#hymne — Public Fediverse posts
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Bevor wir die Nase rümpfen und von "Menschenrechten" reden:
"§ 90 c StGB
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung o. durch Verbreiten eines Inhalts ... die #Flagge o. die #Hymne der #EU verunglimpft, wird mit #Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren ... bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine öffentlich gezeigte Flagge der EU entfernt, zerstört, beschädigt, unbrauchbar oder unkenntlich macht oder beschimpfenden Unfug daran verübt. Der Versuch ist strafbar."