Bußgelder in Höhe von 329.000 € verhängte das #HZAosnabrück gegen den Chef eines Dachdeckerbetriebs.
Die Maßnahmen wurden aufgrund von schwerwiegenden Verstößen gegen das Mindestlohngesetz, die Aufzeichnungspflicht sowie die Sofortmeldepflicht ergriffen.
Die Bußgeldbescheide sind rechtskräftig.