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#republikprinzip — Public Fediverse posts

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  1. Ich muss hier mal gerade dem Thomas Grote (57), Kreisvorsitzender der #CDU und Kreistagspräsident in Nordwestmecklenburg widersprechen.

    Seiner Meinung nach muss die #Brandmauer aufhören, weil sie nicht die #Demokratie schütze, sondern "nur" linke #Parteien vor der Bedeutungslosigkeit.

    Artikel 79 Absatz 3 GG schützt bestimmte Kernprinzipien vor jeder Änderung, auch durch eine verfassungsändernde Zweidrittelmehrheit im #Parlament. Diese Prinzipien sind:
    - #Demokratieprinzip: Alle staatliche Macht geht vom Volke aus (Art. 20 Abs. 1 & 2).
    - #Rechtsstaatsprinzip: Gewaltenteilung, Rechtssicherheit und Vertrauensschutz.
    - #Sozialstaatsprinzip: Sicherung eines menschenwürdigen Daseins für alle.
    - #Bundesstaatprinzip: Aufteilung der Macht zwischen Bund und Ländern.
    - #Republikprinzip: Kein König, keine Monarchie.

    Artikel 21 Abs. 2 GG: Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen, sind verfassungswidrig.
    Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Nur das BVerfG kann eine Partei verbieten (z. B. SRP 1952 und KPD 1956). Ein Parlamentsbeschluss allein reicht nicht.

    Der Staat ist nicht neutral, sondern verpflichtet sich aktiv, die Demokratie zu bewahren. Dies zeigt sich in:
    - #Verfassungsschutz: Beobachtung von Extremisten (rechts und links).
    - Berufsverbote: (Historisch umstritten, aber prinzipiell möglich) Ausschluss von Staatsbediensteten, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoßen.
    - Verlust von #Grundrechten (Art. 18 GG): Wer Grundrechte missbraucht, um die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu bekämpfen, kann diese Rechte verlieren.

    Das Bundesamt für Verfassungsschutz stufte die Partei im Mai 2025 bundesweit als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ ein, da ihre Bestrebungen wesentliche Teile der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, insbesondere die Menschenwürde und das Demokratieprinzip, verletzen.

    Ja, das wurde im Februar 2026 vorerst einkassiert, ABER ... trotz dieses gerichtlichen Eingriffs bleiben die #Landesverbände in #Thüringen, #Brandenburg, #SachsenAnhalt, Sachsen und #Niedersachsen weiterhin als gesichert rechtsextrem eingestuft und beobachtet.

    1928 formulierte #Goebbels die Strategie zur Ausnutzung demokratischer Freiheiten explizit und offen: „Wir gehen in den #Reichstag hinein, um uns im Waffenarsenal der #Demokratie mit deren eigenen Waffen zu versorgen.“

    Er betonte, dass die #NSDAP sich demokratischer Mittel (wie Wahlen, Immunität und Diäten) bediene, um die Demokratie von innen zu zersetzen und zu zerstören.
    Goebbels nannte dies einen „bärendienst“ der Demokratie, der ihr eigenes Problem sei, da sie ihren Todfeinden die Mittel zur Vernichtung selbst stelle.

    Während #Gödel das Konzept der verfassungsrechtlichen Lücken (Schlupflöcher) theoretisch beschrieb, war es Goebbels, der diese Taktik der legalen #Machtergreifung zur Revolution des Systems als politische Strategie aktivierte. Beide Aspekte – die theoretische Schwachstelle (Gödel) und die praktische Ausnutzung (Goebbels) – werden oft gemeinsam betrachtet, um zu erklären, wie die Weimarer Demokratie untergehen konnte.


    Jetzt mal kurz atmen und überlegen bitte ...

    es gibt nur einen Weg... #afdvebotjetzt

    rnd.de/politik/cdu-aufstand-in…

  2. Ich muss hier mal gerade dem Thomas Grote (57), Kreisvorsitzender der #CDU und Kreistagspräsident in Nordwestmecklenburg widersprechen.

    Seiner Meinung nach muss die #Brandmauer aufhören, weil sie nicht die #Demokratie schütze, sondern "nur" linke #Parteien vor der Bedeutungslosigkeit.

    Artikel 79 Absatz 3 GG schützt bestimmte Kernprinzipien vor jeder Änderung, auch durch eine verfassungsändernde Zweidrittelmehrheit im #Parlament. Diese Prinzipien sind:
    - #Demokratieprinzip: Alle staatliche Macht geht vom Volke aus (Art. 20 Abs. 1 & 2).
    - #Rechtsstaatsprinzip: Gewaltenteilung, Rechtssicherheit und Vertrauensschutz.
    - #Sozialstaatsprinzip: Sicherung eines menschenwürdigen Daseins für alle.
    - #Bundesstaatprinzip: Aufteilung der Macht zwischen Bund und Ländern.
    - #Republikprinzip: Kein König, keine Monarchie.

    Artikel 21 Abs. 2 GG: Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen, sind verfassungswidrig.
    Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Nur das BVerfG kann eine Partei verbieten (z. B. SRP 1952 und KPD 1956). Ein Parlamentsbeschluss allein reicht nicht.

    Der Staat ist nicht neutral, sondern verpflichtet sich aktiv, die Demokratie zu bewahren. Dies zeigt sich in:
    - #Verfassungsschutz: Beobachtung von Extremisten (rechts und links).
    - Berufsverbote: (Historisch umstritten, aber prinzipiell möglich) Ausschluss von Staatsbediensteten, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoßen.
    - Verlust von #Grundrechten (Art. 18 GG): Wer Grundrechte missbraucht, um die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu bekämpfen, kann diese Rechte verlieren.

    Das Bundesamt für Verfassungsschutz stufte die Partei im Mai 2025 bundesweit als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ ein, da ihre Bestrebungen wesentliche Teile der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, insbesondere die Menschenwürde und das Demokratieprinzip, verletzen.

    Ja, das wurde im Februar 2026 vorerst einkassiert, ABER ... trotz dieses gerichtlichen Eingriffs bleiben die #Landesverbände in #Thüringen, #Brandenburg, #SachsenAnhalt, Sachsen und #Niedersachsen weiterhin als gesichert rechtsextrem eingestuft und beobachtet.

    1928 formulierte #Goebbels die Strategie zur Ausnutzung demokratischer Freiheiten explizit und offen: „Wir gehen in den #Reichstag hinein, um uns im Waffenarsenal der #Demokratie mit deren eigenen Waffen zu versorgen.“

    Er betonte, dass die #NSDAP sich demokratischer Mittel (wie Wahlen, Immunität und Diäten) bediene, um die Demokratie von innen zu zersetzen und zu zerstören.
    Goebbels nannte dies einen „bärendienst“ der Demokratie, der ihr eigenes Problem sei, da sie ihren Todfeinden die Mittel zur Vernichtung selbst stelle.

    Während #Gödel das Konzept der verfassungsrechtlichen Lücken (Schlupflöcher) theoretisch beschrieb, war es Goebbels, der diese Taktik der legalen #Machtergreifung zur Revolution des Systems als politische Strategie aktivierte. Beide Aspekte – die theoretische Schwachstelle (Gödel) und die praktische Ausnutzung (Goebbels) – werden oft gemeinsam betrachtet, um zu erklären, wie die Weimarer Demokratie untergehen konnte.


    Jetzt mal kurz atmen und überlegen bitte ...

    es gibt nur einen Weg... #afdvebotjetzt

    rnd.de/politik/cdu-aufstand-in…