#vorsatz — Public Fediverse posts
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Kein #Mord ohne #Motiv!? Oh doch!
Darüber sprechen der @Orkan_der_rechtspflege und ich, abrufbar ab Sonntag, 9.30h auf allen Kanälen.
Zugang zu allen Formaten und Plattformen mit unserem Podcast verschafft am komfortabelsten:
https://samt-vs-seide.letscast.fm/Unseren Video-Podcast gibt es hier:
https://peertube.art3mis.de/a/samtvsseide/video-channels1 Anwältin + 1 Richter + 1 Thema.
10 Minuten ohne Skript und ohne Schwurbel.Er hat kein Motiv! Er kann es nicht gewesen sein!
Ob jemand ein #Tatmotiv hatte oder nicht, ist vor allem für die #Ermittlungen interessant. Bei der #Strafbarkeit einer Tat interessiert das eigentlich nicht. Warum? Erklären wir!
Ist #Vorsatz nicht so etwas wie ein Motiv?
Was ist mit Absichtsdelikten?
Und die #Mordmerkmale?
Und wie war das jetzt mit der Bombe?Alles nah an einem Motiv dran, aber trotzdem knapp daneben. Auf das Motiv kann es aber bei der Strafzumessung ankommen.
FunFact: Das moderne Strafrecht ist kein #Gesinnungsstrafrecht
FunFact 2: Manchmal sind auch schon Vorbereitungen strafbar, selbst wenn es gar keine Tat gibt!
Mehr über Absichtsdelikte bei Jura online: https://jura-online.de/lernen/besondere-subjektive-tatbestandsmerkmale/4344/excursus/
Mehr über den subjektiven Tatbestand bei Jurafuchs: https://wissen.jurafuchs.de/definitionen/jqor9x3/tatbestand-subjektiver-vor-%C2%A7-13-stgb
Mehr über die Mordmerkmale bei Wikipedia: https://de.wikipedia.org/wiki/Mord_(Deutschland)
§ 89 a StGB: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__89a.html
#Justiz #Rechtsstaat #Gericht #Rechtsanwältin #Rechtsanwalt #Richter*in #JuraBubble #TeamResopal
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#Aufbau für #Gefährliche #Körperverletzung § 224 #StGB
I. #Tatbestand
1. #Objektiver #Tatbestand
a) #Grundtatbestand, § 223 Abs. 1 #StGB
aa) #Tatobjekt: #Andere #Person
bb) #Tathandlung: #Körperliche #Misshandlung oder #Gesundheitsschädigung
cc) #Kausalität
dd) #Objektive #Zurechnung
b) #Qualifikation nach § 224 Abs. 1 #StGB
2. #Subjektiver #Tatbestand: #Vorsatz #Grundtatbestand + #Qualifikation
II. #Rechtswidrigkeit
III. #Schuld -
#Aufbaumöglichkeit #Prüfungsschema § 223 #StGB #Körperverletzung
I. #Tatbestand
1. #Objektiver #Tatbestand
a) #Tatobjekt: #Anderer #Mensch
b) #Tathandlung: #Körperliche #Misshandlung oder #Gesundheitsschädigung
c) #Kausalität
d) #Objektive #Zurechnung
2. #Subjektiver #Tatbestand: #Vorsatz
II. #Rechtswidrigkeit
III. #Schuld -
#Voraussetzungen für die #Strafbarkeit; #Prüfungsschema
I. #Tatbestandsmäßigkeit
#Handlung #Erfolg #Kausalität #Zurechnung, #VorsatzII. #Rechtswidrigkeit
#Fehlen von #RechtfertigungsgründenIII. #Schuld
#Fehlen von #Schuldausschließungsgründen und #Entschuldigungsgründen#Unterscheidung von #Empirischer (#Handlung und #Erfolg) und #Normativer #Ebene (#Missbilligte #Risikoschaffung und #Realisierung des #Risikos)
#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 02a -
#Prüfungsschema #Tatbestandsmäßigkeit h.M.
1. #Objektiver #Tatbestand
a. #tatbestandsmäßige #Handlung
b. #Eintritt des #tatbestandsmäßigen #Erfolgs
c. #Kausalität
d. #objektive #Zurechnung2. #subjektiver #Tatbestand = #Vorsatz
#Spezialfall #Schema #Rostalski: #Verzicht auf #Unterscheidung #Subjektivität / #Objektivität als #Zurechnung
#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 02 -
#Prüfungsschema an #Frage #orientiert, was eine #Tat im #Sinn einer #Straftat ist.
#Unrecht: #Verstoß gegen #Verhaltensnorm;
I. #Tatbestandsmäßigkeit: #Handlung, #Erfolg, #Kausalität, #Zurechnung, #Vorsatz
II. #Rechtswidrigkeit: #Fehlen von #Rechtfertigungsgrund
III. #Schuld: #Fehlen von #Schuldausschließungsgrund / #Entschuldigungsgrund#Mögliches #Ergebnis: #Erfüllung der #Sanktionsnorm
#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 02