Katrin hat seit elf Jahren nicht durchgeschlafen. Ihr Sohn hat eine schwere Mehrfachbehinderung, er braucht sie jede Nacht. Einmal, nur einmal, wollte sie eine Woche Pause. Kurzzeitpflegeplatz? Wartezeit unbekannt. Sie weint am Telefon. Dann macht sie weiter.
In ganz Baden-Württemberg gibt es nur neun eigenständige Kurzzeiteinrichtungen mit 46 ganzjährigen Plätzen. Wenn Eltern zusammenbrechen, landen Kinder im Heim. Artikel 23 UN-BRK verpflichtet den Staat, Familien umfassend zu unterstützen. Gegenüber der UN ist die Bundesregierung dafür verantwortlich.
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