#sonderverantwortlichkeit — Public Fediverse posts
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#Arbeitsdefinition für #Fahrlässigkeit iSv #StGB
#Fahrlässig #verhält sich, wer #angesichts der von ihm #vorgefundenen #Sachlage, die nach seinem #individuellen #Verhältnissen #vorhersehbare, #vermeidbare und von #Rechts wegen zu #vermeidende #Möglichkeit der nicht #gerechtfertigten #Tatbestandsverwirklichung [bei #gegebener #Sonderverantwortlichkeit)] #schafft oder nicht #abwendet;
#Verhalten #Schaffen #Abwenden #Definition
#Freund, #Rostalski
#Strafrecht
#Allgemeiner #Teil S. 203 -
#Arbeitsdefinition für #Fahrlässigkeit iSv #StGB
#Fahrlässig #verhält sich, wer #angesichts der von ihm #vorgefundenen #Sachlage, die nach seinem #individuellen #Verhältnissen #vorhersehbare, #vermeidbare und von #Rechts wegen zu #vermeidende #Möglichkeit der nicht #gerechtfertigten #Tatbestandsverwirklichung [bei #gegebener #Sonderverantwortlichkeit)] #schafft oder nicht #abwendet;
#Verhalten #Schaffen #Abwenden #Definition
#Freund, #Rostalski
#Strafrecht
#Allgemeiner #Teil S. 203 -
Für die #Tatbestandsmäßigkeit eines #Verhaltens sei die #Qualität der #Verhaltensnorm #entscheidend:
#Unterscheidung #Monistisch und #dualistisch #fundierter #Verhaltensnormen;
#Monistische #Verhaltensnorm #geprägt durch #Schutz eines #Rechtsgutes oder #Sonderverantwortlichkeit;
#Ermöglichung der #Zuordnung zu #Straftatengruppen
#Freund, #Rostalski - #Strafrecht #Allgemeiner #Teil, S. 59, 65
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Für die #Tatbestandsmäßigkeit eines #Verhaltens sei die #Qualität der #Verhaltensnorm #entscheidend:
#Unterscheidung #Monistisch und #dualistisch #fundierter #Verhaltensnormen;
#Monistische #Verhaltensnorm #geprägt durch #Schutz eines #Rechtsgutes oder #Sonderverantwortlichkeit;
#Ermöglichung der #Zuordnung zu #Straftatengruppen
#Freund, #Rostalski - #Strafrecht #Allgemeiner #Teil, S. 59, 65
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#Prüfungspunkt
#Tatbestandsmäßige #Handlung#Jenseits der wenigen #Fälle, in denen #Handlungsbegriff (->) #relevant ist, idR in #Fallbearbeitung nicht weiter zu #erwähnen
#Grundlegend #theoretische #Erwägung (2):
#Unterscheidung von #Rechtsgüterschutz und #Sonderverantwortlichkeit#Schutzinteresse eines #Rechtsgutes als #Causa ex #post; #Besondere #Verantwortlichkeit als #Rechtsschutz ex #ante;
#Freund, #Rostalski - #Strafrecht #Allgemeiner #Teil, S. 56 f.
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#Prüfungspunkt
#Tatbestandsmäßige #Handlung#Jenseits der wenigen #Fälle, in denen #Handlungsbegriff (->) #relevant ist, idR in #Fallbearbeitung nicht weiter zu #erwähnen
#Grundlegend #theoretische #Erwägung (2):
#Unterscheidung von #Rechtsgüterschutz und #Sonderverantwortlichkeit#Schutzinteresse eines #Rechtsgutes als #Causa ex #post; #Besondere #Verantwortlichkeit als #Rechtsschutz ex #ante;
#Freund, #Rostalski - #Strafrecht #Allgemeiner #Teil, S. 56 f.