In der Stadt Freiburg wurde im Umfeld des Güterbahnhofareals Anfang Juli 2025 in Fallen mehrere Japankäfer (Popillia japonica Newman) gefangen. Daher hat das Landratsamt Emmendingen zusammen mit dem Regierungspräsidium Freiburg eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, die am 05. August 2025 in Kraft tritt.
Gemeinden Denzlingen und Vörstetten liegen in der Pufferzone
Im Landkreis Emmendingen liegen durch den Fund der Japankäfer in Freiburg die Gemeinden Denzlingen und Vörstetten teilweise in der Pufferzone. Für sie gelten sowohl für alle, auch Privatpersonen, ab sofort folgende Regeln, um die Verbreitung des Pflanzenschädlings Popillia japonica Newman einzudämmen:
Grünpflege-Material und Pflanzenreste:
Bis zum 30. September ist es untersagt, Pflanzenmaterial aus der Grünpflege sowie unbehandelte Pflanzenreste aus der Pufferzone zu verbringen. Der Grünschnittplatz Denzlingen kann von Vörstetten und Denzlingen weiterhin angefahren werden. Dagegen ist eine Abgabe von Grünpflegematerial aus diesen Gemeinden in Emmendingen nicht möglich.
Beschränkungen für das Verbringen von Pflanzen:
Pflanzen, die mit ihren Wurzeln in Erde oder in Kultursubstraten mit festen organischen Bestandteilen wachsen, dürfen grundsätzlich nur dann aus der Pufferzone hinausgebracht oder verkauft werden, wenn sie die Vorgaben des Anhangs II erfüllen. Ausgenommen davon sind lediglich sogenannte Gewebekulturen.
Verbot der Bodenausfuhr:
Die oberste Bodenschicht bis zu einer Tiefe von 30 cm darf nicht aus der Pufferzone heraus transportiert werden. Das Landratsamt kann jedoch auf Antrag Ausnahmen genehmigen.
Hintergrund:
Der Käfer frisst an über 400 Wirtspflanzen und richtet dort enorme Schäden an. Damit stellt er für viele Obstkulturen, Weinreben oder Mais, aber auch für Rosen und Bäume wie Ahorn, Birken oder Linden eine Bedrohung dar.
Die Allgemeinverfügung kann hier eingesehen werden:
https://www.landkreis-emmendingen.de/aktuelles/allgemeinverfuegungen
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