Stirbt dein Vater, deine Mutter, dein Kind, gibt es in Deutschland meist: 2 Tage. Eine feste Zahl steht in keinem Gesetz. § 616 BGB spricht nur von „verhältnismäßig nicht erheblicher Zeit“, und viele Arbeitsverträge schließen selbst das aus. Bruder oder Schwester? Oft gar nichts. Brauchst du mehr, bleibt dir Urlaub, unbezahlte Freistellung oder der Krankenschein. Wer einfach wegbleibt, riskiert Lohnkürzung, Abmahnung, im Ernstfall die Kündigung. Trauer nach Vorschrift: Todestag, Beerdigung, Montag wieder antreten.
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