TIL: Bis 1998 war das Recht auf #Kranzgeld im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch §1300 geregelt:
Löste ein Mann seine Verlobung nach dem ersten Sex auf, so hatte die Frau Recht auf Schadenersatz.
Denn eine ledige Frau ohne Jungfräulichkeit galt früher auf dem Hochzeitsmarkt als beschädigt. Der Name beruhte nicht auf dem Hymen, sondern auf dem Brautkranz als Symbol der Jungfräulichkeit.
Aus dem Podcast: LiebesGeschichte:
Episode 86: Mythos Jungfernhäutchen - eine Hymne auf das Hymen!
https://shows.acast.com/liebesgeschichte/episodes/episode-86-jungfraulichkeit-eine-hymne-auf-das-hymen