Ich las jetzt vermehrt, dass man den #Wehrdienst ja „einfach verweigern“ könne. Das war historisch gelegentlich so, oft aber auch nicht. Die „#Gewissensgründe“ nach Art 12a GG sind eng gefasst:
Beispiel: „Ich kann es nicht mit meinem Gewissem vereinbaren, auf Genossen zu schießen“ wäre im kalten Krieg eben keine zulässige #Gewissensentscheidung gewesen:
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