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#planungsrecht — Public Fediverse posts

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  1. @misanthropholes

    IANAL und kein #Planungsrechtler, aber ich bin mir laiensicher, daß die Wiederinbetriebnahme einer temporär ungenutzten #Bahnstrecke um Größenordnungen einfacher ist als eine bereits entwidmete, anderweitig genutzte Fläche wieder für den Bahnverkehr freizugeben.

    Auch überwucherte Gleise sind rechtlich immer noch eine Bahnstrecke. Eine Wiederinbetriebnahme ist ohne #Planfeststellungsverfahren und #Artenschutzgutachten möglich. Anwohnende haben kein #Klagerecht.

    Wenn dagegen eine Strecke erstmal entwidmet ist, ist sie praktisch für immer weg. Ich kenne auch keinen Fall in DE, wo ein #Radweg o.ä. wieder zur Bahnlinie wurde. Die Proteste hat man nicht wegen des #Biotops, sondern wg. des befürchteten #Lärms. Passiert bei Streckenreaktivierung verständlicherweise.

  2. @misanthropholes

    IANAL und kein #Planungsrechtler, aber ich bin mir laiensicher, daß die Wiederinbetriebnahme einer temporär ungenutzten #Bahnstrecke um Größenordnungen einfacher ist als eine bereits entwidmete, anderweitig genutzte Fläche wieder für den Bahnverkehr freizugeben.

    Auch überwucherte Gleise sind rechtlich immer noch eine Bahnstrecke. Eine Wiederinbetriebnahme ist ohne #Planfeststellungsverfahren und #Artenschutzgutachten möglich. Anwohnende haben kein #Klagerecht.

    Wenn dagegen eine Strecke erstmal entwidmet ist, ist sie praktisch für immer weg. Ich kenne auch keinen Fall in DE, wo ein #Radweg o.ä. wieder zur Bahnlinie wurde. Die Proteste hat man nicht wegen des #Biotops, sondern wg. des befürchteten #Lärms. Passiert bei Streckenreaktivierung verständlicherweise.

  3. @misanthropholes

    IANAL und kein #Planungsrechtler, aber ich bin mir laiensicher, daß die Wiederinbetriebnahme einer temporär ungenutzten #Bahnstrecke um Größenordnungen einfacher ist als eine bereits entwidmete, anderweitig genutzte Fläche wieder für den Bahnverkehr freizugeben.

    Auch überwucherte Gleise sind rechtlich immer noch eine Bahnstrecke. Eine Wiederinbetriebnahme ist ohne #Planfeststellungsverfahren und #Artenschutzgutachten möglich. Anwohnende haben kein #Klagerecht.

    Wenn dagegen eine Strecke erstmal entwidmet ist, ist sie praktisch für immer weg. Ich kenne auch keinen Fall in DE, wo ein #Radweg o.ä. wieder zur Bahnlinie wurde. Die Proteste hat man nicht wegen des #Biotops, sondern wg. des befürchteten #Lärms. Passiert bei Streckenreaktivierung verständlicherweise.

  4. @misanthropholes

    IANAL und kein #Planungsrechtler, aber ich bin mir laiensicher, daß die Wiederinbetriebnahme einer temporär ungenutzten #Bahnstrecke um Größenordnungen einfacher ist als eine bereits entwidmete, anderweitig genutzte Fläche wieder für den Bahnverkehr freizugeben.

    Auch überwucherte Gleise sind rechtlich immer noch eine Bahnstrecke. Eine Wiederinbetriebnahme ist ohne #Planfeststellungsverfahren und #Artenschutzgutachten möglich. Anwohnende haben kein #Klagerecht.

    Wenn dagegen eine Strecke erstmal entwidmet ist, ist sie praktisch für immer weg. Ich kenne auch keinen Fall in DE, wo ein #Radweg o.ä. wieder zur Bahnlinie wurde. Die Proteste hat man nicht wegen des #Biotops, sondern wg. des befürchteten #Lärms. Passiert bei Streckenreaktivierung verständlicherweise.

  5. @misanthropholes

    IANAL und kein #Planungsrechtler, aber ich bin mir laiensicher, daß die Wiederinbetriebnahme einer temporär ungenutzten #Bahnstrecke um Größenordnungen einfacher ist als eine bereits entwidmete, anderweitig genutzte Fläche wieder für den Bahnverkehr freizugeben.

    Auch überwucherte Gleise sind rechtlich immer noch eine Bahnstrecke. Eine Wiederinbetriebnahme ist ohne #Planfeststellungsverfahren und #Artenschutzgutachten möglich. Anwohnende haben kein #Klagerecht.

    Wenn dagegen eine Strecke erstmal entwidmet ist, ist sie praktisch für immer weg. Ich kenne auch keinen Fall in DE, wo ein #Radweg o.ä. wieder zur Bahnlinie wurde. Die Proteste hat man nicht wegen des #Biotops, sondern wg. des befürchteten #Lärms. Passiert bei Streckenreaktivierung verständlicherweise.