#grundtatbestand — Public Fediverse posts
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#Körperverletzung mit #Todesfolge §227 #StGB
#Spezifischer #Gefahrrealisierungszusammenhang
-> #Prüfung der #Zurechnung in 2. #Stufe:Hat sich das #spezifische #Risiko #realisiert, das im #Grundtatbestand #steckt, in der #Todesfolge;
#Ratio:
§222 #Fahrlässige #Tötung: max. 5 #Jahre #Freiheitsstrafe
Im #Unterschied zu #leichtfertiger #Tötung #geringes #Strafmaß
§227 als #Schließen der #Lücke; -
#Körperverletzung mit #Todesfolge §227 #StGB
#Spezifischer #Gefahrrealisierungszusammenhang
-> #Prüfung der #Zurechnung in 2. #Stufe:Hat sich das #spezifische #Risiko #realisiert, das im #Grundtatbestand #steckt, in der #Todesfolge;
#Ratio:
§222 #Fahrlässige #Tötung: max. 5 #Jahre #Freiheitsstrafe
Im #Unterschied zu #leichtfertiger #Tötung #geringes #Strafmaß
§227 als #Schließen der #Lücke; -
#Schwere #Körperverletzung § 226 #StGB
I. #Tatbestand
a) #Grundtatbestand, §§ 223-225, 226a #StGB
b) #Eintritt einer #schweren #Folge
c) #Kausalität zw. #Grundtatbestand und #schwere #Folge
d) #Wenigstens #Fahrlässigkeit bzgl. #Folge § 18 #StGB
e) #Spezifischer #Gefahrrealisierungszusammenhang
II. #Rechtswidrigkeit
III. #Schuld#Grundtatbestand inkl. #Vorsatz! #Fahrlässigkeit nach §18 nur für #schwere #Folge #erforderlich
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#Schwere #Körperverletzung § 226 #StGB
I. #Tatbestand
a) #Grundtatbestand, §§ 223-225, 226a #StGB
b) #Eintritt einer #schweren #Folge
c) #Kausalität zw. #Grundtatbestand und #schwere #Folge
d) #Wenigstens #Fahrlässigkeit bzgl. #Folge § 18 #StGB
e) #Spezifischer #Gefahrrealisierungszusammenhang
II. #Rechtswidrigkeit
III. #Schuld#Grundtatbestand inkl. #Vorsatz! #Fahrlässigkeit nach §18 nur für #schwere #Folge #erforderlich
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#Aufbau für #Gefährliche #Körperverletzung § 224 #StGB
I. #Tatbestand
1. #Objektiver #Tatbestand
a) #Grundtatbestand, § 223 Abs. 1 #StGB
aa) #Tatobjekt: #Andere #Person
bb) #Tathandlung: #Körperliche #Misshandlung oder #Gesundheitsschädigung
cc) #Kausalität
dd) #Objektive #Zurechnung
b) #Qualifikation nach § 224 Abs. 1 #StGB
2. #Subjektiver #Tatbestand: #Vorsatz #Grundtatbestand + #Qualifikation
II. #Rechtswidrigkeit
III. #Schuld -
#Aufbau für #Gefährliche #Körperverletzung § 224 #StGB
I. #Tatbestand
1. #Objektiver #Tatbestand
a) #Grundtatbestand, § 223 Abs. 1 #StGB
aa) #Tatobjekt: #Andere #Person
bb) #Tathandlung: #Körperliche #Misshandlung oder #Gesundheitsschädigung
cc) #Kausalität
dd) #Objektive #Zurechnung
b) #Qualifikation nach § 224 Abs. 1 #StGB
2. #Subjektiver #Tatbestand: #Vorsatz #Grundtatbestand + #Qualifikation
II. #Rechtswidrigkeit
III. #Schuld -
#Prüfung der #Qualifikation bei § 227 #StGB
#Körperverletzung mit #TodesfolgeNach #Grundtatbestand #schwere #Folge, #Kausalität, #Fahrlässigkeit im #Hinblick auf die #schwere #Folge
#Zurechnung:
#Problem des #Gefahrverwirklichungszusammenhang;
#Unmittelbarkeitszusammenhang als #Begriff #veraltet#Unterscheidung von #Letalitätslehre und #Vorliegen des #Gefahrverwirklichungszusammenhangs, wenn #Zusammenhang nicht #außerhalb jeder #Lebenserfahrung
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#Prüfung der #Qualifikation bei § 227 #StGB
#Körperverletzung mit #TodesfolgeNach #Grundtatbestand #schwere #Folge, #Kausalität, #Fahrlässigkeit im #Hinblick auf die #schwere #Folge
#Zurechnung:
#Problem des #Gefahrverwirklichungszusammenhang;
#Unmittelbarkeitszusammenhang als #Begriff #veraltet#Unterscheidung von #Letalitätslehre und #Vorliegen des #Gefahrverwirklichungszusammenhangs, wenn #Zusammenhang nicht #außerhalb jeder #Lebenserfahrung
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#Systematik der #Körperverletzungsdelikte;
#Unterscheidung von #Grundtatbestand und #Qualifikation;
#Unterscheidung von #Vorsatz und #Fahrlässigkeit;
#Qualifikation als #Prüfung nach dem #Grundtatbestand; #Vorsatz jeweils zu #thematisieren;
#Unterscheidung von #Körperverletzung §223 #StGB;
#Gefährliche #Körperverletzung §224 #StGB;
#Schwere #Körperverletzung §226 #StGB;
#Körperverletzung mit #Todesfolge §227 #StGB;