Das #Wasserrechtsamt informiert – #Wasserentnahme mit #Pumpen nach wie vor nicht zulässig
>Einschränkungen bleiben so lange bestehen, bis sich die Abflusssituation in den Bächen und Flüssen wieder deutlich verbessert hat. Sobald eine ausreichende Erholung der Wasserstände eingetreten ist, wird das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis darüber informieren.