[…]
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Bekanntmachung des Amtes Geest und Marsch Südholstein
Anordnung für ein #Abbrennverbot von #Feuerwerkskörpern
#Reetdachhäuser gelten aufgrund ihrer Dacheindeckung als besonders brandgefährdet. […]
1. Raketen dürfen nicht innerhalb eines Schutzabstandes im Umkreis von 200 m Entfernung von Gebäuden mit weicher Bedachung (#Reetdach) abgebrannt werden.
2. Andere pyrotechnische Gegenstände dürfen nicht innerhalb eines Schutzabstandes im Umkreis von 50 m von Gebäuden mit weicher Bedachung abgebrannt werden.
[…] Zuwiderhandlungen können gemäß § 46 Ziff. 9 der Ersten Verordnung zum #Sprengstoffgesetz (I.SprengV) in Verbindung mit § 41
Abs. 1 Ziff. 16 des Sprengstoffgesetzes als #Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 10.000€ geahndet werden.[…]
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Bekanntmachung des Amtes Geest und Marsch Südholstein
Anordnung für ein #Abbrennverbot von #Feuerwerkskörpern
#Reetdachhäuser gelten aufgrund ihrer Dacheindeckung als besonders brandgefährdet. […]
1. Raketen dürfen nicht innerhalb eines Schutzabstandes im Umkreis von 200 m Entfernung von Gebäuden mit weicher Bedachung (#Reetdach) abgebrannt werden.
2. Andere pyrotechnische Gegenstände dürfen nicht innerhalb eines Schutzabstandes im Umkreis von 50 m von Gebäuden mit weicher Bedachung abgebrannt werden.
[…] Zuwiderhandlungen können gemäß § 46 Ziff. 9 der Ersten Verordnung zum #Sprengstoffgesetz (I.SprengV) in Verbindung mit § 41
Abs. 1 Ziff. 16 des Sprengstoffgesetzes als #Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 10.000€ geahndet werden.[…]
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Bekanntmachung des Amtes Geest und Marsch Südholstein
Anordnung für ein #Abbrennverbot von #Feuerwerkskörpern
#Reetdachhäuser gelten aufgrund ihrer Dacheindeckung als besonders brandgefährdet. […]
1. Raketen dürfen nicht innerhalb eines Schutzabstandes im Umkreis von 200 m Entfernung von Gebäuden mit weicher Bedachung (#Reetdach) abgebrannt werden.
2. Andere pyrotechnische Gegenstände dürfen nicht innerhalb eines Schutzabstandes im Umkreis von 50 m von Gebäuden mit weicher Bedachung abgebrannt werden.
[…] Zuwiderhandlungen können gemäß § 46 Ziff. 9 der Ersten Verordnung zum #Sprengstoffgesetz (I.SprengV) in Verbindung mit § 41
Abs. 1 Ziff. 16 des Sprengstoffgesetzes als #Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 10.000€ geahndet werden.[…]
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Anordnung für ein #Abbrennverbot von #Feuerwerkskörpern
#Reetdachhäuser gelten aufgrund ihrer Dacheindeckung als besonders brandgefährdet. […]
1. Raketen dürfen nicht innerhalb eines Schutzabstandes im Umkreis von 200 m Entfernung von Gebäuden mit weicher Bedachung (#Reetdach) abgebrannt werden.
2. Andere pyrotechnische Gegenstände dürfen nicht innerhalb eines Schutzabstandes im Umkreis von 50 m von Gebäuden mit weicher Bedachung abgebrannt werden.
[…] Zuwiderhandlungen können gemäß § 46 Ziff. 9 der Ersten Verordnung zum #Sprengstoffgesetz (I.SprengV) in Verbindung mit § 41
Abs. 1 Ziff. 16 des Sprengstoffgesetzes als #Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 10.000€ geahndet werden.[…]