1. November 2026: Das bisherige D-123 fällt weg.
Wer Rohstoffe zur Weiterverarbeitung mit Zollerleichterung importiert, braucht ab dann eine GP-ID mit Rolle «Verwendungsverpflichtung» — sonst kein reduzierter Zoll mehr.
Betroffen: Mehl, Öl, Stärke, Futtermittelzusätze, Pharmarohstoffe. Schritte, Fristen und Selbstcheck:
douana.ch/verwendungsverpflichtung-1-november-2026-gp-id-zollerleichterung/