#individuell — Public Fediverse posts
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Infoveranstaltung zum Individuellen Unterrichts-Coaching #IUC für #Lehrkräfte aller Schularten am 7.2. 17 Uhr - Arbeitsweisen, Prinzipien, Schwerpunkte von IUC (Classroom-Management, Schüleraktivierung, Unterrichtsplanung etc.) #Individuell #vertraulich
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#Zurechnung von #Institutionen als #gesellschaftlichem #Tatbestand auf #unbeabsichtigte #Nebenfolgen #intentionaler #Handlungen scheide bei #Durkheim aus, da die #Zurechnung #gesellschaftlichem #Tatbestands auf #Intention als #Zustand #individuellem #Bewusstseins ausscheide.
#Blinder #Fleck: #Zusammenhang #Handlung mit #kollektiven #Phänomenen;
#Wippler 1981 #Erklärungen #unbeabsichtigter #Handlungsfolgen; #Theoriebildung, S.247
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#Historische #Entwicklung der #Grundrechte: #ursprünglich #individuelle und #parallele #Entwicklung, dann #Verdichtung, zunehmende #Verrechtlichung;
#Unterscheidung von #Menschenrechten und #Grundrechten entlang des #Rechtssubjekt; #Staat / #Institution / #Organisation wie #Parteien / #Individuum ergo #Mensch
#Verfassungsgeschichte;
#Geschichte der #Menschenrechte#Vorlesung 2,1 #Grundrechte, Angelika #Nußberger
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#Mangel an #Anerkennung als #Phänomen der #Krise in der #Spätmoderne;
#Unterscheidung #kollektiver und #individueller #Defiziterfahrung. Das #Erleben von #Wertschätzung ist für den #Einzelnen #Teil von #Interaktion in der #Familie, #Geringschätzung #Teil von #Öffentlichkeit.
#FAS, 8.03.20, #Soziale #Systeme, Gerald #Wagner, #Fiese #Behörden
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#Arbeitsdefinition für #Fahrlässigkeit iSv #StGB
#Fahrlässig #verhält sich, wer #angesichts der von ihm #vorgefundenen #Sachlage, die nach seinem #individuellen #Verhältnissen #vorhersehbare, #vermeidbare und von #Rechts wegen zu #vermeidende #Möglichkeit der nicht #gerechtfertigten #Tatbestandsverwirklichung [bei #gegebener #Sonderverantwortlichkeit)] #schafft oder nicht #abwendet;
#Verhalten #Schaffen #Abwenden #Definition
#Freund, #Rostalski
#Strafrecht
#Allgemeiner #Teil S. 203 -
#Arbeitsdefinition für #Fahrlässigkeit iSv #StGB
#Fahrlässig #verhält sich, wer #angesichts der von ihm #vorgefundenen #Sachlage, die nach seinem #individuellen #Verhältnissen #vorhersehbare, #vermeidbare und von #Rechts wegen zu #vermeidende #Möglichkeit der nicht #gerechtfertigten #Tatbestandsverwirklichung [bei #gegebener #Sonderverantwortlichkeit)] #schafft oder nicht #abwendet;
#Verhalten #Schaffen #Abwenden #Definition
#Freund, #Rostalski
#Strafrecht
#Allgemeiner #Teil S. 203