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#stubenfliegen — Public Fediverse posts

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  1. "In Deutschland stehen alle wild lebenden #Tiere unter dem allgemeinen Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes. Das Töten ohne vernünftigen Grund ist verboten. Bei Lästlingen wie #Stubenfliegen, #Stechmücken oder #Fruchtfliegen in Wohnräumen liegt ein vernünftiger Grund vor. Auch Wespen darf man in der eigenen Wohnung bekämpfen, wenn sie zur Gefahr werden."

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