#naturlich — Public Fediverse posts
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Was hier immer und schnell geht: 6 Zwiebeln🧅 4 Pellkartoffeln🥔grüner Pfeffer, Knobi🧄 Kreuzkümmel, reichlich Paprika edelsüß, Koriandersaat anbraten, Kilo Blattspinat dazu, mit 300ml gekochte Tomaten🍅 aus dem Glas ablöschen, helle Misopaste oder/und Hefeflocken, Salz.
#Blätterteig füllen, einschneiden, backen, dazu Lupinensteaks von Alberts &
Tahin #Natürlich #vegan #govegan #veganfortheanimals #veganuary #veganuary2025 #Lupinen -
#Fortsetzung der #Idee eines #Naturrechtes iSd #Konstruktion eines #persönlichen #Schutzbereiches für #Grundrechte, der #Natur als #Rechtssubjekt neben #natürlichen und #juristischen #Personen #umfasst;
#Hinweis auf #rechtswissenschaftliche #Analyse "Can #Nature get it #Right" des #EU #Parlament;
#Subjekt / #Objekt #Dualismus; #Subjektivität; #Anthropozän
vgl. https://ifwo.eu/@sozialwelten/106687890700154218
#FAZ, 16.10.21, #Feuilleton, S.14, Katja #Gelinsky - #Mutter #Erde als #Rechtsperson
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#Frage nach der #Grenze des #persönlichen #Schutzbereiches des #Recht auf #Leben nach Art. 2 Abs. 2 S. 1 #GG
#Unterscheidung von #natürliche und #juristische #Person:
Nach Art. 19 Abs. 3 #Grundrechte nur für sie #geltend, soweit sie ihrem #Wesen nach auf sie #anwendbar sind.
Ist bei #Leben nicht der #Fall#Natürliche #Person:
#Grenzfall des #Nasciturus: #Unterscheidung von #Objektivem und #Subjektivem #Grundrechtsschutz -
#Besondere #Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 3 GG#Prüfung einer #Verletzung von Art. 3 Abs. 3 GG
#Persönlicher #Schutzbereich
#Jedermann - #Natürliche #Personen;
Art. 19 Abs. 3 GG: #Personenvereinigung #fraglich; Ja, wenn dem #Wesen nach #anwendbar;
#Beispiel #Frauenvereinigung#Sachlicher #Schutzbereich: #Einzelne #Untersuchungsschritte:
-> #Ungleichbehandlung
-> #Rechtliche #Relevanz
-> Im #Katalog #enthaltenes #persönliches #Merkmal -
#Unverletzlichkeit der #Wohnung
Art. 13 GG#Normstruktur
Art. 13 Abs. 1 -> #Grundrecht
Art. 13 Abs. 2 bis 5 -> #Schrankenregelungen
Art. 13 Abs. 6 -> #Parlamentarische #Kontrolle
Art. 13 Abs. 7 -> #Subsidiäre #Schrankenregelung#Persönlicher #Schutzbereich:
#Jedermann: #Natürliche #Personen; #Nutzungsberechtigung im #Unterschied zu #Eigentum
#Strittig bzgl. #Berechtigung: #Mieter die in #Wohnung #bleiben.
Nicht #umfasst: #Hausbesetzer (#strittig) -
#Idee eines neuen #Naturrechtes, mit dem der #Schutz #natürlicher #Lebensgrundlagen in Art. 20a GG als #Begrenzung #staatlichen #Handelns, um die #Dimension von #Natur als #Person #erweitert wird
Art 19 Abs. 3 GG #Grundrechte für #inländische #juristische #Personen, soweit sie ihrem #Wesen nach auf diese #anwendbar sind
#Vorschlag: #Grundrechte gelten auch für die #Natur, soweit sie ihrem #Wesen nach auf diese #anwendbar sind
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#Schutz von #Ehe, #Familie und nicht #eheliche #Kinder
Art. 6 Abs. 1 GG#Sachlicher #Schutzbereich:
-> #natürliche #Lebensgemeinschaft und #Erziehungsgemeinschaft von #Eltern und #Kindern, durch #Geburt oder #staatliche #Anerkennung.
-> #tatsächliche #Lebens- und #Erziehungsgemeinschaft zwischen #Elternteil und #Kind
-> #sozial #familiäre #Lebensgemeinschaft #Lebenspartnerschaft#Definition #BVerfGE 127, 263, 287; 80, 81, 90; 133, 59
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Die #historische #Funktion der #Menschenrechte war die #Einschreibung #natürlichen #Lebens in die #juridisch #politische #Ordnung des #Nationalstaates und #bildet sein #irdisches #Fundament #staatlicher #Legitimität und #Souveränität.
#Menschenrecht; #Transzendentaler #Vermeidungsirrtum
Giorgio #Agamben: #Homo #Sacer, Die #souveräne #Macht und das #nackte #Leben, S.136