#leiharbeit — Public Fediverse posts
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Bundesarbeitsgericht: Kein "Equal Pay" in der Leiharbeit
Leiharbeiter werden meist schlechter bezahlt als Stammbeschäftigte. Durchschnittlich sind es 600 Euro weniger im Monat. Weniger Geld für die gleiche Arbeit - rechtlich ist das nicht zu beanstanden, entschied das Bundesarbeitsgericht. Von Ann-Kathrin Jeske.
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#Bundesarbeitsgericht: #Tarifverträge in #Leiharbeit wirksam" - setzt sich das BAG wirklich über das EuGH-Urteil hinweg? Wir warten die Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts ab und werden sie (v.a. Prof. Wolfgang Däubler) - zusammen mit dem Bericht eines Augenzeugen - sobald möglich kommentieren! https://www.labournet.de/?p=116170
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Bundesarbeitsgericht: Tarifverträge in der Leiharbeit sind wirksam
Tarifverträge mit niedrigeren Löhnen in der Zeitarbeitsbranche widersprechen nicht geltendem EU-Recht. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden. Geklagt hatte eine Leiharbeiterin, die den Grundsatz der Gleichstellung verletzt sah.