#vorsatz — Public Fediverse posts
Live and recent posts from across the Fediverse tagged #vorsatz, aggregated by home.social.
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Gleich doppelt verschenkt: Erst durch grobe #Fahrlässigkeit an #Rhysida, dann mit klarem #Vorsatz nochmal an #CrowdStrike und #Palantir.
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Kein #Mord ohne #Motiv!? Oh doch!
Darüber sprechen der @Orkan_der_rechtspflege und ich, abrufbar ab Sonntag, 9.30h auf allen Kanälen.
Zugang zu allen Formaten und Plattformen mit unserem Podcast verschafft am komfortabelsten:
https://samt-vs-seide.letscast.fm/Unseren Video-Podcast gibt es hier:
https://peertube.art3mis.de/a/samtvsseide/video-channels1 Anwältin + 1 Richter + 1 Thema.
10 Minuten ohne Skript und ohne Schwurbel.Er hat kein Motiv! Er kann es nicht gewesen sein!
Ob jemand ein #Tatmotiv hatte oder nicht, ist vor allem für die #Ermittlungen interessant. Bei der #Strafbarkeit einer Tat interessiert das eigentlich nicht. Warum? Erklären wir!
Ist #Vorsatz nicht so etwas wie ein Motiv?
Was ist mit Absichtsdelikten?
Und die #Mordmerkmale?
Und wie war das jetzt mit der Bombe?Alles nah an einem Motiv dran, aber trotzdem knapp daneben. Auf das Motiv kann es aber bei der Strafzumessung ankommen.
FunFact: Das moderne Strafrecht ist kein #Gesinnungsstrafrecht
FunFact 2: Manchmal sind auch schon Vorbereitungen strafbar, selbst wenn es gar keine Tat gibt!
Mehr über Absichtsdelikte bei Jura online: https://jura-online.de/lernen/besondere-subjektive-tatbestandsmerkmale/4344/excursus/
Mehr über den subjektiven Tatbestand bei Jurafuchs: https://wissen.jurafuchs.de/definitionen/jqor9x3/tatbestand-subjektiver-vor-%C2%A7-13-stgb
Mehr über die Mordmerkmale bei Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Mord_(Deutschland)
§ 89 a StGB: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__89a.html
#Justiz #Rechtsstaat #Gericht #Rechtsanwältin #Rechtsanwalt #Richter*in #JuraBubble #TeamResopal
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#Schwere #Körperverletzung § 226 #StGB
I. #Tatbestand
a) #Grundtatbestand, §§ 223-225, 226a #StGB
b) #Eintritt einer #schweren #Folge
c) #Kausalität zw. #Grundtatbestand und #schwere #Folge
d) #Wenigstens #Fahrlässigkeit bzgl. #Folge § 18 #StGB
e) #Spezifischer #Gefahrrealisierungszusammenhang
II. #Rechtswidrigkeit
III. #Schuld#Grundtatbestand inkl. #Vorsatz! #Fahrlässigkeit nach §18 nur für #schwere #Folge #erforderlich
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#Schwere #Körperverletzung § 226 #StGB
I. #Tatbestand
a) #Grundtatbestand, §§ 223-225, 226a #StGB
b) #Eintritt einer #schweren #Folge
c) #Kausalität zw. #Grundtatbestand und #schwere #Folge
d) #Wenigstens #Fahrlässigkeit bzgl. #Folge § 18 #StGB
e) #Spezifischer #Gefahrrealisierungszusammenhang
II. #Rechtswidrigkeit
III. #Schuld#Grundtatbestand inkl. #Vorsatz! #Fahrlässigkeit nach §18 nur für #schwere #Folge #erforderlich
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#Aufbau für #Gefährliche #Körperverletzung § 224 #StGB
I. #Tatbestand
1. #Objektiver #Tatbestand
a) #Grundtatbestand, § 223 Abs. 1 #StGB
aa) #Tatobjekt: #Andere #Person
bb) #Tathandlung: #Körperliche #Misshandlung oder #Gesundheitsschädigung
cc) #Kausalität
dd) #Objektive #Zurechnung
b) #Qualifikation nach § 224 Abs. 1 #StGB
2. #Subjektiver #Tatbestand: #Vorsatz #Grundtatbestand + #Qualifikation
II. #Rechtswidrigkeit
III. #Schuld -
#Aufbau für #Gefährliche #Körperverletzung § 224 #StGB
I. #Tatbestand
1. #Objektiver #Tatbestand
a) #Grundtatbestand, § 223 Abs. 1 #StGB
aa) #Tatobjekt: #Andere #Person
bb) #Tathandlung: #Körperliche #Misshandlung oder #Gesundheitsschädigung
cc) #Kausalität
dd) #Objektive #Zurechnung
b) #Qualifikation nach § 224 Abs. 1 #StGB
2. #Subjektiver #Tatbestand: #Vorsatz #Grundtatbestand + #Qualifikation
II. #Rechtswidrigkeit
III. #Schuld -
#Aufbaumöglichkeit #Prüfungsschema § 223 #StGB #Körperverletzung
I. #Tatbestand
1. #Objektiver #Tatbestand
a) #Tatobjekt: #Anderer #Mensch
b) #Tathandlung: #Körperliche #Misshandlung oder #Gesundheitsschädigung
c) #Kausalität
d) #Objektive #Zurechnung
2. #Subjektiver #Tatbestand: #Vorsatz
II. #Rechtswidrigkeit
III. #Schuld -
#Aufbaumöglichkeit #Prüfungsschema § 223 #StGB #Körperverletzung
I. #Tatbestand
1. #Objektiver #Tatbestand
a) #Tatobjekt: #Anderer #Mensch
b) #Tathandlung: #Körperliche #Misshandlung oder #Gesundheitsschädigung
c) #Kausalität
d) #Objektive #Zurechnung
2. #Subjektiver #Tatbestand: #Vorsatz
II. #Rechtswidrigkeit
III. #Schuld -
#Systematik der #Körperverletzungsdelikte;
#Unterscheidung von #Grundtatbestand und #Qualifikation;
#Unterscheidung von #Vorsatz und #Fahrlässigkeit;
#Qualifikation als #Prüfung nach dem #Grundtatbestand; #Vorsatz jeweils zu #thematisieren;
#Unterscheidung von #Körperverletzung §223 #StGB;
#Gefährliche #Körperverletzung §224 #StGB;
#Schwere #Körperverletzung §226 #StGB;
#Körperverletzung mit #Todesfolge §227 #StGB; -
#Systematik der #Körperverletzungsdelikte;
#Unterscheidung von #Grundtatbestand und #Qualifikation;
#Unterscheidung von #Vorsatz und #Fahrlässigkeit;
#Qualifikation als #Prüfung nach dem #Grundtatbestand; #Vorsatz jeweils zu #thematisieren;
#Unterscheidung von #Körperverletzung §223 #StGB;
#Gefährliche #Körperverletzung §224 #StGB;
#Schwere #Körperverletzung §226 #StGB;
#Körperverletzung mit #Todesfolge §227 #StGB;