#radelninh — Public Fediverse posts
Live and recent posts from across the Fediverse tagged #radelninh, aggregated by home.social.
-
Davon hatte ich bisher ja noch gar nichts mitbekommen, der sogenannte „Komoot-Paragraf“. Hier zwei Artikel dazu.
DIMB-Interview zum Bundeswaldgesetz-Entwurf: „Wir befürchten zahlreiche Verbotsschilder“ - http://MTB-News.de
OpenStreetMap, Komoot & Co.: Sorge vor Datenkahlschlag für Karten-Apps – http://netzpolitik.org
Ich kann es durchaus nachvollziehen, dass die Apps Probleme verursachen. Komoot wollte mich mit dem Fahrrad auch schon auf Wege schicken, die es nicht offiziell gibt, und die auch mit dem Fahrrad nicht machbar waren - anders als im Artikel beschrieben. Aber so wie es hier jeweils beschrieben wird, wäre die neue Regelung viel zu drastisch, aber sie ist ja auch noch nicht fertiggestellt.
#RadelnInH #Radfahren #Radtour #Radwanderung #Wandern #Bundeswaldgesetz #Komoot #Natur #Outdoor
-
Schildbürgerstreich nennt man so etwas wohl. Drei Eingänge hat das Gebäude, bei allen drei das gleiche Problem. 🤦🏼🤦🏼🤦🏼
#RadelnInH #Radfahren #Hannover #Cycling #Badenstedt #JemandHasstFahrräder #Fahrradinfrastruktur
-
Das klappt wohl noch nicht so ganz mit der freiwilligen Abstellkontrolle, die die Firmen in Hannover angeblich durchführen wollen. 🤦🏼
#RadelnInH #Radfahren #Hannover #Cycling #eScooter #Elektroroller -
Na mal schauen, ob das was bringt. Es ist auf jeden Fall ein Schritt in die richtige Richtung, damit die Elektroroller nicht mehr so einfach ohne Konsequenzen wild abgestellt werden dürfen:
„Die Landeshauptstadt Hannover und die vier E-Tretroller-Anbieter Bolt, Tier, Voi und Lime haben eine gemeinsame freiwillige Vereinbarung unterzeichnet, die unter anderem das Parken der E-Scooter reglementiert und ab sofort in Kraft tritt.“
Am interessantesten finde ich diese Punkte:
• die Anbieter einen verpflichtenden Fotonachweis beim Parken verlangen und diesen regelmäßig kontrollieren müssen. Bei Verstoß ist eine einheitliche Strafe von mindestens 20 Euro zu verhängen
• E-Tretroller, die beispielsweise Geh- und Radwege blockieren oder in Verbotszonen abgestellt werden, schnellstmöglich, spätestens aber innerhalb von sechs Stunden nach Hinweisen durch die Stadt oder Dritte entfernt werden müssen
• die Anbieter eine gemeinsame Beschwerdestelle einrichten, die geeignet ist, per E-Mail eingehende Bürger*innenbeschwerden über unsachgemäß abgestellte Fahrzeuge anzunehmen, zu verarbeiten und Abhilfe zu schaffen sowie einen Antwortkontakt gegenüber dem*der Beschwerdeführer*in sicherzustellen.
• die Anbieter an den Fahrzeugen, in der App, auf der Anbieter-Homepage die Telefon-Hotline, die E-Mail-Adresse und ein QR-Code für die Bürger*innen sowie den Ordnungsdienst gut lesbar anbringen müssen.
https://www.hannover.de/Aus-Stadt-Region/Vereinbarung-der-Landes%C2%ADhaupt%C2%ADstadt-Hannover-mit-E-Scooter-Anbietern