home.social

#medienstaatsvertrag — Public Fediverse posts

Live and recent posts from across the Fediverse tagged #medienstaatsvertrag, aggregated by home.social.

fetched live
  1. AfD und andere wollen den #Medienstaatsvertrag kündigen, das #ZDF privatisieren und sich die öffentlich-rechtlichen #Medien gefügig machen. Dann würde nur noch gesendet, was Klicks und Geld bringt, Medienmogulen und den Regierenden passt. Deshalb brauchen wir gemeinnützigen #Journalismus: correctiv.org/mitmachen/jetzt-

  2. AfD und andere wollen den #Medienstaatsvertrag kündigen, das #ZDF privatisieren und sich die öffentlich-rechtlichen #Medien gefügig machen. Dann würde nur noch gesendet, was Klicks und Geld bringt, Medienmogulen und den Regierenden passt. Deshalb brauchen wir gemeinnützigen #Journalismus: correctiv.org/mitmachen/jetzt-

  3. RE: ard.social/@tagesschau/1172642

    Tja, da wurden die Faschisten immer fein in ÖRR hofiert und eine Bühne gegeben, kaum Gegenrede gezeigt und deren Auftreten normalisiert.

    Nun also der Faktencheck, wie es nun mit der Abschaffung des Rundfunks funktioniert, der dem ganzen eine Supportplattform war.

    #Faschismus #SachsenAnhalt #mdr #ÖRR #Medienstaatsvertrag

  4. RE: ard.social/@tagesschau/1172642

    Tja, da wurden die Faschisten immer fein in ÖRR hofiert und eine Bühne gegeben, kaum Gegenrede gezeigt und deren Auftreten normalisiert.

    Nun also der Faktencheck, wie es nun mit der Abschaffung des Rundfunks funktioniert, der dem ganzen eine Supportplattform war.

    #Faschismus #SachsenAnhalt #mdr #ÖRR #Medienstaatsvertrag

  5. RE: ard.social/@tagesschau/1172642

    Tja, da wurden die Faschisten immer fein in ÖRR hofiert und eine Bühne gegeben, kaum Gegenrede gezeigt und deren Auftreten normalisiert.

    Nun also der Faktencheck, wie es nun mit der Abschaffung des Rundfunks funktioniert, der dem ganzen eine Supportplattform war.

    #Faschismus #SachsenAnhalt #mdr #ÖRR #Medienstaatsvertrag

  6. RE: ard.social/@tagesschau/1172642

    Tja, da wurden die Faschisten immer fein in ÖRR hofiert und eine Bühne gegeben, kaum Gegenrede gezeigt und deren Auftreten normalisiert.

    Nun also der Faktencheck, wie es nun mit der Abschaffung des Rundfunks funktioniert, der dem ganzen eine Supportplattform war.

    #Faschismus #SachsenAnhalt #mdr #ÖRR #Medienstaatsvertrag

  7. RE: ard.social/@tagesschau/1172642

    Tja, da wurden die Faschisten immer fein in ÖRR hofiert und eine Bühne gegeben, kaum Gegenrede gezeigt und deren Auftreten normalisiert.

    Nun also der Faktencheck, wie es nun mit der Abschaffung des Rundfunks funktioniert, der dem ganzen eine Supportplattform war.

    #Faschismus #SachsenAnhalt #mdr #ÖRR #Medienstaatsvertrag

  8. Eben Ulrich Siegmund mit der selben Leier in der ARD-Tagesschau und auch hier verabschiedet sich der Journalist artig mit "Danke, dass Sie bei uns waren!", nachdem ihm Siegmund eben noch ins Gesicht spieh, man kündige den Medienstaatsvertrag, auch weil es soooo viel Desinformation gegen die AfD gegeben habe.

    Habt Ihr keine Selbstachtung bei der @[email protected]

    #afd #ard #siegmund #medien #medienstaatsvertrag
    @[email protected]

  9. Eben Ulrich Siegmund mit der selben Leier in der ARD-Tagesschau und auch hier verabschiedet sich der Journalist artig mit "Danke, dass Sie bei uns waren!", nachdem ihm Siegmund eben noch ins Gesicht spieh, man kündige den Medienstaatsvertrag, auch weil es soooo viel Desinformation gegen die AfD gegeben habe.

    Habt Ihr keine Selbstachtung bei der @[email protected]

    #afd #ard #siegmund #medien #medienstaatsvertrag
    @[email protected]

  10. Eben Ulrich Siegmund mit der selben Leier in der ARD-Tagesschau und auch hier verabschiedet sich der Journalist artig mit "Danke, dass Sie bei uns waren!", nachdem ihm Siegmund eben noch ins Gesicht spieh, man kündige den Medienstaatsvertrag, auch weil es soooo viel Desinformation gegen die AfD gegeben habe.

    Habt Ihr keine Selbstachtung bei der @[email protected]

    #afd #ard #siegmund #medien #medienstaatsvertrag
    @[email protected]

  11. Eben Ulrich Siegmund mit der selben Leier in der ARD-Tagesschau und auch hier verabschiedet sich der Journalist artig mit "Danke, dass Sie bei uns waren!", nachdem ihm Siegmund eben noch ins Gesicht spieh, man kündige den Medienstaatsvertrag, auch weil es soooo viel Desinformation gegen die AfD gegeben habe.

    Habt Ihr keine Selbstachtung bei der @[email protected]

    #afd #ard #siegmund #medien #medienstaatsvertrag
    @[email protected]

  12. Eben Ulrich Siegmund mit der selben Leier in der ARD-Tagesschau und auch hier verabschiedet sich der Journalist artig mit "Danke, dass Sie bei uns waren!", nachdem ihm Siegmund eben noch ins Gesicht spieh, man kündige den Medienstaatsvertrag, auch weil es soooo viel Desinformation gegen die AfD gegeben habe.

    Habt Ihr keine Selbstachtung bei der @[email protected]

    #afd #ard #siegmund #medien #medienstaatsvertrag
    @[email protected]

  13. Ulrich Siegmund diktiert vorhin im Interview dem mdr ins Mikrofon, seine erste Amtshandlung sei die Kündigung des Medienstaatsvertrags.

    Brav bedankt sich der MDR für das Interview.

    Wie sehr kann man sich verbiegen?!

    #mdr #afd #siegmund #medien #medienstaatsvertrag

  14. Ulrich Siegmund diktiert vorhin im Interview dem mdr ins Mikrofon, seine erste Amtshandlung sei die Kündigung des Medienstaatsvertrags.

    Brav bedankt sich der MDR für das Interview.

    Wie sehr kann man sich verbiegen?!

    #mdr #afd #siegmund #medien #medienstaatsvertrag

  15. Ulrich Siegmund diktiert vorhin im Interview dem mdr ins Mikrofon, seine erste Amtshandlung sei die Kündigung des Medienstaatsvertrags.

    Brav bedankt sich der MDR für das Interview.

    Wie sehr kann man sich verbiegen?!

    #mdr #afd #siegmund #medien #medienstaatsvertrag

  16. Ulrich Siegmund diktiert vorhin im Interview dem mdr ins Mikrofon, seine erste Amtshandlung sei die Kündigung des Medienstaatsvertrags.

    Brav bedankt sich der MDR für das Interview.

    Wie sehr kann man sich verbiegen?!

    #mdr #afd #siegmund #medien #medienstaatsvertrag

  17. Ulrich Siegmund diktiert vorhin im Interview dem mdr ins Mikrofon, seine erste Amtshandlung sei die Kündigung des Medienstaatsvertrags.

    Brav bedankt sich der MDR für das Interview.

    Wie sehr kann man sich verbiegen?!

    #mdr #afd #siegmund #medien #medienstaatsvertrag

  18. Euch ist schon klar, dass der #Medienstaatsvertrag in seiner Präambel inhaltlich rein überhaupt gar nichts an Auftrag vorgibt, die Verfassung und die Demokratie zu schützen? Und antifaschistische Aufklärung zu betreiben?
    Deswegen heute auch:
    Beten, singen und klatschen

  19. Euch ist schon klar, dass der #Medienstaatsvertrag in seiner Präambel inhaltlich rein überhaupt gar nichts an Auftrag vorgibt, die Verfassung und die Demokratie zu schützen? Und antifaschistische Aufklärung zu betreiben?
    Deswegen heute auch:
    Beten, singen und klatschen

  20. Zukunft des MDR

    „Die Schwergängigkeit bietet einen wirksamen Schutz“

    Mit schwarzen TV-Bildern und Funkstille warnt der MDR vor den Folgen einer AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt. Wir haben mit dem Juristen Marc Bovermann über den Schutz des Rundfunks, die Rolle der Öffentlich-Rechtlichen und das Neutralitätsgebot gesprochen.

    Am kommenden Sonntag wählt Sachsen-Anhalt einen neuen Landtag. Die AfD, die in den Umfragen führt, will den MDR-Staatsvertrag kündigen. Es ist die erstgenannte von insgesamt zehn Sofortmaßnahmen, die die rechtsradikale Partei in den ersten 100 Tagen nach einer Regierungsübernahme in dem ostdeutschen Bundesland umsetzen will.

    Der Staatsvertrag ist die rechtliche Grundlage für den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR). Er regelt Auftrag, Struktur, Finanzierung und Zusammenarbeit der drei Trägerländer Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen für die gemeinsame öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt.

    Welche Folgen hätte es, wenn Sachsen-Anhalt den MDR-Staatsvertrag einseitig aufkündigt – für die Rundfunkversorgung in dem Bundesland, aber auch für das Rundfunksystem bundesweit? Darüber haben wir mit Marc Bovermann gesprochen. Er ist Doktorand in der Abteilung für Öffentliches Recht des Max-Planck-Instituts zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht in Freiburg.

    „Die Kündigung der Staatsverträge wäre ein erheblicher Bruch“

    Herr Bovermann, der MDR hat vergangene Woche sein Programm mit Stille und leeren Flächen unterbrochen, um vor den Rundfunkplänen der rechtsradikalen AfD zu warnen. Was steht da aus Ihrer Sicht auf dem Spiel?

    In Sachsen-Anhalt findet am Sonntag eine richtungsweisende Wahl statt. Sollte die AfD danach an der Landesregierung beteiligt sein, stehen dem MDR harte Zeiten bevor. Die angedrohte Kündigung des Staatsvertrags wäre für die Anstalt ein erheblicher Bruch.

    Für das Rundfunksystem insgesamt sehe ich die Lage etwas entspannter: Da das Land verpflichtet ist, eine verfassungskonforme Alternative bereitzustellen, würde eine neue Anstalt wieder ähnlich strukturiert sein wie der bestehende Sender.

    Das Schlimmste wäre dann wohl der langwierige und kostenintensive Übergangsprozess, bei dem die Bürger:innen in Sachsen-Anhalt zeitweise ein eingeschränktes Medienangebot hätten. Und die Journalist:innen, die derzeit beim MDR arbeiten, könnten ihre Arbeit vermutlich erst einmal nicht fortsetzen.

    Grundversorgung als Auftrag

    Worauf begründen Sie ihre Zuversicht, dass das Rundfunksystem keinen großen Schaden nähme?

    Das Rundfunkrecht ist verfassungsrechtlich stark grundrechtlich geprägt. Aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Artikel 5 Grundgesetz folgt, dass die Rundfunkfreiheit als „dienende Freiheit“ verstanden wird, woraus die duale Rundfunkordnung und der Versorgungsauftrag abgeleitet werden.

    Dröseln wir das mal auf.

    Bei dem Konzept der „dienenden Freiheit“ geht es nicht um Freiheit als Selbstzweck, wie es bei Grundrechten sonst der Fall ist. Sondern es beschreibt, dass die Ausübung der Rundfunkfreiheit ausschließlich der Meinungsbildung dient. Daraus ergeben sich weitergehende Möglichkeiten zur Regulierung, die wiederum auf dem Konzept der dualen Rundfunkordnung beruhen.

    Was ist mit dualer Rundfunkordnung gemeint?

    Unser Rundfunksystem besteht aus zwei Teilen: dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dem privat-kommerziellen Rundfunk. Diese Ordnung geht auf frühe Urteile des Bundesverfassungsgerichts zurück, in denen entschieden werden musste, wie die damals noch knappen Frequenzen zu verteilen waren. Das Gericht entschied, dass private Anbieter zugelassen werden können – solange der öffentlich-rechtliche Rundfunk bestimmte Mindeststandards der Informationsvermittlung garantiert.

    Damit ist die „Grundversorgung“ angesprochen, die die Öffentlich-Rechtlichen gewährleisten müssen. Deren Umfang ergibt sich aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und ist auch im Medienstaatsvertrag konkretisiert. Die öffentlich-rechtlichen Angebote haben demnach der Kultur, Bildung, Information und Beratung zu dienen. Auch Unterhaltung gehört dazu.

    Ein komplexes System.

    Ja, und man kann kritisieren, dass dieses System träge ist und nur wenig Wandel zulässt. Aber genau diese Schwergängigkeit bietet im Ernstfall einen wirksamen Schutz. Die Grundentscheidung für die duale Rundfunkordnung sichert die Landschaft ab.

    „Die Partei wird eher versuchen, die Grenzen zu verschieben“

    Die AfD strebt einen sogenannten „Grundfunk“ an, eine radikale Verschlankung des öffentlich-rechtlichen Systems. Wäre das erlaubt?

    Den Begriff verwenden Parteivertreter:innen meist schwammig. Wenn sich dahinter verbirgt, dass eine Grundversorgung nach Artikel 5 Grundgesetz für die Bevölkerung in Sachsen-Anhalt bereitgestellt wird, wäre das verfassungsrechtlich machbar. Danach klingt es jedoch oft nicht.

    Die AfD schlägt etwa vor, Sport- und Fußballübertragungen oder Unterhaltungssendungen weitestgehend zu streichen. Das ist mit der Idee einer Grundversorgung unvereinbar und widerspricht auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Es kommt also auf die konkrete Umsetzung an und welche Alternativen bereitgestellt würden.

    Auch wenn das Budget und das Programm auf ein Zehntel gestutzt würden, wie es die AfD fordert, wäre das meiner Meinung nach verfassungswidrig. Der Gesamtetat des MDR lag 2025 bei rund 740 Millionen Euro. Würde er auf ein Zehntel schrumpfen, käme das einem Kahlschlag gleich.

    Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass so etwas überhaupt eine ernsthafte Option ist. Die Partei wird eher versuchen, die Grenzen zu verschieben und zu schauen, was zwingend zur Grundversorgung gehört und was hinten runterfallen kann.

    „Die Finanzierung muss zwingend staatsfern geschehen“

    Rund 150 Millionen Euro und damit etwa ein Viertel seiner jährlichen Beitragseinnahmen erhält der MDR aus Sachsen-Anhalt. Grundsätzlich kann jedes Bundesland den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag jederzeit und zum Schluss des Kalenderjahres mit einer Frist von einem Jahr kündigen.

    Die Crux ist jedoch: Die verfassungsrechtlich gebotene Grundversorgung setzt voraus, dass die Rundfunkanstalten mit hinreichenden, funktionsgerechten Mitteln ausgestattet sind. Und das muss zwingend staatsfern geschehen.

    Das heißt konkret, dass staatliche Akteure keinen bestimmenden Einfluss auf die Programmgestaltung oder ‑inhalte ausüben dürfen, auch nicht indirekt. Insbesondere eine Finanzierung durch den Staatshaushalt scheidet daher aus, da das Parlament die Budgethoheit hat und diese auch nicht abgeben kann. Damit aber wäre der öffentlich-rechtliche Rundfunk der parlamentarischen Mehrheit weitestgehend ausgeliefert.

    Als Alternativen zum Rundfunkbeitrag bringt die AfD Abomodelle, Werbung oder Haushaltsmittel ins Spiel.

    Reine Abo-Modelle oder Werbung sind zwar nicht staatsnah, widersprechen aber der Idee der dualen Rundfunkordnung, bei der die öffentlich-rechtlichen Anstalten gerade aus der puren Marktlogik herausgenommen sind. Diese Option fällt damit als Hauptfinanzierung aus. Und die Finanzierung aus Steuern scheidet, wie gesagt, ebenfalls aus – wegen des Gebots der Staatsferne.

    Das heißt, die vorgeschlagenen alternativen Finanzierungsmodelle wären rechtlich nicht möglich?

    Marc Bovermann: Aus meiner Sicht wären sie es nicht.

    „Aus rechtlicher Sicht gibt es kein striktes Neutralitätsgebot“

    Blicken wir abschließend noch einmal auf die Aktion des MDR in der vergangenen Woche. Kritiker:innen werfen der Anstalt vor, damit gegen das Neutralitätsgebot verstoßen zu haben. Teilen Sie diese Kritik?

    Aus rechtlicher Sicht gibt es kein striktes Neutralitätsgebot in dieser Form. Verlangt werden Ausgewogenheit, Pluralismus und Distanz in der Berichterstattung.

    Der MDR hat seine Aktion außerdem journalistisch eingeordnet und dazu etwa in der Sendung „Sachsen-Anhalt heute“ ein Interview mit dem MDR-Intendanten Ralf Ludwig geführt. Aus meiner Sicht liegt daher auch kein Verstoß gegen journalistische Standards vor.

    Ob die Aktion politisch klug war oder sie die Debatte nur unnötig befeuert hat, steht auf einem anderen Blatt. Aufmerksamkeit hat sie jedenfalls bundesweit erzeugt.

    Daniel  Leisegang ist Politikwissenschaftler und Co-Chefredakteur bei netzpolitik.org. Zu seinen Schwerpunkten zählen die Gesundheitsdigitalisierung, Digital Public Infrastructure und die sogenannte Künstliche Intelligenz. Daniel war einst Redakteur bei den “Blättern”. 2014 erschien von ihm das Buch “Amazon – Das Buch als Beute”; 2016 erhielt er den Alternativen Medienpreis in der Rubrik “Medienkritik”. Er gehört dem Board of Trustees von Eurozine und dem Kuratorium der Stiftung Warentest an. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Bluesky, Threema ENU3SC7K, Telefon: +49-30-5771482-28‬ (Montag bis Freitag, jeweils 8 bis 18 Uhr). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

    Über Daniel Leisegang, Interview - netzpolitik:

    Unter der Kennung "Gastautor:innen" fassen wir die unterschiedlichsten Beiträge externer Quellen zusammen, die wir dankbar im Beueler-Extradienst (wieder-)veröffentlichen dürfen. Die Autor*innen, Quellen und ggf. Lizenzen sind, soweit bekannt, jeweils im Beitrag vermerkt und/oder verlinkt.

  21. Zukunft des MDR

    „Die Schwergängigkeit bietet einen wirksamen Schutz“

    Mit schwarzen TV-Bildern und Funkstille warnt der MDR vor den Folgen einer AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt. Wir haben mit dem Juristen Marc Bovermann über den Schutz des Rundfunks, die Rolle der Öffentlich-Rechtlichen und das Neutralitätsgebot gesprochen.

    Am kommenden Sonntag wählt Sachsen-Anhalt einen neuen Landtag. Die AfD, die in den Umfragen führt, will den MDR-Staatsvertrag kündigen. Es ist die erstgenannte von insgesamt zehn Sofortmaßnahmen, die die rechtsradikale Partei in den ersten 100 Tagen nach einer Regierungsübernahme in dem ostdeutschen Bundesland umsetzen will.

    Der Staatsvertrag ist die rechtliche Grundlage für den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR). Er regelt Auftrag, Struktur, Finanzierung und Zusammenarbeit der drei Trägerländer Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen für die gemeinsame öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt.

    Welche Folgen hätte es, wenn Sachsen-Anhalt den MDR-Staatsvertrag einseitig aufkündigt – für die Rundfunkversorgung in dem Bundesland, aber auch für das Rundfunksystem bundesweit? Darüber haben wir mit Marc Bovermann gesprochen. Er ist Doktorand in der Abteilung für Öffentliches Recht des Max-Planck-Instituts zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht in Freiburg.

    „Die Kündigung der Staatsverträge wäre ein erheblicher Bruch“

    Herr Bovermann, der MDR hat vergangene Woche sein Programm mit Stille und leeren Flächen unterbrochen, um vor den Rundfunkplänen der rechtsradikalen AfD zu warnen. Was steht da aus Ihrer Sicht auf dem Spiel?

    In Sachsen-Anhalt findet am Sonntag eine richtungsweisende Wahl statt. Sollte die AfD danach an der Landesregierung beteiligt sein, stehen dem MDR harte Zeiten bevor. Die angedrohte Kündigung des Staatsvertrags wäre für die Anstalt ein erheblicher Bruch.

    Für das Rundfunksystem insgesamt sehe ich die Lage etwas entspannter: Da das Land verpflichtet ist, eine verfassungskonforme Alternative bereitzustellen, würde eine neue Anstalt wieder ähnlich strukturiert sein wie der bestehende Sender.

    Das Schlimmste wäre dann wohl der langwierige und kostenintensive Übergangsprozess, bei dem die Bürger:innen in Sachsen-Anhalt zeitweise ein eingeschränktes Medienangebot hätten. Und die Journalist:innen, die derzeit beim MDR arbeiten, könnten ihre Arbeit vermutlich erst einmal nicht fortsetzen.

    Grundversorgung als Auftrag

    Worauf begründen Sie ihre Zuversicht, dass das Rundfunksystem keinen großen Schaden nähme?

    Das Rundfunkrecht ist verfassungsrechtlich stark grundrechtlich geprägt. Aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Artikel 5 Grundgesetz folgt, dass die Rundfunkfreiheit als „dienende Freiheit“ verstanden wird, woraus die duale Rundfunkordnung und der Versorgungsauftrag abgeleitet werden.

    Dröseln wir das mal auf.

    Bei dem Konzept der „dienenden Freiheit“ geht es nicht um Freiheit als Selbstzweck, wie es bei Grundrechten sonst der Fall ist. Sondern es beschreibt, dass die Ausübung der Rundfunkfreiheit ausschließlich der Meinungsbildung dient. Daraus ergeben sich weitergehende Möglichkeiten zur Regulierung, die wiederum auf dem Konzept der dualen Rundfunkordnung beruhen.

    Was ist mit dualer Rundfunkordnung gemeint?

    Unser Rundfunksystem besteht aus zwei Teilen: dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dem privat-kommerziellen Rundfunk. Diese Ordnung geht auf frühe Urteile des Bundesverfassungsgerichts zurück, in denen entschieden werden musste, wie die damals noch knappen Frequenzen zu verteilen waren. Das Gericht entschied, dass private Anbieter zugelassen werden können – solange der öffentlich-rechtliche Rundfunk bestimmte Mindeststandards der Informationsvermittlung garantiert.

    Damit ist die „Grundversorgung“ angesprochen, die die Öffentlich-Rechtlichen gewährleisten müssen. Deren Umfang ergibt sich aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und ist auch im Medienstaatsvertrag konkretisiert. Die öffentlich-rechtlichen Angebote haben demnach der Kultur, Bildung, Information und Beratung zu dienen. Auch Unterhaltung gehört dazu.

    Ein komplexes System.

    Ja, und man kann kritisieren, dass dieses System träge ist und nur wenig Wandel zulässt. Aber genau diese Schwergängigkeit bietet im Ernstfall einen wirksamen Schutz. Die Grundentscheidung für die duale Rundfunkordnung sichert die Landschaft ab.

    „Die Partei wird eher versuchen, die Grenzen zu verschieben“

    Die AfD strebt einen sogenannten „Grundfunk“ an, eine radikale Verschlankung des öffentlich-rechtlichen Systems. Wäre das erlaubt?

    Den Begriff verwenden Parteivertreter:innen meist schwammig. Wenn sich dahinter verbirgt, dass eine Grundversorgung nach Artikel 5 Grundgesetz für die Bevölkerung in Sachsen-Anhalt bereitgestellt wird, wäre das verfassungsrechtlich machbar. Danach klingt es jedoch oft nicht.

    Die AfD schlägt etwa vor, Sport- und Fußballübertragungen oder Unterhaltungssendungen weitestgehend zu streichen. Das ist mit der Idee einer Grundversorgung unvereinbar und widerspricht auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Es kommt also auf die konkrete Umsetzung an und welche Alternativen bereitgestellt würden.

    Auch wenn das Budget und das Programm auf ein Zehntel gestutzt würden, wie es die AfD fordert, wäre das meiner Meinung nach verfassungswidrig. Der Gesamtetat des MDR lag 2025 bei rund 740 Millionen Euro. Würde er auf ein Zehntel schrumpfen, käme das einem Kahlschlag gleich.

    Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass so etwas überhaupt eine ernsthafte Option ist. Die Partei wird eher versuchen, die Grenzen zu verschieben und zu schauen, was zwingend zur Grundversorgung gehört und was hinten runterfallen kann.

    „Die Finanzierung muss zwingend staatsfern geschehen“

    Rund 150 Millionen Euro und damit etwa ein Viertel seiner jährlichen Beitragseinnahmen erhält der MDR aus Sachsen-Anhalt. Grundsätzlich kann jedes Bundesland den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag jederzeit und zum Schluss des Kalenderjahres mit einer Frist von einem Jahr kündigen.

    Die Crux ist jedoch: Die verfassungsrechtlich gebotene Grundversorgung setzt voraus, dass die Rundfunkanstalten mit hinreichenden, funktionsgerechten Mitteln ausgestattet sind. Und das muss zwingend staatsfern geschehen.

    Das heißt konkret, dass staatliche Akteure keinen bestimmenden Einfluss auf die Programmgestaltung oder ‑inhalte ausüben dürfen, auch nicht indirekt. Insbesondere eine Finanzierung durch den Staatshaushalt scheidet daher aus, da das Parlament die Budgethoheit hat und diese auch nicht abgeben kann. Damit aber wäre der öffentlich-rechtliche Rundfunk der parlamentarischen Mehrheit weitestgehend ausgeliefert.

    Als Alternativen zum Rundfunkbeitrag bringt die AfD Abomodelle, Werbung oder Haushaltsmittel ins Spiel.

    Reine Abo-Modelle oder Werbung sind zwar nicht staatsnah, widersprechen aber der Idee der dualen Rundfunkordnung, bei der die öffentlich-rechtlichen Anstalten gerade aus der puren Marktlogik herausgenommen sind. Diese Option fällt damit als Hauptfinanzierung aus. Und die Finanzierung aus Steuern scheidet, wie gesagt, ebenfalls aus – wegen des Gebots der Staatsferne.

    Das heißt, die vorgeschlagenen alternativen Finanzierungsmodelle wären rechtlich nicht möglich?

    Marc Bovermann: Aus meiner Sicht wären sie es nicht.

    „Aus rechtlicher Sicht gibt es kein striktes Neutralitätsgebot“

    Blicken wir abschließend noch einmal auf die Aktion des MDR in der vergangenen Woche. Kritiker:innen werfen der Anstalt vor, damit gegen das Neutralitätsgebot verstoßen zu haben. Teilen Sie diese Kritik?

    Aus rechtlicher Sicht gibt es kein striktes Neutralitätsgebot in dieser Form. Verlangt werden Ausgewogenheit, Pluralismus und Distanz in der Berichterstattung.

    Der MDR hat seine Aktion außerdem journalistisch eingeordnet und dazu etwa in der Sendung „Sachsen-Anhalt heute“ ein Interview mit dem MDR-Intendanten Ralf Ludwig geführt. Aus meiner Sicht liegt daher auch kein Verstoß gegen journalistische Standards vor.

    Ob die Aktion politisch klug war oder sie die Debatte nur unnötig befeuert hat, steht auf einem anderen Blatt. Aufmerksamkeit hat sie jedenfalls bundesweit erzeugt.

    Daniel  Leisegang ist Politikwissenschaftler und Co-Chefredakteur bei netzpolitik.org. Zu seinen Schwerpunkten zählen die Gesundheitsdigitalisierung, Digital Public Infrastructure und die sogenannte Künstliche Intelligenz. Daniel war einst Redakteur bei den “Blättern”. 2014 erschien von ihm das Buch “Amazon – Das Buch als Beute”; 2016 erhielt er den Alternativen Medienpreis in der Rubrik “Medienkritik”. Er gehört dem Board of Trustees von Eurozine und dem Kuratorium der Stiftung Warentest an. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Bluesky, Threema ENU3SC7K, Telefon: +49-30-5771482-28‬ (Montag bis Freitag, jeweils 8 bis 18 Uhr). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

  22. Zukunft des MDR

    „Die Schwergängigkeit bietet einen wirksamen Schutz“

    Mit schwarzen TV-Bildern und Funkstille warnt der MDR vor den Folgen einer AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt. Wir haben mit dem Juristen Marc Bovermann über den Schutz des Rundfunks, die Rolle der Öffentlich-Rechtlichen und das Neutralitätsgebot gesprochen.

    Am kommenden Sonntag wählt Sachsen-Anhalt einen neuen Landtag. Die AfD, die in den Umfragen führt, will den MDR-Staatsvertrag kündigen. Es ist die erstgenannte von insgesamt zehn Sofortmaßnahmen, die die rechtsradikale Partei in den ersten 100 Tagen nach einer Regierungsübernahme in dem ostdeutschen Bundesland umsetzen will.

    Der Staatsvertrag ist die rechtliche Grundlage für den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR). Er regelt Auftrag, Struktur, Finanzierung und Zusammenarbeit der drei Trägerländer Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen für die gemeinsame öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt.

    Welche Folgen hätte es, wenn Sachsen-Anhalt den MDR-Staatsvertrag einseitig aufkündigt – für die Rundfunkversorgung in dem Bundesland, aber auch für das Rundfunksystem bundesweit? Darüber haben wir mit Marc Bovermann gesprochen. Er ist Doktorand in der Abteilung für Öffentliches Recht des Max-Planck-Instituts zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht in Freiburg.

    „Die Kündigung der Staatsverträge wäre ein erheblicher Bruch“

    Herr Bovermann, der MDR hat vergangene Woche sein Programm mit Stille und leeren Flächen unterbrochen, um vor den Rundfunkplänen der rechtsradikalen AfD zu warnen. Was steht da aus Ihrer Sicht auf dem Spiel?

    In Sachsen-Anhalt findet am Sonntag eine richtungsweisende Wahl statt. Sollte die AfD danach an der Landesregierung beteiligt sein, stehen dem MDR harte Zeiten bevor. Die angedrohte Kündigung des Staatsvertrags wäre für die Anstalt ein erheblicher Bruch.

    Für das Rundfunksystem insgesamt sehe ich die Lage etwas entspannter: Da das Land verpflichtet ist, eine verfassungskonforme Alternative bereitzustellen, würde eine neue Anstalt wieder ähnlich strukturiert sein wie der bestehende Sender.

    Das Schlimmste wäre dann wohl der langwierige und kostenintensive Übergangsprozess, bei dem die Bürger:innen in Sachsen-Anhalt zeitweise ein eingeschränktes Medienangebot hätten. Und die Journalist:innen, die derzeit beim MDR arbeiten, könnten ihre Arbeit vermutlich erst einmal nicht fortsetzen.

    Grundversorgung als Auftrag

    Worauf begründen Sie ihre Zuversicht, dass das Rundfunksystem keinen großen Schaden nähme?

    Das Rundfunkrecht ist verfassungsrechtlich stark grundrechtlich geprägt. Aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Artikel 5 Grundgesetz folgt, dass die Rundfunkfreiheit als „dienende Freiheit“ verstanden wird, woraus die duale Rundfunkordnung und der Versorgungsauftrag abgeleitet werden.

    Dröseln wir das mal auf.

    Bei dem Konzept der „dienenden Freiheit“ geht es nicht um Freiheit als Selbstzweck, wie es bei Grundrechten sonst der Fall ist. Sondern es beschreibt, dass die Ausübung der Rundfunkfreiheit ausschließlich der Meinungsbildung dient. Daraus ergeben sich weitergehende Möglichkeiten zur Regulierung, die wiederum auf dem Konzept der dualen Rundfunkordnung beruhen.

    Was ist mit dualer Rundfunkordnung gemeint?

    Unser Rundfunksystem besteht aus zwei Teilen: dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dem privat-kommerziellen Rundfunk. Diese Ordnung geht auf frühe Urteile des Bundesverfassungsgerichts zurück, in denen entschieden werden musste, wie die damals noch knappen Frequenzen zu verteilen waren. Das Gericht entschied, dass private Anbieter zugelassen werden können – solange der öffentlich-rechtliche Rundfunk bestimmte Mindeststandards der Informationsvermittlung garantiert.

    Damit ist die „Grundversorgung“ angesprochen, die die Öffentlich-Rechtlichen gewährleisten müssen. Deren Umfang ergibt sich aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und ist auch im Medienstaatsvertrag konkretisiert. Die öffentlich-rechtlichen Angebote haben demnach der Kultur, Bildung, Information und Beratung zu dienen. Auch Unterhaltung gehört dazu.

    Ein komplexes System.

    Ja, und man kann kritisieren, dass dieses System träge ist und nur wenig Wandel zulässt. Aber genau diese Schwergängigkeit bietet im Ernstfall einen wirksamen Schutz. Die Grundentscheidung für die duale Rundfunkordnung sichert die Landschaft ab.

    „Die Partei wird eher versuchen, die Grenzen zu verschieben“

    Die AfD strebt einen sogenannten „Grundfunk“ an, eine radikale Verschlankung des öffentlich-rechtlichen Systems. Wäre das erlaubt?

    Den Begriff verwenden Parteivertreter:innen meist schwammig. Wenn sich dahinter verbirgt, dass eine Grundversorgung nach Artikel 5 Grundgesetz für die Bevölkerung in Sachsen-Anhalt bereitgestellt wird, wäre das verfassungsrechtlich machbar. Danach klingt es jedoch oft nicht.

    Die AfD schlägt etwa vor, Sport- und Fußballübertragungen oder Unterhaltungssendungen weitestgehend zu streichen. Das ist mit der Idee einer Grundversorgung unvereinbar und widerspricht auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Es kommt also auf die konkrete Umsetzung an und welche Alternativen bereitgestellt würden.

    Auch wenn das Budget und das Programm auf ein Zehntel gestutzt würden, wie es die AfD fordert, wäre das meiner Meinung nach verfassungswidrig. Der Gesamtetat des MDR lag 2025 bei rund 740 Millionen Euro. Würde er auf ein Zehntel schrumpfen, käme das einem Kahlschlag gleich.

    Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass so etwas überhaupt eine ernsthafte Option ist. Die Partei wird eher versuchen, die Grenzen zu verschieben und zu schauen, was zwingend zur Grundversorgung gehört und was hinten runterfallen kann.

    „Die Finanzierung muss zwingend staatsfern geschehen“

    Rund 150 Millionen Euro und damit etwa ein Viertel seiner jährlichen Beitragseinnahmen erhält der MDR aus Sachsen-Anhalt. Grundsätzlich kann jedes Bundesland den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag jederzeit und zum Schluss des Kalenderjahres mit einer Frist von einem Jahr kündigen.

    Die Crux ist jedoch: Die verfassungsrechtlich gebotene Grundversorgung setzt voraus, dass die Rundfunkanstalten mit hinreichenden, funktionsgerechten Mitteln ausgestattet sind. Und das muss zwingend staatsfern geschehen.

    Das heißt konkret, dass staatliche Akteure keinen bestimmenden Einfluss auf die Programmgestaltung oder ‑inhalte ausüben dürfen, auch nicht indirekt. Insbesondere eine Finanzierung durch den Staatshaushalt scheidet daher aus, da das Parlament die Budgethoheit hat und diese auch nicht abgeben kann. Damit aber wäre der öffentlich-rechtliche Rundfunk der parlamentarischen Mehrheit weitestgehend ausgeliefert.

    Als Alternativen zum Rundfunkbeitrag bringt die AfD Abomodelle, Werbung oder Haushaltsmittel ins Spiel.

    Reine Abo-Modelle oder Werbung sind zwar nicht staatsnah, widersprechen aber der Idee der dualen Rundfunkordnung, bei der die öffentlich-rechtlichen Anstalten gerade aus der puren Marktlogik herausgenommen sind. Diese Option fällt damit als Hauptfinanzierung aus. Und die Finanzierung aus Steuern scheidet, wie gesagt, ebenfalls aus – wegen des Gebots der Staatsferne.

    Das heißt, die vorgeschlagenen alternativen Finanzierungsmodelle wären rechtlich nicht möglich?

    Marc Bovermann: Aus meiner Sicht wären sie es nicht.

    „Aus rechtlicher Sicht gibt es kein striktes Neutralitätsgebot“

    Blicken wir abschließend noch einmal auf die Aktion des MDR in der vergangenen Woche. Kritiker:innen werfen der Anstalt vor, damit gegen das Neutralitätsgebot verstoßen zu haben. Teilen Sie diese Kritik?

    Aus rechtlicher Sicht gibt es kein striktes Neutralitätsgebot in dieser Form. Verlangt werden Ausgewogenheit, Pluralismus und Distanz in der Berichterstattung.

    Der MDR hat seine Aktion außerdem journalistisch eingeordnet und dazu etwa in der Sendung „Sachsen-Anhalt heute“ ein Interview mit dem MDR-Intendanten Ralf Ludwig geführt. Aus meiner Sicht liegt daher auch kein Verstoß gegen journalistische Standards vor.

    Ob die Aktion politisch klug war oder sie die Debatte nur unnötig befeuert hat, steht auf einem anderen Blatt. Aufmerksamkeit hat sie jedenfalls bundesweit erzeugt.

    Daniel  Leisegang ist Politikwissenschaftler und Co-Chefredakteur bei netzpolitik.org. Zu seinen Schwerpunkten zählen die Gesundheitsdigitalisierung, Digital Public Infrastructure und die sogenannte Künstliche Intelligenz. Daniel war einst Redakteur bei den “Blättern”. 2014 erschien von ihm das Buch “Amazon – Das Buch als Beute”; 2016 erhielt er den Alternativen Medienpreis in der Rubrik “Medienkritik”. Er gehört dem Board of Trustees von Eurozine und dem Kuratorium der Stiftung Warentest an. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Bluesky, Threema ENU3SC7K, Telefon: +49-30-5771482-28‬ (Montag bis Freitag, jeweils 8 bis 18 Uhr). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

    Über Daniel Leisegang, Interview - netzpolitik:

    Unter der Kennung "Gastautor:innen" fassen wir die unterschiedlichsten Beiträge externer Quellen zusammen, die wir dankbar im Beueler-Extradienst (wieder-)veröffentlichen dürfen. Die Autor*innen, Quellen und ggf. Lizenzen sind, soweit bekannt, jeweils im Beitrag vermerkt und/oder verlinkt.

  23. Zukunft des MDR

    „Die Schwergängigkeit bietet einen wirksamen Schutz“

    Mit schwarzen TV-Bildern und Funkstille warnt der MDR vor den Folgen einer AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt. Wir haben mit dem Juristen Marc Bovermann über den Schutz des Rundfunks, die Rolle der Öffentlich-Rechtlichen und das Neutralitätsgebot gesprochen.

    Am kommenden Sonntag wählt Sachsen-Anhalt einen neuen Landtag. Die AfD, die in den Umfragen führt, will den MDR-Staatsvertrag kündigen. Es ist die erstgenannte von insgesamt zehn Sofortmaßnahmen, die die rechtsradikale Partei in den ersten 100 Tagen nach einer Regierungsübernahme in dem ostdeutschen Bundesland umsetzen will.

    Der Staatsvertrag ist die rechtliche Grundlage für den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR). Er regelt Auftrag, Struktur, Finanzierung und Zusammenarbeit der drei Trägerländer Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen für die gemeinsame öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt.

    Welche Folgen hätte es, wenn Sachsen-Anhalt den MDR-Staatsvertrag einseitig aufkündigt – für die Rundfunkversorgung in dem Bundesland, aber auch für das Rundfunksystem bundesweit? Darüber haben wir mit Marc Bovermann gesprochen. Er ist Doktorand in der Abteilung für Öffentliches Recht des Max-Planck-Instituts zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht in Freiburg.

    „Die Kündigung der Staatsverträge wäre ein erheblicher Bruch“

    Herr Bovermann, der MDR hat vergangene Woche sein Programm mit Stille und leeren Flächen unterbrochen, um vor den Rundfunkplänen der rechtsradikalen AfD zu warnen. Was steht da aus Ihrer Sicht auf dem Spiel?

    In Sachsen-Anhalt findet am Sonntag eine richtungsweisende Wahl statt. Sollte die AfD danach an der Landesregierung beteiligt sein, stehen dem MDR harte Zeiten bevor. Die angedrohte Kündigung des Staatsvertrags wäre für die Anstalt ein erheblicher Bruch.

    Für das Rundfunksystem insgesamt sehe ich die Lage etwas entspannter: Da das Land verpflichtet ist, eine verfassungskonforme Alternative bereitzustellen, würde eine neue Anstalt wieder ähnlich strukturiert sein wie der bestehende Sender.

    Das Schlimmste wäre dann wohl der langwierige und kostenintensive Übergangsprozess, bei dem die Bürger:innen in Sachsen-Anhalt zeitweise ein eingeschränktes Medienangebot hätten. Und die Journalist:innen, die derzeit beim MDR arbeiten, könnten ihre Arbeit vermutlich erst einmal nicht fortsetzen.

    Grundversorgung als Auftrag

    Worauf begründen Sie ihre Zuversicht, dass das Rundfunksystem keinen großen Schaden nähme?

    Das Rundfunkrecht ist verfassungsrechtlich stark grundrechtlich geprägt. Aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Artikel 5 Grundgesetz folgt, dass die Rundfunkfreiheit als „dienende Freiheit“ verstanden wird, woraus die duale Rundfunkordnung und der Versorgungsauftrag abgeleitet werden.

    Dröseln wir das mal auf.

    Bei dem Konzept der „dienenden Freiheit“ geht es nicht um Freiheit als Selbstzweck, wie es bei Grundrechten sonst der Fall ist. Sondern es beschreibt, dass die Ausübung der Rundfunkfreiheit ausschließlich der Meinungsbildung dient. Daraus ergeben sich weitergehende Möglichkeiten zur Regulierung, die wiederum auf dem Konzept der dualen Rundfunkordnung beruhen.

    Was ist mit dualer Rundfunkordnung gemeint?

    Unser Rundfunksystem besteht aus zwei Teilen: dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dem privat-kommerziellen Rundfunk. Diese Ordnung geht auf frühe Urteile des Bundesverfassungsgerichts zurück, in denen entschieden werden musste, wie die damals noch knappen Frequenzen zu verteilen waren. Das Gericht entschied, dass private Anbieter zugelassen werden können – solange der öffentlich-rechtliche Rundfunk bestimmte Mindeststandards der Informationsvermittlung garantiert.

    Damit ist die „Grundversorgung“ angesprochen, die die Öffentlich-Rechtlichen gewährleisten müssen. Deren Umfang ergibt sich aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und ist auch im Medienstaatsvertrag konkretisiert. Die öffentlich-rechtlichen Angebote haben demnach der Kultur, Bildung, Information und Beratung zu dienen. Auch Unterhaltung gehört dazu.

    Ein komplexes System.

    Ja, und man kann kritisieren, dass dieses System träge ist und nur wenig Wandel zulässt. Aber genau diese Schwergängigkeit bietet im Ernstfall einen wirksamen Schutz. Die Grundentscheidung für die duale Rundfunkordnung sichert die Landschaft ab.

    „Die Partei wird eher versuchen, die Grenzen zu verschieben“

    Die AfD strebt einen sogenannten „Grundfunk“ an, eine radikale Verschlankung des öffentlich-rechtlichen Systems. Wäre das erlaubt?

    Den Begriff verwenden Parteivertreter:innen meist schwammig. Wenn sich dahinter verbirgt, dass eine Grundversorgung nach Artikel 5 Grundgesetz für die Bevölkerung in Sachsen-Anhalt bereitgestellt wird, wäre das verfassungsrechtlich machbar. Danach klingt es jedoch oft nicht.

    Die AfD schlägt etwa vor, Sport- und Fußballübertragungen oder Unterhaltungssendungen weitestgehend zu streichen. Das ist mit der Idee einer Grundversorgung unvereinbar und widerspricht auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Es kommt also auf die konkrete Umsetzung an und welche Alternativen bereitgestellt würden.

    Auch wenn das Budget und das Programm auf ein Zehntel gestutzt würden, wie es die AfD fordert, wäre das meiner Meinung nach verfassungswidrig. Der Gesamtetat des MDR lag 2025 bei rund 740 Millionen Euro. Würde er auf ein Zehntel schrumpfen, käme das einem Kahlschlag gleich.

    Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass so etwas überhaupt eine ernsthafte Option ist. Die Partei wird eher versuchen, die Grenzen zu verschieben und zu schauen, was zwingend zur Grundversorgung gehört und was hinten runterfallen kann.

    „Die Finanzierung muss zwingend staatsfern geschehen“

    Rund 150 Millionen Euro und damit etwa ein Viertel seiner jährlichen Beitragseinnahmen erhält der MDR aus Sachsen-Anhalt. Grundsätzlich kann jedes Bundesland den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag jederzeit und zum Schluss des Kalenderjahres mit einer Frist von einem Jahr kündigen.

    Die Crux ist jedoch: Die verfassungsrechtlich gebotene Grundversorgung setzt voraus, dass die Rundfunkanstalten mit hinreichenden, funktionsgerechten Mitteln ausgestattet sind. Und das muss zwingend staatsfern geschehen.

    Das heißt konkret, dass staatliche Akteure keinen bestimmenden Einfluss auf die Programmgestaltung oder ‑inhalte ausüben dürfen, auch nicht indirekt. Insbesondere eine Finanzierung durch den Staatshaushalt scheidet daher aus, da das Parlament die Budgethoheit hat und diese auch nicht abgeben kann. Damit aber wäre der öffentlich-rechtliche Rundfunk der parlamentarischen Mehrheit weitestgehend ausgeliefert.

    Als Alternativen zum Rundfunkbeitrag bringt die AfD Abomodelle, Werbung oder Haushaltsmittel ins Spiel.

    Reine Abo-Modelle oder Werbung sind zwar nicht staatsnah, widersprechen aber der Idee der dualen Rundfunkordnung, bei der die öffentlich-rechtlichen Anstalten gerade aus der puren Marktlogik herausgenommen sind. Diese Option fällt damit als Hauptfinanzierung aus. Und die Finanzierung aus Steuern scheidet, wie gesagt, ebenfalls aus – wegen des Gebots der Staatsferne.

    Das heißt, die vorgeschlagenen alternativen Finanzierungsmodelle wären rechtlich nicht möglich?

    Marc Bovermann: Aus meiner Sicht wären sie es nicht.

    „Aus rechtlicher Sicht gibt es kein striktes Neutralitätsgebot“

    Blicken wir abschließend noch einmal auf die Aktion des MDR in der vergangenen Woche. Kritiker:innen werfen der Anstalt vor, damit gegen das Neutralitätsgebot verstoßen zu haben. Teilen Sie diese Kritik?

    Aus rechtlicher Sicht gibt es kein striktes Neutralitätsgebot in dieser Form. Verlangt werden Ausgewogenheit, Pluralismus und Distanz in der Berichterstattung.

    Der MDR hat seine Aktion außerdem journalistisch eingeordnet und dazu etwa in der Sendung „Sachsen-Anhalt heute“ ein Interview mit dem MDR-Intendanten Ralf Ludwig geführt. Aus meiner Sicht liegt daher auch kein Verstoß gegen journalistische Standards vor.

    Ob die Aktion politisch klug war oder sie die Debatte nur unnötig befeuert hat, steht auf einem anderen Blatt. Aufmerksamkeit hat sie jedenfalls bundesweit erzeugt.

    Daniel  Leisegang ist Politikwissenschaftler und Co-Chefredakteur bei netzpolitik.org. Zu seinen Schwerpunkten zählen die Gesundheitsdigitalisierung, Digital Public Infrastructure und die sogenannte Künstliche Intelligenz. Daniel war einst Redakteur bei den “Blättern”. 2014 erschien von ihm das Buch “Amazon – Das Buch als Beute”; 2016 erhielt er den Alternativen Medienpreis in der Rubrik “Medienkritik”. Er gehört dem Board of Trustees von Eurozine und dem Kuratorium der Stiftung Warentest an. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Bluesky, Threema ENU3SC7K, Telefon: +49-30-5771482-28‬ (Montag bis Freitag, jeweils 8 bis 18 Uhr). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

    Über Daniel Leisegang, Interview - netzpolitik:

    Unter der Kennung "Gastautor:innen" fassen wir die unterschiedlichsten Beiträge externer Quellen zusammen, die wir dankbar im Beueler-Extradienst (wieder-)veröffentlichen dürfen. Die Autor*innen, Quellen und ggf. Lizenzen sind, soweit bekannt, jeweils im Beitrag vermerkt und/oder verlinkt.

  24. Zukunft des MDR

    „Die Schwergängigkeit bietet einen wirksamen Schutz“

    Mit schwarzen TV-Bildern und Funkstille warnt der MDR vor den Folgen einer AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt. Wir haben mit dem Juristen Marc Bovermann über den Schutz des Rundfunks, die Rolle der Öffentlich-Rechtlichen und das Neutralitätsgebot gesprochen.

    Am kommenden Sonntag wählt Sachsen-Anhalt einen neuen Landtag. Die AfD, die in den Umfragen führt, will den MDR-Staatsvertrag kündigen. Es ist die erstgenannte von insgesamt zehn Sofortmaßnahmen, die die rechtsradikale Partei in den ersten 100 Tagen nach einer Regierungsübernahme in dem ostdeutschen Bundesland umsetzen will.

    Der Staatsvertrag ist die rechtliche Grundlage für den Mitteldeutschen Rundfunk (MDR). Er regelt Auftrag, Struktur, Finanzierung und Zusammenarbeit der drei Trägerländer Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen für die gemeinsame öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt.

    Welche Folgen hätte es, wenn Sachsen-Anhalt den MDR-Staatsvertrag einseitig aufkündigt – für die Rundfunkversorgung in dem Bundesland, aber auch für das Rundfunksystem bundesweit? Darüber haben wir mit Marc Bovermann gesprochen. Er ist Doktorand in der Abteilung für Öffentliches Recht des Max-Planck-Instituts zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht in Freiburg.

    „Die Kündigung der Staatsverträge wäre ein erheblicher Bruch“

    Herr Bovermann, der MDR hat vergangene Woche sein Programm mit Stille und leeren Flächen unterbrochen, um vor den Rundfunkplänen der rechtsradikalen AfD zu warnen. Was steht da aus Ihrer Sicht auf dem Spiel?

    In Sachsen-Anhalt findet am Sonntag eine richtungsweisende Wahl statt. Sollte die AfD danach an der Landesregierung beteiligt sein, stehen dem MDR harte Zeiten bevor. Die angedrohte Kündigung des Staatsvertrags wäre für die Anstalt ein erheblicher Bruch.

    Für das Rundfunksystem insgesamt sehe ich die Lage etwas entspannter: Da das Land verpflichtet ist, eine verfassungskonforme Alternative bereitzustellen, würde eine neue Anstalt wieder ähnlich strukturiert sein wie der bestehende Sender.

    Das Schlimmste wäre dann wohl der langwierige und kostenintensive Übergangsprozess, bei dem die Bürger:innen in Sachsen-Anhalt zeitweise ein eingeschränktes Medienangebot hätten. Und die Journalist:innen, die derzeit beim MDR arbeiten, könnten ihre Arbeit vermutlich erst einmal nicht fortsetzen.

    Grundversorgung als Auftrag

    Worauf begründen Sie ihre Zuversicht, dass das Rundfunksystem keinen großen Schaden nähme?

    Das Rundfunkrecht ist verfassungsrechtlich stark grundrechtlich geprägt. Aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Artikel 5 Grundgesetz folgt, dass die Rundfunkfreiheit als „dienende Freiheit“ verstanden wird, woraus die duale Rundfunkordnung und der Versorgungsauftrag abgeleitet werden.

    Dröseln wir das mal auf.

    Bei dem Konzept der „dienenden Freiheit“ geht es nicht um Freiheit als Selbstzweck, wie es bei Grundrechten sonst der Fall ist. Sondern es beschreibt, dass die Ausübung der Rundfunkfreiheit ausschließlich der Meinungsbildung dient. Daraus ergeben sich weitergehende Möglichkeiten zur Regulierung, die wiederum auf dem Konzept der dualen Rundfunkordnung beruhen.

    Was ist mit dualer Rundfunkordnung gemeint?

    Unser Rundfunksystem besteht aus zwei Teilen: dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und dem privat-kommerziellen Rundfunk. Diese Ordnung geht auf frühe Urteile des Bundesverfassungsgerichts zurück, in denen entschieden werden musste, wie die damals noch knappen Frequenzen zu verteilen waren. Das Gericht entschied, dass private Anbieter zugelassen werden können – solange der öffentlich-rechtliche Rundfunk bestimmte Mindeststandards der Informationsvermittlung garantiert.

    Damit ist die „Grundversorgung“ angesprochen, die die Öffentlich-Rechtlichen gewährleisten müssen. Deren Umfang ergibt sich aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und ist auch im Medienstaatsvertrag konkretisiert. Die öffentlich-rechtlichen Angebote haben demnach der Kultur, Bildung, Information und Beratung zu dienen. Auch Unterhaltung gehört dazu.

    Ein komplexes System.

    Ja, und man kann kritisieren, dass dieses System träge ist und nur wenig Wandel zulässt. Aber genau diese Schwergängigkeit bietet im Ernstfall einen wirksamen Schutz. Die Grundentscheidung für die duale Rundfunkordnung sichert die Landschaft ab.

    „Die Partei wird eher versuchen, die Grenzen zu verschieben“

    Die AfD strebt einen sogenannten „Grundfunk“ an, eine radikale Verschlankung des öffentlich-rechtlichen Systems. Wäre das erlaubt?

    Den Begriff verwenden Parteivertreter:innen meist schwammig. Wenn sich dahinter verbirgt, dass eine Grundversorgung nach Artikel 5 Grundgesetz für die Bevölkerung in Sachsen-Anhalt bereitgestellt wird, wäre das verfassungsrechtlich machbar. Danach klingt es jedoch oft nicht.

    Die AfD schlägt etwa vor, Sport- und Fußballübertragungen oder Unterhaltungssendungen weitestgehend zu streichen. Das ist mit der Idee einer Grundversorgung unvereinbar und widerspricht auch der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Es kommt also auf die konkrete Umsetzung an und welche Alternativen bereitgestellt würden.

    Auch wenn das Budget und das Programm auf ein Zehntel gestutzt würden, wie es die AfD fordert, wäre das meiner Meinung nach verfassungswidrig. Der Gesamtetat des MDR lag 2025 bei rund 740 Millionen Euro. Würde er auf ein Zehntel schrumpfen, käme das einem Kahlschlag gleich.

    Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass so etwas überhaupt eine ernsthafte Option ist. Die Partei wird eher versuchen, die Grenzen zu verschieben und zu schauen, was zwingend zur Grundversorgung gehört und was hinten runterfallen kann.

    „Die Finanzierung muss zwingend staatsfern geschehen“

    Rund 150 Millionen Euro und damit etwa ein Viertel seiner jährlichen Beitragseinnahmen erhält der MDR aus Sachsen-Anhalt. Grundsätzlich kann jedes Bundesland den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag jederzeit und zum Schluss des Kalenderjahres mit einer Frist von einem Jahr kündigen.

    Die Crux ist jedoch: Die verfassungsrechtlich gebotene Grundversorgung setzt voraus, dass die Rundfunkanstalten mit hinreichenden, funktionsgerechten Mitteln ausgestattet sind. Und das muss zwingend staatsfern geschehen.

    Das heißt konkret, dass staatliche Akteure keinen bestimmenden Einfluss auf die Programmgestaltung oder ‑inhalte ausüben dürfen, auch nicht indirekt. Insbesondere eine Finanzierung durch den Staatshaushalt scheidet daher aus, da das Parlament die Budgethoheit hat und diese auch nicht abgeben kann. Damit aber wäre der öffentlich-rechtliche Rundfunk der parlamentarischen Mehrheit weitestgehend ausgeliefert.

    Als Alternativen zum Rundfunkbeitrag bringt die AfD Abomodelle, Werbung oder Haushaltsmittel ins Spiel.

    Reine Abo-Modelle oder Werbung sind zwar nicht staatsnah, widersprechen aber der Idee der dualen Rundfunkordnung, bei der die öffentlich-rechtlichen Anstalten gerade aus der puren Marktlogik herausgenommen sind. Diese Option fällt damit als Hauptfinanzierung aus. Und die Finanzierung aus Steuern scheidet, wie gesagt, ebenfalls aus – wegen des Gebots der Staatsferne.

    Das heißt, die vorgeschlagenen alternativen Finanzierungsmodelle wären rechtlich nicht möglich?

    Marc Bovermann: Aus meiner Sicht wären sie es nicht.

    „Aus rechtlicher Sicht gibt es kein striktes Neutralitätsgebot“

    Blicken wir abschließend noch einmal auf die Aktion des MDR in der vergangenen Woche. Kritiker:innen werfen der Anstalt vor, damit gegen das Neutralitätsgebot verstoßen zu haben. Teilen Sie diese Kritik?

    Aus rechtlicher Sicht gibt es kein striktes Neutralitätsgebot in dieser Form. Verlangt werden Ausgewogenheit, Pluralismus und Distanz in der Berichterstattung.

    Der MDR hat seine Aktion außerdem journalistisch eingeordnet und dazu etwa in der Sendung „Sachsen-Anhalt heute“ ein Interview mit dem MDR-Intendanten Ralf Ludwig geführt. Aus meiner Sicht liegt daher auch kein Verstoß gegen journalistische Standards vor.

    Ob die Aktion politisch klug war oder sie die Debatte nur unnötig befeuert hat, steht auf einem anderen Blatt. Aufmerksamkeit hat sie jedenfalls bundesweit erzeugt.

    Daniel  Leisegang ist Politikwissenschaftler und Co-Chefredakteur bei netzpolitik.org. Zu seinen Schwerpunkten zählen die Gesundheitsdigitalisierung, Digital Public Infrastructure und die sogenannte Künstliche Intelligenz. Daniel war einst Redakteur bei den “Blättern”. 2014 erschien von ihm das Buch “Amazon – Das Buch als Beute”; 2016 erhielt er den Alternativen Medienpreis in der Rubrik “Medienkritik”. Er gehört dem Board of Trustees von Eurozine und dem Kuratorium der Stiftung Warentest an. Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Bluesky, Threema ENU3SC7K, Telefon: +49-30-5771482-28‬ (Montag bis Freitag, jeweils 8 bis 18 Uhr). Dieser Beitrag ist eine Übernahme von netzpolitik, gemäss Lizenz Creative Commons BY-NC-SA 4.0.

    Über Daniel Leisegang, Interview - netzpolitik:

    Unter der Kennung "Gastautor:innen" fassen wir die unterschiedlichsten Beiträge externer Quellen zusammen, die wir dankbar im Beueler-Extradienst (wieder-)veröffentlichen dürfen. Die Autor*innen, Quellen und ggf. Lizenzen sind, soweit bekannt, jeweils im Beitrag vermerkt und/oder verlinkt.

  25. Der Fall Ulrich #Siegmund: Deutschlands erster #AfD-#Ministerpräsident?
    Macht #SachsenAnhalt den Anfang? Ulrich Siegmund wirkt auf #TikTok wie der sympathische Nachbar von nebenan.

    Doch vor der #Landtagswahl in Sachsen-Anhalt zeigt sich: Er könnte der erste AfD-Ministerpräsident Deutschlands werden, für einen Landesverband, der vom #Verfassungsschutz als gesichert #rechtsextrem eingestuft wird.

    Was würde ein AfD-Sieg für Sachsen-Anhalt und die #Bundespolitik bedeuten?

    Wir haben das 100-Tage-#Sofortprogramm gecheckt: Was ist wirklich umsetzbar, was sind reine Versprechen und wo stoßen die Pläne an rechtliche Grenzen?

    Kapitel:
    00:00 Wer ist Ulrich Siegmund?
    03:21 AfD Sachsen-Anhalt rechtsextrem
    04:15 Das 100-Tage-Sofortprogramm: #Migration
    07:04 #Medienstaatsvertrag und #Rundfunkbeitrag kündigen
    09:32 Kürzungen bei #Zivilgesellschaft & #Fördergeldern
    11:08 Umbau der #Verwaltung & #Verfassungsschutz
    12:42 Folgen für ganz #Deutschland

    #DieDaOben

    youtube.com/watch?v=iYYqcuK96xg

    @arnesemsrott

  26. Der Fall Ulrich #Siegmund: Deutschlands erster #AfD-#Ministerpräsident?
    Macht #SachsenAnhalt den Anfang? Ulrich Siegmund wirkt auf #TikTok wie der sympathische Nachbar von nebenan.

    Doch vor der #Landtagswahl in Sachsen-Anhalt zeigt sich: Er könnte der erste AfD-Ministerpräsident Deutschlands werden, für einen Landesverband, der vom #Verfassungsschutz als gesichert #rechtsextrem eingestuft wird.

    Was würde ein AfD-Sieg für Sachsen-Anhalt und die #Bundespolitik bedeuten?

    Wir haben das 100-Tage-#Sofortprogramm gecheckt: Was ist wirklich umsetzbar, was sind reine Versprechen und wo stoßen die Pläne an rechtliche Grenzen?

    Kapitel:
    00:00 Wer ist Ulrich Siegmund?
    03:21 AfD Sachsen-Anhalt rechtsextrem
    04:15 Das 100-Tage-Sofortprogramm: #Migration
    07:04 #Medienstaatsvertrag und #Rundfunkbeitrag kündigen
    09:32 Kürzungen bei #Zivilgesellschaft & #Fördergeldern
    11:08 Umbau der #Verwaltung & #Verfassungsschutz
    12:42 Folgen für ganz #Deutschland

    #DieDaOben

    youtube.com/watch?v=iYYqcuK96xg

    @arnesemsrott

  27. Der Fall Ulrich #Siegmund: Deutschlands erster #AfD-#Ministerpräsident?
    Macht #SachsenAnhalt den Anfang? Ulrich Siegmund wirkt auf #TikTok wie der sympathische Nachbar von nebenan.

    Doch vor der #Landtagswahl in Sachsen-Anhalt zeigt sich: Er könnte der erste AfD-Ministerpräsident Deutschlands werden, für einen Landesverband, der vom #Verfassungsschutz als gesichert #rechtsextrem eingestuft wird.

    Was würde ein AfD-Sieg für Sachsen-Anhalt und die #Bundespolitik bedeuten?

    Wir haben das 100-Tage-#Sofortprogramm gecheckt: Was ist wirklich umsetzbar, was sind reine Versprechen und wo stoßen die Pläne an rechtliche Grenzen?

    Kapitel:
    00:00 Wer ist Ulrich Siegmund?
    03:21 AfD Sachsen-Anhalt rechtsextrem
    04:15 Das 100-Tage-Sofortprogramm: #Migration
    07:04 #Medienstaatsvertrag und #Rundfunkbeitrag kündigen
    09:32 Kürzungen bei #Zivilgesellschaft & #Fördergeldern
    11:08 Umbau der #Verwaltung & #Verfassungsschutz
    12:42 Folgen für ganz #Deutschland

    #DieDaOben

    youtube.com/watch?v=iYYqcuK96xg

    @arnesemsrott

  28. Der Fall Ulrich #Siegmund: Deutschlands erster #AfD-#Ministerpräsident?
    Macht #SachsenAnhalt den Anfang? Ulrich Siegmund wirkt auf #TikTok wie der sympathische Nachbar von nebenan.

    Doch vor der #Landtagswahl in Sachsen-Anhalt zeigt sich: Er könnte der erste AfD-Ministerpräsident Deutschlands werden, für einen Landesverband, der vom #Verfassungsschutz als gesichert #rechtsextrem eingestuft wird.

    Was würde ein AfD-Sieg für Sachsen-Anhalt und die #Bundespolitik bedeuten?

    Wir haben das 100-Tage-#Sofortprogramm gecheckt: Was ist wirklich umsetzbar, was sind reine Versprechen und wo stoßen die Pläne an rechtliche Grenzen?

    Kapitel:
    00:00 Wer ist Ulrich Siegmund?
    03:21 AfD Sachsen-Anhalt rechtsextrem
    04:15 Das 100-Tage-Sofortprogramm: #Migration
    07:04 #Medienstaatsvertrag und #Rundfunkbeitrag kündigen
    09:32 Kürzungen bei #Zivilgesellschaft & #Fördergeldern
    11:08 Umbau der #Verwaltung & #Verfassungsschutz
    12:42 Folgen für ganz #Deutschland

    #DieDaOben

    youtube.com/watch?v=iYYqcuK96xg

    @arnesemsrott

  29. @martinandree
    Wenn es hier ein Instrument zur Steuerung gibt, sollte es dringend+rasch angewendet werden!
    Wir haben in USA gesehen, wohin es führt, wenn #Medienmonopole die Wahrnehmung der Bevölkerung zu #Wahlkampfthemen und deren Personen beeinflußen.
    Wollen wir sowas hier etwa auch?! Wenn nein, dann ran an das Gesetz!

    #Medienstaatsvertrag

  30. @martinandree
    Wenn es hier ein Instrument zur Steuerung gibt, sollte es dringend+rasch angewendet werden!
    Wir haben in USA gesehen, wohin es führt, wenn #Medienmonopole die Wahrnehmung der Bevölkerung zu #Wahlkampfthemen und deren Personen beeinflußen.
    Wollen wir sowas hier etwa auch?! Wenn nein, dann ran an das Gesetz!

    #Medienstaatsvertrag

  31. @martinandree
    Wenn es hier ein Instrument zur Steuerung gibt, sollte es dringend+rasch angewendet werden!
    Wir haben in USA gesehen, wohin es führt, wenn #Medienmonopole die Wahrnehmung der Bevölkerung zu #Wahlkampfthemen und deren Personen beeinflußen.
    Wollen wir sowas hier etwa auch?! Wenn nein, dann ran an das Gesetz!

    #Medienstaatsvertrag

  32. @martinandree
    Wenn es hier ein Instrument zur Steuerung gibt, sollte es dringend+rasch angewendet werden!
    Wir haben in USA gesehen, wohin es führt, wenn #Medienmonopole die Wahrnehmung der Bevölkerung zu #Wahlkampfthemen und deren Personen beeinflußen.
    Wollen wir sowas hier etwa auch?! Wenn nein, dann ran an das Gesetz!

    #Medienstaatsvertrag

  33. @martinandree
    Wenn es hier ein Instrument zur Steuerung gibt, sollte es dringend+rasch angewendet werden!
    Wir haben in USA gesehen, wohin es führt, wenn #Medienmonopole die Wahrnehmung der Bevölkerung zu #Wahlkampfthemen und deren Personen beeinflußen.
    Wollen wir sowas hier etwa auch?! Wenn nein, dann ran an das Gesetz!

    #Medienstaatsvertrag

  34. AfD-Pläne gefährden Rundfunk: #MDR-Intendant warnt vor Kosten-Explosion

    Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) blickt mit Sorge auf die anstehende Landtagswahl in Sachsen-Anhalt. Sollte die AfD dort die absolute Mehrheit erringen, droht laut Intendant Ralf Ludwig der Ausstieg des Bundeslandes aus den Medienstaatsverträgen bis Ende 2028.
    digitalfernsehen.de/news/medie

    #ÖRRbewegen #Medienstaatsvertrag #ÖRR #SachsenAnhalt #MitteldeutscheRundfunk #Rundfunk

  35. AfD-Pläne gefährden Rundfunk: #MDR-Intendant warnt vor Kosten-Explosion

    Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) blickt mit Sorge auf die anstehende Landtagswahl in Sachsen-Anhalt. Sollte die AfD dort die absolute Mehrheit erringen, droht laut Intendant Ralf Ludwig der Ausstieg des Bundeslandes aus den Medienstaatsverträgen bis Ende 2028.
    digitalfernsehen.de/news/medie

    #ÖRRbewegen #Medienstaatsvertrag #ÖRR #SachsenAnhalt #MitteldeutscheRundfunk #Rundfunk

  36. AfD-Pläne gefährden Rundfunk: #MDR-Intendant warnt vor Kosten-Explosion

    Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) blickt mit Sorge auf die anstehende Landtagswahl in Sachsen-Anhalt. Sollte die AfD dort die absolute Mehrheit erringen, droht laut Intendant Ralf Ludwig der Ausstieg des Bundeslandes aus den Medienstaatsverträgen bis Ende 2028.
    digitalfernsehen.de/news/medie

    #ÖRRbewegen #Medienstaatsvertrag #ÖRR #SachsenAnhalt #MitteldeutscheRundfunk #Rundfunk

  37. AfD-Pläne gefährden Rundfunk: #MDR-Intendant warnt vor Kosten-Explosion

    Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) blickt mit Sorge auf die anstehende Landtagswahl in Sachsen-Anhalt. Sollte die AfD dort die absolute Mehrheit erringen, droht laut Intendant Ralf Ludwig der Ausstieg des Bundeslandes aus den Medienstaatsverträgen bis Ende 2028.
    digitalfernsehen.de/news/medie

    #ÖRRbewegen #Medienstaatsvertrag #ÖRR #SachsenAnhalt #MitteldeutscheRundfunk #Rundfunk

  38. AfD-Pläne gefährden Rundfunk: #MDR-Intendant warnt vor Kosten-Explosion

    Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) blickt mit Sorge auf die anstehende Landtagswahl in Sachsen-Anhalt. Sollte die AfD dort die absolute Mehrheit erringen, droht laut Intendant Ralf Ludwig der Ausstieg des Bundeslandes aus den Medienstaatsverträgen bis Ende 2028.
    digitalfernsehen.de/news/medie

    #ÖRRbewegen #Medienstaatsvertrag #ÖRR #SachsenAnhalt #MitteldeutscheRundfunk #Rundfunk

  39. “Wie Crystal Meth aus dem Supermarkt”

    Plattformregulierung — Der Medienwissenschaftler Martin Andree verlangt, dass die Plattformen von US-Tech-Konzernen die User*innen nicht einsperren dürfen und für die Verbreitung von Fake-News, Hass und Hetze haften müssen

    Sie sehen die Demokratie durchs Internet in akuter Gefahr. Warum?

    Martin Andree: Das Internet ist nicht das Problem, sondern die Monopole. Oberflächlich betrachtet bietet das Internet eine große Vielfalt. Aber das ist eine Fata Morgana. Wir haben empirisch gemessen, dass fast der gesamte Traffic von einer Handvoll Tech-Konzernen monopolisiert wird.

    Aber allein in Deutschland existieren fast 18 Millionen Internet-Domains – wieso sagen Sie, dass die alle gar nicht wahrgenommen werden?

    Es gibt alle diese Angebote, aber entscheidend ist, wie viel Aufmerksamkeit sie bekommen. Heute bestimmen Monopolisten durch ihre Algorithmen und verschiedene Tricks, welche Informationen die Menschen zu sehen bekommen und welche nicht. Und dabei setzen sie auf konsequente Selbstbevorteilung. So verschafft zum Beispiel bei Alphabet die Google Suchmaschine den eigenen Angeboten wie YouTube viel viel mehr Aufmerksamkeit, als YouTube eigentlich zustehen würde. Außerdem mauern die Plattformen die Nutzer quasi ein, indem sie digitale Barrieren errichten. Wenn Sie zum Beispiel auf Instagram einen Post von einem redaktionellen Anbieter sehen und anklicken, sagen wir mal vom Spiegel, dann landen Sie nicht bei spiegel.de, sondern bleiben bei Instagram.

    Aber wenn ich jetzt Verdi eingebe in der Suchmaschine, dann komme ich doch zu ver.di.

    Das ist richtig, wenn Sie Glück haben. Aber vielleicht kriegen Sie mittlerweile oben auch eine KI-Zusammenfassung von einer Plattform.

    Was ist das Problem?

    Mit dieser Dominanz der Plattformen geht der ökonomische Niedergang der Medienhäuser und aller unabhängigen Anbieter von Inhalten einher. Die Tech-Konzerne bringen die redaktionellen Medien um ihre Sichtbarkeit und damit um ihre Finanzierungsgrundlage. Bei Medien ist es immer so: Je mehr Sichtbarkeit, desto mehr Werbeeinnahmen. Inzwischen landet fast das ganze Geld bei den Plattformen und immer weniger bei redaktionellen Medien. Dabei haben die hohe Kosten für Recherchen und Personal und müssen haften, während die Tech-Plattformen einfach die Inhalte anderer nutzen und dafür keine Verantwortung übernehmen.

    Was sind die Folgen dieser Entwicklungen?

    Diese Asymmetrie von Sichtbarkeit und gleichzeitiger finanzieller Benachteiligung führt dazu, dass redaktionelle Medien nicht mithalten können. Das ist so, als ob Sie bei einem Wettkampf gegen Topsportler antreten und Sie hätten immer ein Zehn-Kilo-Gewicht auf dem Rücken. So schrumpft mit der Aufmerksamkeit für seriöse, journalistische Inhalte auch deren Bedeutung, während sich Fake-News, Hass und Hetze rasant verbreiten. Das ist extrem gefährlich für die Demokratie, weil die gemeinsame Wahrheit verloren geht. Auf deren Basis haben wir früher gestritten – zwar mit unterschiedlichen Meinungen, aber auf Grundlage derselben Tatsachen.

    Bei Medien ist es immer so: Je mehr Sichtbarkeit, desto mehr Werbeeinnahmen. Inzwischen landet fast das ganze Geld bei den Plattformen und immer weniger bei redaktionellen Medien.

    Was muss sich ändern?

    Ganz wichtig ist, die Rechtsprivilegien der Plattformen abzuschaffen. Sie werden heute auf vielerlei Art massiv bevorteilt. Zum einen zahlen sie in der Regel nichts für die Inhalte, die andere erstellen. Zweitens nehmen sie für sich in Anspruch, nur Intermediäre – also Übermittler – zu sein, vergleichbar mit Telefongesellschaften. Aber sie sind Medien – schließlich verdienen sie ihr Geld ja mit Inhalten. Doch anders als Zeitungen oder Fernsehsender müssen sie nicht für Fehler haften. Ja mehr noch: Obwohl sie strafbare Inhalte wie Verleumdung, Holocaust-Leugnung, Volksverhetzung, Rassismus und Diskriminierung verbreiten und damit Geld verdienen, werden sie dafür nicht zur Verantwortung gezogen. Das ist so, als ob Sie in einem Supermarkt Crystal Meth anbieten und argumentieren, dass sie es ja nicht selbst hergestellt haben.

    Wie könnte eine Regulierung aussehen?

    Wir müssen einen fairen Wettbewerb schaffen, damit Alternativen eine Chance haben. Das ist eigentlich relativ einfach. Die Regulierer wissen, wie man monopolisierte Märkte öffnet – das haben sie ja zum Beispiel bei der Telekom auch hingekriegt. Auf marktbeherrschenden Plattformen wären Drittanbieter zuzulassen, so dass man beispielsweise über Google unterschiedliche Suchmaschinenanbieter erreichen kann. Zweitens müssten Outlinks vorgeschrieben werden, also die Verpflichtung der Plattformen, den direkten Zugang zu den Anbietern von Inhalten zu ermöglichen, so dass sie die Chance haben, mit ihren Inhalten Geld zu verdienen. Und schließlich müssten die marktführenden Plattformen zu offenen Standards verpflichtet werden – so wie bei E-Mails. Da ist es ja total egal, welchen Anbieter man verwendet.

    Die Medien müssten mehr über das Thema berichten, sonst entsteht kein öffentlicher Druck auf die Politik.

    Wer hat den Hebel in der Hand?

    Die Medien müssten mehr über das Thema berichten, sonst entsteht kein öffentlicher Druck auf die Politik. In der Politik bremst die Bundesregierung auf EU-Ebene progressivere Länder wie Frankreich, Spanien, die Niederlande und Dänemark sogar aus. Auch die Bundesländer könnten bei der Novellierung des Medienstaatsvertrags die Digitalmonopole für Wettbewerb und Vielfalt öffnen. Leider sehe ich auch da keinen echten Wandel.

    Und wenn nichts passiert?

    Die Tech Konzerne haben sich verbündet mit der Trump Regierung – zusammen unterstützen sie rechtspopulistische Parteien. Ziel ist ganz klar die Abschaffung der europäischen Demokratien und die Spaltung, möglicherweise sogar Zerstörung der Europäischen Union.

    Dieser Beitrag ist eine Übernahme von ver.di-publik, mit freundlicher Genehmigung der Redaktion. Mehr von Martin Andree hier.

    Über Annette Jensen, Interview - ver.di-publik:

    Unter der Kennung "Gastautor:innen" fassen wir die unterschiedlichsten Beiträge externer Quellen zusammen, die wir dankbar im Beueler-Extradienst (wieder-)veröffentlichen dürfen. Die Autor*innen, Quellen und ggf. Lizenzen sind, soweit bekannt, jeweils im Beitrag vermerkt und/oder verlinkt.

  40. Mündliche Verhandlung: Streit vor Gericht: Welche Bedeutung hat Teleshopping?

    Tragen Teleshopping-Sender zur Meinungs- und Angebotsvielfalt bei – und sollten sie daher im Fernsehen besser platziert werden? Warum darüber nun ein Gericht in Nordrhein-Westfalen entscheiden muss.

    [...]

    tagesspiegel.de/gesellschaft/m

    Angebotsvielfalt OK. Meinungsvielfalt äh... hehe. 🤦 Ja, genau! "Public Value" von Shoppingsendern ist für mich gleich Null. Mein Fernsehkonsum ist in den letzten Jahren eh auf unter Zimmertemperatur gesunken, aber Shoppingsender, Bibel TV, Astro TV und ähnlicher Quatsch fliegen bei mir so oder so raus, aus der Senderliste.

    #medien #fernsehen #medienstaatsvertrag #landesmedienanstalt #teleshopping #shoppingsender

  41. Mündliche Verhandlung: Streit vor Gericht: Welche Bedeutung hat Teleshopping?

    Tragen Teleshopping-Sender zur Meinungs- und Angebotsvielfalt bei – und sollten sie daher im Fernsehen besser platziert werden? Warum darüber nun ein Gericht in Nordrhein-Westfalen entscheiden muss.

    [...]

    tagesspiegel.de/gesellschaft/m

    Angebotsvielfalt OK. Meinungsvielfalt äh... hehe. 🤦 Ja, genau! "Public Value" von Shoppingsendern ist für mich gleich Null. Mein Fernsehkonsum ist in den letzten Jahren eh auf unter Zimmertemperatur gesunken, aber Shoppingsender, Bibel TV, Astro TV und ähnlicher Quatsch fliegen bei mir so oder so raus, aus der Senderliste.

    #medien #fernsehen #medienstaatsvertrag #landesmedienanstalt #teleshopping #shoppingsender

  42. Mündliche Verhandlung: Streit vor Gericht: Welche Bedeutung hat Teleshopping?

    Tragen Teleshopping-Sender zur Meinungs- und Angebotsvielfalt bei – und sollten sie daher im Fernsehen besser platziert werden? Warum darüber nun ein Gericht in Nordrhein-Westfalen entscheiden muss.

    [...]

    tagesspiegel.de/gesellschaft/m

    Angebotsvielfalt OK. Meinungsvielfalt äh... hehe. 🤦 Ja, genau! "Public Value" von Shoppingsendern ist für mich gleich Null. Mein Fernsehkonsum ist in den letzten Jahren eh auf unter Zimmertemperatur gesunken, aber Shoppingsender, Bibel TV, Astro TV und ähnlicher Quatsch fliegen bei mir so oder so raus, aus der Senderliste.

    #medien #fernsehen #medienstaatsvertrag #landesmedienanstalt #teleshopping #shoppingsender

  43. Mündliche Verhandlung: Streit vor Gericht: Welche Bedeutung hat Teleshopping?

    Tragen Teleshopping-Sender zur Meinungs- und Angebotsvielfalt bei – und sollten sie daher im Fernsehen besser platziert werden? Warum darüber nun ein Gericht in Nordrhein-Westfalen entscheiden muss.

    [...]

    tagesspiegel.de/gesellschaft/m

    Angebotsvielfalt OK. Meinungsvielfalt äh... hehe. 🤦 Ja, genau! "Public Value" von Shoppingsendern ist für mich gleich Null. Mein Fernsehkonsum ist in den letzten Jahren eh auf unter Zimmertemperatur gesunken, aber Shoppingsender, Bibel TV, Astro TV und ähnlicher Quatsch fliegen bei mir so oder so raus, aus der Senderliste.

    #medien #fernsehen #medienstaatsvertrag #landesmedienanstalt #teleshopping #shoppingsender

  44. Mündliche Verhandlung: Streit vor Gericht: Welche Bedeutung hat Teleshopping?

    Tragen Teleshopping-Sender zur Meinungs- und Angebotsvielfalt bei – und sollten sie daher im Fernsehen besser platziert werden? Warum darüber nun ein Gericht in Nordrhein-Westfalen entscheiden muss.

    [...]

    tagesspiegel.de/gesellschaft/m

    Angebotsvielfalt OK. Meinungsvielfalt äh... hehe. 🤦 Ja, genau! "Public Value" von Shoppingsendern ist für mich gleich Null. Mein Fernsehkonsum ist in den letzten Jahren eh auf unter Zimmertemperatur gesunken, aber Shoppingsender, Bibel TV, Astro TV und ähnlicher Quatsch fliegen bei mir so oder so raus, aus der Senderliste.

    #medien #fernsehen #medienstaatsvertrag #landesmedienanstalt #teleshopping #shoppingsender

  45. Ich hab gerade gelernt, dass der 6. Jugendschutz-Staatsvertrag komplett unrealistische Anforderungen an Jugendschutz auf Betriebsystemebene stellt. (Gerade § 12 (3) 1. ist technisch mMn. nicht umsetzbar)

    Und es scheint auch dazu zu führen, dass in 3 Jahren keine alten Betriebsysteme (ohne Alterseinstellungen) mehr weiterverbreitet werden dürfen.

    ZB. hier nachlesbar: media-perspektiven.de/mediaper

    #JugendschutzStaatsvertrag #MedienStaatsvertrag #Jugendschutz #Altersverifikation