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  1. Pilotprojekt Verhaltensscanner in Berlin

    „Die Möglichkeit der anonymen Nutzung des öffentlichen Raums verschwindet“

    Wir sprechen mit der Berliner Datenschutzbeauftragten Meike Kamp über die automatisierten Verhaltensscanner, die in Kürze an mehreren Orten in Berlin die Menschen anlasslos dauerfilmen sollen. Sie kritisiert das Vorhaben, sieht verpflichtende Kontrollen der neuen Technologie durch ihre Behörde jedoch skeptisch.

    Am Kottbusser Tor in Berlin beginnt ein zunächst vierwöchiges Pilotprojekt zur polizeilichen Videoüberwachung mit automatisierten Verhaltensscannern. Eine Software wird dann permanent Aufnahmen von Videokameras danach auswerten, ob vorgegebene Verhaltens- oder Bewegungsmuster darin zu finden sind. Der Test wird im nächsten Jahr noch erweitert: Der Alexanderplatz und die Warschauer Brücke sollen dann ebenfalls mit Verhaltenserkennung überwacht werden, denn diese Orte sind auch als „kriminalitätsbelastete Orte“ ausgewiesen.

    Der Test soll „voraussichtlich im 4. Quartal 2026“ starten, wie aus einer Antwort der Berliner Senatsverwaltung für Inneres auf eine Anfrage der Grünen hervorgeht. Auch an der Warschauer Brücke soll es schon bald losgehen: Es ist eine Inbetriebnahme „bis Ende 2026“ geplant. Beim Alexanderplatz und beim Görlitzer Park ist die Umsetzung dagegen für das Jahr 2027 geplant.

    Auch für den polizeilichen Objektschutz rund um das Berliner Rote Rathaus soll die automatisierte Verhaltensüberwachung kommen. Dort und außerdem am Sitz der Senatsverwaltung für Inneres und am Jüdischen Museum ist der Start von Tests „voraussichtlich im 2. Quartal 2027“ vorgesehen.

    Ob die Projekte, die automatisiert Gefahrensituationen identifizieren sollen, nach der Wahl am Sonntag in Berlin unverändert weiterlaufen, ist noch nicht klar. Denn welche Regierungskonstellation zustandekommt, steht bisher nicht fest. Die Partei mit den meisten Stimmen in Berlin, die Linke, hatte angekündigt, die polizeilichen Befugnisse bei Videoüberwachung und anlasslosen Kontrollen wieder zurückschneiden zu wollen. Zusammen mit den Grünen zogen sie gegen das Polizeigesetz vor den Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin. Auch die Voraussetzung der Videoüberwachung, nämlich die Ausweisung von gesonderten kriminalitätsbelasteten Orten, versprach die Linke abzuschaffen.

    Als Dienstleister für die Dauerbeobachtung hatte der Konzern Adesso SE nach der Ausschreibung den Zuschlag erhalten, Partner ist die Staige GmbH, an der Adesso beteiligt ist und von der die Software geliefert wird. Welches auffällige Verhalten zu einer Alarmierung führen soll, geht aus einem Leistungsverzeichnis hervor.

    Am Kottbusser Tor sind die Verhaltensscanner-Kameras schon installiert. Billig wird das Vorhaben für die Berliner Steuerzahler nicht: Die „Gesamtinvestivkosten“ allein für diesen Bereich gibt die Senatsverwaltung für Inneres mit 1.888.000 Euro an. Obendrauf sollen dort jährliche Betriebskosten von 349.000 Euro kommen.

    Wir sprechen mit der Berliner Beauftragten für Datenschutz und InformationsfreiheitMeike Kamp über die rechtliche Seite der automatisierten Verhaltensüberwachung und das Allgemeine Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG) – so heißt das Berliner Polizeigesetz, dessen Novelle 2026 die Verhaltensscanner ermöglicht hat.

    Was ist ein „kriminalitätsbelasteter Ort“?

    Das Pilotprojekt zur Verhaltenserkennung soll Menschen dauerhaft filmen und ihr Verhalten analysieren. Welche datenschutzrechtlichen Fragen ergeben sich daraus? Was ist der Inhalt der aktuellen Prüfung durch Ihre Behörde?

    Zum laufenden Verfahren kann ich mich nicht äußern, aber unabhängig vom konkreten Projekt spielen aus Datenschutzsicht beim Einsatz solcher KI-Systeme das Training und die Datenarten, die Wirksamkeit von Anonymisierungs- bzw. Pseudonymisierungsverfahren, die technische Implementierung der Trainingsumgebung bzw. die Infrastruktur auf der ein KI-System läuft eine Rolle. Außerdem geht es um Verfahren und Klassifizierung der Erkennungsfälle und die polizeirechtliche Rechtsgrundlage für solche Fälle, Erkennungsraten und Kennziele, Maßnahmen zur Löschung bzw. Umsetzung weiterer Betroffenenrechte und Transparenzmaßnahmen. Zudem sind auch die Diskriminierungsrisiken relevant, die aus dem Einsatz eines KI-Systems entstehen können.

    Der Projektstart ist im Bereich Kottbusser Tor, weitere sogenannte stark „kriminalitätsbelastete Orte“ sollen folgen. Wie ist in Berlin ein „kriminalitätsbelasteter Ort“ definiert und welche Einschränkungen der Grundrechte gelten dort?

    Was ein kriminalitätsbelasteter Ort ist und wie dieser eingestuft wird, regelt § 17a ASOG. Demnach bestimmt das in der Regel die Senatsverwaltung für Inneres durch eine Rechtsverordnung und informiert darüber das Abgeordnetenhaus. Die Voraussetzungen für die Einstufung als kriminalitätsbelasteter Ort bleiben niedrigschwellig. Es müssen lediglich Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dort Personen Straftaten von erheblicher Bedeutung verabreden, vorbereiten oder verüben. Die Polizei Berlin hat eine Liste der Orte auf ihrer Website veröffentlicht.

    Ich habe mich während der ASOG-Novelle dafür ausgesprochen, dass das Parlament über diese wesentliche Frage entscheiden sollte. Schließlich bildet die Einstufung eines Ortes als kriminalitätsbelastet eine Grundlage für den Einsatz von Videoüberwachung und auch anderer polizeirechtlicher Befugnisse. Es handelt sich folglich um ein ganz wesentliches Tatbestandsmerkmal, dass die Möglichkeit auslöst, mit polizeilichen Maßnahmen auch in Grundrechte einzugreifen. Auch der Einsatz der automatisierten Verhaltensmustererkennung wird dadurch möglich.

    Bei den kriminalitätsbelasteten Orten handelt es sich um öffentliche Räume in der Innenstadt, die täglich von vielen zehntausenden Menschen genutzt werden und teils ineinander übergehen. Eine Videoüberwachung dieser Orte führt dazu, dass sehr viele Menschen erfasst werden, die sich dort aufhalten, ohne dass diese für die Überwachungsmaßnahme einen Anlass gesetzt haben. Mit dem Görlitzer Park ist zum Beispiel eine der wenigen Grünanlagen in Kreuzberg als kriminalitätsbelasteter Ort eingestuft. Personen, die der Videoüberwachung ausweichen wollen, müssten auf die Freizeitnutzung in dem Park verzichten.

    Was wäre als ein „Erfolg“ der softwarebasierten Videoüberwachungsauswertung an diesen stark „kriminalitätsbelasteten Orten“ zu werten?

    Ich denke nicht in Kategorien wie „Erfolg“, sondern messe polizeiliche Maßnahmen danach, ob die festgelegten Ziele und Zwecke legitim sind, ob die Maßnahme geeignet und erforderlich ist, diese Ziele zu erreichen, und ob eine Maßnahme überhaupt so ausgestaltet werden kann, dass sie insgesamt nicht unverhältnismäßig in die Grundrechte eingreift.

    „Keine näheren Informationen“ zum Vorab-Test

    An welche datenschutzrechtlichen Vorgaben ist die Polizei bei diesem Pilotprojekt im öffentlichen Raum gebunden?

    Maßgeblich sind neben den Befugnissen im ASOG, dort vor allem § 24e ASOG, insbesondere die sogenannte JI-Richtlinie. Diese europäische Richtlinie regelt unter anderem den Schutz personenbezogener Daten durch die Gefahrenabwehr- und Strafverfolgungsbehörden – sie ist quasi die DSGVO für die Polizei.

    Mit welchen Daten wurde die eingesetzte Software zur Verhaltenserkennung trainiert? Waren Sie als Datenschutzbeauftragte beim Trainingberatend einbezogen?

    Dazu kann ich zum jetzigen Zeitpunkt nichts sagen. Meine Behörde war bei der Auswahl der Software und beim Training nicht eingebunden. Diesen Fragen werden wir im Rahmen unserer Prüfung nachgehen.

    Die Polizei hat gegenüber dem rbb angegeben, die eingesetzte Software bereits im Mai auf einer eigenen Liegenschaft „erfolgreich“ getestet zu haben. Sind Ihnen die Ergebnisse dieses Tests bekannt und zugänglich gemacht worden? Wissen Sie, welche Art von Tests stattfanden und in welcher Testumgebung die Software erprobt wurde?

    Dazu habe ich bisher keine näheren Informationen.

    Falschpositive Alarme lassen sich nicht vollständig ausschließen

    Welche Fehlerquoten (Fehlalarme) solcher Tests erachten Sie als noch akzeptabel, wenn solche Software tatsächlich in dem Pilotprojekt im Einsatz ist?

    Falschpositive Alarme werden sich nicht vollständig ausschließen lassen. Wichtig ist, dass stets an einer Verringerung der Fehlerquote gearbeitet wird und sichergestellt ist, dass – wie in der Rechtsgrundlage vorgesehen – ein Einsatz nur nach menschlicher Entscheidung ausgelöst wird.

    Die Frage nach der Fehlerquote ist schwer zu beantworten: Dass Straftaten deutlich seltener sind als vergleichbare Gegebenheiten, stellt hohe Anforderungen an die Performance des eingesetzten Systems. Fehlerquoten, die höher als die Wahrscheinlichkeit von Straftaten sind, können dazu führen, dass es überwiegend zu Fehlalarmen kommt.

    Mit welchen Daten könnte die Videoüberwachung mit Verhaltensscannern nach den Neuregelungen im ASOG kombiniert werden? Wo sehen Sie besonders problematische Aspekte?

    Die vielen Verweise im Gesetzestext erschweren eine Gesamtbetrachtung aller Befugnisse und ihrer Auswirkungen in der Praxis deutlich. Ich bin mir nicht sicher, ob selbst den Verfassern klar ist, welche Daten tatsächlich in der automatisierten Analyseplattform oder im KI-Training landen können. Oder welche Befugnisse gleichzeitig an einem Ort eingesetzt werden könnten – dabei ist das im Bereich der polizeilichen Befugnisse von sehr großer Bedeutung.

    Die neuen Vorschriften ermöglichen in jedem Fall die retrograde Auswertung gespeicherter Bildaufzeichnungen über einen Zeitraum von bis zu einem Monat, in Einzelfällen länger. Klar ausgeschlossen ist im Gesetz aber eine Nutzung der Bildaufzeichnungen für die biometrische Fernidentifizierung wie Gesichts- oder Gangerkennung.

    Das ist, zusammen mit dem Verbot des automatisierten Auslösens behördlicher Maßnahmen, eine wichtige Grenze, verhindert aber nicht eine anlassbezogene Identifizierung einzelner Personen aus dem gespeicherten Videomaterial. Eine händische Profilbildung etwa zu Bewegungen oder Sozialkontakten im überwachten Bereich bleibt damit auch nachträglich technisch möglich.

    Eine Verknüpfung mit anderen Daten über die automatisierte Analyseplattform kann dabei anlassbezogen möglich sein, etwa wenn Videoaufnahmen bereits als Beweismittel in Betracht kommen, aber die Videoaufnahmen und deren automatisierte Auswertung nicht zu den Datenarten gehören, die dort von der Polizei en bloc eingepflegt werden dürfen.

    Alles in allem fehlt es im gesamten Polizeigesetz an einer befugnisübergreifenden Gesamtbetrachtung, die nicht nur die einzelne Maßnahme in den Blick nimmt und diese auf Verfassungskonformität prüft. Es müsste eben auch geschaut werden, wie sich die Situation in der Realität einer Großstadt wie Berlin mit engen räumlichen Verhältnissen gestaltet. Ich sehe die Gefahr, dass große Teile der Berliner Innenstadt kaum unüberwacht passiert werden können und die Möglichkeit der anonymen Nutzung des öffentlichen Raums, die eigentlich selbstverständlich sein müsste, verschwindet.

    Wie man zu datensparsameren Verfahren kommen kann

    Die rechtliche Eingriffsschwelle für die automatisierte Verhaltensüberwachung unterscheidet sich nicht von denen der Videoüberwachung ohne Softwareauswertung. Halten Sie das für angemessen und konform mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, auch weil eine intransparente „KI“ trainiert und zum Einsatz kommen darf?

    Unser Prüfverfahren ist noch nicht abgeschlossen, eine Bewertung der eingesetzten Technik anhand der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Einsatz komplexer automatisierter Auswertung und Analyse können wir daher derzeit nicht abschließend vornehmen.

    Transparenz ist ein wichtiger Faktor. Wenn aber mit Hilfe von wirksamen Anonymisierungstechniken oder zum Beispiel mit synthetischen Daten trainiert wird und KI-gestützte Verfahren dazu führen würden, dass besser zwischen relevanterem und nicht relevantem Videomaterial unterschieden wird und besser selektiv angezeigt und gespeichert wird, könnte dies auf lange Sicht auch zu datensparsameren Verfahren führen. Dazu müssten datensparsamere Ermittlungsmethoden aber neben den polizeilichen Zwecken gleichermaßen Ziel des Einsatzes sein.

    Sollten verpflichtende Kontrollen dieser Technologie durch Sie als Datenschutzbeauftragte vorgeschrieben werden?

    Verpflichtende Stichprobenkontrollen durch meine Behörde sieht das ASOG für bestimmte Überwachungsbefugnisse bereits vor. Ich stehe verpflichtenden Kontrollen skeptisch gegenüber, denn sie können auch meine Unabhängigkeit betreffen.

    Was ist, wenn ich nicht mit angemessenen Ressourcen ausgestattet werde und aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung zu Kontrollen gezwungen werde, die ich gegenüber anderen eingriffsintensiveren Vorgängen, für die ich dann keine Ressourcen habe, priorisieren müsste. Zudem, was nutzen verpflichtende Kontrollen, wenn meine Befugnisse nicht ausreichen, um eine weitere Verarbeitung zu untersagen oder ein Bußgeld zu verhängen. Dann werden verpflichtende Kontrollen als „kompensatorische“ Maßnahmen für die Grundrechtseingriffe ins Gesetz geschrieben, obwohl sie dies in letzter Konsequenz nicht sind.

    Vielen Dank für das Interview!

    Constanze Kurz ist promovierte Informatikerin, Autorin und Herausgeberinvon Büchern, zuletzt Cyberwar. Ihre Kolumne „Aus dem Maschinenraum“ erschien von 2010 bis 2019 im Feuilleton der FAZ. Sie lebt in Berlin und ist ehrenamtlich Sprecherin des Chaos Computer Clubs. Sie war Sachverständige der Enquête-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ des Bundestags. Sie erhielt den Toleranz-Preis für Zivilcourage und die Theodor-Heuss-Medaille. Kontakt: E-Mail (OpenPGP). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  2. Kameras, Drohnen, Verhaltensscanner

    Kameras und Drohnen in Berlin: Was Verhaltensscanner erkennen sollen

    Fest angebrachte und mobile Kamerasysteme der Polizei sollen in Berlin gefährdete Objekte überwachen und dabei dauerhaft alles scannen, was sich drumherum bewegt. Auch Drohnenaufnahmen könnten mit Verhaltensscannern kombiniert werden. Das geht aus einer Leistungsbeschreibung hervor, die nun öffentlich wurde.

    Der IT-Angriff von Anfang August auf die Berliner Verwaltung und die nachfolgende Veröffentlichung von knapp anderthalb Millionen Dateien liefert auch Einblicke in Überwachungsprojekte der Polizei mit Objekterkennung und Verhaltensscannern. Denn unter den von den Angreifern veröffentlichten Dokumenten ist das Leistungsverzeichnis zum „Projekt zur Erprobung KI-gestützter Videotechnik“ (pdf). Darin sind die technischen Anforderungen detailliert formuliert, die der Auftragnehmer für das gewünschte Computersystem der Berliner Polizei zu erfüllen hat.

    Vereinfacht gesprochen soll das Überwachungssystem Aufzeichnungen von Kameras in vorab festlegten Bereichen des öffentlichen Raums und nach vordefinierten Kriterien durchforsten und Alarm schlagen, wenn es auffällige Objekte oder Bewegungsmuster erkennt. Die Leistungsbeschreibung listet auf, welches auffällige Verhalten und welche Bewegungen zu einer Alarmierung führen sollen.

    Bei allen Verdachtssituationen soll ein Polizist auf die Aufzeichnungen der automatischen Mustererkennung schauen und entscheiden, was danach passiert. Eine solche Anschlussmaßnahme kann beispielsweise das rechtssichere Speichern der Aufzeichnung sein oder das Hinschicken von Polizeikollegen zur Festnahme eines aufgezeichneten Menschen.

    Es geht nicht um die Verhaltensscanner an den sogenannten „kriminalitätsbelasteten Orten“, sondern diesmal um den polizeilichen Objektschutz, konkret um das Berliner Rote Rathaus, das Abgeordnetenhaus und den Sitz der Senatsverwaltung für Inneres und Sport. Dort will die Polizei „KI-gestützte“ Überwachungssysteme testen, bevor sie in den Regelbetrieb gehen.

    Rund um diese Gebäude werden in der Leistungsbeschreibung die gewünschten Details der automatisierten Auswertung der Videoaufnahmen aufgelistet. Dass auch das Abgeordnetenhaus zur Überwachungsliste gehört, blieb nicht ohne Kritik: Niklas Schrader von der Fraktion der Linken nannte das einen „Affront gegen das Parlament“, wenn die Abgeordneten „Versuchskaninchen für die KI-Experimente der Polizei“ würden.

    Mobile Kamerasysteme und Drohnen mit Verhaltensscannern

    Eine selbstlernende Software ist in der Leistungsbeschreibung nicht vorgesehen, sondern das „Human-in-the-Loop-Prinzip“. Soll heißen: Eigenständig sollen die Systeme aus bereits gemachten Aufnahmen keine Schlüsse ziehen können. Die Einschränkung dürfte den hohen Anforderungen geschuldet sein, die das Bundesverfassungsgericht an den Schutz der Grundrechte bei selbstlernenden Systemen gestellt hat. Wahrscheinlich ist auch die hohe Eingriffstiefe in die Grundrechte aller Passanten der Grund, warum biometrische Gesichtserfassung ebenfalls nicht zum Einsatz kommen soll.

    Im Herbst 2025 wurde seitens der Polizei das Gespräch mit den Verantwortlichen für die Gebäude gesucht, da Denkmalschutzfragen bei der Anbringung von Videokameras zu beachten sind, wenn sie an der Gebäudehülle befestigt werden. Zugleich sind in der Leistungsbeschreibung aber auch mobile Kamerasysteme für die Überwachung des Berliner Abgeordnetenhauses vorgesehen. Selbst Drohnen sind schon mitgeplant, werden im Dokument allerdings als „optional“ bezeichnet.

    Aus der Leistungsbeschreibung geht hervor, dass die Aufzeichnungen der mobilen Kameras in das Gesamtsystem integrierbar sein und „mit identischen Alarmierungsregeln“ arbeiten sollen. Auch der Video-Stream von Drohnen soll mit den gleichen Funktionen wie bei den stationären Lösungen arbeiten.

    Technisch dürfte das Erkennen der Verhaltensmuster für die Alarme bei mobilen Kameras und bei Drohnenaufnahmen von oben oder von schräg oben neue Anforderungen an die Software bringen. Denn bewegliche Kamerasysteme oder die Draufsicht verändern natürlich die Muster, die zu bewerten sind. Zudem sollen auch „temporäre oder ad-hoc-Kameras“ integriert werden.

    Als geplanter Baubeginn an den Gebäuden war der 1. September 2026 vorgesehen. Für Ende 2026 ist das Anlaufen des Systems geplant, in „Kooperation mit dem Fraunhofer-Institut“. Damit dürfte das Fraunhofer IOSB (Optronik, Systemtechnik und Bildauswertung) aus Karlsruhe gemeint sein, das bereits seit fast einem Jahrzehnt mit der Mannheimer Polizei Verhaltensscanner testet. Wie erfolgreich das dortige Langzeitprojekt ist und mit welchen Fehlerraten die Polizisten umgehen müssen, ist öffentlich nicht bekannt.

    Was soll das System erkennen?

    Welche beweglichen Objekte mit welchen Parametern das System in Berlin erkennen und bewerten soll, ist nicht abschließend definiert. Lediglich Beispiele wie Personen, Fahrzeugarten, Farben, Kopfbedeckungen oder Taschen und Rucksäcke listet die Leistungsbeschreibung auf.

    Jedoch sind darin die Szenarien verzeichnet, die erkannt werden sollen. Zwingend erkannt werden müssen demnach diejenigen zurückgelassenen Gegenstände, die größer als 30 Zentimeter sind und länger als 30 Sekunden herumliegen. Auch unzulässig abgestellte Objekte in zuvor definierten Sicherheitsbereichen muss das System erkennen können. Zudem soll es verpflichtend Beschädigungen von Zäunen oder Toren erkennen.

    Weitere in der Leistungsbeschreibung angegebene Erkennungsleistungen sind nicht als Muss-Eigenschaften definiert, aber gewünscht. Alarm auslösen soll das Betreten gesperrter Bereiche, das Überschreiten virtueller Linien, das Klettern auf Zäune und Mauern und das „Tailgating“, wenn also ein Mensch oder Objekt sich dicht hinter einem anderen hinterherbewegt.

    Daneben wäre es wünschenswert, dass auch laute Geräusche detektiert werden, die mehr als zehn Sekunden über 85 dB(A) liegen. Ebenso soll das System möglichst alarmieren, wenn bestimmte akustische Muster auf einen Schusswaffengebrauch oder Detonationen weisen.

    Was das Verhalten von Menschen im Bereich der Überwachung angeht, soll das Werfen von Gegenständen und Sprüh-/Schmierhandlungen erkannt werden. Auch Lichtprojektionen sollen einen Alarm auslösen.

    Die zu erkennenden Verhaltensauffälligkeiten bei Menschen sind abschließend aufgelistet, aber nicht als Muss-Eigenschaften des Systems markiert:

    • Langes Verharren/Umhergehen ohne Anlass,
    • Langanhaltendes Fotografieren,
    • Anbringen/Entwenden von Objekten,
    • Diebstahlhandlungen […],
    • Wiederholtes Erscheinen (ohne biometrische Identifikation).

    Fehlalarme unvermeidlich

    Da solche Verhaltens- und Mustererkennung immer fehlerbehaftet ist, sollen die aufgezeichneten Fehlalarme aus einer anfänglichen dreimonatigen Erprobungsphase dazu genutzt werden, das System möglichst zu verbessern. Das sieht die Leistungsbeschreibung explizit vor. Erst danach soll der neunmonatige „Probeechtbetrieb“ starten.

    Das Nachlernen ist jedoch kein einfaches Unterfangen, da dazu echte Aufnahmen von Menschen herangezogen werden würden. Deren Grundrechte müssen beachtet werden, sie können nicht ungefragt als Eingangsmaterial für KI-Training herhalten.

    Zudem muss dabei das Diskriminierungverbot beachtet werden. Beispielsweise bewegen sich Menschen mit physischen Störungen, Autismus oder körperlichen Behinderungen oft anders und damit auffällig im Sinne einer technischen Mustererkennung. Sie dürfen dennoch nicht diskriminiert werden.

    Das Problem löst die Polizei dadurch, dass sie einfach die „Sicherstellung diskriminierungsfreier Algorithmen“ festlegt. Angefügt ist daran eine Fußnote: „Es ist darzulegen, wie dies erreicht wird.“

    Bei den Fehlerraten wird es hingegen genauer: „Die KI-gestützte Videoanalyse muss mit einer Gesamterkennungsgenauigkeit von mindestens ≥ 95 % operieren.“ Das bezieht sich auf alle Arten der Objekt- und Mustererkennung der Software. Weiter schreibt die Leistungsbeschreibung vor: „Die maximale durchschnittliche Fehlalarmrate soll nicht höher als 25 % über alle Szenarien liegen.“

    Diese Vorgaben sind für Systeme der Mustererkennung erstaunlich gering. Denn praktisch bedeutet das: Die Software darf sich viele Fehler leisten und damit ständig zahlreiche Fehlalarme ausgeben, aber auch zu detektierende Objekte oder Verhaltensweisen unerkannt lassen. Für einzelne Szenarien dürfen auch über ein Viertel aller Alarme falsch sein, nur durchschnittlich darf die Fehlalarmrate 25 % nicht überschreiten.

    Ob das erklärte Ziel, die Polizei beim Objektschutz zu entlasten, mit der Software erreicht werden kann, hängt natürlich von diesen Vorgaben ab. Die eingangs vorgegebene Fehlalarmquote soll nach dem dreimonatigen Test und dem „Nachtrainieren“ möglichst noch sinken.

    Was jedoch nicht sinken soll, ist die Anzahl der Gebäude, bei denen die Kameras mit Verhaltensscanner eingesetzt werden können. Denn der Berliner Innenstaatssekretär Christian Hochgrebe (SPD) hat bereits angekündigt, auch Botschaften und andere gefährdete Orte in den Blick zu nehmen.

    Wie gut das System nach einem Jahr Test und „Probeechtbetrieb“ wirklich arbeitet, das dürfte die Öffentlichkeit schon wegen der bereits vorgesehenen Ausweitung der Überwachung interessieren. Aber die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass die Ergebnisse verheimlicht werden. Denn aus dem Langzeittest der Polizei in Mannheim ist bereits bekannt, dass einmal in Betrieb genommene Systeme jahrelang weiterlaufen, ohne dass die Ergebnisse veröffentlicht oder sie gar unabhängig evaluiert werden.

    Vielleicht könnte aber die anstehende Wahl in Berlin die Weichen noch anders stellen: Grüne, Linke und FDP wollen die Videoüberwachung begrenzen. Wie das BSW zeigt sich die SPD im Wahlprogramm auch eher moderat bei dem Thema. Indes hat die SPD aber als derzeitige Regierungspartei die Ausweitung der gesetzlichen Befugnisse in der Novelle des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) und damit die Verhaltensscanner im Polizeigesetz erst ermöglicht. Gewönnen hingegen die CDU und die AfD viele Stimmen, wäre es deren erklärter Willen, die Videoüberwachung quantitativ und qualitativ auszubauen.

    Der Ausgang der Wahl und die nachfolgende Regierungsbildung ist noch ungewiss. Nach dem IT-Angriff auf die Berliner Verwaltung ist es ebenfalls ungewiss, ob die IT-Sicherheit in der Hauptstadt auf die Schnelle von mangelhaft auf vorzeigbar umgestellt werden kann. Das könnte dazu beitragen, dass irgendwann auch die Ergebnisse der Verhaltensscanner-Test ungewollt öffentlich werden.

    Constanze Kurz ist promovierte Informatikerin, Autorin und Herausgeberinvon Büchern, zuletzt Cyberwar. Ihre Kolumne „Aus dem Maschinenraum“erschien von 2010 bis 2019 im Feuilleton der FAZ. Sie lebt in Berlin und ist ehrenamtlich Sprecherin des Chaos Computer Clubs. Sie war Sachverständige der Enquête-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ des Bundestags. Sie erhielt den Toleranz-Preis für Zivilcourage und die Theodor-Heuss-Medaille. Kontakt: E-Mail (OpenPGP). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  3. 10.000 Filme für ein Hallelujah

    Verhaltenserkennung in Mannheim

    Sie kloppen sich nach Regieanweisungen: 2.000 Filme hat die Mannheimer Polizei bereits produziert, um eine Software zur Verhaltenserkennung zu trainieren. Künftig sollen es 10.000 Filmszenen werden, obwohl noch immer keine Belege vorliegen, was solche Software bringt. Ein Kommentar.

    Es wird noch immer getestet: Seit nunmehr acht Jahren versucht die Mannheimer Polizei, eine Software dazu zu bringen, Gefahrensituationen oder unerwünschtes oder gefährliches Verhalten verlässlich zu erkennen. Sie soll automatisiert melden, wenn sich jemand im Überwachungsbereich „auffällig“ benimmt oder etwas auf eine Straftat hindeutet.

    Der Mannheimer Morgen berichtet aktuell, dass mittlerweile 2.000 Filme produziert wurden, für die Polizisten Szenen auffälligen Verhaltens nachgestellt haben, um sie in die Software einzuspeisen. „In Mannheim prügeln sich Polizisten nach Drehbuch“, schreibt die Zeitung.

    Doch das ist noch längst nicht das Ende der Fahnenstange. Geplant sei eine Verfünffachung der Anzahl der inszenierten Szenen, in denen sich die polizeilichen Amateur-Stuntmen gegenseitig treten oder absichtlich hinfallen. Künftig sollen es 10.000 Filme werden, zitiert die Zeitung einen Polizeioberrat.

    Vielleicht sollte die Polizei ein paar Sitzplätze dazu bauen und Theaterkarten verkaufen, um die hohen Kosten für polizeiliche Fachkräfte aufzufangen, die für diese 10.000 inszenierten Show-Einlagen Kriminelle oder Hilfesuchende mimen. Die Frage, ob die Beamten wirklich nichts Besseres zu tun haben, drängt sich förmlich auf.

    Hinzu kommt: Ob eine auf diese Weise von Polizisten erzeugte Szene die Dynamik einer wirklichen Schlägerei so gut simulieren kann, dass sie bei einer Softwareanalyse echter Ereignisse verlässliche Ergebnisse bringt, steht auf einem anderen Blatt. Denn Mannheim ist nicht Hollywood, Polizisten sind eben keine Stuntmen.

    In „KI-Videoschutz“ umbenannt

    Aber das Projekt, das in Baden-Württemberg einst „smarte Videoüberwachung“ hieß und nun euphemistisch in „KI-Videoschutz“ umbenannt wurde, läuft und läuft. Handfeste Belege über Wirksamkeit, Fehlerquoten und Verlässlichkeit der Software oder gar unabhängige Evaluationen gibt es nicht, dafür mediale Lobpreisungen der Polizei.

    Das Projekt findet Nachahmer: In mehreren anderen Bundesländern versucht man sich mittlerweile auch an Verhaltenserkennungstests, etwa in Berlin oder in Hamburg, wo sich die Polizei praktischerweise selbst evaluiert.

    Ergebnisse des Mannheimer Langzeit-Pilotprojekts sind bisher nicht öffentlich nachlesbar. Laut Polizei gab es jeden Tag Fehlalarme, aber mehr als die vage Angabe, dass man eine tägliche Fehlerquote „noch im unteren zweistelligen Bereich“verbessern wolle, ist über die Ergebnisse der Software nicht zu erfahren. Ob also zehn oder zwanzig Prozent der Ergebnisse falschen Alarm liefern und ob diese Zahlen signifikant verbessert werden konnten, bleibt das Geheimnis der Projektbetreiber.

    Der Mannheimer Morgen berichtet von einer Anekdote, die ein Polizist erzählt: eine erfolgreiche Detektion einer alarmierenden Situation trotz starker Verdeckung, in diesem Fall durch ein Gebüsch. Doch die Fehleranfälligkeit von Verhaltenserkennung ist typischerweise hoch, wenn Verdeckungen, stark gefüllte Orte oder auch wechselnde Lichtsituationen entstehen, wie sie in öffentlichen Räumen vorkommen. Laut Polizei habe die Software trotz Teilverdeckung angeschlagen und alarmiert. Doch war das ein Einzelfall oder konnte die Erkennungsleistung bei Verdeckungen mit den Jahren tatsächlich verbessert geworden?

    Das Mannheimer Polizeipräsidium antwortet nicht auf Nachfragen von netzpolitik.org dazu, wie erfolgreich die Software bei Verdeckungen oder wechselnden Belichtungen ist. Auch die Frage, wie viele Alarme durch die Software es insgesamt im Jahr 2025 gab, bleibt unbeantwortet.

    Welches auffällige Verhalten führt zu einer Alarmierung?

    Mannheim hat in der Innenstadt erst 68, jetzt insgesamt 72 Kameras installiert, um fünf Gebiete zu überwachen. Auf 76 Kameras soll diese Anzahl noch anwachsen. Betroffen sind der Bahnhofsvorplatz, der Marktplatz, die Shopping-Passage der Breiten Straßen sowie der Parade- und der Alte Messplatz.

    Das sind Orte mit erhöhter Kriminalitätsbelastung, vor allem durch Rauschgiftdelikte und Straßenkriminalität. Da eine anlasslose dauerhafte Videoüberwachung stark in Grundrechte von ganz unverdächtigen Passanten eingreift, braucht es eine gute Begründung und eine dezidierte Rechtsgrundlage. Weil die Grundrechtsbelastung bei einer stetigen automatisierten Verhaltenserkennung nochmals steigt, schuf der Gesetzgeber dafür eine eigene gesetzliche Regelung.

    Heute haben 59 der Kameras eine Verbindung zu der Software, die rund um die Uhr Aktivitäten auswertet und bei Alarm an einen Video-Sachbearbeiter im Mannheimer Polizeipräsidium weiterreicht. Nach zwei Stunden werden die Beamtinnen und Beamten an den Bildschirmen ausgetauscht. Ist nach Dienstende kein Video-Sachbearbeiter zur Stelle, werden die von der Software detektierten Szenen, die einen Alarm auslösen, an einen Einsatzleiter gemeldet.

    Welches auffällige Verhalten zu einer Alarmierung führt, dazu macht das Mannheimer Polizeipräsidium auf Nachfrage von netzpolitik.org keine Angaben. Die Frage nach den 17 definierten Aktivitätsmustern, die auch der Mannheimer Morgen erwähnt und die Grundlage der 10.000 Filmszenen sein dürften, bleibt unbeantwortet. Das bedürfe erst der „Abklärung“, schreibt das Polizeipräsidium auf erneute Nachfrage. Unbeantwortet bleibt auch die Frage, in welchem Zeitraum die 10.000 Szenen von den polizeilichen Schauspielern eingespielt werden sollen.

    Strategischer Technologiepartner des Projekts ist das Fraunhofer IOSB (Optronik, Systemtechnik und Bildauswertung) aus Karlsruhe. Jahrelang testet die Polizei nun deren Software, um sicher zu unterscheiden, ob es sich um eine „polizeilich relevante Situation“ wie eine Rangelei oder aber um einen Tanz oder eine Umarmung handelt. Ursprünglich war der Test auf fünf Jahre angelegt, aus dem Probebetrieb kam die „Experimentalsoftware“ offenbar bis heute nicht heraus.

    Von Anfang an gab es auch keine Angaben, mit welcher Zuverlässigkeit und welcher Fehlerrate die Erkennung eigentlich als erfolgreich gelten kann. Es heißt bis heute auf der Projekt-Website des IOSB, dass sich das „erst im Verlauf des Projekts erweisen“ werde. Wie viele Fehlalarme oder Falschbewertungen aktuell in dem Pilotprojekt zu verzeichnen sind, beantwortet das Mannheimer Polizeipräsidium auf Nachfrage von netzpolitik.org nicht.

    Weiter schauspielernde Polizisten

    Neben den Schauspielstunden für die angepeilten 10.000 Szenen ist politisch übrigens bereits der weitere Ausbau der Dauerbeobachtung abgemacht: Der Koalitionsvertrag von Grünen und CDU sieht vor, die „intelligente Videoüberwachung nach Vorbild des Mannheimer Modellprojekts“ noch auszuweiten. Man wolle zum einen „an zwei weiteren Standorten pilotieren“, als wären acht Jahre Test nicht genug.

    Zum anderen plant Grün-Schwarz neben der Live-Beobachtung durch automatisierte Verhaltenserkennung nun auch die „biometrische Fernidentifikation“. Künftig sollen also Gesichter der Vorbeilaufenden gescannt und erkennungstechnisch erfasst und abgeglichen werden. Im Dauertest Mannheim wird hingegen bisher keine Gesichtserkennung verwendet. Für die geplante biometrische Auswertung muss wegen der erheblichen Grundrechtseingriffe selbstverständlich wieder eine Gesetzesgrundlage her, die noch zu schaffen wäre.

    Bis dahin sollen Trupps schauspielernder Polizisten weiterhin als Kriminellen-Doubles unzählige Filme aufzeichnen, „mit Bodenmatte, uniformiertem Begleitpersonal und mehrseitigem Drehbuch mit genauen Bewegungsanweisungen“. Ob ihre Bemühungen und das Filmmaterial jedoch dazu beitragen, das erwünschte Ziel zu erreichen, nämlich die Polizei zu entlasten, ist offen.

    Statt wie einst geplant 2023 soll das Projekt nun Ende 2026 bilanziert werden. Auch andere Bundesländer dürften sich für die Ergebnisse interessieren, schon weil sie gesetzliche Befugnisse für Verhaltensscanner in Landespolizeigesetzen bereits geschaffen haben oder dies vorhaben.

    „Abgerechnet wird zum Schluss“, sagte der damalige Mannheimer Polizeipräsident und wollte die Software nicht voreilig loben. Doch dass auch die Öffentlichkeit diese Abrechnung bekommt und hinreichend informiert wird, bleibt bislang nur zu hoffen. Bei früheren polizeilichen Überwachungstests, etwa am Bahnhof Südkreuz, gab es im Nachgang Berichte und Zahlen, um eine öffentliche und auch wissenschaftliche Bewertung zu ermöglichen. Darauf warten Interessierte in Mannheim auch nach Jahren noch.

    Constanze Kurz ist promovierte Informatikerin, Autorin und Herausgeberinvon Büchern, zuletzt Cyberwar. Ihre Kolumne „Aus dem Maschinenraum“erschien von 2010 bis 2019 im Feuilleton der FAZ. Sie lebt in Berlin und ist ehrenamtlich Sprecherin des Chaos Computer Clubs. Sie war Sachverständige der Enquête-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ des Bundestags. Sie erhielt den Toleranz-Preis für Zivilcourage und die Theodor-Heuss-Medaille. Kontakt: E-Mail (OpenPGP). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  4. #Verhaltenserkennung in #Mannheim: 10.000 Filme für ein Hallelujah

    Sie kloppen sich nach Regieanweisungen: 2.000 Filme hat die Mannheimer #Polizei bereits produziert, um eine Software zur #Verhaltenserkennung zu trainieren. Künftig sollen es 10.000 Filmszenen werden, obwohl noch immer keine Belege vorliegen, was solche Software bringt.

    netzpolitik.org/2026/verhalten

  5. #KI-gestützte #Videoüberwachung: #CCC warnt Berlin vor automatischer #Verhaltenserkennung

    Laut Chaos Computer Club sind Verhaltensscanner, die Berlin bald aufbauen will, „gefährlicher Mumpitz“. Er warnt das Bundesland – und auch alle anderen Städte und Länder, die die neue Technologie einsetzen oder einsetzen wollen – davor, autoritäre Staaten als Blaupause zu nutzen.

    netzpolitik.org/2026/ki-gestue

  6. Vorhersehbare Forderung

    Gegen Stromausfall helfen keine Überwachungskameras

    Die Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey nutzt die Notfallsituation in Berlin, um sich mit der Forderung nach mehr Videoüberwachung zu profilieren. Sie will auch „Künstliche Intelligenz“ einsetzen. Doch mehr Kameras helfen nicht, wenn es eigentlich andere Maßnahmen braucht. Ein Kommentar.

    Nach dem mehrtägigen und noch anhaltenden Stromausfall im Südwesten von Berlin wegen eines Brandanschlags hat die Berliner Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD) mehr Videoüberwachunggefordert. Offenbar geht sie davon aus, dass mehr Kameras eine sinnvolle Konsequenz aus dem viele tausend Haushalte und Unternehmen betreffenden Krisenfall sein oder einen solchen gar verhindern könnten. Der Regierende Bürgermeister Kai Wegner von der CDU sekundierte eilig.

    Giffey kündigt zugleich an, die vermehrte Videoüberwachung durch „Künstliche Intelligenz“ ergänzen zu wollen, etwa zur Wärmeerkennung. Vielleicht hat sie sich Kameras vorgestellt, die Wärmebilder aufzeichnen, unterstützt durch eine Software, die solche Bilder analysiert: eine automatische Menschenerkennung gewissermaßen, die auf magische Weise böse Absichten sichtbar macht.

    Nun könnte sich die Wirtschaftssenatorin für die Notfallhilfe und die bessere Versorgung, Unterbringung und Aufklärung von stromlosen frierenden Menschen einsetzen, denn der Stromausfall betrifft auch die Fernwärmeversorgung. Sie könnte sich mehr vorsorgende Gedanken machen, wie künftig bei Katastrophen oder absichtlichen Zerstörungen der Schaden für die betroffenen Menschen und die Wirtschaft minimiert werden kann.

    Oder sie kann sich mitten in der Notfallsituation einfallsarm, aber vorhersehbar für mehr Videoüberwachung starkmachen. Schon nach kurzem Nachdenken erscheint das jedoch als keine schlaue Idee. Denn von Stromausfällen sind zumeist auch Kameras und auswertende Computer betroffen. Im Krisengebiet in Berlin waren auch Internet- und Telefonverbindungen gestört.

    Videoüberwachung nicht sinnvoll

    Videoüberwachung ist nicht geeignet, Anschläge zu erschweren oder gar zu verhindern. Denn die bloße filmende Kamera führt bekanntlich weder zu mehr Sicherheit noch zu mehr Resilienz. Zwar wird zuweilen behauptet, Kameras mit Mustererkennungssoftware könnten Gefährdungssituationen zuverlässig identifizieren oder gar durch ein schnelles Eingreifen nach Alarmierung verhindern. Die Realität sieht aber anders aus: unwissenschaftliche Schönfärberei in Hamburg, auch das Vorzeigebeispiel Mannheim ist keine Erfolgsgeschichte. Es bleiben doch nur Computer, die auf Menschen starren.

    Die Sinnhaftigkeit der Forderung nach Videoüberwachung kann also nur darin liegen, bei absichtlichen Sabotagen die Tätersuche zu unterstützen. Allerdings können sich auch nur mäßig begabte Kriminelle sehr leicht unkenntlich machen.

    Beim Berliner Stromnetz seien bereits drei Viertel der Leitungen vom Netzbetreiber oder anderen Privaten kameraüberwacht, sagte Giffey. „Was nicht videoüberwacht ist, ist auf öffentlichem Straßenland“. So sei das auch bei der am Samstag sabotierten Kabelbrücke in Berlin, meint die Senatorin. Allerdings wissen ortskundige Berliner, dass dort ein großes Heizkraftwerk an der Wasserkanalseite liegt. Das ist umzäunt und auch bewacht und wäre damit kein öffentliches Straßenland. Und an „gefährdeten Objekten“ ist es ohnehin geltendes Recht, dass Videoüberwachung möglich ist. Denn an solchen „gefährdeten Objekten“ dürfen Bildaufnahmen gemacht und auch aufgezeichnet werden.

    Schlechtes Notfallmanagement

    Mit fragwürdigen Maßnahmen wie Videoüberwachung kann der Berliner Senat nicht von der Tatsache ablenken, dass die Verwaltung nur ein schlechtes Notfallmanagement zeigte. Die Hilfen seien zu langsam und unvollständig gekommen, der Regierende Bürgermeister hätte sich rar gemacht.

    Wer vom Stromausfall betroffen ist, dem nützt eben kein Bild eines Täters, der bei einer Sabotage gefilmt wird. Natürlich muss nach dem Ende der Krisensituation die Tätersuche priorisiert werden. Aber eine große Krise mit vielen betroffenen Menschen verlangt erstmal nach gut organisierter Hilfe und Notfallmaßnahmen, danach nach sinnvoller und bezahlbarer Vorsorge, zumal nicht nur Absicht, sondern auch Katastrophen und Unfälle ein ebenso großes Schadensbild erzeugen könnten.

    Politiker neigen dazu, sich in Krisensituationen mit „Gummistiefel-Fotos“ und starken und einfachen Forderungen profilieren zu wollen. Genau das macht Giffey hier. Und eine Großkrise mit Stromausfall bei zehntausenden Haushalten bietet sich für ehrgeizige Politiker einfach an, selbst wenn die Forderung nicht so recht ins eigene Ressort passt und keinen Sinn ergibt. Videoüberwachung, gar mit „Künstlicher Intelligenz“, klingt aber immerhin modern. Bezahlbarer Bevölkerungsschutz und Krisenvorsorge sind hingegen die dicken Bretter, die eigentlich zu bohren wären.

    Die halbe Stadt nun kameraüberwachen zu wollen, ist allerdings gar nichts Neues. Denn zur Wahrheit gehört, dass die Berliner Koalition ohnehin seit dem Sommer plant, die Anzahl der festinstallierten Videoüberwachungskameras dauerhaft auszubauen. Auch die automatische Verhaltenserkennung mit „Künstlicher Intelligenz“ war in dem Plan zur Ausweitung der Polizeibefugnisse schon enthalten.

    Aktionismus statt solide Politik hat in Berlin eben Tradition. Wie sagte Joseph Weizenbaum so treffend: „Früher hat man dem Computer ein Problem übergeben, wenn man es verstanden hatte, heute ist es andersrum.“

    Constanze Kurz ist promovierte Informatikerin, Autorin und Herausgeberin von Büchern, zuletzt Cyberwar. Ihre Kolumne „Aus dem Maschinenraum“ erschien von 2010 bis 2019 im Feuilleton der FAZ. Sie lebt in Berlin und ist ehrenamtlich Sprecherin des Chaos Computer Clubs. Sie war Sachverständige der Enquête-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ des Bundestags. Sie erhielt den Toleranz-Preis für Zivilcourage und die Theodor-Heuss-Medaille. Kontakt: E-Mail (OpenPGP). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  7. Verhaltensscanner

    In Mannheim: Hier wird die Überwachung getestet, die so viele Städte wollen

    Viele deutsche Städte wünschen sich Videoüberwachung mit KI-gestützter Verhaltenserkennung. Die wird seit sieben Jahren in Mannheim getestet. Ein Besuch der überwachten Orte zeigt, was diese Form der Überwachung mit den Menschen in einer Stadt macht – und wie schlecht die Technologie funktioniert.

    „Popeln würde ich hier lieber nicht“, sagt Svenja. Die Enddreißigerin steht auf dem Mannheimer Marktplatz und beäugt argwöhnisch eine Dachkante. Dort sind sechs Kameras installiert. Fünf davon zeigen ungefähr in ihre Richtung. Die sechste ist eine dreh-, kipp- und zoomfähige Kuppelkamera, bei der nur die kameraführende Person in der Polizei-Leitstelle weiß, was sie gerade filmt. Svenja dreht sich um und sieht eine weitere Kuppelkamera. „Das ist ja überhaupt nicht gruselig“, sagt sie und lacht trocken.

    Svenja wusste bis eben nicht, dass sie gefilmt wird. Und auch nicht, dass eine Software ihr Verhalten analysiert und bei bestimmten Bewegungen Alarm auslöst. Ein Reporter von netzpolitik.org hat sie darauf aufmerksam gemacht. Es ist nicht so, dass sie regelmäßig in der Nase popeln würde, wie sie beteuert. Aber als sie die Kameras sieht, spürt sie direkt den Drang zur Selbstbeschränkung. Dass ihr erster Gedanke dabei der Nasenreinigung galt, ist ihr unangenehm. Sie bittet uns, für diesen Artikel ihren Vornamen zu ändern.

    70 Kameras filmen den öffentlichen Raum in Mannheim. Bei 46 dieser Kameras untersucht eine Software die Bewegungsmuster der überwachten Menschen. Dafür verwandelt sie die Personen in Strichmännchen mit Knotenpunkten an den Gelenken und erfasst, wie sich die Gliedmaßen bewegen. So soll die Software vor allem Schläge, Tritte, Schubse, Rempler und Würgegriffe erkennen, aber auch andere Bewegungen wie Stehen, Gehen, Rennen, Rad- und Rollerfahren, Taumeln, Tanzen, Sitzen, etwas Tragen und jemanden Umarmen. Auch aggressive oder defensive Körperhaltungen soll die Software detektieren, so die Mannheimer Polizei.

    „Mannheimer Modell“ haben die Verantwortlichen das Projekt genannt, das seit 2018 im Einsatz ist. Die Software soll dabei nicht nur Bewegungsmuster von mutmaßlich kriminellen Handlungen erfassen, sondern auch „Normalsituationen“, so die Mannheimer Polizei. Das sei erforderlich, „um diese von den polizeilich relevanten Sachverhalten abzugrenzen.“

    Eine sogenannte KI schaut also mit 46 Augen permanent zu, was Menschen in Mannheim so treiben. Die Stadt ist ein Reallabor – und Passant*innen wie Svenja sind so etwas wie Labormäuse.

    So arbeiten die Überwachenden

    Die Aufnahmen der Mannheimer Kameras laufen im Führungs- und Lagezentrum des Polizeipräsidiums Mannheim zusammen. Dort beobachten Polizist*innen das Geschehen in der Stadt permanent auf einer Vielzahl von Bildschirmen. Wenn die Software ein verdächtiges Bewegungsmuster erkennt, ertönt ein Alarm. Auf einem der Bildschirme erscheint ein Hinweisfenster. In diesem sehen die Beamt*innen die Situation, die den Alarm ausgelöst hat, umrahmt von einem gelben Rechteck; daneben das Livebild der entsprechenden Überwachungskamera. Die zuständige Person entscheidet dann, ob die Polizei einschreitet, erklärt die Mannheimer Polizei weiter.

    Mindestens 72 Stunden, also drei Tage lang, werden die Bilder gespeichert. Bei polizeilicher Relevanz bleiben sie sogar bis zu 28 Tage im System; bei Verwendung als Beweismittel noch länger. Die Mannheimer Polizei will mit der Software ihre Einsatzbelastung senken und Effizienz steigern.

    Die gruselige Anziehungskraft der KI-Überwachung

    Das Mannheimer Modell löst bei vielen Sicherheitsbehörden und -politiker*innen Begehrlichkeiten aus. Seit dem ersten September 2025 läuft es auch hinter Hamburger Kameras. Laut dem Fraunhofer-Institut für Optronik, Systemtechnik und Bildauswertung (Fraunhofer IOSB), das die Technologie entwickelt, haben weitere Städte und Kommunen Interesse bekundet. In Berlin wollen die Regierungsparteien das Polizeigesetz ändern, um den Einsatz der Technologie zu erlauben. In Hessen liegt diese Erlaubnis bereits vor; Innenminister Roman Poseck (CDU) nennt das Mannheimer Modell „vorbildhaft“. In Baden-Württemberg hat die grün-schwarze Landesregierung angekündigt, es ausweiten zu wollen, das nächste Testgelände ist Heidelberg.

    Thomas Strobl (CDU), Innenminister des grün-schwarz regierten Baden-Württemberg, nannte das Mannheimer Modell im Mai 2025 einen „nationalen Leuchtturm“. Anlässlich der Verlängerung der Trainingsphase im Jahr 2023 sagte er, es sei „Vorbild für Maßnahmen an Kriminalitätsschwerpunkten im ganzen Land, wenn nicht europaweit.“ Christian Specht (CDU), heute Mannheims Oberbürgermeister, hat die KI-Überwachung im Jahr 2018 als Sicherheitsdezernent auf den Weg gebracht. Er fügte hinzu: „Viele sicherheitspolitische Augen sind gespannt auf uns gerichtet.“

    Zu Beginn der automatisierten Verhaltenskontrolle in Mannheim gab es einigen Protest. Eine Gruppe namens „George-Orwell-Ultras“ riet in einem satirischen Video dazu, sich hinter Frachtcontainern auf dem Alten Messplatz vor der Erfassung durch die Kameras zu schützen. Ein Bündnis linker Gruppen lud zum Silent Dance gegen Überwachung; die lokalen Grünen unterstützten eine Petition dagegen. Heute sind die Grünen in Mannheim weniger kritisch. „Mehr Kameras sollen es nicht werden“, sagt die Kreisvorsitzende Tamara Beckh. Die Videoüberwachung könne ergänzend sinnvoll sein, „wir wollen aber eher auf eine personelle Stärkung der Polizei setzen“.

    Die Gefahr der Ausweitung

    Jackenwetter, Dauerregen. Die Mannheimer Innenstadt ist dennoch sehr belebt an diesem Mittwochvormittag im September 2025. Menschen, die Kapuzen tragen, eilen mit gesenkten Köpfen über den Bahnhofsvorplatz. Tobias Roser steht zwischen ihnen unter seinem Regenschirm und zeigt um sich. „Da, da, da und da“, sagt er. Roser weiß genau, wo die Kameras hängen. Er lebt hier in der Gegend um den Hauptbahnhof und muss sie täglich passieren.

    Roser ist Mitglied der Linksjugend solid, der Jugendorganisation der Partei Die Linke. Er fürchtet, dass die automatisierte Verhaltensanalyse ein großer Schritt hin zu einem Überwachungsstaat ist, „den man dann schlüsselfertig übergibt, wenn die Radikalen an die Macht kommen“. Wenn man einmal mit KI-gestützter Überwachung angefangen habe, läge es nahe, weiter aufzurüsten: etwa mit Technologie, die Gesichter erkennt, Lippen liest oder Menschen am Gang identifiziert.

    Zwei Erweiterungen des Mannheimer Modells sind bereits geplant: Die Software soll in Zukunft bestimmte Gegenstände, etwa Waffen, erkennen. Und wenn sie eine mutmaßliche Straftat entdeckt, können die gefilmten Gesichter bald vom Landeskriminalamt durch eine Gesichtersuchmaschine gejagt werden. Im September 2024 hat die Landesregierung beschlossen, Lizenzen für eine solche Software zu kaufen.

    Die Polizei hat auch nach sieben Jahren keine Ahnung, was die Verhaltenskontrolle bringt

    Das Mannheimer Modell ist auch nach sieben Jahren weit von einem evidenzbasierten Betrieb entfernt. Die Vision seiner Fans sind schwarze Bildschirme, die nur anspringen, wenn die Software einen Alarm generiert. Tatsächlich wird dieses Konzept in der Mannheimer Videoüberwachungszentrale bisher nur auf einem einzelnen Bildschirm erprobt. Daneben gibt es zahlreiche weitere Monitore, auf denen weiter Beamt*innen das Geschehen in der Stadt beobachten. Der versprochene Vorteil für die Privatsphäre ist in der Praxis also nicht gegeben.

    Die Mannheimer Polizei kann oder will auf Anfrage zudem nicht sagen, wie oft die Software angeschlagen hat und wie oft dadurch eine strafbare Handlung entdeckt wurde. „Der für das Projekt ablesbare Erfolg besteht in der stetigen Weiterentwicklung des Systems und kann zum derzeitigen Projektstand nicht mit Kennzahlen dargestellt werden“, schreibt sie.

    Zu Beginn des Projekts hoffte die Mannheimer Polizei noch, das System könne irgendwann auch die Bewegungen bei einem Drogendeal oder Taschendiebstahl erkennen. Das zeigt die auf dem Kanal der Filmakademie Baden-Württemberg veröffentlichte Dokumentation „all eyes on you“. Heute schreibt die Polizei: „Ob das Ziel der Detektion von feinmotorischen Handlungsweisen erreicht werden kann, kann derzeit nicht beantwortet werden.“

    Nach aktuellem Stand läuft das Projekt bis 2026. Eine unabhängige Evaluation ist nicht geplant. Nur das Landespolizeipräsidium im Innenministerium soll das Projekt nach seinem Abschluss begutachten. Der Landesdatenschutzbeauftragte Baden-Württemberg schreibt auf Anfrage von netzpolitik.org, dass die Maßnahme wegen der hohen Eingriffsintensität in Grundrechte eigentlich regelmäßig evaluiert werden müsse.

    Noch steht die Überwachung rechtlich auf dünnem Eis

    Die softwarebasierte Verhaltenserkennung begann mit Kameras am Willy-Brandt-Platz vor dem Mannheimer Hauptbahnhof und am Paradeplatz und wurde dann auf die Kurpfalzstraße – meist Breite Straße genannt –, den Marktplatz und zuletzt den Alten Messplatz ausgedehnt. Die Verwaltung hatte zudem geprüft, ob es nach dem aktuellen Polizeigesetz erlaubt ist, auch am Plankenkopf und auf dem südlichen Bahnhofsvorplatz Kameras aufzustellen, musste die Pläne jedoch verwerfen. „Bei beiden Bereichen konnte kein Kriminalitätsbrennpunkt begründet werden, weshalb die rechtlichen Möglichkeiten für einen Videoschutz nicht vorliegen“, schreibt die Mannheimer Polizei auf Anfrage von netzpolitik.org.

    Rechtliche Voraussetzung für die Überwachung ist ein im Vergleich zum restlichen Stadtgebiet erhöhtes Aufkommen von Straftaten. Sinkt die relative Kriminalitätsbelastung deutlich, müssen die KI-Kameras nach baden-württembergischem Polizeigesetz wieder abgebaut werden. Deshalb musste die Stadt auch die Kameras, die sie ab 2001 aufgestellt hatte, im Jahr 2007 wieder entfernen. Nur der nördliche Bahnhofsvorplatz ist bis heute durchgängig videoüberwacht.

    Die von der Polizei erfasste Straßenkriminalität in den überwachten Gebieten liegt nach einem zwischenzeitlichen Tief wieder auf der Höhe des Jahres vor der Einführung der Videoüberwachung. Die Drogendelikte sind nach Angaben der Polizei zum Teil deutlich zurückgegangen; das entspricht dem Trend in der gesamten Stadt. Besonders aussagekräftig ist die Kriminalitätsbelastung allerdings nicht. Denn die Zahl der erfassten Straftaten steigt automatisch dort, wo die Polizei genauer hinschaut.

    Videoüberwachung nach Gefühl

    Künftig will sich die Polizei in Mannheim bei der Überwachung des öffentlichen Raums durch Kameras nicht einmal mehr an den eigenen Kennzahlen orientieren müssen, sondern sie von der Kriminalitätsentwicklung entkoppeln. Laut Polizei soll ein Rechtsgutachten untersuchen, ob auch „strukturelle Kriminalitätsbrennpunkte“ per Video überwacht werden dürfen. Gemeint sind Orte, die aus Sicht der Polizei durch soziale, wirtschaftliche und infrastrukturelle Faktoren eine „erhöhte Tatgelegenheitsstruktur“ aufweisen – unabhängig davon, ob dort tatsächlich solche Taten erfasst wurden. Das würde der Polizei viel Spielraum geben, um Überwachung an immer mehr Orten zu legitimieren.

    Laut einer Antwort der Stadt Mannheim auf eine Anfrage der Grünen aus dem Jahr 2024 arbeitet die Stadt an einer Novellierung des Polizeigesetzes von Baden-Württemberg mit, um solche „strukturellen Kriminalitätsbrennpunkte“ auch landesweit einzuführen. Somit wäre Videoüberwachung selbst dann möglich, wenn die Zahl der erfassten Straftaten sinkt.

    Dieser Ansatz erinnert an das hessische Polizeigesetz. Dort ist die Rede von„Angsträumen“ und „gefühlten Kriminalitätsschwerpunkten“. Sie zeichnen sich ebenfalls durch „Tatgelegenheitsstrukturen“ aus und würden von der Bevölkerung gemieden, so die Begründung der entsprechenden Änderung des Polizeigesetzes, die im Dezember 2024 verabschiedet wurde.

    Der baden-württembergische Datenschutzbeauftragte warnt davor, Gesetze zu verabschieden, die Gefühle zur Grundlage polizeilicher Maßnahmen machen. Die Aufsichtsbehörde verstehe zwar den Drang, das Sicherheitsgefühl der Bürger*innen ernst zu nehmen. Sie sehe aber Gefahren, wenn der Staat Maßnahmen mit hoher Eingriffsintensität für die Grundrechte mit Gefühlen begründe. „Der Staat muss für seine Bürger_innen berechenbar und sein Handeln nachvollziehbar und vorhersehbar sein. Vor diesem Hintergrund erschließt sich uns nicht, wie man mit der Intention in Freiheitsrechte einzugreifen, Gefühle oder Eindrücke objektivieren und rationalisieren könnte.“

    Worauf die Kameras zielen, will die Polizei geheimhalten

    Während die Polizei in Mannheim den öffentlichen Raum zunehmend durchleuchten möchte, will sie sich selbst nicht in die Karten schauen lassen. Eine Karte mit den genauen Positionen und Ausrichtungen der Kameras will die Behörde auf Anfrage nicht herausgeben – aus „polizeitaktischen Gründen“. Es gibt zwar eine Karte mit rot markierten Überwachungszonen auf der Website der Stadt und eine leicht abweichende mit blau markierten Überwachungszonen auf der Website der Polizei, aber beide weichen von der Realität ab.

    So ist dort beispielsweise die Kurpfalzbrücke nicht markiert. Dabei wurde diese mindestens zeitweise von einer Kamera überwacht. Das hat der Prozess eines Mannes gezeigt, der mit Hilfe der Überwachungsbilder eine Verurteilung wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte abwehren konnte. Wieso die Kamera einen Bereich abgebildet hat, der nicht entsprechend gekennzeichnet ist, hat die Polizei bis Redaktionsschluss nicht beantwortet.

    Die Kurpfalzstraße auf Höhe des Paradeplatzes ist auf der Karte der Stadt ebenfalls nicht als überwacht markiert, dabei zeigen mehrere Kameras deutlich darauf. Die Karte der Polizei zählt dieses Areal zur überwachten Zone; ebenso das südliche Ende des Alten Messplatzes. Laut der Karte der Stadt Mannheim ist dieser Bereich von der Überwachung ausgenommen; dabei sagte ein Polizist 2024, dass er zumindest teilweise von Kameras erfasst wird. Eine Sprecherin der Stadt schreibt auf Anfrage, die Karte solle nur einen „groben Überblick“ geben.

    Eine detaillierte Karte mit den Kamera-Ausrichtungen und erfassten Arealen hätte vermutlich auch nur eine kurze Gültigkeit. Im Zuge von Optimierungen komme es gelegentlich vor, dass Kameras nachjustiert werden, schreibt die Polizei auf netzpolitik.org-Anfrage. Protokolle dazu gebe es nicht. Private Immobilien, sowie Areale „die nicht in den videogeschützten Bereich fallen“, würden aber verpixelt.

    Die Software braucht viele Schlägereien

    Eine Hürde bei der Entwicklung der Verhaltenserkennung ist der Mangel an Beispielen für reale Straftaten. Die Software kann nur dann einen Schlag von einem Fistbump unterscheiden, wenn sie beides häufig zu sehen bekommt.

    In der Praxis gibt es in deutschen Innenstädten viel weniger Schlägereien als für KI-Forschende wünschenswert wäre. „Wie sich im Verlauf des Projektes zeigte, stehen leider nur sehr begrenzt öffentliche Daten zur Verfügung“, schreibt die Mannheimer Polizei. Wohl auch deshalb haben Polizist*innen Schlägereien zum KI-Training simuliert. Gestellte Situationen spielen „eine wichtige Rolle“, schreibt das Fraunhofer IOSB, das die Software entwickelt.

    Der Datenwissenschaftler Heiko Paulheim von der Universität Mannheim sieht das kritisch. Wenn die Datengrundlage der Software zum großen Teil aus inszenierten Kämpfen zwischen meist weißen und männlich gelesenen Polizisten bestünde, könne das darauf hinauslaufen, dass die KI bei Frauen und BIPoC weniger zuverlässig funktioniert und öfter zu Unrecht anschlägt.

    Auch auf anderem Wege können marginalisierte Gruppen vermehrt ins Visier der KI-basierten Überwachung geraten. Die Mannheimer Software erkennt beispielsweise auch liegende Menschen – und wer in der Öffentlichkeit liegt, ist oft obdachlos. Bislang darf die Software nur bei Hinweisen auf eine Straftat Alarm schlagen. Die Landesregierung plant aber, den Einsatz der Verhaltenserkennung auch gegen Menschen in einer mutmaßlich hilflosen Lage zu erlauben.

    Wer das Mannheimer Modell zahlt – und wem die Software gehört

    In der Kooperation zwischen Stadt und Polizei Mannheim und dem Fraunhofer IOSB teilen sich die Parteien die Kosten. Die Polizei zahlte 190.000 Euro für Videoarbeitsplätze und Videomanagementsoftware, Speicher- und Serverstruktur. „Personalkosten wurden nicht erhoben“, schreibt sie. Die Stadt zahlte 860.000 Euro für Erwerb, Montage und Verkabelung der Kameras. Das Fraunhofer IOSB finanziert die Software-Entwicklung.

    Die Software des Mannheimer Modells gehört dem Fraunhofer IOSB. Es habe sich vertraglich verpflichtet, auf eine kommerzielle Verwertung „vorerst zu verzichten“, schreibt das Institut an netzpolitik.org. Die Polizei Baden-Württemberg könne die Software, wenn sie marktreif werden sollte, kostenfrei nutzen, schreibt die Mannheimer Polizei.

    Die Trainingsdaten für das Mannheimer Modell liefern Menschen in Mannheim – oftmals nichtsahnend – kostenlos.

    Drogendeals knapp außerhalb des Videobilds

    Der Wilde Wein, der die Fassade der Alten Feuerwache am Alten Messplatz erobert hat, umrankt acht Kameras. Vor ihren Linsen springen und gleiten Skateboarder über selbstgebaute Rampen und Rails, Kinder planschen in den Fontänen eines Brunnens, Menschen konsumieren offen Cannabis und Lachgas – und den Spritzen auf dem Boden zufolge wohl auch mehr.

    So berichtet es der Journalist Manuel Schülke bei einem Spaziergang über den Platz. Er ist Redakteur beim hyperlokalen Nachrichtenportal Neckarstadtblog und hat sich ausgiebig mit der Mannheimer Videoüberwachung beschäftigt. Schülke sagt: „Ich habe meine Zweifel, dass die bringt, was sie soll.“ Zu häufig lese er im Polizeibericht von Straftaten im Überwachungsbereich, bei denen keine Streife rechtzeitig vor Ort war und trotz Videoaufzeichnung Zeug*innen gesucht werden. „Da hat die Abschreckung nicht funktioniert und die anschließende Strafverfolgung ist auch mau“, sagt er.

    Damit die Kameras potenzielle Kriminelle nicht einfach in die Nebenstraßen verdrängen, sind bestimmte Polizist*innen dazu abgestellt, um die videoüberwachten Areale zu patrouillieren. Sie sollen auch eingreifen, wenn eine Kamera eine Straftat filmt.

    Schülke zufolge spielen sich Drogendelikte auf dem Platz oftmals knapp außerhalb des überwachten Bereichs ab, etwa in einem anliegenden Parkhaus oder dort, wo der Platz an die Neckarwiese grenzt. Im November 2024 hat die Polizei in diesem Teilareal eine Razzia gegen Drogenhändler*innen durchgeführt.

    Schülke hatte zur Einführung der Kameras versucht, Beispielbilder zu bekommen, die zeigen, welche Bereiche die Kameras am Platz aufnehmen; die Polizei habe die Antwort aus ermittlungstaktischen Gründen verweigert. „Es gibt da uneinsehbare Areale und die wollen nicht, dass das jemand weiß“, sagt der Journalist.

    Gut einsehbar für die Kameras seien dagegen die Eingänge zu sensitiven Einrichtungen aus dem Gesundheitsbereich, darunter Praxen für Psychotherapie, ein Zentrum für sexuelle Gesundheit und eine psychologische Beratungsstelle für queere Menschen.

    Das denken die Mannheimer*innen über die Überwachung

    Nino (56) steht auf der Kurpfalzstraße nahe des Marktplatzes und meint, die Mannheimer Kameras gut zu kennen. Dann kreist sein Zeigefinger aber doch erst einmal orientierungslos, während er mit der anderen Hand sein Bier festhält. „Ah da“, sagt Nino nach einer Weile und deutet auf eines der Geräte. „Ich finds scheiße“, sagt er. Da ist Nino nicht allein. Fünf Prozent der Mannheimer*innen versuchen laut einer Untersuchung von 2022/23, die überwachten Areale möglichst zu vermeiden.

    Manuela (52) und Karin (77) wollen gerade den Marktplatz überqueren. Manuela sagt, als “Monnemerinnen“ seien sie inzwischen an die Überwachung gewöhnt, aber für sie sei sie nicht nötig. Sie und Karin fühlten sich hier sicher, auch nachts. „Und wenn die noch 1.000 Kameras aufhängen, macht das die Welt auch nicht besser“, sagt Karin. Manuela erinnert an den Polizisten Rouven Laur, der 2024 hier auf dem Marktplatz erstochen wurde. „Wer was machen will, der macht das auch mit Kameras“, sagt sie.

    Manuela, Karin und Nino sind drei von insgesamt zwölf Passant*innen, die wir in Mannheim auf die Kameras angesprochen haben. Die drei wussten von den Kameras, die sie beobachten – die anderen neun aber nicht.

    Das könnte auch an der zurückhaltenden Beschilderung liegen. Die weißen Warntafeln sind so groß wie ein DIN-A3-Papier und hängen ziemlich hoch. Sie sind unauffällig gefärbt und mit viel Text in kleiner Schriftgröße bestückt. Dort stehen Kontaktdaten der Polizei, ihres Datenschutzbeauftragten und der zuständigen Aufsichtsbehörde; Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung, Betroffenenrechte und Speicherdauer. Daneben ist ein Kamerasymbol im Bierdeckelformat zu sehen. Kein Wort von softwarebasierter Verhaltenskontrolle.

    Interessant ist der Kontrast zu den Schildern „Richtiges Verhalten bei aggressivem Betteln“, die Passant*innen dazu aufrufen, bettelnde Menschen dem Ordnungsamt zu melden. Diese Schilder sind doppelt so groß wie die Kamera-Warnschilder und knallrot.

    Martin Schwarzbeck ist seit 2024 Redakteur bei netzpolitik.org. Er hat Soziologie studiert, als Journalist für zahlreiche Medien gearbeitet, von ARD bis taz, und war zuletzt lange Redakteur bei Berliner Stadtmagazinen, wo er oft Digitalthemen aufgegriffen hat. Martin interessiert sich für Machtstrukturen und die Beziehungen zwischen Menschen und Staaten und Menschen und Konzernen. Ein Fokus dabei sind Techniken und Systeme der Überwachung, egal ob von Staatsorganen oder Unternehmen. Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0. Einige Minuten war der Autor falsch benannt.

    Über Martin Schwarzbeck - netzpolitik:

    Unter der Kennung "Gastautor:innen" fassen wir die unterschiedlichsten Beiträge externer Quellen zusammen, die wir dankbar im Beueler-Extradienst (wieder-)veröffentlichen dürfen. Die Autor*innen, Quellen und ggf. Lizenzen sind, soweit bekannt, jeweils im Beitrag vermerkt und/oder verlinkt.

  8. Geplante #Gesetzesänderung: #BadenWürttemberg will Hürden für #Videoüberwachung senken.

    Seit sieben Jahren bereits wird in #Mannheim #Videoüberwachung mit automatisierter #Verhaltenserkennung getestet. Nun will Baden-Württemberg die Hürden für die Installation von Kameras senken. Der #Verfassungsschutz soll künftig auf private Aufnahmen zugreifen dürfen.

    netzpolitik.org/2025/geplante-

  9. Breaking:

    #CDU macht #Hessen zum #Angstraum mit algorithmischer #Verhaltenserkennung.

    Ich sage dazu: make #Palatschinken, not #Palantir. 🥞

    (Kann man Teig auf Kameras werfen?)

  10. GdP-Forderung nach Einsatz von #Verhaltenserkennung – Das sind fehlerhafte, intransparente und diskriminierende Systeme. Diese Systeme schaffen kein Mehr an Sicherheit, sondern nur eine Kontrolle aller marx.wtf/2025/05/26/die-gdp-fo

  11. GdP-Forderung nach Einsatz von #Verhaltenserkennung – Das sind fehlerhafte, intransparente und diskriminierende Systeme. Diese Systeme schaffen kein Mehr an Sicherheit, sondern nur eine Kontrolle aller marx.wtf/2025/05/26/d...

    Die GdP fordert – marx.wtf

  12. CW: Überwachung

    "den verstärkten Einsatz von künstlicher Intelligenz bei der Kameratechnik, die auch #Verhaltenserkennung beinhalte, damit man #Verhaltensauffälligkeiten frühzeitig erkennen könne."

  13. Lasst euch vom dümmlichen Titel nicht abschrecken – diese wichtige Dokumentation zeigt, wie Menschen von Regierungen und Konzernen geknechtet und um ihre Rechte gebracht werden.

    Dass zwischendurch die Schuld bei den Algorithmen gesucht wird statt bei den Verantwortlichen, ist natürlich lachhaft. Aber vielleicht muss man sich dumm stellen, um solche Filme machen zu können.

    Video verfügbar bis 25.02.2025 in Deutschland, Österreich, Schweiz.

    zdf.de/3sat/dokumentarfilm-in-

    #Verhaltenserkennung #biometrischeÜberwachung #rütte #vestager #Diskriminierung #ki #ai #algorithmen #kapitalismus #turbokapitalismus #mediathek

  14. Letzte Chance um euch für unser Event in Brüssel zu Diskriminierung durch "Künstliche Intelligenz" und algorithmische Entscheidungsfindung anzumelden - die Anmeldung schließt morgen: greens-efa.eu/en/article/event
    #Gesichtserkennung #Verhaltenserkennung #Falschmeldungen

  15. Am 12. Dezember organisieren wir in Brüssel eine Veranstaltung dazu, wie man Diskriminierung durch "Künstliche Intelligenz" und algorithmische Entscheidungsfindung stoppen kann (z.B. bei #Gesichtserkennung, #Verhaltenserkennung) greens-efa.eu/en/article/event #Falschmeldungen

  16. Heute startet die @[email protected] einen neuen Videoüberwachungsversuch mit automatischer #Verhaltenserkennung am Berliner @[email protected].

    Die Rechtfertigung: „Innovative Videotechnologie soll Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit des Bahnbetriebs verbessern …“ (!)

    deutschebahn.com/de/presse/pre /c

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