#leitlinie — Public Fediverse posts
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@frumble
Leider. Und da die Verbreitung von solchen KI-Fakes ohne Kennzeichnung nicht an den Landesgrenzen von Italien Halt macht, wird es - wie leider so oft - Normalisiert durch zunehmende Verbreitung.
Im Grunde wäre es ratsam, wenn alle #Politker, #Institutionen, #Vereine, #Parteien, Presse etc. sich eine #Leitlinie #KI geben würden, die einen demokratiewahrenden Pfad aufzeigt im öffentlichen Umgang mit solchen angeblichen "Fotos", Bildmaterial, Textfassungen etc.
Noch besser, es gäbe zum Erhalt der Demokratie ein Gesetz dazu.
Können wir uns auf die bildliche Darstellung von Ereignissen nicht mehr verlassen, wie wir es jetzt z.B. noch mit all den Handyvideos bzgl. den Morden in Minneapolis tun, dann stirbt jede #Demokratie und auch die Durchsetzung von Gesetzen und sozialer Ordnung. -
Wie unabhängig oder industrienah ist die medizinische #Leitlinie: "Klinische Ernährung bei chronisch entzündlichen Darmerkrankungen"
Unser #Leitlinienwatch -Team hat auch diese Leitlinie nun begutachtet:
"Gegenüber der Vorgängerversion hat sich einiges verbessert: die Transparenz mit Nennung der Firmennamen und die Einführung einer Enthaltungsregel. Das große Manko ist jedoch das Weg-Erklären tatsächlicher #Interessenkonflikte, die dann ohne Konsequenzen für das Abstimmungsverhalten bleiben. Die deutsche Bundesregierung hat vor über 20 Jahren die Erstellung von medizinischen Leitlinien an die medizinischen Fachgesellschaften in der AWMF delegiert, die damit eine hoheitliche Aufgabe wahrnehmen. Daher müssen für Leitlinienautoren auch dieselben Maßstäbe gelten, die im öffentlichen Dienst für die Unabhängigkeit von finanzieller Einflussnahme bestehen. Dort ist jedwede Annahme von Vorteilen von dritter Seite untersagt, da sie sich nicht mit der gebotenen N ... "
Weiterlesen:
https://www.leitlinienwatch.de/klinische-ernaehrung-bei-chronisch-entzuendlichen-darmerkrankungen/
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Wie unabhängig oder industrienah ist die medizinische #Leitlinie: "Klinische Ernährung bei chronisch entzündlichen Darmerkrankungen"
Unser #Leitlinienwatch -Team hat auch diese Leitlinie nun begutachtet:
"Gegenüber der Vorgängerversion hat sich einiges verbessert: die Transparenz mit Nennung der Firmennamen und die Einführung einer Enthaltungsregel. Das große Manko ist jedoch das Weg-Erklären tatsächlicher #Interessenkonflikte, die dann ohne Konsequenzen für das Abstimmungsverhalten bleiben. Die deutsche Bundesregierung hat vor über 20 Jahren die Erstellung von medizinischen Leitlinien an die medizinischen Fachgesellschaften in der AWMF delegiert, die damit eine hoheitliche Aufgabe wahrnehmen. Daher müssen für Leitlinienautoren auch dieselben Maßstäbe gelten, die im öffentlichen Dienst für die Unabhängigkeit von finanzieller Einflussnahme bestehen. Dort ist jedwede Annahme von Vorteilen von dritter Seite untersagt, da sie sich nicht mit der gebotenen N ... "
Weiterlesen:
https://www.leitlinienwatch.de/klinische-ernaehrung-bei-chronisch-entzuendlichen-darmerkrankungen/
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#Harnwegsinfekte sind häufige Erkrankungen in Deutschland und noch immer werden zu viele und falsche #Antibiotika eingesetzt.
Dafür/Dagegen gibt es medizinische Leitlinien, die uns Ärzten helfen sollen.
Wir von #Leitlinienwatch haben die neue #Leitlinie unter dem Aspekt Transparenz und Interessenkonflikte untersucht und sind zur Abwechslung mal zufrieden :-):
Epidemiologie, Diagnostik, Therapie, Prävention und Management unkomplizierter, bakterieller, ambulant erworbener Harnwegsinfektionen bei Erwachsenen -
#Rechtfertigung von #Inhaltsbestimmung und #Schrankenbestimmung iSv Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG
#Besonderheit bei #Angemessenheit:
#Leitlinie des Art. 14 Abs. 2 GG: #Sozialbindung des #Eigentums
-> #Bindung des #Eigentümerbefugnis an das #Allgemeinwohl
-> Je #mehr das #Eigentumsobjekt in #sozialer #Funktion steht, desto #weiter #Befugnis des #Gesetzgebers zur #Inhaltsbestimmung und #Schrankenbestimmung -
#Struktur des Art. 14 #GG
#Eigentumsschutz
Art. 14 Abs. 1 S. 1: #Schutzbereich #Eigentum und #Erbrecht
Art. 14 Abs. 1 S. 2: #Inhaltsbestimmung & #Schrankenbestimmung
Art. 14 Abs. 2: #Leitlinien für #Gesetzgeber für #Ausgestaltung und #Beschränkung#Enteignung mit #Entschädigung
Art. 14 Abs. 3 #GG#Normengeprägtes #Grundrecht;
#Ausgleich #Freiheitsschutz und #Allgemeinwohlbelang