Die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren soll fallen. Der VdK fordert mindestens fünf Jahre Übergangsfrist, besonders für die Jahrgänge ab 1964. Mindestens! Wer mit 16 oder 17 angefangen hat, auf dem Bau, in der Pflege, am Band, hat seinen Körper oft schon verschlissen. Viele erreichen das reguläre Rentenalter gar nicht gesund. Wer hier kürzt, bestraft Lebensleistung und treibt Menschen in die Erwerbsminderung. Verlässlichkeit statt Rentenkürzung!
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