#naturlich — Public Fediverse posts
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Filosofaxen: Sterbliche Computer – Leben als Rechenprozess
Eine tiefverwurzelte Intuition lässt uns den Unterschied zwischen natürlicher und künstlicher Intelligenz als den Unterschied zwischen Lebens- und Rechenprozess empfinden. Wir sagen, KI-Systeme würden stur «mechanische» Regeln befolgen, und wir perpetuieren damit einen alten Gegensatz, der das philosophische Denken der Neuzeit tief prägt: den Gegensatz zwischen Lebewesen und Maschine, Organismus und Mechanismus. Tatsächlich aber weisen Entwicklungen in der KI-Forschung schon seit längerem darauf hin, dass – um es vorsichtig zu formulieren – die Grenze zwischen Lebens- und Rechenprozessen verschwimmt.
Die Konvergenz von Biologie und Computerwissenschaften hat eine fast hundertjährige Geschichte. Sie liegt in einem genialen theoretischen Entwurf des Mathematikers Alan Turing begründet. Er konzipierte in den 1930er Jahren eine ideale Maschine, die all das simulieren kann, was wir in einem herkömmlichen Sinn «rechnen» nennen – und weit mehr, nämlich jeden Vorgang, der automatisch, algorithmengesteuert abläuft. Man nennt diese Maschine «universelle Turingmaschine».
https://kaeser-technotopia.blogspot.com/2025/
#AlanTuring #Biologie #Filosofaxen #Intelligenz #kaeserTechnotopiaBlogspot #künstlich #KISysteme #LebenAlsRechenprozess #natürlich #SterblicheComputer #Wissen
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#Backtag war erfolgreich, der Kuchen ist nicht so "schön" geworden, aber köstlich. Anonyme Süssmäuler im Haushalt, werden ihn schnell aufessen, kann sich nicht rumsprechen. 😋🍰🍪🧁
Kräftiges Vollkornbrot mit Kürbiskernen, Leinsamen und Sonnenblumenkernen🌻im Kasten auf neuer Pizzastahlplatte. 🙂
Wenn man ein paar Tage nur ein labbriges Etwas 🍞 in der Klinik hatte, ist so ein #Brot genau das was ich brauche. 😎
#Backen #natürlich #vegan ❤️🌱 -
#Frage nach der #Grenze des #persönlichen #Schutzbereiches des #Recht auf #Leben nach Art. 2 Abs. 2 S. 1 #GG
#Unterscheidung von #natürliche und #juristische #Person:
Nach Art. 19 Abs. 3 #Grundrechte nur für sie #geltend, soweit sie ihrem #Wesen nach auf sie #anwendbar sind.
Ist bei #Leben nicht der #Fall#Natürliche #Person:
#Grenzfall des #Nasciturus: #Unterscheidung von #Objektivem und #Subjektivem #Grundrechtsschutz -
#Besondere #Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 3 GG#Prüfung einer #Verletzung von Art. 3 Abs. 3 GG
#Persönlicher #Schutzbereich
#Jedermann - #Natürliche #Personen;
Art. 19 Abs. 3 GG: #Personenvereinigung #fraglich; Ja, wenn dem #Wesen nach #anwendbar;
#Beispiel #Frauenvereinigung#Sachlicher #Schutzbereich: #Einzelne #Untersuchungsschritte:
-> #Ungleichbehandlung
-> #Rechtliche #Relevanz
-> Im #Katalog #enthaltenes #persönliches #Merkmal -
#Idee eines neuen #Naturrechtes, mit dem der #Schutz #natürlicher #Lebensgrundlagen in Art. 20a GG als #Begrenzung #staatlichen #Handelns, um die #Dimension von #Natur als #Person #erweitert wird
Art 19 Abs. 3 GG #Grundrechte für #inländische #juristische #Personen, soweit sie ihrem #Wesen nach auf diese #anwendbar sind
#Vorschlag: #Grundrechte gelten auch für die #Natur, soweit sie ihrem #Wesen nach auf diese #anwendbar sind
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#Relevanz für #Rechtswissenschaftliche #Sprachformen: #Abstraktion des #Geschlechts statt #Inklusion der #Konstruktion #vermeintlich #natürlicher #Formen
#Feministische #Studien Band 37 Heft 2, S. 393 - 395, 19.11.2019
Ortrud #Wörner-#Heil: Käthe #Delius (1893-1977). #Hauswirtschaft als #Wissenschaft
#Rezension von Annika #Spilker