#tatbestandsmaßig — Public Fediverse posts
Live and recent posts from across the Fediverse tagged #tatbestandsmaßig, aggregated by home.social.
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#Unterscheidung von #tatbestandsmäßiger #Verhaltensfolge und #sonstiger #gleichwertiger #Tatumstände;
Der #Tatumstand ist die #Folge des #tatsächlichen #erfolgreichen #Verhaltens und damit als #zusätzliche #Sanktionserfordernis #Kontrollinstanz für den #Erfolgssachverhalt im #Sinn der #Verhaltensnorm.
#Kontrolle; #Feedback; #Kohärenz;
#Freund, #Rostalski - #Strafrecht #Allgemeiner #Teil, S. 79 f.
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#Unterscheidung von #tatbestandsmäßiger #Verhaltensfolge und #sonstiger #gleichwertiger #Tatumstände;
Der #Tatumstand ist die #Folge des #tatsächlichen #erfolgreichen #Verhaltens und damit als #zusätzliche #Sanktionserfordernis #Kontrollinstanz für den #Erfolgssachverhalt im #Sinn der #Verhaltensnorm.
#Kontrolle; #Feedback; #Kohärenz;
#Freund, #Rostalski - #Strafrecht #Allgemeiner #Teil, S. 79 f.
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#Prüfungspunkt
#Tatbestandsmäßige #Handlung#Jenseits der wenigen #Fälle, in denen #Handlungsbegriff (->) #relevant ist, idR in #Fallbearbeitung nicht weiter zu #erwähnen
#Grundlegend #theoretische #Erwägung (2):
#Unterscheidung von #Rechtsgüterschutz und #Sonderverantwortlichkeit#Schutzinteresse eines #Rechtsgutes als #Causa ex #post; #Besondere #Verantwortlichkeit als #Rechtsschutz ex #ante;
#Freund, #Rostalski - #Strafrecht #Allgemeiner #Teil, S. 56 f.
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#Prüfungspunkt
#Tatbestandsmäßige #Handlung#Jenseits der wenigen #Fälle, in denen #Handlungsbegriff (->) #relevant ist, idR in #Fallbearbeitung nicht weiter zu #erwähnen
#Grundlegend #theoretische #Erwägung (2):
#Unterscheidung von #Rechtsgüterschutz und #Sonderverantwortlichkeit#Schutzinteresse eines #Rechtsgutes als #Causa ex #post; #Besondere #Verantwortlichkeit als #Rechtsschutz ex #ante;
#Freund, #Rostalski - #Strafrecht #Allgemeiner #Teil, S. 56 f.
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#Prüfungspunkt
#Tatbestandsmäßige #Handlung#Jenseits der wenigen #Fälle, in denen #Handlungsbegriff (->) #relevant ist, idR in #Fallbearbeitung nicht weiter zu #erwähnen
#Grundlegend #theoretische #Erwägung:
#Zusammenhang des #Verhalten eines #Täters mit dem #Rechtsgut einer #Sanktionsnorm iSv. #intendierten #Schutz von #Leben #Körper #Freiheit #Vermögen#binär #gegeben / nicht #gegeben.
#Schutzinteresse als #Causa ex #post
#Freund, #Rostalski - #Strafrecht #Allgemeiner #Teil, S. 53f
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#Prüfungspunkt
#Tatbestandsmäßige #Handlung#Jenseits der wenigen #Fälle, in denen #Handlungsbegriff (->) #relevant ist, idR in #Fallbearbeitung nicht weiter zu #erwähnen
#Grundlegend #theoretische #Erwägung:
#Zusammenhang des #Verhalten eines #Täters mit dem #Rechtsgut einer #Sanktionsnorm iSv. #intendierten #Schutz von #Leben #Körper #Freiheit #Vermögen#binär #gegeben / nicht #gegeben.
#Schutzinteresse als #Causa ex #post
#Freund, #Rostalski - #Strafrecht #Allgemeiner #Teil, S. 53f
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#Kausalität ist #notwendige aber nicht #hinreichende #Bedingung für #strafrechtliche #Verantwortlichkeit;
#Zurechenbar ist ein #Erfolg, wenn der #Täter durch sein #Verhalten ein #rechtlich #missbilligtes #Risiko #geschaffen hat (1), das sich im #tatbestandsmäßigen #Erfolg #realisiert hat (2).
#Objektive #Erfolgszurechnung
#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 04 -
#Kausalität ist #notwendige aber nicht #hinreichende #Bedingung für #strafrechtliche #Verantwortlichkeit;
#Zurechenbar ist ein #Erfolg, wenn der #Täter durch sein #Verhalten ein #rechtlich #missbilligtes #Risiko #geschaffen hat (1), das sich im #tatbestandsmäßigen #Erfolg #realisiert hat (2).
#Objektive #Erfolgszurechnung
#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 04 -
#Prüfungsschema;
#Frage: Wann liegt eine #Handlung vor?
#Tatbestandsmäßige #Handlung:#Fälle, in denen #Handlungsbegriff #relevant ist:
1) #Abgrenzung zum Nicht- #Handeln - #Denken, #Wollen
2) #Abgrenzung zu #Willkür - #Unwillkürliche #Schreckreaktion, #Reflexbewegungen, #Krampfanfall, #Bewegung im #Schlaf, #Bewusstlosigkeit wegen #Unterscheidung zu #Willkür
3) #Zurechenbare #Willkürhandlung aber ohne #Schuld#Rostalski 04 #Strafrecht I
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#Prüfungsschema;
#Frage: Wann liegt eine #Handlung vor?
#Tatbestandsmäßige #Handlung:#Fälle, in denen #Handlungsbegriff #relevant ist:
1) #Abgrenzung zum Nicht- #Handeln - #Denken, #Wollen
2) #Abgrenzung zu #Willkür - #Unwillkürliche #Schreckreaktion, #Reflexbewegungen, #Krampfanfall, #Bewegung im #Schlaf, #Bewusstlosigkeit wegen #Unterscheidung zu #Willkür
3) #Zurechenbare #Willkürhandlung aber ohne #Schuld#Rostalski 04 #Strafrecht I
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#Prüfungsschema #Tatbestandsmäßigkeit h.M.
1. #Objektiver #Tatbestand
a. #tatbestandsmäßige #Handlung
b. #Eintritt des #tatbestandsmäßigen #Erfolgs
c. #Kausalität
d. #objektive #Zurechnung2. #subjektiver #Tatbestand = #Vorsatz
#Spezialfall #Schema #Rostalski: #Verzicht auf #Unterscheidung #Subjektivität / #Objektivität als #Zurechnung
#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 02 -
#Prüfungsschema #Tatbestandsmäßigkeit h.M.
1. #Objektiver #Tatbestand
a. #tatbestandsmäßige #Handlung
b. #Eintritt des #tatbestandsmäßigen #Erfolgs
c. #Kausalität
d. #objektive #Zurechnung2. #subjektiver #Tatbestand = #Vorsatz
#Spezialfall #Schema #Rostalski: #Verzicht auf #Unterscheidung #Subjektivität / #Objektivität als #Zurechnung
#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 02