#vorhersehbar — Public Fediverse posts
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#Gleichheit, #Gleichheitssatz
Art. 3 Abs. 1 GG#Kritik an #Hineinlesen von #Verhältnismäßigkeit in #Gleichheitssatz
#Ipsen
-> #Methodisch nicht #kontrollierbare #Abwägungsdiffusion
-> #Übermaßverbot passt nicht auf #Beziehungsgefüge
#Hufen
-> #Gleichheitsgerechtigkeit so nicht #vorhersehbar
#Kischel
-> #Schaffung #weiterer #Gleichheitssätze über Art. 3 Abs. 3 hinaus -
#Gleichheit, #Gleichheitssatz
Art. 3 Abs. 1 GG#Kritik an #Hineinlesen von #Verhältnismäßigkeit in #Gleichheitssatz
#Ipsen
-> #Methodisch nicht #kontrollierbare #Abwägungsdiffusion
-> #Übermaßverbot passt nicht auf #Beziehungsgefüge
#Hufen
-> #Gleichheitsgerechtigkeit so nicht #vorhersehbar
#Kischel
-> #Schaffung #weiterer #Gleichheitssätze über Art. 3 Abs. 3 hinaus -
#Arbeitsdefinition für #Fahrlässigkeit iSv #StGB
#Fahrlässig #verhält sich, wer #angesichts der von ihm #vorgefundenen #Sachlage, die nach seinem #individuellen #Verhältnissen #vorhersehbare, #vermeidbare und von #Rechts wegen zu #vermeidende #Möglichkeit der nicht #gerechtfertigten #Tatbestandsverwirklichung [bei #gegebener #Sonderverantwortlichkeit)] #schafft oder nicht #abwendet;
#Verhalten #Schaffen #Abwenden #Definition
#Freund, #Rostalski
#Strafrecht
#Allgemeiner #Teil S. 203 -
#Arbeitsdefinition für #Fahrlässigkeit iSv #StGB
#Fahrlässig #verhält sich, wer #angesichts der von ihm #vorgefundenen #Sachlage, die nach seinem #individuellen #Verhältnissen #vorhersehbare, #vermeidbare und von #Rechts wegen zu #vermeidende #Möglichkeit der nicht #gerechtfertigten #Tatbestandsverwirklichung [bei #gegebener #Sonderverantwortlichkeit)] #schafft oder nicht #abwendet;
#Verhalten #Schaffen #Abwenden #Definition
#Freund, #Rostalski
#Strafrecht
#Allgemeiner #Teil S. 203 -
Art. 103 Abs. 2 #GG:
#Unterscheidung von #Rückwirkungsverbot und #Bestimmtheitsgebot#Bestimmtheitsgebot; Zur #Frage der #unzulässigen #Delegation von #Gesetzgebungsbefugnis; Ist der #Straftatbestand in einer #Verordnung #enthalten, so #müssen #Voraussetzungen der #Strafbarkeit und #Art der #Strafe für den #Bürger schon #aufgrund des #Gesetzes #vorhersehbar sein.
#BVerfGE 78, 374, 381ff.
#Freund, #Rostalski - #Strafrecht #Allgemeiner #Teil, S. 32
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Art. 103 Abs. 2 #GG:
#Unterscheidung von #Rückwirkungsverbot und #Bestimmtheitsgebot#Bestimmtheitsgebot; Zur #Frage der #unzulässigen #Delegation von #Gesetzgebungsbefugnis; Ist der #Straftatbestand in einer #Verordnung #enthalten, so #müssen #Voraussetzungen der #Strafbarkeit und #Art der #Strafe für den #Bürger schon #aufgrund des #Gesetzes #vorhersehbar sein.
#BVerfGE 78, 374, 381ff.
#Freund, #Rostalski - #Strafrecht #Allgemeiner #Teil, S. 32