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  1. Rechter Verlag vor Gericht erfolgreich:
    OLG Karlsruhe verurteilt Perspektive-Online

    Nach einem längeren Rechtsstreit um drei Worte hat heute das OLG Karlsruhe, auf Klage des rechten Ahriman-Verlags aus Freiburg, Perspektive-Online verurteilt, es "bei Meidung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung fälligen Ordnungsgeldes bis zu 250.000 €, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, im Wiederholungsfall Ordnungshaft bis zu insgesamt 2 Jahren, zu unterlassen, zu verbreiten oder verbreiten zu lassen, dass im rechtsextreme Ahriman-Verlag "regelmäßig ... antisemitische ... Bücher" publiziert werden.

    Perspektive-Online hatte schon am Tag der Verhandlung vor dem OLG Karlsruhe vorsorglich die entsprechende Passage entfernt.

    @RDL war vorletzte Woche bei der mündlichen Verhandlung vor dem OLG mit dabei, als sich dieser Ausgang schon abgezeichnet hat.

    rdl.de/Ahriman%20gegen%20Persp

    #perspektive #PerspektiveOnline #pressefreiheit #presse #ahrimanverlag #rechts #rechtsextremismus #slapp #SLAPPKlagen #olg #olgkarlsruhe #meinungsfreiheit #freespeech #antisemitismus #jura #Jurabubble

  2. 📌 Erbschein trotz notariellem Testament
    OLG Karlsruhe: Liegt dem Notar nur eine Ausweiskopie vor, genügt das Testament nicht sicher als Erbnachweis fürs Grundbuch. Für die Umschreibung kann dann ein Erbschein nötig sein – wichtig für Immobilienerben. #Erbrecht #Grundbuch #Erbschein #OLGKarlsruhe

    erbrechtsiegen.de/ausweiskopie

  3. @praesolgka @stevE @Orkan_der_rechtspflege @olgkarlsruhe
    @haufegroup @LTO

    Damit nicht der Eindruck entsteht, ich stünde alleine mit der Kritik: die Haufe-Online-Redaktion schrieb im Untertitel ihres Artikels: "Selbst körperliche Gewalt und sexueller Missbrauch der Tochter führen nicht in jedem Fall zu einer Verkürzung." Der Haufe-Verlag hob hervor, dass sich das OLG Karlsruhe hier explizit von der Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte entferne; was dann auch die Aussagekraft der Zulassung der Rechtsbeschwerde relativieren dürfte, denn das Rechtsstaatsgebot spricht dafür in einem solchen Fall die Rechtsbeschwerde zuzulassen.

    Der renommierte C.H.Beck-Verlag, titelte schon Ende Dezember: "Sexueller Übergriff auf Tochter reicht nicht für sofortige Scheidung".

    LTO schrieb:"Frau muss Tren­nungs­jahr trotz Miss­brauchs durch den Mann abwarten"

    Wenn also selbst juristische Fachverlage einen OLG-Beschluss so einordnen und verstehen, dann liegt es womöglich doch auch am konkreten Inhalt einer gerichtlichen Entscheidung, die auf Unverständnis stößt und weniger daran, dass alle dessen Inhalt geistig nicht erfasst haben.

    Eine sachliche Auseinandersetzung ist tatsächlich sehr wünschenswert. Doch findet Rechtsprechung nicht im luftleeren Raum statt, sondern ist gesellschaftlich situiert. Einer Frau anzusinnen, weiterhin mit einem Mann, gegen den solche Vorwürfe im Raum stehen, verheiratet zu bleiben, bis das Trennungsjahr abgelaufen ist, scheint ein Frauenbild zum Ausdruck zu bringen, das scharf kritisiert werden muss, und auch kritisiert werden darf.

    Haufe:
    haufe.de/recht/weitere-rechtsg

    C.H.Beck-Verlag:
    beck-aktuell.de/heute-im-recht

    LTO:
    lto.de/recht/nachrichten/n/olg

    Kritisierte OLG-Entscheidung zum nachlesen:
    landesrecht-bw.de/bsbw/documen

    #CHBeckRecht #CHBeck #chbeckverlag
    #haufe #lto #frauen #flinta #feminismus
    #deutschland #samstag #samstagabend #jurabubble #familienrecht #scheidung #kinder #sexuellerMissbrauch #olg #olgkarlsruhe

  4. @breakdownthewalls @stevE @Orkan_der_rechtspflege @olgkarlsruhe Der #BGH hat die Entscheidung des #OLGKarlsruhe aufgehoben und zur erneuten Prüfung zurückverwiesen mit dem Auftrag aufzuklären, ob der - bis zuletzt vom Vater bestrittene - jüngste #Missbrauch an der kleinen Tochter stattgefunden hat. Sollte sich das belegen lassen (was noch offen ist), wäre die Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahrs zu gewähren gewesen, wobei das Jahr mittlerweile weit überschritten ist.

    Wichtig: niemand - auch nicht das OLG Karlsruhe - würde der Frau zumuten, mit einem Mann auf Dauer verheiratet zu sein oder gar zusammenzuleben, der ihr Kind sexuell missbraucht hat.

    Der BGH hat kritisiert, dass das OLG die Frage des Missbrauchs nicht geklärt hat, sondern die erfolgte räumliche Trennung, den #Umgangsausschluss gegen den Vater und die umfassende #Sorgevollmacht für die Mutter für ausreichend erachtet hat, um der Frau das Abwarten von weiteren 2 Monaten #Trennungszeit vor formalem Ausspruch der Scheidung zuzumuten.

    Der BGH hat damit die Maßstäbe für eine unzumutbare Härte, die den Verzicht auf das Trennungsjahr rechtfertigt, neu konkretisiert. Dafür ist der BGH da, die anderen Gerichte - auch das OLG Karlsruhe - werden sich daran halten.

    Die Aufhebung durch eine darüber liegende Instanz macht das Ausgangsurteil aber nicht zu einem #Skandalurteil. Schon gar nicht, wenn man sich bewusst macht, dass das OLG selbst die Möglichkeit dieser Klärung bewusst geschaffen hat, indem es ausdrücklich die #Rechtsbeschwerde (das ist die #Revision im Familienrecht) zugelassen hat, was eher selten passiert.

    Wie ich in meinem langen Thread zu der Kritik von @breakdownthewalls am OLG-Urteil ausgeführt hatte, war die Beziehung der beiden - wie leider oft in Gewaltpartnerschaften - von einem On und Off trotz früher - vom Vater einmalig für 2010 eingeräumter - Gewalt gegen die Mutter geprägt.

    Die beiden bekamen danach noch weitere Kinder und die länger vergangenen Vorfälle, die die Mutter nun als Gründe benennt, warum ihr der formale Fortbestand der Ehe nicht mehr zuzumuten ist, haben sie zum jeweiligen Zeitpunkt der vom Vater bestrittenen Taten nicht zur Trennung veranlasst. Erst der letzte, vom Vater ebenfalls abgestrittene Missbrauch des kleinen Kindes veranlasste die Mutter endgültig zu gehen.

    Das ist der Mutter nicht vorzuwerfen. Leider ist dies häufig Teil der furchtbaren Dynamik in Gewaltbeziehungen, dass die von Gewalt betroffene Partnerin sehr lange wiederholte Gewalt erduldet, bevor sie geht, wenn sie es überhaupt noch rechtzeitig schafft. Das macht an ihr oder den Kindern begangenes Unrecht kein Stückchen kleiner.

    Ich finde die Aussage des BGH, wonach Gewalt oder gar sexuelle Übergriffe gegen ein Kind es unzumutbar machen, auch nur formal mit dem Täter für das Trennungsjahr verheiratet zu bleiben, sehr nachvollziehbar.

    Für die Mutter bedeutet dies aber ein Dilemma: entweder sie stellt - wie geschehen - den Scheidungsantrag vor Ablauf des Trennungsjahrs. Auf Basis der neuen BGH-Linie erfordert dies dann eine langwierige Beweisaufnahme durch das Familiengericht dazu, ob der Missbrauch wirklich stattgefunden hat. In der Folge wird die Scheidung in dem Fall vermutlich erst deutlich nach Ablauf des Trennungsjahrs erfolgen können. Denn ein Familiengericht hat für die Klärung schlicht nicht dieselben rechtlichen Instrumente wie #Polizei oder #Staatsanwaltschaft. Alternativ kann die Frau das Trennungsjahr abwarten. Dann kann der Missbrauchsvorwurf vorweg oder parallel unabhängig vom Scheidungsverfahren durch die Strafverfolgungsbehörden aufgeklärt werden. Die Scheidung kann in dem Fall sehr schnell nach Ablauf des Trennungsjahrs erfolgen.

    Es steht mir nicht zu, das Urteil des OLG als "richtig" oder "falsch" zu bewerten. Da muss und will ich die richterliche Unabhängigkeit der Kolleginnen und Kollegen respektieren. Dass man es anders sehen kann, belegt die Entscheidung des BGH. Daran werden sich die Kolleginnen und Kollegen nun orientieren.

    Nicht richtig finde ich es aber, die Entscheidung der Kolleginnen und Kollegen zu verkürzen auf "Missbrauch reicht dem OLG nicht für eine Scheidung". Denn genau das hat das OLG nicht entschieden. Es hat die bereits erfolgte faktische Trennung mit Sicherung von Mutter und Kind lediglich für ausreichend erachtet, um vom formalen Scheidungsausspruch vor Ablauf weiterer 2 Monate abzusehen, statt in eine Beweisaufnahme über den - bislang vom Vater bestrittenen und nicht bewiesenen - Missbrauch einzutreten.

    Das kann man falsch finden. Aber skandalös scheint es nur, wenn man es verfälschend verkürzt.

    Es wäre soviel fruchtbarer, über Justiz und Recht zu diskutieren, wenn auf allen Seiten die Bereitschaft bestünde, konkret und im Detail hinzuschauen. Es gibt wirklich genug Fragen, über die man auch sachlich sehr kontrovers diskutieren könnte.

  5. :vz206: Gewalt in der Ehe: Bundesgerichtshof korrigiert skandalöse Entscheidung des OLG Karlsruhe :vz206:

    Im Januar hatte ich von einem Beschluss des OLG berichtet. Das Gericht hatte entschieden, es sei einer Frau die von (sexualisierter) Gewalt in ihrer Ehe berichtete, "zumutbar", die Ehe fortzusetzen, bis das Trennungsjahr abgelaufen sei. Auch von sexualisierter Gewalt gegenüber der kleinen Tochter war die Rede. Das genüge ebensowenig für eine sofortige Scheidung, so damals das OLG, denn der Mann sei schließlich ausgezogen- so das OLG lapidar.

    Der Bundesgerichtshof hat nun korrigierend eingegriffen und klargestellt:

    "Schwerwiegendes Fehlverhalten wie etwa körperliche oder sexuelle Gewalt gegen
    den Ehegatten oder einen anderen Familienangehörigen oder sexueller Missbrauch eines der Familie zugehörigen minderjährigen Kindes kann auch nach räumlicher Trennung der Ehegatten und einem Abbruch des Kontakts fortwirken" und das Abwarten des Ablaufs des "Trennungsjahres unzumutbar machen".

    Den Fall und den Beschluss des BGH bespreche ich an dieser Stelle:
    breakdownthewalls.site36.net/2

    Der @praesolgka hatte im Januar zu der Kritik an dem OLG Beschluss Stellung genommen. So dass es vielleicht auch Leser:innen interessiert, wie er nun die deutliche Kritik seitens des BGH einschätzt. Stellungnahme von Januar, hier im Thread:
    freiburg.social/@breakdownthew

    #olg #olgkarlsruhe #Familiengericht #freiburg #amtsgericht #ag #Amtsgerichtfreiburg #vosskuhle #voßkuhle #frauen #FLINTA #donnerstag #deutschland #donnerstagabend #sexualisiertegewalt #gewalt #Trennungsprinzip #lto #jura #jurabubble #familienrecht #scheidung #scheidungsantrag #ehemann #ehefrau #trennungsjahr #prugel #SchutzvonFrauen #schutzvonkindern #mannergewalt #männergewalt #baden #sudbaden #karlsruhe #karlsruhe #olgkarlsruhe #Rechtspolitik #innenpolitik #feminismus
    @olgkarlsruhe
    @stevE @Orkan_der_rechtspflege

  6. @olgkarlsruhe

    Und dann gibt es, wie so oft im Leben, freundliche Gerichtswachtmeister:innen und eher rustikal auftretende. Gegen letztere hilft mir zum einen, einfach selbst weiterhin höflich zu bleiben oder dann, wenn das wenig ändert, zum anderen die Dienstaufsichtsbeschwerde.

    Ich hatte vergangenes Jahr im zentralen Gerichtsgebäude des OLG Karlsruhe, Außenstelle Freiburg, so eine Begegnung: obwohl ich mir, als Pressevertreter, eine Fotografiererlaubnis für den Bereich vor dem Saal eingeholt hatte, kam plötzlich eine sehr aggressiv auftretende Wachtmeisterin, und fing sofort damit an: was mir einfalle hier Fotos zu machen, das sei verboten. Zwei weitere Wachtmeister wollten mein Handy kontrollieren.

    Die Wachtmeisterin insistierte, ich müsse schon bei Betreten des Schleusenbereichs, ihr gegenüber eine etwaige Genehmigung anzeigen und vorlegen.

    Das ganze in einem gelinde gesagt aggressiven Tonfall.

    Direktor:innen und Präsident:innen von Gerichten sollten sich bewusst sein, dass ihre uniformierten Mitarbeitenden gewissermaßen das Gesicht des Gerichts sind. Der jeweils erste und letzte Kontakt bei Betreten, bzw. Verlassen des Gerichts. Nur weil die Wachtmeister:innen gegenüber Richter:innen ausgesucht freundlich sind, muss dies nicht repräsentativ sein, für den Umgang mit Besuchenden.

    #gericht #landgericht #Oberlandesgericht #olgkarlsruhe #baden #Südbaden

  7. ❓ Drei schnelle Fragen an jemanden, der es schafft, den Richterdienst mit einer Professur an der Uni zu verbinden 👨🏻‍⚖️ 👨🏻‍🏫
    Neben persönlichen Vorlieben erfahren wir von Moritz auch noch einen super wichtigen Ratschlag für seine Studenten, der für jeden von uns gleichermaßen gilt. Also: nicht verpassen!
    #Richter #OLGKarlsruhe #Professor #UniFreiburg

  8. 📌 HOTELKÜNDIGUNG WIRKSAM
    Das OLG Karlsruhe: Bei massiven Mietrückständen kann ein Hotelvertrag fristlos enden; eine fehlerhafte Kündigung kann zugleich als Warnung für die nächste dienen. Auch Inventar kann dann automatisch betroffen sein. #Mietrecht #Gewerbemiete #Kündigung #OLGKarlsruhe

    mietrechtsiegen.de/kuendigung-

  9. Prägt Frauenfeindlichkeit beim 5.Senat für Familiensachen des OLG Karlsruhe, die Rechtssprechung?

    Vor bald zehn Jahren machte das OLG Karlsruhe Schlagzeilen, weil unter Beteiligung von Richterin Voßkuhle, deren Mann damals Präsident des Bundesverfassungsgerichts war, ihr Senat, einen kleinen Jungen, der schwerster sexueller Übergriffe ausgesetzt war, in die Missbrauchsfamilie zurück schickte.

    Heute macht der 5. Senat des Karlsruher Senats für Familiensachen Schlagzeilen, weil er einer Ehefrau aus Freiburg die Scheidung vom prügelnden Ehemann vor Ablauf des Trennungsjahrs verweigert, auch der mutmaßliche sexuelle Übergriff auf die sechsjährige Tochter rechtfertige kein Abweichen von dem Trennungsjahr.

    Zitat: "dass die Beibehaltung des formalen Ehebandes für die verbleibenden zwei Monate bis zum Ablauf des Trennungsjahrs Mitte Januar 2026 für die Antragstellerin unzumutbar wäre, weder vorgetragen noch anderweitig ersichtlich."

    Beim OLG Karlsruhe scheinen auch nach dem Skandal von 2018, keine substantiellen Veränderungen vorgenommen worden zu sein, die dem Schutz von Kindern und Frauen vor Gewalt genügen. Im vorliegenden Fall hatte schon im Januar 2025 die Ehefrau die Scheidung eingereicht, erst im August 2025 wurde diese abgelehnt (weil das Trennungsjahr nicht eingehalten worden sei)- und das OLG lehnte dann Ende November die Beschwerde hiergegen ab.

    Bericht zu dem Fall:
    lto.de/recht/nachrichten/n/olg

    Beschluss des OLG Karlsruhe:
    landesrecht-bw.de/bsbw/documen

    Skandal von 2018 und Frau Voßkuhle:
    stuttgarter-zeitung.de/inhalt.

    #olg #olgkarlsruhe #Familiengericht #freiburg #amtsgericht #ag #Amtsgerichtfreiburg #vosskuhle #voßkuhle #frauen #FLINTA #freitag #deutschland #Freitagabend #sexualisiertegewalt #gewalt #Trennungsprinzip #lto #jura #jurabubble #familienrecht #scheidung #scheidungsantrags #ehemann #ehefrau #trennungsjahr #prugel #SchutzvonFrauen #schutzvonkindern #mannergewalt #männergewalt #baden #sudbaden #karlsruhe #karlsruhe #olgkarlsruhe #Rechtspolitik #innenpolitik #feminismus
    @olgkarlsruhe
    @praesolgka

  10. 👩‍🏫 Wir haben uns gefreut, unser Projekt vorstellen zu dürfen, und sind gespannt, welche Beiträge wir mit Unterstützung unserer Land- und Amtsgerichte im Bezirk künftig umsetzen werden.

    #OLGKarlsruhe #RechtSymBadisch #RechtSymBadischeNews

  11. @Orkan_der_rechtspflege

    Verzögerungsrügen nach Par. 198 GVG können zumindest eine Geldentschädigung ermöglichen. Im Sprengel von @praesolgka hatte ich das mal in diversen Verfahren durchexerziert. Damals saß ich in Haft und wartet auch bei einfachsten Rechtssachen (Verfahren gegen die Haftanstalt nach dem Strafvollzugsgesetz) Jahre auf eine Entscheidung.

    Das OLG Karlsruhe gewährte mir für das Verfahren nach Par. 198 ff GVG PKH.

    landesrecht-bw.de/bsbw/documen

    Später einigte ich mich mit dem Land auf einen Geldbetrag im Vergleichswege. Zwar verhilft einem die Verzögerungsrüge nicht zu Rechtsschutz in angemessener Zeit, aber durch eine Geldsumme wird das zumindest partiell kompensiert.

    #olg #olgkarlsruhe #verzogerung #strafvollzug

  12. #Justiz #Rechtsstaat #Nationalsozialismus #NieWiederIstJetzt

    Presseecho zu unserer Ausstellung über die #RastatterProzesse. Ab Montag zu üblichen Bürozeiten frei zu besichtigen im #OLGKarlsruhe

    Links im Bild die Referentin Marlene #Kottmann, die beeindruckendes Wissen + Verständnis für Recht, Geschichte + heutige Relevanz zeigte.

    bnn.de/karlsruhe/ausstellung-i

  13. #Justiz #Rechtsstaat #Twitter #Journalismus

    Interessante Analyse nach 1 Jahr im #Fediverse.

    Es scheint, als biete #Mastodon auch für professionellen Journalismus Mehrwert ggüb. Twitter. Das ist erfreulich + führt hoffentlich dazu, dass noch mehr Interaktion mit Journalisten + Fachöffentlichkeit hier stattfindet.

    Das #OLGKarlsruhe wird in Kürze einen weiteren Beitrag dazu leisten. Stay tuned ;-) !

    heise.de/hintergrund/heise-onl

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