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#zuverdienst — Public Fediverse posts

Live and recent posts from across the Fediverse tagged #zuverdienst, aggregated by home.social.

  1. Mich kotzen wenig Menschen derart an wie Linnemann!

    "CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann fordert nach der Bürgergeld-Reform weitere Verschärfungen. Mit Blick auf die geplante Ablösung des Bürgergeldes durch die neue Grundsicherung sagte Linnemann der "Bild am Sonntag": "Dann müssen weitere Gesetze folgen. Das reicht nicht."

    #linnemann #bürgergeld #zuverdienst #armut #armenhass

    n-tv.de/politik/Linnemann-drin

  2. „Zum 1. Januar 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland auf 13,90 Euro pro Stunde. Weil die Minijob-Grenze dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt ist, erhöht sich zugleich der zulässige Monatsverdienst im Minijob von 556 Euro (2025) auf 603 Euro.“

    #minijob #bürgergeld #zuverdienst

    gegen-hartz.de/news/buergergel

  3. #Zuverdienst beim #Bürgergeld:

    #Freibeträge werden grundsätzlich vom Bruttolohn errechnet und vom Nettolohn abgezogen.

    ● Wer nur 100 € im Monat verdient, kann diese 100€ vollständig behalten.
    ● von Verdienst zwischen 100€ bis 520€ bleiben einem 20%
    ● von Lohn oberhalb der Minijobgrenze von 520€ bis 1000€ verbleiben 30%
    ● von 1000€ bis 1200€ (1500€ mit Kind) verbleiben 10%
    ● darüber wird zu 100% angerechnet.

    Eine einmalige Einnahme wird ab dem 1. Juli wie laufende Einnahmen nur noch in dem Monat als Einkommen angerechnet, in dem sie zufließt.
    Auch wenn sie höher ist als der Bedarf, wird sie nicht mehr auf sechs Monate aufgeteilt, sondern gehört im Folgemonat zum Vermögen.

    #Erbschaften sind ab dem 1. Juli nicht zu berücksichtigendes Einkommen und gehören dann zum Vermögen.

  4. #Zuverdienst beim #Bürgergeld:

    #Freibeträge werden grundsätzlich vom Bruttolohn errechnet und vom Nettolohn abgezogen.

    ● Wer nur 100 € im Monat verdient, kann diese 100€ vollständig behalten.
    ● von Verdienst zwischen 100€ bis 520€ bleiben einem 20%
    ● von Lohn oberhalb der Minijobgrenze von 520€ bis 1000€ verbleiben 30%
    ● von 1000€ bis 1200€ (1500€ mit Kind) verbleiben 10%
    ● darüber wird zu 100% angerechnet.

    Eine einmalige Einnahme wird ab dem 1. Juli wie laufende Einnahmen nur noch in dem Monat als Einkommen angerechnet, in dem sie zufließt.
    Auch wenn sie höher ist als der Bedarf, wird sie nicht mehr auf sechs Monate aufgeteilt, sondern gehört im Folgemonat zum Vermögen.

    #Erbschaften sind ab dem 1. Juli nicht zu berücksichtigendes Einkommen und gehören dann zum Vermögen.

  5. #Zuverdienst beim #Bürgergeld:

    #Freibeträge werden grundsätzlich vom Bruttolohn errechnet und vom Nettolohn abgezogen.

    ● Wer nur 100 € im Monat verdient, kann diese 100€ vollständig behalten.
    ● von Verdienst zwischen 100€ bis 520€ bleiben einem 20%
    ● von Lohn oberhalb der Minijobgrenze von 520€ bis 1000€ verbleiben 30%
    ● von 1000€ bis 1200€ (1500€ mit Kind) verbleiben 10%
    ● darüber wird zu 100% angerechnet.

    Eine einmalige Einnahme wird ab dem 1. Juli wie laufende Einnahmen nur noch in dem Monat als Einkommen angerechnet, in dem sie zufließt.
    Auch wenn sie höher ist als der Bedarf, wird sie nicht mehr auf sechs Monate aufgeteilt, sondern gehört im Folgemonat zum Vermögen.

    #Erbschaften sind ab dem 1. Juli nicht zu berücksichtigendes Einkommen und gehören dann zum Vermögen.

  6. #Zuverdienst beim #Bürgergeld:

    #Freibeträge werden grundsätzlich vom Bruttolohn errechnet und vom Nettolohn abgezogen.

    ● Wer nur 100 € im Monat verdient, kann diese 100€ vollständig behalten.
    ● von Verdienst zwischen 100€ bis 520€ bleiben einem 20%
    ● von Lohn oberhalb der Minijobgrenze von 520€ bis 1000€ verbleiben 30%
    ● von 1000€ bis 1200€ (1500€ mit Kind) verbleiben 10%
    ● darüber wird zu 100% angerechnet.

    Eine einmalige Einnahme wird ab dem 1. Juli wie laufende Einnahmen nur noch in dem Monat als Einkommen angerechnet, in dem sie zufließt.
    Auch wenn sie höher ist als der Bedarf, wird sie nicht mehr auf sechs Monate aufgeteilt, sondern gehört im Folgemonat zum Vermögen.

    #Erbschaften sind ab dem 1. Juli nicht zu berücksichtigendes Einkommen und gehören dann zum Vermögen.

  7. #Zuverdienst beim #Bürgergeld:

    #Freibeträge werden grundsätzlich vom Bruttolohn errechnet und vom Nettolohn abgezogen.

    ● Wer nur 100 € im Monat verdient, kann diese 100€ vollständig behalten.
    ● von Verdienst zwischen 100€ bis 520€ bleiben einem 20%
    ● von Lohn oberhalb der Minijobgrenze von 520€ bis 1000€ verbleiben 30%
    ● von 1000€ bis 1200€ (1500€ mit Kind) verbleiben 10%
    ● darüber wird zu 100% angerechnet.

    Eine einmalige Einnahme wird ab dem 1. Juli wie laufende Einnahmen nur noch in dem Monat als Einkommen angerechnet, in dem sie zufließt.
    Auch wenn sie höher ist als der Bedarf, wird sie nicht mehr auf sechs Monate aufgeteilt, sondern gehört im Folgemonat zum Vermögen.

    #Erbschaften sind ab dem 1. Juli nicht zu berücksichtigendes Einkommen und gehören dann zum Vermögen.