Für die #Ausleihe braucht es nur einen Nachweis, z.B. durch eine ärztliche Bescheinigung. Das ist eine geringere Hürde, als ein #Schwerbehindertenausweis
Für Menschen ohne Berechtigung dürfen wir keine Ausleihe anbieten, weder für Geld, noch für gute Worte. Basis unserer Arbeit ist die #Teilhabe unter Berücksichtigung der #Urheberrechte - dazu gibt es einen rechtlichen Rahmen.
[Fortsetzung folgt]