#volkening — Public Fediverse posts
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#Prüfung der #Qualifikation bei § 227 #StGB
#Körperverletzung mit #TodesfolgeNach #Grundtatbestand #schwere #Folge, #Kausalität, #Fahrlässigkeit im #Hinblick auf die #schwere #Folge
#Zurechnung:
#Problem des #Gefahrverwirklichungszusammenhang;
#Unmittelbarkeitszusammenhang als #Begriff #veraltet#Unterscheidung von #Letalitätslehre und #Vorliegen des #Gefahrverwirklichungszusammenhangs, wenn #Zusammenhang nicht #außerhalb jeder #Lebenserfahrung
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§ 227 #StGB
#Körperverletzung mit #Todesfolge#Besonderheit bei #Prüfung: #Zurechnung iSv #Spezifischer #Gefahrverwirklichungszusammenhang
#Zusammenhang zwischen #Tod und #besonderer #Gefährlichkeit der #Körperverletzung
#Letalitätslehre: #Realisierung der in einer an sich #tödlichen #Verletzung #angelegten #Todesgefahr; #Restriktive #Auslegung #aufgrund #hohen #Strafrahmens;
a.A.: #Unmittelbarkeitszusammenhang;
a.A.: #grobe #Fahrlässigkeit -
§ 227 #StGB
#Körperverletzung mit #Todesfolge#Besonderheit bei #Prüfung: #Zurechnung iSv #Spezifischer #Gefahrverwirklichungszusammenhang
#Zusammenhang zwischen #Tod und #besonderer #Gefährlichkeit der #Körperverletzung
#Letalitätslehre: #Realisierung der in einer an sich #tödlichen #Verletzung #angelegten #Todesgefahr; #Restriktive #Auslegung #aufgrund #hohen #Strafrahmens;
a.A.: #Unmittelbarkeitszusammenhang;
a.A.: #grobe #Fahrlässigkeit -
#Schwere #Körperverletzung §226 Abs.1 Nr.3 Var. 2-4 #StGB
#Siechtum
#Chronischer #Krankheitszustand
#Störung des #Allgemeinbefinden und #Schwinden der #Körperkraft mit #Folge #Hinfälligkeit.#Lähmung
#Beeinträchtigung der #Bewegungsfähigkeit eines #Körperteils, die den #ganzen #Körper in #Mitleidenschaft zieht.#Geistige #Krankheit
Alle #geistig-#seelischen #Beeinträchtigungen -
#Schwere #Körperverletzung § 226 #StGB
Abs. 1 Nr. 3 #StGB
#Erhebliche #dauernde #Entstellung als #schwere #Folge
#Erhebliche #Entstellung: #Erhebliche #Verschlechterung des #Aussehens, nach #Ausmaß #psychisch-#sozialer #Nachteile auf #Grund der #Entstellung.
#Ähnliche #Schwere wie bei #anderen #Varianten des § 226 Abs. 1 #StGB;#Sichtbarkeit in #bestimmten #sozialen #Situationen #ausreichend;
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#Schwere #Körperverletzung § 226 #StGB
Abs. 1 Nr. 3 #StGB
#Erhebliche #dauernde #Entstellung als #schwere #Folge
#Erhebliche #Entstellung: #Erhebliche #Verschlechterung des #Aussehens, nach #Ausmaß #psychisch-#sozialer #Nachteile auf #Grund der #Entstellung.
#Ähnliche #Schwere wie bei #anderen #Varianten des § 226 Abs. 1 #StGB;#Sichtbarkeit in #bestimmten #sozialen #Situationen #ausreichend;
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#Schwere #Körperverletzung §226 #StGB
Abs.1 Nr.2 #StGB
#Verlust oder #dauernde #Unbrauchbarkeit eines #wichtigen #Körpergliedes
#Körperglied: #Körperteil, der durch ein #Gelenk mit dem #Rumpf oder einem #anderen #Körperglied #verbunden ist.
#Wichtiges #Körperglied:
#wesentliche #Beeinträchtigung des #Körpers in seinen #regelmäßigen #Verrichtungen;
#Abstellen auf #konkreten #Körper -
#Schwere #Körperverletzung §226 Abs.1 Nr.1 #StGB #Definitionen:
#Verlieren
#Fähigkeit #aufgehoben, #Ausfall über #längeren #Zeitraum und auf #absehbare #Zeit keine #Heilung. #Verlust der #Fähigkeit selbst.#Sehkraft
#Fähigkeit, #Gegenstände nach #Umrissen und #Art zu #erkennen#Gehör, #Sprechen
#Fähigkeit, #artikulierte #Laute zu #verstehen, zu #erzeugen#Fortpflanzungsfähigkeit:
#Zeugung, #Empfängnis, #Austragung, #Gebähren; -
#Schwere #Körperverletzung §226 Abs.1 Nr.1 #StGB #Definitionen:
#Verlieren
#Fähigkeit #aufgehoben, #Ausfall über #längeren #Zeitraum und auf #absehbare #Zeit keine #Heilung. #Verlust der #Fähigkeit selbst.#Sehkraft
#Fähigkeit, #Gegenstände nach #Umrissen und #Art zu #erkennen#Gehör, #Sprechen
#Fähigkeit, #artikulierte #Laute zu #verstehen, zu #erzeugen#Fortpflanzungsfähigkeit:
#Zeugung, #Empfängnis, #Austragung, #Gebähren; -
#Gefährliche #Körperverletzung § 224 #StGB
Abs. 1 Nr. 5 #StGB #mittels einer das #Leben #gefährdenden #Behandlung
#Problem: #Erforderlichkeit #abstrakter oder #konkreter #Gefahr;
E.A.: #Konkrete #Gefährlichkeit #erforderlich, so dass #Todeseintritt nur noch vom #Zufall #abhängig ist.
H.M.: Nach #konkreten #Umständen #generelle #Eignung zur #Gefährdung des #Lebens.
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#Gefährliche #Körperverletzung § 224 #StGB
Abs. 1 Nr. 4 #StGB #Begehung mit einem #anderen #Beteiligten #gemeinschaftlich
#Definitionen
#Beteiligte: #Täter und #Teilnehmer: § 28 #StGB #Anstifter oder #Gehilfe
#Täter: § 25 #StgB
#Teilnehmer: §§ 26, 27 #StGB#Gemeinschaftlich: #Einverständliches #Zusammenwirken
#Abstrakt #erhöhte #Gefährlichkeit #ausreichend zur #Verwirklichung der Tatbestandsvoraussetzungen. (h.M.)
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#Gefährliche #Körperverletzung § 224 #StGB
Abs. 1 Nr. 3 #StGB mittels eines #hinterlistigen #Überfalls
#Definitionen
#Überfall: Ein für das #Opfer #überraschender #Angriff
#Hinterlistig: #Planmäßiges #verbergen der #Angriffsabsicht, um #dadurch dem #Gegner die #Abwehr des nicht #erwarteten #Angriffs und eine #Vorbereitung auf die #Verteidigung zu #erschweren.
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#Gefährliche #Körperverletzung § 224 #StGB
Abs. 1 Nr. 3 #StGB mittels eines #hinterlistigen #Überfalls
#Definitionen
#Überfall: Ein für das #Opfer #überraschender #Angriff
#Hinterlistig: #Planmäßiges #verbergen der #Angriffsabsicht, um #dadurch dem #Gegner die #Abwehr des nicht #erwarteten #Angriffs und eine #Vorbereitung auf die #Verteidigung zu #erschweren.
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#Gefährliche #Körperverletzung § 224 #StGB
Abs. 1 Nr. 2 #StGB mittels einer #Waffe oder eines #anderen #gefährlichen #Werkzeugs
#Definitionen
#Werkzeug: Für #bestimmte #Zwecke #geformter #Gegenstand, mit dessen #Hilfe etwas #bearbeitet wird.
#Gegenstand: Nur #feste #Körper
#Gefährlich: Nach den #konkreten #Umständen der #Verwendung #Eignung zur #Verursachung #erheblicher #Verletzung
#Waffe: Zur #Beibringung von #Verletzungen #bestimmt.
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#Gefährliche #Körperverletzung §224 #StGB
Abs.1 Nr.1 #StGB durch #Beibringung von #Gift oder #anderen #gesundheitsschädlichen #Stoffen
#Definitionen
#Gift: #Jeder #anorganische oder #organische #Stoff, der durch #chemische oder #chemisch-#physikalische #Wirkung die #Gesundheit zu #schädigen #vermag.
#Andere #Stoffe: #Sonstige #Wirkweise ohne #Zuführung #kinetischer #Energie
#Gesundheitsschädlich: #Eignung zur #Schädigung der #Gesundheit
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#Gefährliche #Körperverletzung §224 #StGB
Abs.1 Nr.1 #StGB durch #Beibringung von #Gift oder #anderen #gesundheitsschädlichen #Stoffen
#Definitionen
#Gift: #Jeder #anorganische oder #organische #Stoff, der durch #chemische oder #chemisch-#physikalische #Wirkung die #Gesundheit zu #schädigen #vermag.
#Andere #Stoffe: #Sonstige #Wirkweise ohne #Zuführung #kinetischer #Energie
#Gesundheitsschädlich: #Eignung zur #Schädigung der #Gesundheit
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#Systematik der #Körperverletzungsdelikte;
#Unterscheidung von #Grundtatbestand und #Qualifikation;
#Unterscheidung von #Vorsatz und #Fahrlässigkeit;
#Qualifikation als #Prüfung nach dem #Grundtatbestand; #Vorsatz jeweils zu #thematisieren;
#Unterscheidung von #Körperverletzung §223 #StGB;
#Gefährliche #Körperverletzung §224 #StGB;
#Schwere #Körperverletzung §226 #StGB;
#Körperverletzung mit #Todesfolge §227 #StGB; -
#Strafbarkeit ist #unabhängig von #Strafantrag: #Verfolgungsvoraussetzung;
Insofern eigener #Prüfungspunkt nach III. #Schuld im #Prüfungsschema;
idR. laut #Sachverhalt für #Strafrecht I: "#Erforderliche #Strafanträge sind #gestellt."
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#Kausalität als #Problem;
In #dubio pro #reo
#Rechtsgrundlage: Art. 103 Abs. 2 #GG, Art. 6 Abs. 2 #EMRK, § 261 #StPO;#Gegenposition: #Risikoerhöhungslehre als #Ersatz #unmittelbar #kausaler #Zurechnung mit einem #maßgeblichen #Zurechnungskriterium #Risikoerhöhung.
#Contra: #Annahme der #Realisierung der #Gefahr beim #normwidrigen #Verhalten im #Vergleich zum #erlaubten #Risiko einzig durch #Erhöhung der #Chance des #Erfolgseintritt -
#Kausalität als #Problem;
In #dubio pro #reo
#Rechtsgrundlage: Art. 103 Abs. 2 #GG, Art. 6 Abs. 2 #EMRK, § 261 #StPO;#Gegenposition: #Risikoerhöhungslehre als #Ersatz #unmittelbar #kausaler #Zurechnung mit einem #maßgeblichen #Zurechnungskriterium #Risikoerhöhung.
#Contra: #Annahme der #Realisierung der #Gefahr beim #normwidrigen #Verhalten im #Vergleich zum #erlaubten #Risiko einzig durch #Erhöhung der #Chance des #Erfolgseintritt -
#Gefährliche #Körperverletzung
§224 #StGB Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2#Definition #Gefährliches #Werkzeug
#Gegenstand, der aufgrund seiner #objektiven #Beschaffenheit und der #Art seiner #Verwendung im #konkreten #Fall #geeignet ist, #erhebliche #Verletzungen herbeizuführen. -
#Definition #Körperverletzung
§223 #StGB#Körperliche #Misshandlung
jede #Substanzverletzung sowie jede #üble, #unangemessene #Behandlung, die das #körperliche #Wohlbefinden nicht nur #unerheblich #beeinträchtigt#Gesundheitsschädigung
jedes #Hervorrufen, #Steigern, oder #Aufrechterhalten eines #pathologischen #Zustandes. Unter einem #pathologischen #Zustand versteht man jede #nachteilige #Abweichung vom #Normalzustand#Beeinträchtigung #Körper #Pathologie
#Völkening
#Strafrecht I 05 -
Der #Streit als #juristisches #Problem
#Problemstellungen:
- #Unklare #Definitionen
- #Ausfüllungsbedürftige #Merkmale
- #Rechtsfortbildung
-> #Ungeschriebene #Tatbestandsmerkmale
-> #Teleologische #Reduktion
-> #Analogien#Perspektivität als #Lösung durch #Vertretbarkeit einer #Lösungsansicht iSv #Legitimität von #Argumentation
#Gutachten #Gutachtenstil #Medienwechsel #Buchdruck #Streitdarstellung #Auslegungsmethode
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Der #Streit als #juristisches #Problem
#Problemstellungen:
- #Unklare #Definitionen
- #Ausfüllungsbedürftige #Merkmale
- #Rechtsfortbildung
-> #Ungeschriebene #Tatbestandsmerkmale
-> #Teleologische #Reduktion
-> #Analogien#Perspektivität als #Lösung durch #Vertretbarkeit einer #Lösungsansicht iSv #Legitimität von #Argumentation
#Gutachten #Gutachtenstil #Medienwechsel #Buchdruck #Streitdarstellung #Auslegungsmethode
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#Prüfungsreihenfolge im #Strafrecht
#Bildung von #Handlungsabschnitten / #Tatkomplexen;
#Überschriften für #Tatkomplexe ohne #rechtliche #Wertung;
#Sammlung der in #Betracht kommenden #Deliktstatbestände für jeden #Handlungsabschnitt#Prüfungsreihenfolge innerhalb der #Handlungsabschnitte:
#Zweckmäßigkeitserwägungen #einhalten;
#Mehrere #Beteiligt(e) #einzeln #prüfen; #Tatnächste zuerst#Rostalski / #Völkening - #Strafrecht I
#Vorlesung 05 -
#Prüfungsreihenfolge im #Strafrecht
#Bildung von #Handlungsabschnitten / #Tatkomplexen;
#Überschriften für #Tatkomplexe ohne #rechtliche #Wertung;
#Sammlung der in #Betracht kommenden #Deliktstatbestände für jeden #Handlungsabschnitt#Prüfungsreihenfolge innerhalb der #Handlungsabschnitte:
#Zweckmäßigkeitserwägungen #einhalten;
#Mehrere #Beteiligt(e) #einzeln #prüfen; #Tatnächste zuerst#Rostalski / #Völkening - #Strafrecht I
#Vorlesung 05 -
#Sprachliche #Gestaltung des #Obersatzes:
-> #Wegen ... #strafbar gemacht
-> #Konkretes #Verhalten als #Anknüfpungspunkt für die #Prüfung muss #benannt werden.
-> #Empfehlung #Indikativ;#Einstieg in #Tatbestandsvoraussetzungen; Bsp. #Tatbestand #fremder #Sache bei #Sachbeschädigung nach § 303 #StGB
#Klassischer #Vierschritt -
#Sprachliche #Gestaltung des #Obersatzes:
-> #Wegen ... #strafbar gemacht
-> #Konkretes #Verhalten als #Anknüfpungspunkt für die #Prüfung muss #benannt werden.
-> #Empfehlung #Indikativ;#Einstieg in #Tatbestandsvoraussetzungen; Bsp. #Tatbestand #fremder #Sache bei #Sachbeschädigung nach § 303 #StGB
#Klassischer #Vierschritt