Was Klaus Landefeld in der aktuellen #ComputerWoche zum Gesetzentwurf zur Reform des #Verfassungsschutzrecht und der #QuellenTKÜ und #Staatstrojanern sagt:
„Ob diese Gesetzesänderung, bei der #Grundrechte extrem eingeschränkt, eine Quellen #TKÜ verankert und nun auch noch die Durchsuchung gespeicherter Daten via #Staatstrojaner eingeführt werden sollen, überhaupt #verfassungsgemäß ist, werden bedauerlicherweise wieder einmal die Gerichte entscheiden müssen“