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#gemeinnützigkeit — Public Fediverse posts

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  1. RE: digitalcourage.social/@StefanD

    In #Marburg gar keine Sorge wegen Entzug der #Gemeinnützigkeit, weil sich dein Verein für #Demokratie engagiert und Stellung bezieht? Bisher nicht so viele Anmeldungen für kommenden Dienstag. Meldet Euch noch an - oder kommt spontan rum.

  2. Fünf Gewalten

    Grundsatz der Gewaltenteilung

    Die Gewaltenteilung ist ein Grundprinzip der Demokratie, das staatliche Macht zur Verhinderung von Missbrauch in drei unabhängige Bereiche aufteilt: Legislative (Gesetzgebung), Exekutive (ausführende Verwaltung) und Judikative (Rechtsprechung). Sie kontrollieren sich gegenseitig, sind im Grundgesetz verankert und verhindern einen Missbrauch von Macht. In Artikel 20 des Grundgesetzes heißt es „Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.“ Die richterliche Unabhängigkeit ist ausdrücklich in Art. 97 GG verankert und sorgt dafür, dass die Rechtsprechung frei von politischer oder gesellschaftlicher Einflussnahme entscheiden kann. 

    Geschichte der Gewaltenteilung

    Erste Überlegungen zur Gewaltenteilung gab es bereits in der Antike, vor allem bei Aristoteles. Den Grundstein in der Moderne legte John Locke, der 1690 erstmals zwischen Legislative und Exekutive unterschied, um Tyrannei zu verhindern. Die klassische Dreiteilung von Legislative, Exekutive und Judikative entwickelte Charles de Montesquieu 1748. Die Verfassung der USA setzte 1787/88 diese Idee in die konkrete Praxis um. Auch in der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte der  französische Revolution von 1789 wurde die Gewaltenteilung festgeschrieben. Im deutschen Kaiserreich teilten sich der Monarch, der Kanzler und die Parlamente die Macht. Die Weimarer Republik bekannte sich zur Gewaltenteilung, schuf jedoch mit der starken Position des Reichspräsidenten eine Schwachstelle.

    Die Entwicklung von Politik, Gesellschaft, Recht und Wirtschaft hat Anlass zu der Überlegung gegeben, ob wir nicht nur von den traditionellen drei Gewalten, sondern auch von der vierten, fünften oder gar sechsten Gewalt sprechen sollten. Als das Grundgesetz 1949 in Kraft trat und darin die Gewaltenteilung verankert wurde, war nicht absehbar, welch mächtige Rolle Wirtschaft und Wirtschaftsverbände im Laufe der Jahre erobern, welch vielfältige Bedeutung staatsunabhängige Medien einnehmen und welchen Einfluss regierungs- und staatsferne Organisationen bei der Gestaltung und Meinungsbildung der Zivilgesellschaft ausüben würden. Die Medien werden schon seit Mitte des 19. Jahrhunderts immer wieder als Vierte Gewalt im Staat bezeichnet. Je nach Standpunkt werden auch Wirtschaft und Nichtregierungsorganisationen als Teil der Gewaltenteilung betrachtet.

    Medien als vierte Gewalt

    Meinungsfreiheit, Pressefreiheit und Freiheit der Berichterstattung sind in Art. 5 GG garantiert; Zensur ist untersagt. Darunter fallen alle Träger, Werkzeuge und Kommunikationsmittel zur Übermittlung und Verbreitung von Informationen, Nachrichten, Bildern und Meinungen sind. Wenn Pressefreiheit, Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit gewährleistet sind, können Medien zu einer wirklichen Macht werden – auch ohne gesetzliche Verankerung. Dabei geht es heute nicht mehr nur um die herkömmlichen Medien wie Zeitungen und Zeitschriften, Hörfunk und Fernsehen, sondern um das Internet und um die sogenannten sozialen Medien, die für die jüngere Generation die Hauptnachrichtenquelle bilden. Von einem freien Netz ist keine Rede. Eher zutreffend ist wohl die Vermutung, dass das Internet als Einfallstor für Manipulationen dient. 

    Teils arbeiten diese Medien seriös und wollen über Realitäten informieren, teils verbreiten sie erfundene oder gefälschte Meldungen. Manche sind politisch oder ideologisch ausgerichtet oder gar von Geheimdiensten gesteuert, andere arbeiten gewinnorientiert und am Finanzamt vorbei. Ein kaum schätzbarer Anteil von Werbeausgaben wird von den herkömmlichen in die sozialen Medien verlagert.

    Wenn die sozialen oder die herkömmlichen Medien (oder Teile davon) Fehler, Pannen oder Machtmissbrauch aufdecken, Forderungen stellen oder aufgreifen oder gegen bestimmte Personen oder Vorhaben Stimmung machen, Frust und Wut schüren und sie womöglich campagnenartig attackieren, kann es nicht überraschen, dass Politik und Verwaltung dem nachgehen und nachgeben. Damit wäre dann die Macht der Medien bewiesen.

    Wirtschaft als fünfte Gewalt

    Die Wirtschaft  ist in fast allen Staaten ein dominierender Faktor – als Versorger, als Arbeitgeber und als Steuerzahler. Deswegen überrascht es nicht, dass Unternehmen und Wirtschaftsverbände Einfluss auf die Gesetzgebung nehmen wollen und ihre Forderungen: nach Steuererleichterungen, Bürokratieabbau und Subventionen u.a. einbringen. Lobbyarbeit in den Parlamenten ist alltäglich. Dazu wurde und werden sogar  Lobbyagenturen gegründet, oft besetzt mit ehemaligen Politikern, die noch über beste Kontakte in Fraktionen und Ministerien verfügen. Manchmal wirken diese sogar offiziell als Regierungsberater. Immer wieder zeigt sich, dass Formulierungen aus Papieren von Wirtschaftskreisen sich wörtlich in Gesetzesvorlagen wiederfinden, zumindest in den Begründungen.

    In Deutschland ist die Parlamentstätigkeit von Lobbygruppen und Interessenvertretern geregelt. Seit Anfang 2022 gibt es ein Lobbyregister, im März 2024 wurde es verschärft. Das Register wird beim Deutschen Bundestag geführt und ist öffentlich zugänglich. Die Lobbyisten erhalten sogar Hausausweise. Im April 2024 hatte das Lobbyregister mehr als 6.200 Einträge. Im Wesentlichen gibt es fünf Handlungsfelder, in denen Lobbyisten tätig sind: Wirtschaft und Arbeitswelt; Sozialwesen; Freizeit und Erholung; Religion, Kultur und Wissenschaft;  Klima und Umwelt. Nach Untersuchung des Vereins ‘Bürgerbewegung Finanzwende’ steckt die Finanzindustrie am meisten Geld in den Lobbyismus in Deutschland, gefolgt von branchenübergreifenden Verbänden, der Energiewirtschaft, der Automobil- und Chemieindustrie.

    Die Interessengruppen rechtfertigen ihre Einflussnahme mit Grundrechte wie freie Meinungsäußerung (Art. 5 GG), Vereinigungsfreiheit, Art. 9 GG und politische Partizipation (z. B. Petitionsrecht, Art. 17 GG). Kritikern zufolge führt die derzeitige Form des Lobbyismus zu einer starken und einseitigen Berücksichtigung von Wirtschaftsinteressen. Gewerkschaften, Verbraucherverbände und andere Interessengruppen hätten es dagegen schwerer, ihre Belange einzubringen. Der Hauptgrund für dieses Ungleichgewicht liegt in den finanziellen Mitteln und in der Zahl und dem Netzwerk der Beschäftigten. Politikwissenschaftler bezeichnen die derzeitige Art der politischen Einflussnahme bereits als „Stille Macht“ oder „Fünfte Gewalt“.

    Zusätzlich zu den Interessenvertretern im Bundestag und in den Länderparlamenten gibt es eine fast unabsehbare Zahl von Lobbyisten in Brüssel. Bekanntlich stammt eine Vielzahl der wirtschaftspolitischen Vorgaben von der EU. Dort arbeiten schätzungsweise bis zu 30.000 Personen, die mit einem Jahresbudget von mehreren hundert Millionen € versuchen, die EU-Politik zu beeinflussen. Rund 12.000 bis 15.000 Organisationen sind offiziell im EU-Transparenzregister aufgelistet. Die höchsten Aufwendungen entfallen auf die Tech- und Digitalindustrie, Finanzkonzerne, die Chemiebranche sowie die Energie- und Umweltwirtschaft.

    Besonders deutlich wird die Macht von Wirtschaftsakteuren bei den Internet-Oligopolen. Ihr Einfluss auf die Politik ist unübersehbar (nicht nur aktuell in den USA) und wächst ständig. Teils mit Druck, teils durch Beziehungen und teils durch finanziell gestützte Lobbyarbeit beeinflussen und gestalten sie politische Entscheidungen in ihrem Sinne. Sie sind tief in die großen Krisen unserer Zeit verwickelt und profitieren von Militarisierung und Überwachung. Ihre mächtigste Waffe ist die Fähigkeit, unsere Zukunft zu bestimmen. Damit erzielen sie riesige Gewinne, die jedoch aus Steuerspargründen verschoben werden, z.B. nach Irland oder in die Niederlande.

    Zivilgesellschaft als sechste Gewalt

    Auf anderer Ebene arbeiten Nichtregierungsorganisationen (NRO oder NGO). Sie sind zivilrechtlich zustande gekommene Interessenverbände, die nicht durch ein öffentlichen Mandat legitimiert sind, aber zum Teil öffentlich finanziert werden. Sie verfolgen keine kommerziellen Ziele, sondern gesellschaftliche oder politische Zwecke. Ihre Tätigkeitsfelder sind im wesentlichen humanitäre Hilfe & Entwicklung, Menschen- und Bürgerrechte; Umwelt- und Klimaschutz sowie Lobbyarbeit und Aufklärung.

    In Deutschland gibt es rund 660.000 solcher Organisationen, von denen 90% eingetragene Vereine und 8% gemeinnützig sind. Gut 500 erhalten direkt oder indirekt öffentliche Mittel. 0,7% sind Stiftungen. Dazu kommen mehr als 20.000 weltweit tätige internationale Einrichtungen.

    Sie alle versuchen, auf ihre Weise Einfluss auf die Gestaltung der Gesellschaft und die politischen Entscheidungen zu nehmen. Sie wenden sich an die Medien und an die  Öffentlichkeit, um diese für ihre Ziele zu gewinnen. Sie bringen Bürgerbegehren ein, um über Bürgerentscheide zum Ziel zu kommen. Sie klagen vor ordentlichen Gerichten, wenn sie der Meinung sind, dass Legislative und Exekutive die gesetzlich oder anderweitig vorgegebenen Aktivitäten nicht vornehmen. Nichtregierungsorganisationen kontrollieren den Staat von außen, daher werden sie immer wieder mal als „sechste Gewalt“ bezeichnet.

    Der Einsatz der NGO ist nicht erfolglos und nicht folgenlos. Immer wieder erreichen sie ihr Ziel, zumindest in eingeschränkter Form. Das passt nicht jedem. Immer wieder gibt es Forderungen aus dem politischen Bereich, ihren Handlungsrahmen zu begrenzen: Streichung der öffentliche Förderung, soweit es solche gibt; Aberkennung der Gemeinnützigkeit; Einschränkung des Klage-, Informations- und Petitionsrechts. Bislang sind solche Bestrebungen weitgehend erfolglos geblieben, nicht zuletzt aufgrund der Fürsprache von Parteien, die in den Nichtregierungsorganisationen einen Partner sehen oder einen unverzichtbaren Beitrag zur politischen Meinungsbildung.

    Soziale Netzwerke als siebte Gewalt

    Klar von den Nichtregierungsorganisationen zu unterscheiden sind die Sozialen Netzwerke. Sie üben einen zunehmenden Einfluss auf die öffentliche Meinungsbildung  aus. Soziale Netzwerke sind digitale Plattformen, die Menschen, Unternehmen und Organisationen weltweit zum Austausch, zur Kommunikation und zur Vernetzung nutzen. In Deutschland bedienen sich rund 54 Millionen Menschen dieses Instruments. 

    Allerdings hat sich der gute Zweck inzwischen vielfach ins Gegenteil verkehrt. Die sozialen Medien werden missbraucht, um zu spalten, um Hass und Hetze zu schüren, um über Belanglosigkeiten zu berichten, um Gewaltvideos zu verbreiten und um mit erfundenen oder gefälschten Zitaten zu arbeiten. Mit Beleidigungen und Ausgrenzungen schwächen sie das demokratische Miteinander. Oft sind sie Grundlage für Datenklau und Datenmissbrauch. Daher wird vielfach nicht mehr nur von sozialen, sondern eher von asozialen Medien gesprochen. 

    Der Einfluss dieser Desinformation darf nicht unterschätzt werden, zumal sie oft übergreifend vernetzt sind und ihre Rolle in den vergangenen zwanzig Jahren stark gewachsen ist. Es dürfte unstrittig sein, dass sie einen wachsenden Einfluss auf die Meinungsbildung in Gesellschaft und Politik ausüben. Oft bestimmen diese Netzwerke, welche Themen Beachtung finden. Inzwischen werden sie sogar von ausländischen Geheimdiensten zur Täuschung und Manipulation der Bevölkerung missbraucht. Damit wird die traditionelle Gewaltenteilung in Frage gestellt. Politik- und Medienwissenschaftler sprechen bereits von einer sechsten oder siebten Gewalt.

    Vor allem für junge Leute bilden soziale Medien eine wichtige Nachrichtenquelle, und ihre Inhalte werden ernst genommen, frei nach dem Motto: „Was im Netz steht, wird schon stimmen“. Tatsächlich entziehen sie sich jedoch jeder Aufsicht, Nachprüfung und Haftung. Die für die sozialen Netzwerke wie Facebook, Instagramm, X oder TikTok Verantwortlichen halten sich für unantastbar und für berechtigt, menschliches Denken und Handeln millionenfach zu beeinflussen. Für ihr Tun und für die von ihnen verbreiteten fake news lehnen sie jede Verantwortung ab. 

    Grenzen der Gewaltenteilung

    Trotz ihrer grundgesetzlich verbrieften Rolle sind die drei traditionellen Gewalten nicht uneingeschränkt handlungs- und entscheidungsbefugt. Da gibt es in erster Linie die Europäische Union, die inzwischen eine Vielzahl von Zuständigkeiten wahrnimmt, die früher die Nationalstaaten innehatten. An deren Entscheidungen sind die Mitgliedstaaten gebunden. Da gibt es eine Vielzahl von internationalen Organisationen, völkerrechtlichen Verträgen oder internationalen Gerichten, deren Vorgaben, Satzungen oder Entscheidungen verbindliches Recht für ihre Mitgliedstaaten schaffen. Deutschland ist Mitglied in fast 200 internationalen Organisationen.

    Und da gibt es die Geheimdienste (Verfassungsschutz, Bundesnachrichtendienst, Militärischer Abschirmdienst). Sie haben keine polizeilichen Vollstreckungsbefugnisse, arbeiten jedoch am Rande der Verfassung. So genießen sie eine Reihe von Privilegien: Spionage, Überwachung der Telekommunikation, Observation, Einsatz von V-Leuten, Einsatz gefälschter Dokumente oder Abfragen bei Banken, Fluglinien und Telefongesellschaften. Insofern üben sie in begrenztem Umfang staatliche Gewalt aus.

    Allerdings wird das Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten, das die Bundesrepublik bei ihrer Gründung aufgrund der Erfahrungen mit der Geheimen Staatspolizei der NS-Zeit festgeschrieben hat und dem vom Bundesverfassungsgericht Verfassungsrang eingeräumt wird, immer wieder von politischer Seite angegriffen, z.B. durch Forderungen nach Ausweitung der Kompetenzen. Vielfach musste das Bundesverfassungsgericht Gesetze für verfassungswidrig erklären und ausufernde Befugnisse zurechtstutzen, wenn Politiker ein angebliches Grundrecht auf Sicherheit sehen und dieses über alle anderen Grundrechte stellen wollten.

    Künstliche Intelligenz als achte Gewalt?

    Inzwischen gewinnt ein weiterer Machtfaktor zunehmend an Bedeutung, die Künstliche Intelligenz. Sie hält sich nicht an die traditionelle Gewaltenteilung. Immer wieder hört und liest man, dass sich KI-Agenten menschlicher Kontrolle entziehen und eigenmächtig illegale oder gar kriminelle Aktivitäten unternehmen. Warnungen vor der Gefahr durch KI häufen sich. Szenarien gehen schon davon aus, dass die KI eine Bedrohung für die Menschheit werden könnte. Dies ist dann nicht abwegig, wenn die KI – wie beabsichtigt – in die Lage versetzt wird, sich eigenständig zu verbessern und fortzuentwickeln. Noch ist nicht absehbar, wohin diese Entwicklung führen wird. Irgendwann dürfte es jedoch gerechtfertigt sein, die KI als sechste, siebte oder gar achte Gewalt zu bezeichnen.

    Über Heiner Jüttner:

    Der Autor war von 1972 bis 1982 FDP-Mitglied, 1980 Bundestagskandidat, 1981-1982 Vorsitzender in Aachen, 1982-1983 Landesvorsitzender der Liberalen Demokraten NRW, 1984 bis 1991 Ratsmitglied der Grünen in Aachen, 1991-98 Beigeordneter der Stadt Aachen. 1999–2007 kaufmännischer Geschäftsführer der Wassergewinnungs- und -aufbereitungsgesellschaft Nordeifel, die die Stadt Aachen und den Kreis Aachen mit Trinkwasser beliefert.

  3. Wer Geld vom Staat bekommt, muss politisch den Mund halten? Nein.

    Trotzdem taucht genau diese Erwartung immer wieder in Förderbescheiden auf. Was können Vereine tun, wenn ihnen mit öffentlicher Förderung auch politische Zurückhaltung verordnet werden soll?

    Online-Webinar am 22. Oktober, 17 bis 18.30 Uhr. Kostenlos, mit Lars Reisner und Maximilian Lorenz vom Deutschen Bundesjugendring.

    civicrm.zivilgesellschaft-ist-

    #Zivilgesellschaft #Gemeinnützigkeit #Demokratie

  4. Dürfen gemeinnützige Vereine zu Demos gegen die AfD aufrufen? Müssen sie bei Podien wirklich alle Parteien einladen? Und wie deutlich dürfen öffentlich geförderte Vereine politisch werden?

    Darum geht es am 5. November von 17 bis 18.30 Uhr in einem kostenlosen Online-Webinar mit Luise Bublitz von der Gesellschaft für Freiheitsrechte und Lars Reisner vom Deutschen Bundesjugendring.

    civicrm.zivilgesellschaft-ist-

    #Gemeinnützigkeit #Zivilgesellschaft #Demokratie

  5. „Erneut versucht das Berliner Finanzamt die Bundesvereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN-BdA) mit dem Entzug der #Gemeinnützigkeit zu bedrohen, nachdem rechte Presseorgane über Wochen hinweg die VVN-BdA angesichts ihres Engagements für ein Verbot der rechtsextremen AfD an den Pranger gestellt und diffamiert haben. 3/7

  6. @AwetTesfaiesus

    Die Rote Hilfe hat sich ja aus Gründen gegen eine Gemeinnützigkeit entschieden, denn sie könnt ihre politische Arbeit unter der Fessel von § 52 Abgabeordnung nicht leisten.

    Wie schnell die Gemeinnützigkeit in Gefahr ist, sehen wir in Berlin am VVN-BdA.

    #rotehilfe #gemeinnützigkeit #vvnbda

  7. Event: Forum Soziale Innovation Sachsen 2026

    Am 26. Oktober findet das erste Forum Soziale Innovation Sachsen in Leipzig statt. SINN lädt alle ein, die soziale Innovationen in Sachsen voranbringen, unterstützen oder kennenlernen wollen – egal ob aus einer etablierten Organisation, einem jungen Projekt oder als engagierte Einzelperson.

    Link: eventbrite.de/e/forum-soziale-

    #Event #Leipzig #Soziales #Innovation #Gemeinwohl #Postwachstum #SystemChange #Umfairteilung #Unite #gemeinnutzigkeit

  8. 1947 von Überlebenden des NS gegründet. 2019 schon mal die Gemeinnützigkeit aberkannt, 2021 zurückgenommen. Jetzt prüft das Finanzamt wieder, ob die VVN-BdA mit ihrer Kampagne für ein AfD-Verbot „unzulässige politische Betätigung" betreibt.
    Deutschland, ein Rechenschaftsbericht.

    taz.de/Nach-Blockaden-gegen-Af

    #VVNBdA #Antifaschismus #Gemeinnützigkeit #Politik #schicksalsjahreeineskaisers

  9. Wie ihr uns unterstützen könnt:

    * Teilt unsere Posts zum Thema.
    * Macht selbst Content oder Erklärungen dazu.

    Unter dem Link:
    vvn-bda.de/hintergrundinformat
    findet ihr alle wichtigen Hintergrundinfos, die ihr zur Erstellung von Content und sonstigen Veröffentlichungen braucht.

    Wichtige Links:
    📌 Petition:
    weact.campact.de/petitions/ant

    📌 Mitglied werden: vvn-bda.de/mitglied-werden/

    📌 Statement der VVN-BdA:
    vvn-bda.de/antifaschismus-muss

    📌 Erklärung des Holocaust-Überlebenden und VVN-Mitglieds Ernst Grube:
    vvn-bda.de/im-besten-sinn-geme

    2019 wurde uns schon einmal die Gemeinnützigkeit aberkannt. Auch dank einer breiten gesellschaftlichen Diskussion gelang es uns, die Gemeinnützigkeit im Widerspruchsverfahren zurückzuerlangen und zu
    beweisen, dass die Gründe für die Aberkennung haltlos waren. Wir sind optimistisch, dass es uns mit eurer Unterstützung gelingt, unseren Status als gemeinnütziger Verein auch dieses Mal zu behaupten.

    [2/2]

    #Antifaschismus #Gemeinnützigkeit #NieWieder #VVNBdA #Berlin #Finanzamt

  10. Die #cdU beteiligt sich am Abriss der #Demokratie. In #Berlin ist #Evers Finanzminister, der will einem Verein die #Gemeinnützigkeit entziehen, weil dieser Verein ein #AfD Verbot fordert! Eine Forderung zum Schutz der #Demokratie.
    Dieser Verein ist der Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten.

    RE: https://bsky.app/profile/did:plc:z4nohzezhdzm3c4mhmxcn62v/post/3muh7mhkx4c23

  11. Das Berliner Finanzamt stellt die Gemeinnützigkeit der VVN-BdA infrage und nennt ausdrücklich deren Engagement für eine Prüfung eines AfD-Verbots. Das ist ein fatales Signal an die gesamte Zivilgesellschaft.

    Denn politische Betätigung ist für gemeinnützige Vereine nicht verboten, solange sie ihren Satzungszwecken dient. Wer für Demokratie, Grundrechte und gegen Rechtsextremismus eintritt, darf nicht fürchten müssen, dafür die Gemeinnützigkeit zu verlieren.

    Die Allianz Rechtssicherheit warnt zu Recht vor Selbstzensur und fordert endlich ein modernes Gemeinnützigkeitsrecht, das politisches Engagement der Zivilgesellschaft absichert.

    zivilgesellschaft-ist-gemeinnu

    #VVNBdA #Antifaschismus #Gemeinnützigkeit #Zivilgesellschaft #Demokratie

  12. Antifaschismus muss gemeinnützig bleiben.

    Der VVN-BdA, der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes, droht erneut der Entzug der Gemeinnützigkeit. Diesmal ist der Anlass ihre Trägerschaft der Kampagne „AfD-Verbot jetzt!“.

    Eine Organisation, die 1947 von Überlebenden des NS-Terrors und Widerstandskämpfenden gegründet wurde, darf nicht dafür steuerlich abgestraft werden, dass sie sich gegen Rechtsextremismus engagiert.

    Die Petition fordert das Berliner Finanzamt und Finanzsenator Stefan Evers auf: Die VVN-BdA muss gemeinnützig bleiben.

    Bitte mitzeichnen und weiterverbreiten:

    weact.campact.de/petitions/ant

    #Antifaschismus #VVNBdA #Gemeinnützigkeit #AfD

  13. 🥂 Heute in einer Woche ist es soweit!

    Am 1. September um 19 Uhr findet unser öffentlicher Neujahrsempfang im Bremer Logenhaus statt. Freuen Sie sich auf einen Vortrag von Edda Schröder, Sektempfang, persönliche Begegnungen und musikalische Begleitung. 🎹🪈

    🎟️ Jetzt kostenloses Ticket sichern: 3x7.de/fmhbne2

    #Freimaurer #Freimaurerei #Bremen #Neujahrsempfang #Gemeinnützigkeit #Humanität #AFuAMvD #2b1ask1

  14. @bahnkundenv
    Zuspachteln? Ich nenne das luxuriöse Oberflächenpolitik – goldene Fassade, riesiges Loch dahinter. Kenne ich aus Immobilien und inzwischen offenbar auch von der Bahn. Aber Zahnpasta ersetzt weder Zahnarzt noch Schienensanierung. Gemeinnützigkeit heißt: reparieren, bevor alles aus der Tube kommt. 😎 #politik #bahn #gemeinnützigkeit

  15. #Gemeinnützigkeit: Soll­bruch­stel­len

    Die Zulässigkeit und Grenzen der politischen Betätigung gemeinnütziger Organisationen ist hochumstritten und beschäftigt immer wieder die Gerichte. Derzeit befasst sich das #BVerfG mit den Argumenten der #Verfassungsbeschwerde von #Attac @attac

    » ... der Entzug der Gemeinnützigkeit ist geeignet, die Grundrechtsausübung zu erschweren.
    Der Entzug mit einer rückwirkenden Steuerpflicht für zehn Jahre kann bedrohlich sein. Er wirkt nicht wie die Nichtgewährung einer Vergünstigung, sondern wie eine Sanktion.

    beck-aktuell.de/aus-der-njw/in

    #neutral #NGO #Demokratie #Rechtsstaat #taxtherich

    Ich hoffe, die BFH-Entscheidung wird kassiert – so geht das doch wirklich nicht!

  16. Kennt ihr bereits SIGU - die Plattform für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen?

    Mehrere Unternehmen und Teams in Sachsen / Leipzig sind bereits Mitglied - weitere Mitglieder sind gern willkommen.

    Link: sigu-plattform.de/oekosystem/s

    Teilnehmen: sigu-plattform.de/organisation

    #Sachsen #Leipzig #Gemeinwohl #Sozial #Socialweb #Gemeinwohlökonomie #Gemeinnutzigkeit

  17. Gleich noch so einen: #Bilger will der #Umwelthilfe das Klagerecht entziehen (!) und die #Gemeinnützigkeit "prüfen", weil sie auf Einhaltung der Gesetze geklagt hat!
    So ganz ohne Widerspruch lässt es sich doch viel leichter betrügen / regieren.

  18. ->
    Du willst was bauen oder öffentliche Flächen nutzen? Wir vertrauen den eigenen Behörden (Pisser darin!) nicht und Du bekommst Deine #Genehmigungsfiktion nach vier Monaten automatisch. #Vertrauen, dass schon alles stimmt.

    Datenschutz, Gerätesicherheit im Betrieb? Musst Du nicht nachweisen. Wird schon hinhauen! #Vertrauen

    Du bist auf eine staatliche Leistung angewiesen wie #Wohngeld, #Bafög oder #Sozialhilfe (wie immer wir das heute auch nennen) - da gilt natürlich nicht, dass die Leistung nach vier Monaten fließt (#Genehmigungsfiktion). Unsere Pisser in der Behörde müssen gründlich prüfen, denn wir #vertrauen weder denen noch Dir!

    Du bist ein Verein, von so Menschen, und beantragst staatliche #Fördermittel oder #Gemeinnützigkeit? Nix #Genehmigungsfunktion, da wird ordentlich geprüft und Dir #Bürokratie aufgelastet. #Misstrauen

    ->

  19. :vz250: Berliner CDU-Steuerverwaltung will VVN-BdA nach Protesten gegen die AfD in Erfurt vernichten! :vz206:

    Nach den lauten und bunten Protesten gegen die rechtsextreme AfD anlässlich deren Parteitags in Erfurt, wird nun im Land Berlin die Gemeinnützigkeit der VVN-BdA „geprüft“. Anlass sei, dass der VVN-BdA hinter dem Protestbündnis „widersetzen“ stehe.

    Damit stünde der VVN-BdA möglicherweise, rund 80 Jahre nach dem „Schwur von Buchenwald“, vor seinem Aus!

    Auf Zuruf rechtsextremer Akteur:innen und Medien, beeilt sich nun im Anschluss an den AfD-Parteitag die dem CDU-Senator Stefan Evers unterstehend Berliner Finanzverwaltung, die Gemeinnützigkeit der VVN-BdA zu prüfen, denn womöglich liege eine „eine Tarnstruktur vor(…)“., denn das Protestbündnis "widersetzen" firmiert unter der Postadresse der VVN-BdA und nutzt deren Konto als Spendenkonto.

    Die ganze Geschichte hier:
    de.indymedia.org/node/752885

    @vvnbda
    @widersetzen
    #vvn #vvnbda #antifa #antifaschismus #widersetzen #erfurt #erf0407 #deutschland #mittwoch #nius #diewelt #welt #faschismus #gemeinnutzigkeit #debanking #cdu #berlin #freiburg #hamburg #koln #köln #nrw #buchenwald #schwurvonbuchenwald

  20. Auf dem Weg zum #Fundraisingkongress #DFK26 und erstaunt-begeistert über das Programm. Es geht sehr viel um Haltung, Freiraum der #Zivilgesellschaft und solidarische Strategien. Es gibt einen Slot zu #Fundraising ohne #Gemeinnützigkeit - vor einigen Jahren hat dieses Kongress-Angebot eher Fragezeichen im Gesicht der Programmkommission ausgelöst.

  21. Na? Wo sind die zwölf Nerds aus dem Fediverse, die Sascha #Lobo hier meinte?:

    Beckedahl: Bei sozialen Netzwerken bin ich der Meinung, dass es gemeinwohlorientierte Kommunikationsräume geben soll. Wir sollten uns solche öffentlich-rechtlich gedachten Betreibermodelle als Gesellschaft zusätzlich zu kommerziellen Diensten leisten.

    Lobo: Es gibt Mastodon ...

    ZEIT: ... eine nicht-kommerzielle Social-Media-Plattform, vergleichbar mit X ...

    Lobo: ... es interessiert bloß keine Sau außer zwölf Nerds. Das liegt an der Publikumserwartung. Die meisten digitalen Produkte müssen sich ständig weiterentwickeln, wenn sie nachhaltig Erfolg haben wollen. Und das ist extrem teuer, das geht mit sehr wenigen Ausnahmen nur unternehmerisch.

    Insgesamt sehr gutes Interview mit
    @[email protected] @[email protected]
    und Sascha Lobo. Wobei Lobos selbstherrlicher Diskussionsstol wie immer schwer zu ertragen ist.

    #socialMedia #internet #digitalesouveränität #bigtec #gemeinnützigkeit #regulierung

    https://archive.is/2026.05.22-115502/https://www.zeit.de/digital/internet/2026-05/republica-konferenz-internet-netz-kuenstliche-intelligenz

  22. FörderMonitor 2026: 74% der NPOs zufrieden mit Stiftungsförderung, doch Kritik an Bürokratie & Inflexibilität. Mehr Transparenz, Handlungsspielräume, Planungssicherheit & Transparenz gewünscht. #Gemeinnützigkeit #forderung

    vertrauen-macht-wirkung.de/mit

  23. #Grundgesetzlich: #14 #Gemeinnützigkeit, #Ehrenamt und die Bedrohung von Rechts: Attac-Anwalt Andreas Fisahn zur #Zivilgesellschaft unter Druck

    Was ist die Zivilgesellschaft? Welche Rolle spielt die Gemeinnützigkeit? Und wie wird die Zivilgesellschaft gerade von Rechts stark unter Druck gesetzt? All diese Fragen hat Janina Zillekens-McFadden mit Professor Andreas Fisahn besprochen. Andreas Fisahn ist Professor für Öffentliches Recht, #Umwelt- und #Technikrecht sowie #Rechtstheorie an der #Universität #Bielefeld. Gemeinsam mit Wolfram Cremer vertritt er das globalisierungskritische Netzwerk #Attac vorm #Bundesverfassungsgericht.

    Webseite der Episode:
    grundgesetzlich.org/podcast/14

    Mediendatei:
    grundgesetzlich.org/podcast/po

    @Freiheitsrechte
    @digitalcourage

  24. Zivilgesellschaft soll sich nicht nur gegen Angriffe und Anti-NGO-Narrative wehren, sondern offensiv handeln: Wissen teilen, eigene Botschaften setzen, Netzwerke öffnen und neue Bündnisse knüpfen. Die Handreichung zeigt, wie Initiativen aus der Defensive kommen, Sichtbarkeit gewinnen und demokratische Räume stärken können. Konkret, mutig, vernetzungsstark handeln.

    #Zivilgesellschaft #Gemeinnützigkeit #Demokratie #NGO

    zivilgesellschaft-ist-gemeinnu

  25. RE: digitalcourage.social/@StefanD

    Im Kopf gedreht, komprimiert, andere Perspektive: Wer Förderungen ausschüttet, riskiert immer, falsch zu fördern. Ziele werden nicht erreicht. Empfänger:innen entpuppen sich als Nazis oder Anti-Feministen.
    Wenn Du solche Fehler zu 100 Prozent ausschließen willst, baust Du einen bürokratischen Prüf-Apparat auf, erhöhst die Hürden, erreichst Deine Förderziele weiter.
    In der Abwägung zwischen "Unbedingt die Richtigen fördern" und "Keinesfalls die Falschen fördern" würde ich und sollte eine liberale Demokratie immer Fehler in Kauf nehmen und Ziel 1 hoch gewichten. Ob Kultur-Preise, #Zivilgesellschaft|sförderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt.

    #DemokratieLeben #Buchhandel #Weimer #Gemeinnützigkeit

  26. Longread - auf einer Seite hier: linkedin.com/pulse/parallelen-

    Die Debatte rund um die Eingriffe des Staatsministers #Weimer in die #Kulturförderung erinnert mich sehr an Debatten um #Gemeinnützigkeit in den den vergangenen Jahren; also um den Freiraum der #Zivilgesellschaft. Auch dort viele Ängste, pauschale Vorwürfe, Lösungsvorschläge, aber keine Lösung auf Staats-Seite und zu wenig Dialog.

    Der Kern der Debatte sind Grenzen und Ängste vor Grenzüberschreitungen: Was machen wir, wenn unter dem Deckmantel der Gemeinnützigkeit Nazis arbeiten? Oder andere Extremist:innen?
    Die Antwort von Verwaltung und Parteien ist oft: Dann ziehen wir die Gemeinnützigkeit möglichst eng oder machen sie von Einzelfallentscheidungen abhängig. Und damit wird aus Angst vor den Feinden der Freiheit die Freiheit selbst beschädigt.

  27. Die Parallelen zwischen dem was rechte Parteien in Deutschland, egal ob mit oder ohne, wollen bzw tun und dem was in den USA passiert kann jeder Seit über 12 Monaten sehen der nicht die Augen verschließt. Hier eine aktuelle Meldung über etwas das schon länger zu sehen ist:
    cbsnews.com/news/fbi-irs-inves
    #NGO #Zivilgesellschaft #Gemeinnützigkeit

  28. Nicht regierungsamtlich

    Seit einigen Jahren stehen Nichtregierungsorganisationen (NGOs) zunehmend unter Beobachtung und Kritik politischer Kreise. Themen sind die Finanzierung durch staatliche Mittel und der Vorwurf politischer Einflussnahme und Einseitigkeit. Die Debatten drehen sich um Demokratieförderprojekte und internationale Streitpunkte wie in Israel. Auch in Europa verschärfen sich Maßnahmen gegen NGOs. Die Debatte über die Gemeinnützigkeit und Transparenz solcher Organisationen, vor allem mit politischer Reputation, bleibt daher aktuell.

    Die staatliche Beeinträchtigung von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) ist ein weltweit wachsendes Phänomen, bei dem autoritäre und zunehmend auch demokratische Regierungen den Handlungsspielraum der Zivilgesellschaft einschränken. Mehr als 70% der Weltbevölkerung lebt in Ländern, in denen die Zivilgesellschaft stark eingeschränkt oder unterdrückt wird. Dies geschieht durch repressive Gesetze, Verleumdung und physische Gewalt.

    Eine wachsende Form der Unterdrückung sind sogenannte „Ausländische Agenten-Gesetze“, mit denen NGOs stigmatisiert werden, die Gelder aus dem Ausland erhalten. Zeitweise werden Finanzmittel beschlagnahmt. Dazu kommen administrative Schikanen wie übermäßige Transsparenzforderungen, häufige Prüfungen oder die Verweigerung der Registrierung. Proteste werden verboten, gegen Demonstrationen wird übermäßige Gewalt angewendet. In mehr als 80 Staaten wurden solche Maßnahmen beobachtet. Die Unabhängigkeit der NGOs ist also begrenzt und abhängig von der nationalen Gesetzgebung und dem Verhalten der staatlichen Organe.

    „Beliebt“ sind  Streitigkeiten über angebliche politische Aktivitäten und den Missbrauch von Spendengeldern oder öffentlichen Zuschüssen. Vor allem wenn NGOs deutliche Minderheitenmeinungen vertreten – z.B. zur Tierhaltung, zur Windkraft, zur Migration oder zur Atomkraft – kann das zur Konfrontation mit der herrschenden öffentlichen oder wissenschaftlichen Meinung führen. In Deutschland tut sich vor allem die AfD hervor, die NGOs als “staatlich alimentierte Lobbygruppen” bezeichnet und die Kürzung von Fördergeldern verlangt. 2025 hat die AfD fast 300 parlamentarische Anfragen zu NGOs eingebracht, der Verfassungsschutz hat in vier Jahren mehr als 1250 NGOs überprüft. Dagegen steht die Forderung, dass sich staatliche Stellen aus der Tätigkeit und Kontrolle von NGOs heraushalten sollen. Es soll nicht sein, dass sich die jeweilige Regierung bei der Förderung von NGOs solche aussucht, die ihr politisch nahestehen.

    Im April 2024 hat sich der Europäische Rechnungshof mit der Tätigkeit der NGOs befasst und zunächst einmal bestätigt, dass Nichtregierungsorganisationen vielfach wichtige Beiträge zur demokratischen Willensbildung leisten. Allerdings gäbe es seit einiger Zeit auch Fragen bezüglich ihrer Kontrolle und Transparenz, insbesondere wenn sie EU-Mittel erhalten. Immerhin seien von 2021 bis 2023 mehr als sieben Mrd. Euro für Zwecke wie Forschung, Migration und Umwelt an NGOs geflossen. Es sei nicht sichergestellt, ob alle geförderten NGOs die Werte der EU teilen. Kritisiert wurde u.a, dass NGOs von der EU Betriebskostenzuschüsse erhalten.

    Vertreter der NGOs, aber auch Mitglieder des Europaparlaments, weisen solche Vorwürfe zurück. Sie sehen darin den Versuch, zuvilgesellschaftliches Engagement zurückzudrehen – z.B. beim Klimaschutz. Die Berichterstattung der Zeitung WELT über angebliche Geheimverträge zwischen Nichtregierungsorganisationen und der Europäischen Kommission wurde Ende 2020 auf Beschwerde von NGOs vom Deutschen Presserat gerügt und als „gravierende Irreführung der Leserschaft und einen schweren Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht“ bewertet. Ärgerlich für die NGOs ist, dass die Berichterstattung der WELT von zahlreichen Medien aufgegriffen worden war.

    Solche Kritik, vor allem wenn sie aus eigennützigen oder einseitigen Gründen erfolgt, kann die gesellschafts- und wirtschaftspolitische Bedeutung der NGOs nicht in Frage stellen. Hinter Bezeichungen Non Governmental Organisation (NGO), Nichtregierungsorganisation (NRO), ggf. auch Non-Profit-Organisation (NPO) steht nämlich eine große Zahl von einflussreichen, zumeist angesehenen und oftmals finanzstarken Organisationen. Sie sind ein fester Bestandteil der globalen Gesellschaft geworden. Wie der Name sagt, arbeiten sie weitgehend unabhängig von staatlicher Einflussnahme. NGOs und NPOs unterscheiden sich im Ansatz ihrer Arbeit: NGO setzen auf öffentliche Einflußnahme und Fachwissen, NPO auf direkte materielle Unterstützung.

    NGOs greifen wie Parteien in die politischen Diskussion und Meinungsbildung ein. Ihre Wirkung hängt von ihrer Glaubwürdigkeit und damit von ihrer bisherigen Leistung ab. Bei Katastrophen, Menschenrechtsverstößen und militärischen Konflikten versuchen sie beispielsweise, staatliche oder internationale Interventionen zu veranlassen. Ein anderer Ansatzpunkt ist das Bemühen, in Organisationen wie z.B. dem Internationalen Strafgerichtshof Einfluss zu gewinnen, um diese auf ihre Seite zu ziehen und für ihre Zielsetzungen zu gewinnen. Letztlich sind NGOs Interessenvertretungen, allerdings nicht mit Wirtschaftsverbänden vergleichbar, da sie in der Regel keine eigennützigen Ziele vertreten.

    Indirekt kann man NGO sogar als Teil der Gewaltenteilung betrachten. Dieses Grundprinzip der Demokratie teilt zwecks Verhinderung von Missbrauch die staatliche Macht in drei unabhängige Bereiche auf: Legislative (Gesetzgebung), Exekutive (Ausführung/Verwaltung) und Judikative (Rechtsprechung). Sie kontrollieren sich gegenseitig und sind im deutschen Grundgesetz (Art. 20) fest verankert. Oft wird die Presse als vierte Gewalt bezeichnet, da sie eine zentrale Kontroll- und Informationsfunktion ausübt. Eine vergleichbare Rolle kann man den NGOs, also der Zivilgesellschaft zusprechen.

    Je nach Handlungsfeld betätigen sich NGOs örtlich, regional, national oder international. Laut Definition der Vereinten Nationen von 1950 ist eine Internationale Regierungsorganisationen „jede internationale Organisation, die nicht durch ein zwischenstaatliches Abkommen zustande kommt“. Für die EU und deren Förderprogramm werden Nichtregierungsorganisationen als unabhängige und gemeinnützige Organisationen definiert. Gemeinnützigkeit ist üblich, aber nicht zwingend. In der Regel sind NGOs als rechtsfähige Vereine oder Verbände tätig, manchmal auch als Stiftung oder GmbH. 

    1991 trat ein vom Europarat entworfenes ‘europäisches Übereinkommen über die Anerkennung der Rechtspersönlichkeit internationaler nichtstaatlicher Organisationen’ in Kraft. 16 Europaratsmitglieder haben es bislang ratifiziert, Deutschland nicht. Der Selbstorganisation von NGOs dienen u.a. die Union des Associations Internationales in Brüssel und die Konferenz der internationalen Nichtregierungsorganisationen beim Europarat. Immer wieder wird – auch von NGOs selbst – von der EU die Schaffung einer Rechtsform ‘Europäischer Verein’ gefordert, eine der Europäischen Aktiengesellschaft und deren Rechtsfähigkeit entsprechende Regelung. Absehbar ist, dass dann zumindest drei Voraussetzungen erfüllt sein müssen: Gründung durch einen Bürgerkreis mit gemeinsam anerkannten Zielen; demokratische Strukturen und Vorstandswahlen, keine gewinnorientierte Tätigkeit.

    NGOs spielen heute vielfach eine wichtige Rolle in der politischen Willensbildung und bieten innovative Lösungen für komplexe Themen. Sie bilden sich aufgrund privater Initiative und sind unabhängig vom staatlichen Rahmen und öffentlichen Vorgaben tätig. Sie sind nicht durch Wahlen demokratisch legitimiert, also auch nicht ermächtigt, im Namen der Bevölkerung zu sprechen. Intern sind sie nicht immer demokratisch strukturiert. NGOs setzen sich für eine Vielzahl von Zielen und Vorhaben ein, bei denen sie Handlungsbedarf sehen, der nicht von der öffentlichen Hand erfüllt wird. Ihr Einsatz gilt vor allem Zielen im Umweltschutz, bei Bürger- und Menschenrechten sowie in der Entwicklungszusammenarbeit. Andere häufige Aktionsfelder sind Bildung, Gesundheit, Kulturaustausch, Soziales und humanitäre Hilfe.

    Inzwischen sind NGOs ein unverzichtbarer Teil des soziales Gefüges. Sie wollen gesellschaftliche Änderungen bewirken und tragen maßgeblich zum sozialem Wandel bei. Sie stärken die Zivilgesellschaft und fördern die internationale Zusammenarbeit. Oftmals schließen sie Lücken, die von staatlichen Institutionen und Angeboten gelassen werden. Manche NGOs konzentrieren sich auf Überzeugungsarbeit, andere bieten individuelle materielle Hilfsangebote oder Dienstleistungen an, wieder andere streben die Verwirklichung eines konkreten Ziels an. Die Vielfalt möglicher Einsatzfelder ist groß: NGOs führen Kampagnen durch, bemühen sich um Aufklärung und öffentlichen Druck, erstellen Gesetzesentwürfe, organisieren Bürgerbegehren und Volksentscheide, sammeln Unterschriften und beteiligen sich an Protestaktionen.

    Durch die in der letzten Jahrzehnten eingetretene Globalisierung und aufgrund neuartiger Problemlagen wie Umwelt- und Klimaschutz ist die Bedeutung der NGOs deutlich gewachsen. Private Organisationen haben staatliche Aufgaben übernommen, um deren Durchsetzungschancen zu verstärken. NGOs sind daher manchmal nicht nur Anwalt benachteiligter Gruppen, sondern auch selbsternannte Anwälte des öffentlichen Interesses.

    Vorläufer von NGOs als selbstlosen Institutionen finden sich bereits im 17. Jahrhundert, dabei wird auf die Antisklaverei-Bewegung der Quäker verwiesen. Im 19. Jahrhundert vermehrte sich ihre Zahl und Bandbreite rasch. Neben humanitär ausgerichtete Orgnisationen traten solche mit politischen, wirtschaftlichen, gewerkschaftlichen, religiösen, rechtlichen und wissenschaftlichen Zielen. Nach dem Zweiten Weltkrieg entstanden wichtige NGOs wie die Internationale Handelskammer und der Internationale Gewerkschaftsbund sowie – bedingt durch politische Entwicklungen – NGOs, die sich der Flüchtllngs- und Migrationsproblematik widmen.

    Die Zahl der NGOs ist unüberschaubar und listenmäßig nicht erfassbar. Kaum glaubhaft ist die Angabe, dass es allein in Israel 40.000 solcher Institutionen geben soll. Ebensowenig sind Angaben über die finanzielle Leistungsfähigkeit der einzelnen NGOs verfügbar. Diese ist stark unterschiedlich, weil sie von verschiedenen Quellen abhängt: Spenden, Mitgliedsbeiträge, öffentliche Zuschüsse, Erbschaften, Einnahmen aus der Erledigung von Aufträgen, Erlöse aus dem Verkauf von Waren oder Honorare für soziale Dienstleistungen. Um attraktiv für Spender zu sein, sind die Anerkennung der Gemeinnützigkeit und damit der Verzicht auf eine Gewinnerzielungsabsicht erforderlich.

    Manche NGOs sind stark von öffentlichen Zuschüsse abhängig, dies bietet Anlass zur Kritik. So lagen die Einnahmen von Oxfam, Herausgeber des jährlichen Ungleichheitsberichts und nach dem Roten Kreuz die weltweit größte Hilfsorganisation, 2015 bei 1,1 Mrd. €. Davon stammten 64 Mio. von den Vereinten Nationen und 200 Mio. von nationalen Regierungen. Angesichts der begrenzten Verfügbarkeit von Spenden und Zuschüssen besteht ein mehr oder weniger harter Konkurrenzkampf zwischen den verschiedenenen NGOs um Fördermittel. Dementsprechend sind die Werbemaßnahmen vieler NGOs oft medienwirksam aufgemacht und emotional formuliert, manchmal sogar reißerisch.

    In Deutschland werden NGOs nicht nur durch private Mittel, sondern auch über verschiedene staatliche Kanäle unterstützt, vor allem durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit, das Auswärtige Amt, die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit, die Kreditanstalt für Wiederaufbau, kirchliche Einrichtungen und parteinahe Stiftungen. Außerdem erfolgt in verschiedenen Fällen eine Förderung durch die EU.

    Die Verwendung der Spenden ist gelegentlich kaum nachvollziehbar. Im Inland werden (gemeinnüzige) Spenden  durch das sogenannte Spendensiegel geprüft und bescheinigt. Nach dem Vereinsrecht sind NGOs nicht verpflichtet, nach außen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel Rechenschaft abzugeben. Vor allem im Ausland ist eine Kontrolle der Geldflüsse schwierig. Die Namen der Spender bleiben zumeist vertraulich. Ein immer wieder auftauchender Diskussionspunkt ist, welche Anteile der Einnahmen für konkrete Hilfsprojekte und für den Geschäftsbedarf (einschl. Provisionen für Mitglieder- und Spendenwerbung) aufgewendet werden. Es soll NGOs geben, bei denen nur die Hälfte der Einnahmen für Projekte und Aktivitäten verwendet wird.

    Immer wieder gibt es zwischen NGO eine Art Wettbewerb um Spendengelder, z.B. nach Naturkatastrophen. So soll gegenüber Spendern und Öffentlichkeit Handlungsfähigkeit bewiesen werden. In Haiti waren nach den Erbeben von 2010  rund 7000 NGOs tätig. Kritisch wird es, wenn die Hilfsaktionen dann mehr oder weniger unkoordiniert erfolgen oder wenn aufständische Gruppierungen oder Regionen unterstützt werden. Aufgrund ihrer Finanzkraft haben ausländische NGOs manchmal eine überaus starke Stellung gegenüber einheimischen Organisationen. Immer wieder gibt es auch Gerüchte, dass Mitarbeiter/innen von NGOs in Fälle sexuellen Missbrauchs verwickelt seien. Untersuchungen ergeben in der Regel, dass es sich um Einzelfälle handelt, doch kann das Ansehen von NGOs dadurch erheblich geschädigt werden. Auch bei NGOs gilt offenbar, dass Macht und Geld zu Missbrauch verleiten.

    Welche Wirkung NGOs entfalten und wie positiv ihre Tätigkeit gewürdigt wird, beweisen die zwanzig Friedensnobelpreise, die sie erhalten haben. Bereits 1901 erfolgte die erste Auszeichnung, und zwar an Henry Dunant, den Gründer des Komitees vom Roten Kreuz. Das Internationale Rote Kreuz erhielt den Preis noch weitere dreimal. Weitere bekannte Preisträger/innen sind u.a. die Internationale Frauenliga für Frieden und Freiheit, die nordirirische Friedensbewegung, Amnesty International, die internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges, die Internationale Kampagne für das Verbot von Landminen, Ärzte ohne Grenzen und die Internationale Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen.

    Selbstverständlich gibt es in Deutschland eine Vielzahl von Nichtregierungsorganisationen, die eine rege – und zumeist erfolgreiche – Tätigkeit entfalten. Bekannt sind Greenpeace, Bund für Umwelt und Naturschutz, Wikipedia, UN-Institutionen, Deutsche Umwelthilfe, World Wildlife Fund, Lobby Control, attac, Transparency International, Pro Asyl, Brot für die Welt, Misereor, Caritas oder Welthungerhilfe. Lokale Hilfe leisten die Tafeln, die sich der kostenlosen Versorgung bedüftiger Personen mit Lebensmitteln widmen. Der Systematik und Rechtslage folgend können auch Sportvereine sowie private Kindertagesstätten, Schulen und Krankenhäuser als NGOs eingestuft werden.

    Über Heiner Jüttner:

    Der Autor war von 1972 bis 1982 FDP-Mitglied, 1980 Bundestagskandidat, 1981-1982 Vorsitzender in Aachen, 1982-1983 Landesvorsitzender der Liberalen Demokraten NRW, 1984 bis 1991 Ratsmitglied der Grünen in Aachen, 1991-98 Beigeordneter der Stadt Aachen. 1999–2007 kaufmännischer Geschäftsführer der Wassergewinnungs- und -aufbereitungsgesellschaft Nordeifel, die die Stadt Aachen und den Kreis Aachen mit Trinkwasser beliefert.

  29. CW: Postbank kündigt Vereinen – Berliner Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – https://berlin.vvn-bda.de/2026/02/postbank-kuendigt-vereinen/

    Postbank kündigt Konten von vier Berliner Vereinen der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes Bund der Antifaschist*innen

    Dem #BundderAntifaschist*innen #Treptow, der Kreisvereinigung #Weißensee- #Hohenschönhausen der #VVN- #VdA (ehemals #Westberlin), allesamt #gemeinnützigeVereine des Landesverbands Berliner VVN-BdA e.V., und eben diesem selbst flatterten vor kurzem die Kündigung ihrer Postbank –Konten zum 31. März 2026 ins Haus.

     In den vergangenen 2 Jahren hat die Postbank bereits etlichen unserer Kreisvereinigungen in Deutschland sowie der antifaschistischen #Begegnungsstätte #Heideruh e. V. die Konten gekündigt.

    Was die Motive der aktuellen Kündigungen sind, können wir nur mutmaßen. Ob wir als Kund*innen nicht zahlungskräftig genug sind – die Postbank wird ja zu einer reinen Geschäftsbank umstrukturiert – oder der VS uns noch immer misstrauisch beäugt oder die die Postbank willfährige #Erfüllungsgehilfin des „#AntifaVerbots“ der #Trump Administration ist: die Postbank, bzw. die Deutsche Bank, schweigt sich aus.

    Dass sich #Banken eher ihrem Geschäftsumsatz verpflichtet fühlen als #Demokratie, Gesetzen oder gar dem #Grundgesetz ist eine Binse. Aber eins steht ja fest: vom Grundgesetz geschützte #demokratischeRechte – wie die Meinungs-, #Presse- und #Vereinigungsfreiheit, und auch das #Recht auf gesellschaftliche Teilhabe – werden auf diese Weise stark behindert, was zu einer Aushebelung eben dieser führen kann.. Unsere #Gemeinnützigkeit als Vereine und damit auch unsere gesellschaftliche und gesetzliche Aufgabe wird erheblich erschwert.

    Nebenbei: Es hat schon ein starkes Stück, dass die #Postbank, Tochter der #DeutscheBank, antifaschistischen Vereinen die Konten kündigt und damit deren Arbeit erheblich erschwert. Die #DeutscheBank, „arisierte“ nach 1933 ihren Vorstand und nahm danach Teil an der Ausplünderung von Jüdinnen und Juden und der von #Deutschland überfallenen und besetzten Länder.

    Wir protestieren gegen diese skandalösen #Kündigungen und solidarisieren uns mit den anderen fortschrittlichen Organisationen, die von #Kontokündigungen betroffen sind.

    P.S.: Unseren Mitglieder sei gesagt, wir kriegen das hin.

    #Postbank #Vereine – #Berlin #VereinigungderVerfolgtendesNaziregimes #VVNBdA
    #VVN #Niewiederistjetzt
    #Antifa #Antifaschist
    #AntiFaschismus

    berlin.vvn-bda.de/2026/02/post

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