#naturlich — Public Fediverse posts
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#Studie: #Seedbombs sind schlecht für die Umwelt - #Mogelpackung Seedbomb!
Für ihre Studie „Schmetterlingswiese, #Bienenschmaus und #Hummelmagnet – #Insektenrettung aus der #Samentüte“ nahmen die Autoren Corinne Buch und Dr. Armin Jagel des Bochumer #Botanischen Vereins e. V. die kleinen Tütchen genauer unter die Lupe. Für ihre Untersuchungen fotografierten die Autoren die Samen der #Saatgutmischungen. Anschließend säten, bestimmten und dokumentierten sie fotografisch die sich daraus entwickelnden Keimlinge und #Pflanzen. Das Ergebnis der Studie ist ernüchternd und alarmierend zugleich. So hat das Aussäen weitreichende, aber leider nicht die beabsichtigten Folgen. #greenwashing
#Beewashing #Wildbienen #Honigbienen #Bienen #Hummel
#Garten #Balkonien #Balkon #Stadtgrün #blumen #Wildpflanzen #Wildblumen #biodiversität #natürlich #Natur #frühling #sommer #Sähen #Wiese #Wildblumenwiese #bienenweidehttps://www.myhomebook.de/service/seedbombs-studie-mangelhafte-samentuetchen
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#Frage nach der #Grenze des #persönlichen #Schutzbereiches des #Recht auf #Leben nach Art. 2 Abs. 2 S. 1 #GG
#Unterscheidung von #natürliche und #juristische #Person:
Nach Art. 19 Abs. 3 #Grundrechte nur für sie #geltend, soweit sie ihrem #Wesen nach auf sie #anwendbar sind.
Ist bei #Leben nicht der #Fall#Natürliche #Person:
#Grenzfall des #Nasciturus: #Unterscheidung von #Objektivem und #Subjektivem #Grundrechtsschutz -
#Besondere #Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 3 GG#Prüfung einer #Verletzung von Art. 3 Abs. 3 GG
#Persönlicher #Schutzbereich
#Jedermann - #Natürliche #Personen;
Art. 19 Abs. 3 GG: #Personenvereinigung #fraglich; Ja, wenn dem #Wesen nach #anwendbar;
#Beispiel #Frauenvereinigung#Sachlicher #Schutzbereich: #Einzelne #Untersuchungsschritte:
-> #Ungleichbehandlung
-> #Rechtliche #Relevanz
-> Im #Katalog #enthaltenes #persönliches #Merkmal -
#Idee eines neuen #Naturrechtes, mit dem der #Schutz #natürlicher #Lebensgrundlagen in Art. 20a GG als #Begrenzung #staatlichen #Handelns, um die #Dimension von #Natur als #Person #erweitert wird
Art 19 Abs. 3 GG #Grundrechte für #inländische #juristische #Personen, soweit sie ihrem #Wesen nach auf diese #anwendbar sind
#Vorschlag: #Grundrechte gelten auch für die #Natur, soweit sie ihrem #Wesen nach auf diese #anwendbar sind
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#Schutz von #Ehe, #Familie und nicht #eheliche #Kinder
Art. 6 Abs. 1 GG#Sachlicher #Schutzbereich:
-> #natürliche #Lebensgemeinschaft und #Erziehungsgemeinschaft von #Eltern und #Kindern, durch #Geburt oder #staatliche #Anerkennung.
-> #tatsächliche #Lebens- und #Erziehungsgemeinschaft zwischen #Elternteil und #Kind
-> #sozial #familiäre #Lebensgemeinschaft #Lebenspartnerschaft#Definition #BVerfGE 127, 263, 287; 80, 81, 90; 133, 59
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#Schutz von #Ehe, #Familie und nicht #eheliche #Kinder
Art. 6 GG#Persönlicher #Schutzbereich:
#Jedermann; Nur #Natürliche #Personen#Sachlicher #Schutzbereich:
#Ehe nach #Definition
#BVerfGE 105, 313, 345 im #Jahr 2002#Vereinigung eines #Mannes mit einer #Frau zu einer auf #Dauer #angelegten #Lebensgemeinschaft #gleichberechtigter #Partner. #Zusammenleben #frei #ausgestaltet #beruhend auf #freiem #Entschluss unter #Mitwirkung des #Staates.