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#unbilligkeit — Public Fediverse posts

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  1. § 37 Abs. 2 Versorgungsausgleich führt dazu,
    dass Renten weiter gekürzt werden –
    selbst wenn der Ex-Partner längst verstorben ist.

    Der Zweck entfällt – die Kürzung bleibt.
    ➡ Das ist unbillig und ungerecht.

    #Versorgungsausgleich #Rente #Unbilligkeit #Gerechtigkeit #Sozialpolitik #Rentenrecht

  2. § 37 Abs. 2 Versorgungsausgleich führt dazu,
    dass Renten weiter gekürzt werden –
    selbst wenn der Ex-Partner längst verstorben ist.

    Der Zweck entfällt – die Kürzung bleibt.
    ➡ Das ist unbillig und ungerecht.

    #Versorgungsausgleich #Rente #Unbilligkeit #Gerechtigkeit #Sozialpolitik #Rentenrecht

  3. § 37 Abs. 2 Versorgungsausgleich führt dazu,
    dass Renten weiter gekürzt werden –
    selbst wenn der Ex-Partner längst verstorben ist.

    Der Zweck entfällt – die Kürzung bleibt.
    ➡ Das ist unbillig und ungerecht.

    #Versorgungsausgleich #Rente #Unbilligkeit #Gerechtigkeit #Sozialpolitik #Rentenrecht

  4. § 37 Abs. 2 Versorgungsausgleich führt dazu,
    dass Renten weiter gekürzt werden –
    selbst wenn der Ex-Partner längst verstorben ist.

    Der Zweck entfällt – die Kürzung bleibt.
    ➡ Das ist unbillig und ungerecht.

    #Versorgungsausgleich #Rente #Unbilligkeit #Gerechtigkeit #Sozialpolitik #Rentenrecht

  5. Der Versorgungsausgleich nach § 37 Abs. 2 VersAusglG führt zu unhaltbaren Ergebnissen.

    Selbst wenn die ausgleichsberechtigte Person verstorben ist, läuft die Rentenkürzung weiter – obwohl der Zweck des Ausgleichs wegfällt.

    Das ist nicht gerecht.

    #Versorgungsausgleich #Rente #Unbilligkeit #Sozialpolitik #Gerechtigkeit