#ruckgriff — Public Fediverse posts
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Art. 8 GG #Versammlungsfreiheit
Art. 9 Abs. 1 #Vereinigungsfreiheit
Art. 9 Abs. 2 #Koalitionsfreiheit#Sachlicher #Schutzbereich
#Verein
#Rückgriff auf #Vereinsgesetz als #Merkhilfe
#Jede #Vereinigung zu der sich eine #Mehrheit #natürlicher oder #juristischer #Personen für längere #Zeit zu #gemeinsamen #Zweck #freiwillig #zusammengeschlossen und einer #organisierten #Willensbildung #unterworfen hat -
Art. 8 GG #Versammlungsfreiheit
Art. 9 Abs. 1 #Vereinigungsfreiheit
Art. 9 Abs. 2 #Koalitionsfreiheit#Sachlicher #Schutzbereich
#Verein
#Rückgriff auf #Vereinsgesetz als #Merkhilfe
#Jede #Vereinigung zu der sich eine #Mehrheit #natürlicher oder #juristischer #Personen für längere #Zeit zu #gemeinsamen #Zweck #freiwillig #zusammengeschlossen und einer #organisierten #Willensbildung #unterworfen hat -
#Vereinigungsfreiheit & #Koalitionsfreiheit
Art. 8 GG #Versammlungsfreiheit
Art. 9 Abs. 1 #Vereinigungsfreiheit
Art. 9 Abs. 2 #Koalitionsfreiheit#Persönlicher #Schutzbereich:
#Deutsche;
#EU-#Bürger direkt oder über Art. 2 Abs. 1 GG
#Ausländer: Art. 2 Abs. 1 GG#Juristische #Personen: Art. 19 Abs. 3 GG:
#Vereinigung stellt bereits auf #Kollektiv iSv #Organisation ab: #Doppelgrundrecht - Kein #Rückgriff auf Art. 19 Abs. 3 GG -
#Menschenwürde
Art. 1 GG#Sachlicher #Schutzbereich &
#Eingriff in den #Schutzbereich;
-> #Dreistufigkeit nicht #anwendbar;#Objektformel
Art 1 Abs. 1 GG: #Verbot, dass der #konkrete #Mensch zum #Objekt, zum #bloßen #Mittel, zur #vertretbaren #Größe #herabgewürdigt wird.#Unterscheidung von #Würde und #Herabwürdigung;
Günter #Dürig in #Rückgriff auf #Kant
#Anwendung: #Identifizierung einer #Verletzung der #Menschenwürde
#BVerfGE 144, 20 (207) -
#Menschenwürde
Art. 1 GG#Sachlicher #Schutzbereich &
#Eingriff in den #Schutzbereich;
-> #Dreistufigkeit nicht #anwendbar;#Objektformel
Art 1 Abs. 1 GG: #Verbot, dass der #konkrete #Mensch zum #Objekt, zum #bloßen #Mittel, zur #vertretbaren #Größe #herabgewürdigt wird.#Unterscheidung von #Würde und #Herabwürdigung;
Günter #Dürig in #Rückgriff auf #Kant
#Anwendung: #Identifizierung einer #Verletzung der #Menschenwürde
#BVerfGE 144, 20 (207) -
#Menschenwürde
Art. 1 GG#Würde als #philosophisches #Prinzip aus #Perspektive der #Rechtswissenschaft:
a) #Grundlegung durch #Religion
#Idee des #Menschen als #Ebenbild #Gottes
b) #Erbe der #Aufklärung: Idee der #Teilhabe des #Menschen an der #Weltvernunft#Rückgriff auf #Philosophie; #Transzendentaler #Vermeidungsirrtum; #Nous;
#Mensch nicht nur als #Mittel, sondern der #Natur nach als #Zweck an sich #selbst #ausgezeichnet; #Kant
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#Menschenwürde
Art. 1 GG#Würde als #philosophisches #Prinzip aus #Perspektive der #Rechtswissenschaft:
a) #Grundlegung durch #Religion
#Idee des #Menschen als #Ebenbild #Gottes
b) #Erbe der #Aufklärung: Idee der #Teilhabe des #Menschen an der #Weltvernunft#Rückgriff auf #Philosophie; #Transzendentaler #Vermeidungsirrtum; #Nous;
#Mensch nicht nur als #Mittel, sondern der #Natur nach als #Zweck an sich #selbst #ausgezeichnet; #Kant
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#Wirkungsmacht des #Codex #Theodosianus vor allem im #Westen:
#Rückgriff verschiedener #Staaten die sich auf dem #Gebiet des #vormalig #weströmischen #Reiches #etablierten;Eigenes #Recht nach #Personalitätsprinzip im #Unterschied zur #beherrschten #romanisierten #Bevölkerung die #römisches #Recht hatten.
#Aufnahme der #Codex #Theodosianus in die #Lex #Romana #Visigothorum
#Recht der #Visigothen#Römische #Rechtsgeschichte #Avenarius, 12. Sitzung
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#Wirkungsmacht des #Codex #Theodosianus vor allem im #Westen:
#Rückgriff verschiedener #Staaten die sich auf dem #Gebiet des #vormalig #weströmischen #Reiches #etablierten;Eigenes #Recht nach #Personalitätsprinzip im #Unterschied zur #beherrschten #romanisierten #Bevölkerung die #römisches #Recht hatten.
#Aufnahme der #Codex #Theodosianus in die #Lex #Romana #Visigothorum
#Recht der #Visigothen#Römische #Rechtsgeschichte #Avenarius, 12. Sitzung
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#Hoffnung als #Reflexionswert von #Hoffnungslosigkeit.
#Anschlussverweigerung ist eine #Innovation der #Freisetzung von #Ressourcen durch #Verzicht auf die #Fortsetzung von #Anschlusskommunikation unter #Rückgriff auf #Begründung und stattdessen #Ressourcenakkumulation durch #Verzicht auf #Überfluss und dadurch #Akkumulation von #Verschwendung.
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Die #Ablehnung von #Metaphysik in #Bezug auf den #Begriff von #Wahrheit ist #Kennzeichen eines #transzendentalen #Vermeidungsirrtums, mit dem unter #Verweis auf #Unmöglichkeit und unter #Rückgriff auf #Organisationszwang #deduktive #Aussagesysteme #reproduziert werden.
Die #Alternative zum #Axiom der #deduktiven #Methode ist nicht die #induktive #Kategorienlehre, sondern die #Kommunikation #zwischen #Unbekannten.
Gotthard #Günther - #Idee #Grundriß #aristotelisch #Logik, S.9
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Durch #Schriftgebrauch wird das #Diskriminieren von #Erinnern und #Vergessen zur #Sache von #Entscheidungen, #gewinnt damit #Ereignishaftigkeit und bezieht sich darin, durch #Rückgriff auf materielle #Grundlagen in der #Neurophysiologie oder im #Substrat von #Schrift auf #Texte, die als #Kommunikation verwendet werden. #Semantik ist damit keine Sache des #Erinnerns, sondern eine der #Reimprägnierung (#HvF) eigener #Zustände.
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Durch #Schriftgebrauch wird das #Diskriminieren von #Erinnern und #Vergessen zur #Sache von #Entscheidungen, #gewinnt damit #Ereignishaftigkeit und bezieht sich darin, durch #Rückgriff auf materielle #Grundlagen in der #Neurophysiologie oder im #Substrat von #Schrift auf #Texte, die als #Kommunikation verwendet werden. #Semantik ist damit keine Sache des #Erinnerns, sondern eine der #Reimprägnierung (#HvF) eigener #Zustände.
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Durch #Schriftgebrauch wird das #Diskriminieren von #Erinnern und #Vergessen zur #Sache von #Entscheidungen, #gewinnt damit #Ereignishaftigkeit und bezieht sich darin, durch #Rückgriff auf materielle #Grundlagen in der #Neurophysiologie oder im #Substrat von #Schrift auf #Texte, die als #Kommunikation verwendet werden. #Semantik ist damit keine Sache des #Erinnerns, sondern eine der #Reimprägnierung (#HvF) eigener #Zustände.
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Durch #Schriftgebrauch wird das #Diskriminieren von #Erinnern und #Vergessen zur #Sache von #Entscheidungen, #gewinnt damit #Ereignishaftigkeit und bezieht sich darin, durch #Rückgriff auf materielle #Grundlagen in der #Neurophysiologie oder im #Substrat von #Schrift auf #Texte, die als #Kommunikation verwendet werden. #Semantik ist damit keine Sache des #Erinnerns, sondern eine der #Reimprägnierung (#HvF) eigener #Zustände.