Wohneigentum darf kein Privileg für Kapitalanleger sein
Wer in Deutschland eine Wohnung vermietet, beklagt oft zu hohe Auflagen und mangelnde Rentabilität. Die Realität ist differenzierter: Kapitalanleger profitieren gegenüber Menschen, die Wohneigentum selbst nutzen wollen, von erheblichen steuerlichen Vorteilen. Kreditzinsen, Reparaturen und insbesondere Abschreibungen können bei Vermietung steuerlich geltend gemacht werden; Familien, die dieselben Belastungen für ihr eigenes Zuhause tragen, erhalten diese Entlastung nicht. Das ist nicht […]https://www.bachhausen.de/wohneigentum-darf-kein-privileg-fuer-kapitalanleger-sein/