#vorsatz — Public Fediverse posts
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Mord mit mehrfach-#Vorsatz + ohne Reue = mildernde Umstände, nur 4 ½ Jahre Haft.
Heinz P. aus #Gartz an der Oder (#Uckermark) ist ein #Mercedes-Fahrer, der regelmäßig viel zu schnell mit seinem #Benz rast: mal wird er mit 52 km/h #GeschwindigkeitsÜberschreitung in einer geschlossenen Ortschaft geblitzt; noch drei Tage vor dem #Mord wird er außerorts mit 64 km/h Überschreitung gemessen.
Er ist Geschäftsführer einer Hausverwaltungsfirma und Familienvater.
Am 24. Februar 2023 (ein Arbeitstag) fängt er schon morgens früh an zu #saufen, so dass er zum Zeitpunkt des Mordes 2,7 ‰ #Alkohol im Blut hat. Er setzt sich in seinen Mercedes, um mit einem Mitarbeiter von #Gryfino (Polen) nach #Wartin zu rasen. Der Mitarbeiter bittet ihn mehrfach, nicht so zu rasen.
Auf dem Weg rast er auch wieder durch Gartz, über einen #Bürgersteig, so dass ein #Fußgänger mit seinen Hunden gerade noch in #Todesangst zur Seite springen kann.
Auf der #Landstraße rast er danach an einem #Autozei-#Streifenwagen vorbei, einer der #Beamten sagt später vor Gericht aus, das war so schnell, dass das #Polizeiauto davon "rüttelte", sie hatten aber keine Lust ihn deshalb anzuhalten.
In einer leichten Kurve der L 27 zwischen #Hohenselchow und #Casekow rast Heinz P. mit knapp 200 km/h in den #Gegenverkehr und #ermordet so einen entgegekommenden #Autofahrer, der dort vorschriftsmäßig #Tempo100 :traffic_de_274_100: km/h fährt.
Heinz P. wird nur ganz leicht verletzt, sein #Beifahrer überlebt #schwerverletzt. Gegenüber der #Polizei und auch noch bis kurz vor dem Ende der #Gerichtsverhandlung behauptet er, garnicht selbst gefahren zu sein. Den Angehörigen des Ermordeten lässt er von seinem #Anwalt ausrichten, dass ihn der #Unfall "sehr belaste".
1. Instanz: 4 ½ Jahre Haft, in 1 ½ Jahren darf er wieder #Führerschein machen.
Quellen: https://www.nordkurier.de/regional/uckermark/familienvater-nach-unfall-mit-todesopfer-bei-casekow-zu-haft-verurteilt-4020202 + https://www.diebrandenburger.de/justiz/reines-truemmerfeld-angeklagter-schweigt-nach-unfall-3060289 + https://www.pressreader.com/germany/templiner-zeitung-9BMW/20251014/282067693142712 + https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2025/09/brandenburg-prozess-neuruppin-auto-unfall-casekow-uckermark-tot-betrunken.html
Landkarte: https://www.openstreetmap.org/way/94957503#Autoterror #milderndeUmstände #Autojustiz #Autoproblem #Blechterror #AutoPolizei #Raser #Totraser #Raserurteil #Raserunfall #Alleinrennen #GeschwindigkeitsÜbertretung #Promille #keineReue #Gerichtsurteil #GerichtsurteileFürAutofahrer #Haftstrafe #Gefängnis #keinUnfall
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Unser 2. #Vorsatz fürs neue Jahr: Euch 2024 komfortabler, klimafreundlicher & entspannter ans Ziel zu bringen. 🚗 🚆 🚲 Mit einem super Team aus #Mobilität & #Digitalisierung: dem digitalen Ökosystem für #Mobilitätsdaten. Mehr Infos zur #Digitalstrategie: https://digitalstrategie-deutschland.de/mobilitaet/
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Warum verbessern wir die Welt nicht erstmal von uns aus weg und fangen logischerweise bei uns selbst an? Wenn ich selbst so viel verbessert habe, dass ich an einem Punkt bin, wo ich den Machtbereich von anderen berühre, kann ich einen Wunsch äußern. Wenn der Empfänger des Wunsches seine Macht nutzt, um zu gefallen, wird er darüber nachdenken. Entscheidet er sich den Wunsch zu erfüllen, können wir Dankbarkeit zeigen und bei Gelegenheit weitere Wünsche äußern. #vorsatz #2023 #kaizenkollektiv
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#Schwere #Körperverletzung § 226 #StGB
I. #Tatbestand
a) #Grundtatbestand, §§ 223-225, 226a #StGB
b) #Eintritt einer #schweren #Folge
c) #Kausalität zw. #Grundtatbestand und #schwere #Folge
d) #Wenigstens #Fahrlässigkeit bzgl. #Folge § 18 #StGB
e) #Spezifischer #Gefahrrealisierungszusammenhang
II. #Rechtswidrigkeit
III. #Schuld#Grundtatbestand inkl. #Vorsatz! #Fahrlässigkeit nach §18 nur für #schwere #Folge #erforderlich
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#Aufbau für #Gefährliche #Körperverletzung § 224 #StGB
I. #Tatbestand
1. #Objektiver #Tatbestand
a) #Grundtatbestand, § 223 Abs. 1 #StGB
aa) #Tatobjekt: #Andere #Person
bb) #Tathandlung: #Körperliche #Misshandlung oder #Gesundheitsschädigung
cc) #Kausalität
dd) #Objektive #Zurechnung
b) #Qualifikation nach § 224 Abs. 1 #StGB
2. #Subjektiver #Tatbestand: #Vorsatz #Grundtatbestand + #Qualifikation
II. #Rechtswidrigkeit
III. #Schuld -
#Aufbaumöglichkeit #Prüfungsschema § 223 #StGB #Körperverletzung
I. #Tatbestand
1. #Objektiver #Tatbestand
a) #Tatobjekt: #Anderer #Mensch
b) #Tathandlung: #Körperliche #Misshandlung oder #Gesundheitsschädigung
c) #Kausalität
d) #Objektive #Zurechnung
2. #Subjektiver #Tatbestand: #Vorsatz
II. #Rechtswidrigkeit
III. #Schuld -
#Systematik der #Körperverletzungsdelikte;
#Unterscheidung von #Grundtatbestand und #Qualifikation;
#Unterscheidung von #Vorsatz und #Fahrlässigkeit;
#Qualifikation als #Prüfung nach dem #Grundtatbestand; #Vorsatz jeweils zu #thematisieren;
#Unterscheidung von #Körperverletzung §223 #StGB;
#Gefährliche #Körperverletzung §224 #StGB;
#Schwere #Körperverletzung §226 #StGB;
#Körperverletzung mit #Todesfolge §227 #StGB;