📌 FLUG-STREIK: ZAHLUNG ZWINGEND
Das LG Landshut sieht Streiks infolge von Tarifverhandlungen als kalkulierbares Risiko – kein außergewöhnlicher Umstand. Die Airline muss somit Entschädigungen leisten.
#Fluggastrechte #Reiserecht #Geschäftsrisiko
https://www.ra-kotz.de/flugannullierung-aufgrund-streiks-ausgleichsansprueche.htm