#verwendung — Public Fediverse posts
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Nachdem 2012 die #chinesische #Variante von #Twitter - #Weibo, das als #Werkzeug für #demokratischen #öffentlichen #Diskurs #Verwendung gefunden hatte, mit #Zensur, #Strafen und #Verhaftungen #bekämpft wurde, hat #Tencent mit der #KP zusammen #Wechat hervorgebracht, bei dem ein #Zusammenschluss nur in #kleinen #Gruppen von #maximal 500 #Personen #erlaubt und #möglich ist.
#China #Diktatur #Autoritarismus #Regime
#SZ 27.07.23 #Feuilleton S. 9, Kai #Strittmatter - Alles eins, alles meins
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#Augenblicksversagen - für #kurze #Zeit nicht mit der #erforderlichen #Sorgfalt #handeln.
Bei #missbräuchlichen #Verwendung eines #Zahlungsinstruments habe der #Zahler keine #Haftung, was es #angeblich in § 675 #BGB heiße. Es sei denn, der #Kunde habe #grob #fahrlässig #gehandelt.
#Kreditkartenbetrug; #Enkeltrick; #Trickbetrug
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__675.html
#Zeit, 29.09.22, #Verbrechen, S.20, Kerstin #Bund - #Gier. #Faulheit. #Ignoranz -
#Hinweis auf #Studiengang #Weltraumbergbau
Das #Weltall als #Ressource für die #Verwendung von #Ressourcen im #Weltraum: #Verzicht auf #Notwendigkeit des #Transportes von #Rohstoffen durch #Erdatmosphäre.
#Praktische #Studiengänge als #Bedingung für das #Erarbeiten von #Möglichkeiten.
Vgl. #Institut für #Luftrecht, #Weltraumrecht und #Cyberrecht
#Universität zu #Köln
https://ilwr.jura.uni-koeln.de/#FAS, 24.1.21, S. 53, #Wissenschaft, Ein #Studium für #Pioniere, Piotr #Heller
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#Unverletzlichkeit der #Wohnung
Art. 13 GG#Rechtfertigung von #Eingriffen in den #Schutzbereich
#Abhängig von #Art der #Beeinträchtigung, #Verwendung #technischer #Hilfsmittel und #verfolgtem #Zweck;
#Durchsuchung; #Verwendung #technischer #Hilfsmittel;
-> #Schrankenschranke je #Richtervorbehalt#Absolute #Grenze: #Schutz des #Intimbereichs, #geschützt durch #Menschenwürde Art. 1 GG
#Unterscheidung #präventiver und #repressiver #Schutz
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im #BGB als #Unterscheidung zum #ius #aequuum; #billiges #Recht, womit #Normen gemeint sind, die #wertausfüllungsbedürftigen #Tatbestand #enthalten oder bzgl. #Rechtsfolge #Ermessensspielraum #zulassen; #Unterscheidung zum #Naturrecht mit dem im #römischen #Recht von #strengem #Recht unterschieden wurde durch #Kulturbezug statt #Naturbezug der #Verwendung;
#Referenz zu #Zeit und #Wandel; #Wertung, #Normativität
#Brox, #Walker #BGB #Allgemeiner #Teil, S. 22